Kaufmann/Kauffrau B-Profil



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Transkript:

Kaufmann/Kauffrau B-Profil Lehrgang zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis nach Art. 32 BBV 5 Semester, berufsbegleitend

Grundsätzliches Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben keinen eidgenössischen Abschluss? Am BWZ Rapperswil haben Sie die Möglichkeit, diesen nachzuholen. Wir bilden Sie im schulischen Bereich zum Kaufmann/zur Kauffrau aus. Der betriebliche Ausbildungsteil, welcher sich auf die praktische Arbeitswelt bezieht, bereitet Sie auf den betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens vor und erhöht zudem Ihre Chancen, qualifizierte Tätigkeiten in Ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen zu können. Diese Ausbildung öffnet Ihnen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Ausbildungsziele Die Schwerpunkte der Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau liegen in den Lernbereichen Information, Kommunikation und Administration (IKA) und Wirtschaft & Gesellschaft (WG 1 & WG 2). In diesen Bereichen erwerben Sie solide Grundkenntnisse, die einen vielfältigen Einsatz im gesamten kaufmännischen Berufsfeld ermöglichen. Als Absolventin oder Absolvent sind Sie ausserdem fähig, in der Standardsprache (Deutsch) kompetent zu kommunizieren und in Englisch einfache Texte und Gespräche zu verstehen. Als Grundlage dient der Lehrplan. Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Tastaturschreiben sowie Grundkenntnisse in Informatik (Windows, Word, Excel) werden verlangt. Für das B-Profil benötigen Sie Grundkenntnisse in Englisch. Der Kurs setzt zudem eine sichere Ausdrucksweise (mündlich und schriftlich) in der deutschen Sprache voraus. Weitere Anforderungen sind Lernbereitschaft, Interesse an kaufmännischen Arbeiten, Zuverlässigkeit und Selbständigkeit. Formelle Voraussetzungen Die Zulassung zum Qualifikationsverfahren für das B-Profil nach Art. 32 der BBV setzt zudem voraus, dass Teilnehmende bis zur Abschlussprüfung nach fünf Semestern eine fünfjährige berufliche Erfahrung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich, nachweisen können. Bereits absolvierte Grundbildungen werden zu 50 % als berufliche Erfahrung angerechnet. Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist das Amt für Berufsbildung des Wohnkantons. Bitte klären Sie im Zweifelsfall direkt mit diesem Amt ab, ob Sie die praktischen Bedingungen erfüllen. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 2

Dispensationen Personen, die über bereits erbrachte Bildungsleistungen verfügen, können diese angemessen anrechnen lassen (Art. 4 der Bildungsverordnung). Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Amt für Berufsbildung. Stundentafel Die folgende Stundentafel gibt Auskunft darüber, welche Fächer in wie vielen Lektionen pro Woche unterrichtet werden. Die Anzahl der Lektionen kann sich wegen Feiertagen oder schulinternen Anlässen reduzieren. Fach / Semester 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. Total IKA 3 3 2 160 Deutsch/Selbstmanagement 1 1 3 2 2 180 WG1 (RW, BK, RK) 4 4 2 2 2 280 WG2 (SK, VWL) 1 1 1 2 2 140 Englisch 2 3 3 160 Betriebliche Kenntnisse 1 2 60 Lektionen pro Woche 9 9 10 10 11 980 RW: Rechnungswesen; BK: Betriebskunde; RK: Rechtskunde; SK: Staatskunde; VWL: Volkswirtschaftslehre; IKA: Information, Kommunikation, Administration BWZ Rapperswil, 2011 Seite 3

Qualifikationsverfahren (QV) Kaufmann/Kauffrau B-Profil Art. 32 Bestehensnormen Die gesamte Prüfung ist bestanden, wenn sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Qualifikationsverfahren die Bestehensnormen erfüllt sind. a) schulisches Qualifikationsverfahren Zur schulischen Qualifikation zählen auch die Erfahrungsnoten aus dem Unterricht. Erfahrungsnoten (2. bis 5. Semester) können nur dann angerechnet werden, wenn die entsprechenden Prüfungsnoten während des Unterrichts beigebracht wurden. Fach Art Erfahrungsnote 3 Prüfungsnote Fachnote IKA 1 Prüfung schriftlich 100 % 1/7 IKA 2 Erfahrungsnote 100 % 1/7 W&G1 1 Prüfung schriftlich 100 % 1/7 W&G2 2 Prüfung schriftlich 50 % 50 % 1/7 Deutsch Prüfung mdl./schr. 50 % 50 % 1/7 Englisch 4 Prüfung mdl./schr. 50 % 5 50 % 1/7 Ausbildungseinheit Fallstudie, 4 Std. 100 % 1/7 Schulische Gesamtnote 100 % Legende 1 zentrale schriftliche Prüfung, für die ganze Schweiz gleich 2 dezentrale schriftliche Prüfungen, schulinterne Prüfung 3 Erfahrungsnoten werden vom 2. bis zum 5. Semester beigebracht. 4 Grundsätzlich können akkreditierte Fremdsprachenzertifikate die Abschlussprüfung ersetzen. Die Lehrgangsleitung klärt diese Fälle individuell ab. 5 Erfahrungsnoten im Fach Englisch werden vom 3. bis zum 5. Semester beigebracht. Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt nicht mehr als zwei Noten ungenügend sind die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rkg.ch. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 4

b) Betriebliches Qualifikationsverfahren Der betriebliche Teil des QV ist grundsätzlich losgelöst vom schulischen Prüfungsteil. Das BWZ Rapperswil bietet den Kursteilnehmenden jedoch die Dienstleistung, sich während des 4. und 5. Semesters auf die betriebliche Prüfung vorzubereiten. Die Vorbereitung ist im Stundenplan integriert, kann aber bei Bedarf auch an Samstagen stattfinden. Die Lektionen, welche zur Vorbereitung auf die betriebliche Prüfung dienen, werden Ihnen separat verrechnet. Verantwortlich für die betriebliche Ausbildung ist die Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung (IGKG), welche auch die Prüfungsexperten stellt. Nähere Informationen erhalten Sie während der Ausbildung. Fach Art Dauer Prüfungsnote Fachnote Arbeits- und Lernsituation Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 % 1/4 Prozesseinheit Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 % 1/4 Berufspraktische Situationen Schriftliche Prüfung 120 Minuten 100 % 1/4 und Fälle Berufliche Situationen, Mündliche Prüfung 30 Minuten 100% 1/4 die kommunika- tive Fähigkeiten erfordern Betriebliche Gesamtnote 100 % Die betriebliche Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt. höchstens eine Fachnote ungenügend ist. die ungenügende Note nicht unter 3.0 liegt. Weitere Informationen finden Sie unter www.rkg.ch und www.igkg.ch. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 5

Kurzprofil der Ausbildung Kaufmann/Kauffrau nach Art. 32 (B-Profil) Träger Berufs- und Weiterbildungszentrum, Rapperswil Lehrgangsleiterin Sandra Roos Kursdauer 5 Semester Kursbeginn jährlich, anfangs Februar Kurstag Montag, 07.45 bis 17.15 Uhr zusätzlich Samstage oder andere Wochentage für Vorbereitung auf betriebliches QV im 4. und 5. Semester Prüfungen 3. Semester IKA, 5. Semester restliche Fächer Kursgeld Lehrgangsteilnehmer und -teilnehmerinnen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen (seit mindestens zwei Jahren), welche die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau nach Art. 32 absolvieren, bezahlen kein Studiengeld für die Schulfächer. Teilnehmende mit Wohnsitz in anderen Kantonen erkundigen sich direkt bei den zuständigen Stellen ihres Wohnkantons über eine allfällige Kostenübernahme. Das Kursgeld versteht sich exkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühren. Lehrmittel, Gebühren Lehrmittel ca. Fr. 800., Prüfungsgebühr B-Profil Fr. 500. Administration BWZ Rapperswil Susan Widmer, Sekretariat Zürcherstrasse 1, 8640 Rapperswil Tel. 058 228 20 40, Fax 058 228 20 19 E-Mail susan.widmer@bwz-rappi.ch Beratung Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 6

Geschäftsbedingungen Anmeldung Kursgeld Unterrichtsort Kursgelder Lehrgänge Abmeldung Lehrgänge Durchführung Lehrmittel Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular. Anmeldeschluss für Lehrgänge ist spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. Die Anmeldungen werden bestätigt. Für die Einzahlung des Kursgeldes benützen Sie bitte unseren blauen Einzahlungsschein, der Ihnen mit der Kursbestätigung zugestellt wird. Das Kursgeld wird vor Kursbeginn fällig. Die Schulzimmernummer finden Sie am ersten Kursabend im Eingangsgeschoss des Hauptgebäudes (Zürcherstrasse 1) angeschlagen. Einige Kurse und Lehrgänge finden im Nebengebäude (Haus III) statt, Zürcherstrasse 7, Zimmer 302 bis 324. Diese gelten in der Regel für die Dauer eines Semesters. Ausnahmen sind bei betreffenden Kursen speziell erwähnt. Für ausserkantonale Lehrgangsteilnehmer/-innen aus Kantonen, mit denen keine Fachschulvereinbarung besteht, gelten spezielle Bestimmungen. Entnehmen Sie die Bestimmungen bitte dem Anmeldeformular aus der entsprechenden Broschüre. Die Rekursinstanzen sind in den jeweiligen Detailbroschüren ersichtlich. Wir behalten uns vor, in einer Eignungsabklärung festzustellen, ob Sie die nötigen Vorkenntnisse für den gewählten Lehrgang erfüllen. Abmeldungen bei beginnenden Lehrgängen sind bis vier Wochen vor Semesterbeginn möglich. In diesem Fall wird ein Haftgeld von Fr. 500. verrechnet. Ab diesem Zeitpunkt wird das gesamte Kursgeld für das erste Semester fällig. Eine Kündigung in einem laufenden Lehrgang hat spätestens vier Wochen vor Semesterende schriftlich mit eingeschriebenem Brief an das Sekretariat zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das nächste Semester angemeldet. Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Beteiligung aus dem Programm zu streichen. Bereits einbezahlte Kursgelder werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Lehrmittel sind in der Regel im Kursgeld nicht inbegriffen. Ohne entsprechenden Hinweis sind die Lehrmittel separat zu bezahlen. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 7

Über die Kosten der Lehrmittel erteilt das Sekretariat auf Anfrage Auskunft. Kursbestätigung Am Ende des Kurses erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine Kursbestätigung oder je nach Kurs oder Lehrgang ein Zertifikat oder Diplom. Parkplätze Es stehen auf dem Schulareal keine Parkplätze zur Verfügung. Benützen Sie deshalb die Parkgelegenheiten in der Stadt (Parkhaus Schanz) oder im Zentrum Sonnenhof. Beachten Sie dazu bitte den Situationsplan auf der Rückseite. Änderungen Änderungen im Kursprogramm sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten. BWZ Rapperswil, 2011 Seite 8

Anmeldung Kaufmann/Kauffrau nach Art. 32 BBV Frau Herr Name... Vorname... Strasse... PLZ/Ort... Geburtsdatum... Bürgerort... Geschäftsadresse... Telefon Privat... Geschäft... Natel... E-Mail-Adresse... wohnhaft im Kanton... seit (Monat/Jahr)... Ausbildung und Wohnsitz Ich habe seit mindestens 2 Jahren Wohnsitz im Kanton St. Gallen. Lehre als... mit eidg. Fähigkeitszeugnis Lehre als... mit eidg.berufsattest Andere Schulen/Ausbildung..... Jahre kaufmännische Praxis bei.... Jahre kaufmännische Praxis bei.... Bitte legen Sie dem Anmeldeformular zusätzlich folgende Angaben bei: Besuchte Schulen (Real-, Sekundar-, Berufsschul- oder andere Schulbildung/Anzahl Jahre) Vorbildung in Englisch Vorbildung PC-Kenntnisse/Tastaturschreiben Bestätigungen kaufm. Praxis BWZ Rapperswil, 2011 Seite 9

Lehrgangsdauer 5 Semester Kursgeld ohne Prüfungsgebühren und Lehrmittel (Änderungen vorbehalten) Kaufmann/Kauffrau Art. 32 für ausserkantonale Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer 1. und 2. Semester je Fr. 2'450. 3. bis 5. Semester je Fr. 2'750. (zahlbar bis spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn) Mit dieser Anmeldung anerkenne ich die im Kursprogramm aufgeführten Geschäftsbedingungen, siehe www.bwz-rappi.ch. Ort und Datum Unterschrift BWZ Rapperswil, 2011 Seite 10