Wählen Sie Ihre Vertreter in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf!



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Transkript:

Dr. Malte Abel Dr. Jürgen Breuer Dr. Klaus Gründler Michael Grütering Dr. Nikolas Hübschen Dr. Andreas Karl Dr. Till Christopher Knappke Walter Korte Rolf Krings Dr. Martina Lewen Dr. Sven-Joachim Otto Dr. Holger Todisco Dr. Dirk Uwer Dr. Philipp Voet van Vormizeele Frank R. Witte Wählen Sie Ihre Vertreter in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf! Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr verehrter Herr Kollege, nachfolgend stellen sich die Kandidatin und die Kandidaten vor, die als Syndikusanwälte in unterschiedlichen Unternehmen tätig sind und am 22. April 2015 bei der Kammerversammlung für den neuen Vorstand zur Wahl stehen. Ziel ist es, möglichst stark im neuen Kammervorstand vertreten zu sein, um dort auch die Interessen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Unternehmen zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Regelung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen. Näheres zur Wahl finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen Sie für die Kandidatin und die Kandidaten! Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen in deren anwaltlicher Funktion! www.buj.net www.syndikusanwaelte.de

Dr. Malte Abel (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Als seit 2004 zugelassener Rechtsanwalt stelle ich mich erstmals zur Wahl für den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Seit 2007 bin ich nach vorheriger Tätigkeit in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Syndikusanwalt in der RWE Gruppe. Meine Arbeitsschwerpunkte sind Kartell- und Energierecht. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Dr. Malte Abel Ich befürworte eine berufsrechtliche Lösung der aktuellen Versorgungsfrage. Die Rechtsanwaltskammern werden dadurch zukünftig eine noch stärkere berufsrechtliche Rolle tragen. Durch meine Arbeit im Vorstand möchte ich dazu beitragen, berufsrechtliche Themen zu begleiten und zu fördern. Die momentane Debatte fördert das Ansehen der gesamten Anwaltschaft in der Öffentlichkeit nicht. Es ist mir ein Anliegen, dies mit dem Blick eines Syndikusanwalts und im Interesse der gesamten Anwaltschaft positiv zu ändern. Dr. Jürgen Breuer (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Studium in Trier und Bonn. Promotion in Bonn. Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf. Seit 1991 tätig im RWE-Konzern. Zulassung zum Rechtsanwalt 1994. Tätigkeitsschwerpunkte: Öffentliches Recht, Umweltrecht, Anlagenzulassungsrecht. Dr. Jürgen Breuer Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist ein einheitliches, sei es als niedergelassener Anwalt oder angestellter Syndikusanwalt. Die nunmehr vom Bundesjustizminister angekündigte gesetzliche Gleichstellung der Syndikusanwälte mit den niedergelassenen Anwälten trägt sowohl den berechtigten Belangen der Syndikusanwälte als auch der Einheit der Anwaltschaft insgesamt Rechnung. Dazu gehört auch eine adäquate Vertretung und Mitwirkung der Syndikusanwälte in den Anwaltskammern, um dort Sichtweise und Interessen der Syndikusanwälte gleichberechtigt einzubringen. Letztlich geht es um ein vernünftiges Miteinander aller Anwälte und um die Vermeidung von Lagerbildung, um die Interessen des anwaltlichen Berufsstandes in Politik und Öffentlichkeit angemessen vertreten zu können.

Dr. Klaus Gründler, LL.M. (Univ. of Chicago) (Landgerichts-Bezirk Duisburg) Dr. Klaus Gründler Geboren 1952; Studium in München, Genf, Bonn und Chicago (Master of Laws); Promotion 1980, Thema: Werbebeschränkungen bei den Freien Berufen und ihre Zulässigkeit nach amerikanischem Recht ; Rechtsanwalt im Bezirk der RAK Düsseldorf seit 1981, zunächst in einer größeren Wirtschaftskanzlei; 1983 bis 2014 Mitarbeiter und Leiter von Rechtsabteilungen in den Konzernen Mannesmann, Akzo Nobel, VEBA/E.ON und ThyssenKrupp; 2005 bis 2014 Vorsitzender des Rechtsausschusses der Wirtschaftsvereinigung Stahl; langjähriges Mitglied des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Wettbewerbsordnung beim BDI; Mitglied u. a. der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung. Als Sohn, Schwiegersohn und Ehemann von Einzelanwälten, der in über drei Jahrzehnten in Rechtsabteilungen großer Industrieunternehmen mit Kollegen aus vielen Unternehmen und Wirtschaftskanzleien im In- und Ausland zusammengearbeitet hat, kenne ich alle Ausübungsformen des Anwaltsberufes. Den Wechsel zwischen diesen Ausübungsformen habe ich für mich und bei vielen Kollegen als alle Beteiligten bereichernd erlebt. Vor diesem Hintergrund setze ich mich für eine einheitliche Anwaltschaft ein, die aus der Tradition Stärke schöpft und sich gleichzeitig offen und innovativ den Herausforderungen der Zukunft stellt.

Michael Grütering (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Ich bin 1960 in Dorsten, Kreis Recklinghausen, geboren, bin verheiratet und Vater von drei Kindern. Ich habe an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster in der Zeit von 1982 1987 Jura studiert. Das Referendariat habe ich am Landgericht Essen zwischen 1987 1990 absolviert und bin seit dem 01.10.1990 zur Anwaltschaft zugelassen. Zunächst war ich von 1990 1992 in einer Wirtschaftsrechtskanzlei in Recklinghausen tätig. Im Jahr 1992 bin ich zu den Arbeitgeberverbänden gewechselt, war dort zunächst als Justiziar tätig und habe später die Geschäftsführung der Arbeitgeberverbände im Emscher-Lippe-Raum übernommen. Michael Grütering Im Jahre 2001 habe ich die Hauptgeschäftsführung der Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e. V. und der Unternehmerschaft Düsseldorf und Umgebung e. V. übernommen und bin dort mittlerweile für insgesamt 19 Verbände verantwortlich. Seit meiner Tätigkeit in den Verbänden war es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass Anwälte in Verbänden und Unternehmen ebenso wie freie, niedergelassene Anwälte unabhängig bei der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten sind. Auch in meiner Tätigkeit als Vertreter für die Verbände und die Wahrnehmung von Mandaten aus den Mitgliedsunternehmen war die anwaltliche Unabhängigkeit maßgeblicher Handlungsspielraum und hat auch gegenüber den Mitgliedsunternehmen großen Wert bedeutet. Durch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes im vergangenen Jahr, ist dieses einheitliche Gefüge der Anwaltschaft maßgeblich beeinträchtigt worden. Die Unabhängigkeit eint die gesamte Anwaltschaft und es ist auch zur Sicherung der Qualität einer Rechtsberatung nach wie vor von enormer Wichtigkeit, dass der Wechsel zwischen Juristen in Unternehmen und Kanzleien vollzogen wird, der durch die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes erheblich eingeschränkt wird. Im Vorstand der Rechtsanwaltskammer möchte ich mich vor allem für die Sicherung der Einheit der Anwaltschaft einsetzen. Meine Mitarbeit soll gewährleisten, dass im Kammervorstand die gesamte Bandbreite der rechtsanwaltlichen Tätigkeiten vertreten ist. Ich freue mich über Ihre Unterstützung.

Dr. Nikolas Hübschen, LL.M. (Boston) (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Hannover, Münster, Sheffield (UK) und Boston (USA) und anschließendem Referendariat beim OLG Düsseldorf bin ich seit 2005 als Rechtsanwalt in Düsseldorf zugelassen. Zunächst war ich zwei Jahre als Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei beschäftigt, bevor ich 2007 als Syndikusanwalt in den E.ON-Konzern gewechselt bin. Seit 2013 bin ich bei der E.ON Global Commodities SE in Düsseldorf tätig, wo ich mit meinem Team für die rechtliche Betreuung des Gaseinkaufs und des LNG-Handels verantwortlich bin. Dr. Nikolas Hübschen Aufgrund meiner bisherigen Tätigkeit sowohl als Anwalt in einer Kanzlei als auch in einem Unternehmen weiß ich, dass die unabhängige rechtliche Beratung jeweils im Mittelpunkt steht. Deshalb möchte ich mich im Vorstand der RAK Düsseldorf insbesondere für die Einheit der Rechtsanwaltschaft bei der gleichzeitig erforderlichen Weiterentwicklung des Berufsrechts einsetzen. Mein Ziel ist es, dass der für die gesamte Anwaltschaft gewinnbringende Wechsel zwischen den verschiedenen Ausübungsformen des Anwaltsberufs möglich bleibt. Es wird uns nur im gemeinsamen konstruktiven Dialog zwischen den niedergelassenen Anwälten und den Syndikusanwälten gelingen, das kollektive anwaltliche Selbstverständnis von unabhängiger und qualitativ hochwertiger Rechtsberatung gegen die Herausforderungen der Zukunft zu verteidigen. Hierfür möchte ich mich im Vorstand der RAK Düsseldorf engagieren.

Dr. Andreas Karl (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Ich wurde 1976 in Suhl geboren und habe von 1996 bis 2002 an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg und an der University of Liverpool Jura studiert. 2004 habe ich meine Promotion abgeschlossen. Mein Referendariat habe ich in Duisburg abgeleistet. Seit 2006 bin ich zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2008 bin ich als Syndikusrechtsanwalt im Bayer-Konzern tätig. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Vertrags- und Kartellrecht. Ich bin verheiratet und habe eine Tochter. Dr. Andreas Karl Im Vorstand der RAK Düsseldorf möchte ich mich vor allem für die Beibehaltung und nachhaltige Sicherung der Einheit der Anwaltschaft einsetzen. Ich bin selbst vor acht Jahren aus einer Kanzlei in ein Unternehmen gewechselt. Um auch weiterhin die Qualität der Rechtsberatung zu sichern, müssen auch zukünftig solche Wechsel uneingeschränkt möglich sein. In den anstehenden berufsrechtlichen Herausforderungen geht es somit schon lange nicht mehr allein um die Frage der Versorgung der Syndikusanwälte. Kern des Anwaltsberufes ist der unabhängige Rechtsrat und die Unabhängigkeit vom Staat. Diese Unabhängigkeit eint die gesamte Anwaltschaft Kanzleianwalt und Syndikusanwalt. Da wir Syndikusanwälte uns in den letzten Jahren zu wenig in der anwaltlichen Selbstverwaltung engagiert haben, möchte ich dies jetzt ändern und dabei die Interessen aller Anwälte wahren. Geben Sie mir die Chance, dies zu tun!

Dr. Till Christopher Knappke (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Till Christopher Knappke, Dr. jur., Jg. 1977, Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Promotion im Gesellschaftsrecht 2008 ebenda, seit 2008 Rechtsanwalt, zunächst in einer Großkanzlei, seit 2009 als Justiziar im E.ON-Konzern tätig, zunächst bei der E.ON Ruhrgas AG, seit 2013 bei der E.ON SE, Schwerpunkt Energierecht und Schiedsverfahren. Mein Ziel ist eine starke und einheitliche Anwaltschaft die untereinander einen offenen und konstruktiven Austausch pflegt nach dem Motto Miteinander, nicht Gegeneinander. Die Diskussionen im Anschluss an das BSG-Urteil haben gezeigt, dass es Dr. Till Christopher Knappke teilweise ein Nebeneinander von niedergelassenen Anwälten und Unternehmensjuristen gibt und die gemeinsame Kommunikation erst einmal in Gang kommen musste. Zukünftig sollten aber alle Rechtsanwälte, unabhängig ob Einzel-, Großkanzlei- oder Syndikusanwalt, wieder mit einer Stimme sprechen, um die kommenden Herausforderungen im Berufs- und Versorgungsrecht schlagkräftig anzugehen. Dazu ist es Voraussetzung, dass alle diese Anwaltsgruppen in einem ständigen Dialog stehen, um sich über die jeweiligen Positionen, Sorgen und Bedürfnisse auszutauschen. Hierzu möchte ich gern beitragen.

Walter Korte (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte Uerdinger Str. 58 62 40474 Düsseldorf Walter Korte Geburtsjahrgang 1962, verheiratet, zwei Kinder 1994 Geschäftsführerausbildungsgang bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) 1995 Zulassung als Rechtsanwalt 1996 Tätigkeit für den Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln e. V. 1998 Tätigkeit für Linderhaus Rechtsanwälte 2000 Tätigkeit für METALL NRW und unternehmer nrw 2002 Sozius der Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte, Düsseldorf Die Anwaltschaft wird fortlaufend vor neue Aufgaben und Herausforderungen gestellt. Die Bandbreite der anwaltlichen Tätigkeit wird immer größer und vielgestaltiger. Die Ausübung des Anwaltsberufes erfordert zunehmend neben notwendigen juristischen Grundkenntnissen besonderes Spezialwissen in einzelnen Themengebieten. Die Fortentwicklung des anwaltlichen Berufsbildes ist mir ein besonderes Anliegen. Ebenso muss die Einheit der Anwaltschaft gestärkt und gewährleistet werden. Aufgrund meiner bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen als Rechtsanwalt bei Unternehmensverbänden und Kanzleien sind mir die Besonderheiten der Tätigkeiten des Kanzleianwaltes und des Syndikusanwaltes geläufig. In der Rechtsanwaltskammer möchte ich mich für die Optimierung des anwaltlichen Berufsbildes, die Einheit und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie für ein ausgewogenes und angemessenes Verhältnis aller Vertreter innerhalb der Anwaltschaft einsetzen.

Rolf Krings (Landgerichts-Bezirk Wuppertal) Ich habe meine Berufslaufbahn zunächst im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung NRW begonnen und mit dem Abschluss Dipl.-Finanzwirt abgeschlossen. Nach Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Lancaster (England) sowie Referendariat in Aachen wurde ich 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1998 arbeite ich als Syndikus in der Konzernsteuerabteilung der Deutschen Lufthansa AG in Köln. Zwischenzeitlich habe ich ein Jahr lang bei der E.ON AG in Düsseldorf gearbeitet. Meine Tätigkeitsschwerpunkte waren die Steuerpolitik, steuerliche Rechtsmittel, Steuerstrafrecht und das Begleiten steuerlicher Betriebsprüfungen. Von 2009 bis 2013 war ich Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius in Köln. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Rolf Krings Ich werde mich im Vorstand der RAK Düsseldorf einsetzen für die Einheit der Anwaltschaft, deren Kern die unabhängige Rechtsberatung ist. Dabei werde ich versuchen, die möglichen verschiedenen Interessen der unterschiedlichen Tätigkeiten von Anwälten zu verstehen und möglichst in Einklang zu bringen. Meine Erfahrungen als angestellter Anwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitergeber werde ich einbringen. Wichtig ist mir, dass auch in Zukunft Tätigkeitswechsel von Juristen von Kanzleien zu Unternehmen und auch innerhalb von Unternehmen selber möglich sein werden. Danke für Ihr Vertrauen!

Dr. Martina Lewen, MBA (Cardiff) (Landgerichts-Bezirk Duisburg) Studium, Promotion und Referendariat in Hamburg. Zulassung zur Rechtsanwältin: 2002. Zunächst anwaltliche Tätigkeit in internationalen Großkanzleien in Hamburg und Düsseldorf, und zwar im Bereich des Handels-, Gesellschafts- & Steuerrechts. Seit 2006 Syndikusanwältin im Rechtsbereich der RWE Power AG (Internationale Rechtsangelegenheiten). Juristische Betreuung: Kraftwerksneubau-Projekte, Joint Ventures, Beschaffung & Vertrieb, gewerbliche Schutzrechte. Dr. Martina Lewen Ich habe sowohl als niedergelassene Anwältin als auch als Syndikusanwältin Erfahrungen gesammelt. Eine Differenzierung dieser Tätigkeiten nach Maßgabe der Doppelberufstheorie geht an den Realitäten vorbei. Es ist mir somit daran gelegen, ein modernes einheitliches Berufsbild der Anwaltschaft mit zu entwickeln. In Konsequenz dieses Ansatzes wird das Berufsrecht sowie die anwaltliche Selbstverwaltung für Syndikusanwälte im täglichen Berufsleben eine deutlich stärkere Rolle spielen, als dies bisher der Fall ist. Bei der insoweit erforderlichen inhaltlichen Gestaltung möchte ich konstruktiv mitwirken. Ich bin davon überzeugt, dass ein modernes Berufsbild die Vielfalt anwaltlicher Tätigkeit ebenso abbilden wird, wie es den Interessen aller Anwälte gerecht werden wird. Wir sind als niedergelassene Anwälte und Syndikusanwälte auf der Grundlage einer identischen Ausbildung alle Anwaltskollegen. Dr. Sven-Joachim Otto (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Ich bin 1969 geboren, Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt. Studiert habe ich an der Universität Mannheim und an der University of California in Berkeley. Nach meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für eine große internationale Kanzlei, als Richter in der baden-württembergischen Justiz und als Mitglied von Aufsichtsgremien verschiedener Beteiligungsunternehmen der Stadt Mannheim wechselte ich 2006 zur PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Düsseldorf. Dort verantworte ich seit 2007 als Partner den Bereich Tax & Legal Public Services/Energie. Dr. Sven-Joachim Otto Ich setze mich dafür ein, dass Syndikusanwälte zukünftig wieder im Anwaltsversorgungswerk versichert sein können und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.

Dr. Holger Todisco (Landgerichts-Bezirk Wuppertal) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e. V. - VBU. Seit 1998 Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt, unter anderem Kooperationspartner der Kanzlei Schiefer Rechtsanwälte, Düsseldorf. Geburtsjahrgang 1959, verheiratet, ein Kind Dr. Holger Todisco Ich verfolge die Gleichbehandlung von Anwälten, ungeachtet, ob sie in einem Verband, Unternehmen oder einer Kanzlei tätig sind. Die aktuellen Tendenzen belegen indes, dass der Status des Syndikusanwaltes schärfer in das Bewusstsein der Rechtsanwaltskammern zu fokussieren ist. Hierzu möchte ich beitragen, allerdings nicht im Sinne eines Konkurrenzverhältnisses zwischen Syndikus- und Kanzleianwalt, sondern im Sinne eines konstruktiven Austausches und einer Durchlässigkeit zwischen diesen Berufsbildern. Entscheidend ist für mich die Einheit aller Rechtsanwälte im Sinne eines gemeinsamen Anwaltsbildes.

Dr. iur. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ. (Landgerichts-Bezirk Düsseldorf) Rechtsanwalt Partner Hengeler Mueller Benrather Straße 18 20 40213 Düsseldorf Tel. 0211-8304-141 Fax 0211-8304-170 E-Mail: dirk.uwer@hengeler.com www.hengeler.com Dr. Dirk Uwer Ich (45) bin Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb. Ich studierte Rechts-, Verwaltungs-, Sprach- und Literaturwissenschaften in Trier, Ferrara (Italien), Speyer, Berlin und Newcastle (England). Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1994 war ich Wissenschaftlicher Mitarbeiter u.a. bei dem späteren Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio. Bei dessen Lehrstuhlvorgänger Prof. Dr. Michael Kloepfer promovierte ich an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Auszeichnung zum Dr. iur. mit einer Dissertation zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Meine weiteren Studien schloss ich mit der Graduierung zum Master of Laws (LL.M.) und zum Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag.rer.publ.) ab, das Zweite Juristische Staatsexamen absolvierte ich 1999 in Düsseldorf. Im selben Jahr begann ich meine Berufstätigkeit als Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, einer der ältesten und renommiertesten deutschen Wirtschaftskanzleien, in Düsseldorf mit längeren Stationen in Berlin und London, und bin seitdem auf das Öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert, mit Schwerpunkten im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Energie- und Umweltrecht, Medizinrecht, Datenschutzrecht und in der Compliance-Beratung. Ich gehöre dem Compliance-Ausschuss von Hengeler Mueller an und beschäftige mich seit vielen Jahren mit berufsrechtlichen Fragen. Zu meinen rund 70 Veröffentlichungen zählen auch solche zum anwaltlichen Berufsrecht. Ich bin Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und Hochschulen, Mitglied des Beirates der Law School der Universität St. Gallen sowie Mitglied u. a. des Deutschen AnwaltVereins, des Deutschen Juristentags, der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Vereinigung Düsseldorf, der Gesellschaft für Umweltrecht und des Forschungszentrums Umweltrecht, Berlin. Ich bin verheiratet und habe einen Sohn und eine Tochter. Eine Rechtsanwaltskammer, deren Organe nicht oder nicht mehr die Interessen aller ihrer Mitglieder einschließlich der Syndikusanwälte und der häufig in großen Kanzleien organisierten Wirtschaftsanwälte verträte, verlöre ihre verfassungsrechtliche Legitimation: Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer, die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen als öffentliche Aufgabe wahrzunehmen hat. Eine mit Satzungsgewalt ausgestattete Selbstverwaltungskörperschaft delegitimiert sich selbst, wenn sie sich von der Einheit der Anwaltschaft entkoppelt. Allgemeinanwälte, Wirtschaftsanwälte und Syndici sind nur zusammen die Anwaltschaft. Die Positionierung einiger Rechtsanwaltskammern zur notwendigen Reparaturgesetzgebung in der Folge der BSG- Urteile vom 3.4.2014 hat schmerzhafte Friktionen zutage treten lassen, die nach verstärktem Engagement von Wirtschaftsanwälten und Unternehmensanwälten in den Kammergremien verlangen.

Dr. Philipp Voet van Vormizeele (Position des Syndikusanwalts) Dr. Philipp Voet van Vormizeele Ich wurde 1974 in Kiel geboren, bin verheiratet und habe zwei Söhne. Nach schulischer Ausbildung in Kiel und den USA absolvierte ich meinen Wehrdienst als Soldat auf Zeit bei der Bundesmarine und bin Leutnant zur See der Reserve. 1997 nahm ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau auf, welches ich 2001 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Anschließend war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Europa- und Völkerrecht) und promovierte zu einem Thema des europäischen Kartellrechts. Von 2004 bis 2006 absolvierte ich mein Referendariat am Landgericht Duisburg mit Stationen am Amtsgericht Oberhausen, bei der Staatsanwaltschaft Duisburg, der Kriminalpolizei Duisburg, der Rechtsanwaltskanzlei Stähr & Partner in Kiel sowie in der zentralen Rechtsabteilung der ThyssenKrupp AG. 2006 beendete ich meine Ausbildung mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. Im Juli 2006 trat ich als Syndikusanwalt in den ThyssenKrupp-Konzern ein, wo ich ab 2006 diverse Funktionen im Bereich der Rechts- und Compliance-Beratung wahrnahm. Seit 2009 war ich für die rechtliche Beratung der Business Area Stainless Global zuständig und habe im Jahr 2011 die Funktion des Head of Corporate Center Legal & Compliance/Executive Office der Inoxum-Gruppe übernommen, die innerhalb des ThyssenKrupp-Konzerns für das Edelstahlgeschäft verantwortlich war. Mit dem Verkauf der Inoxum-Gruppe durch ThyssenKrupp an Outokumpu wurde ich im Januar 2013 Senior Vice President Legal/General Counsel der Outokumpu-Gruppe und bin damit für die rechtliche Beratung des gesamten Outokumpu-Konzerns verantwortlich. Die Outokumpu-Gruppe ist der Weltmarktführer für die Herstellung von Edelstahl und beschäftigt an Standorten in Deutschland, Finnland, Schweden, Großbritannien, den USA, Mexiko und China mehr als 12.000 Mitarbeiter. Ich publiziere regelmäßig zu Themen des Kartell- und Europarechts und bin (Mit-)Autor und (Co-)Schriftleiter eines EU-Kommentars, herausgegeben von Jürgen Schwarze, sowie eines Großkommentars zum EUV/AEUV, herausgegeben von Schwarze/von der Groeben. Ich habe es immer für wichtig gehalten, dass sich auch Syndikusanwälte aktiv um die Belange der Anwaltschaft bemühen und damit auch dem Eindruck entgegengewirkt wird, bei Syndikusanwälten handele es sich lediglich um Anwälte 2. Klasse. Dafür bedarf es aber eben auch einer aktiven Mitarbeit der Syndikusanwälte in den Vertretungen der Anwaltschaft. Aus diesem Grund habe ich in den letzten Monaten als Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf versucht, in schwierigen Diskussionen die Belange der Syndikusanwälte zu vertreten. Mit der Errichtung eines Netzwerks von Syndikusanwälten im Düsseldorfer Kammerbezirk haben wir meines Erachtens in den letzten Monaten viele gute Impulse gegeben. Ich möchte daher auch weiterhin die wichtige Arbeit als Vorstandsmitglied fortsetzen und werbe daher um Ihre Stimme. Seit Februar 2015 bin ich überdies Regionalgruppenleiter des BUJ für Düsseldorf.

Frank R. Witte (Landgerichts-Wuppertal) Frank R. Witte Nach dem Abitur und anschließendem Wehrdienst bei der Luftwaffe habe ich 1975 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Köln aufgenommen und mit dem Zweiten Staatsexamen 1983 abgeschlossen. Seit 1984 bin ich bei der Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.v. beschäftigt, eine Dachorganisation, in der elf selbstständige Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände zusammengefasst sind. Dort war ich zunächst zehn Jahre als juristischer Referent in der Rechtsabteilung mit allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts betraut. 1994 erfolgte einhergehend mit der Zulassung zur Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Bestellung zum Geschäftsführer der Verbandsgemeinschaft. In dieser Funktion bin ich für mehrere Verbände in unterschiedlichen Gremien auf Landes- und Bundesebene tätig, wobei es schwerpunktmäßig um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch fortzuentwickelnde Tarifverträge geht. Zudem gilt es, im Zusammenwirken von Unternehmen und Spitzenverbänden die arbeitsrechtlichen sowie sozialpolitischen gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Deutschland erhalten und geschaffen werden. Seit 2007 bin ich Sprecher der dreiköpfigen Geschäftsführung der VBU. Nachdem das Bundessozialgericht mit seinen Entscheidungen eine Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für sogenannte Syndikusanwälte verneint hat, erscheint dringend eine gesetzgeberische Korrektur geboten, weil maßgebliche Kriterien für den Rechtsanwaltsberuf zu Unrecht bei der Arbeit von Verbandsjuristen/innen verneint wurden. Eine einheitliche Betrachtung und Bewertung von anwaltlichen Kerntätigkeiten ist heute dringend geboten, weil sie der Lebenswirklichkeit gerecht wird und die Durchlässigkeit zu verschiedenen Tätigkeitsfeldern fördert. Hier auch innerhalb der Kammer für ein Umdenken zu werben, ist Ziel meiner Kandidatur.