Grenzen zulässiger Rechtsberatung. Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015

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1 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst 23. September 2015

2 Grenzen zulässiger Rechtsberatung Aktuelle Rechtsprechung BGH, Urteil vom I ZR 7/04 Rechtsberatung im Ausland OLG Frankfurt a.m., Urteil vom U 51/14 Rechtsberatung durch einen Verein an Nichtmitglieder (Revision nicht zugelassen) LG Hamburg, Urteil vom O 82/15 Richter wissen, wie Richter ticken OLG Köln, Urteil vom U 187/13 Schadensregulierung durch Versicherungsmakler auf Seiten des Versicherers 2

3 Grenzen zulässiger Rechtsberatung ein Blick über den Tellerrand Schweden: Keine Beschränkungen Finnland: Keine gerichtliche Vertretung Norwegen Gelegentlich ist erlaubt Dänemark Außergerichtlich auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Angelsachsen Unqualified Person, verschärfte Haftung Frankreich Licence en droit (es zählt der Abschluss) Italien Nur registrierte Personen, Annexberatung erlaubt 3

4 Curriculum Vitae Dr. Nicolai von Holst Partner Deloitte Legal Dr. Nicolai von Holst Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Partner Deloitte Legal Tel: Fax: Ausgewählte Mandanten Mehrere deutsche und in Deutschland ansässige Geschäftsund Hypothekenbanken, Bausparkassen und Finanzdienstleister Verbände und Stiftungen Versicherungsmakler Öffentliche Hand Zusammenfassung Dr. Nicolai von Holst ist Rechtsanwalt und seit 2014 Partner bei Deloitte Legal. Er berät Banken und Finanzdienstleister zu Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie Arbeitgeber und den Vertrieb im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Ferner tritt Dr. Nicolai von Holst regelmäßig als Prozessvertreter in Gerichtsverfahren und im Rahmen sonstiger Streitbeilegungen auf. Expertise und Beratungsschwerpunkte Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzaufsichtsrecht Handels- und Vertriebsrecht Betriebliche Altersversorgung Prozessrecht Ausgewählte Projekterfahrung Als Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Rechtsanwalt Dr. Nicolai von Holst Banken und Finanzdienstleister in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Neben der Gestaltung von Kreditverträgen, Sicherungsvereinbarungen, Garantieerklärungen, Bürgschaften u.ä. liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der deutschlandweiten Prozessvertretung von Banken und Finanzdienstleistern in Aktiv- und Passivprozessen (z.b. anlegergerechte Beratung und Beratungsfehler, Kick-Backs, Prospekthaftung, Widerrufsbelehrungen, Schrottimmobilien, Vorfälligkeitsentschädigung, Zahlungsverkehr und Kreditkartenmissbrauch, Gesellschafterhaftung bei geschlossenen Immobilienfonds, Treuhandfälle) einschließlich der strategischen und inhaltlichen Betreuung von Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Ferner berät Dr. Nicolai von Holst Arbeitgeber und den Vertrieb im Bereich der Implementierung und Änderung einer betrieblichen Altersversorgung sowie in berufsrechtlichen Fragen zulässiger Rechtsdienstleistungen Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

5 Deloitte Legal bezieht sich auf die Rechtsberatungspraxen der Mitgliedsunternehmen von Deloitte Touche Tohmatsu Limited, deren verbundene Unternehmen oder Partnerfirmen, die Rechtsdienstleistungen erbringen. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited ( DTTL ), eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständig und unabhängig. DTTL (auch Deloitte Global genannt) erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Eine detailliertere Beschreibung von DTTL und ihren Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern und Gebieten verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impact that matters für mehr als Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden und ist nicht dazu bestimmt, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen zu sein. Weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited, noch ihre Mitgliedsunternehmen oder deren verbundene Unternehmen (insgesamt das Deloitte Netzwerk ) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. 5

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