30. Mai Vertreterbroschüre

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Transkript:

30. Mai 2016 Vertreterbroschüre

ORGANISATORISCHES Vertreterversammlung 2016 Montag, 30. Mai 2016, ab 18: 00 Uhr Veranstaltungsort bcc Berlin Congress Center Alexanderstraße 11 10178 Berlin Programm 17:00 Uhr Einlass 18:00 Uhr Veranstaltungsbeginn 21:00 Uhr Get-together mit Buffet

Öffentliche Verkehrsmittel U-Bahn: U2, U5, U8 S-Bahn: S5, S7, S75, S9 Bus: TXL (Flughafen), 100, 148, 200, N5, N65, N8 Metro: M4, M5, M6, N92 Taxi: Flughafen Tegel und Schönefeld jeweils 45 Minuten Parken Parkhaus im Alexa-Einkaufscenter, gegenüber vom bcc, Einfahrt Alexanderstraße 19, 10179 Berlin, geöffnet bis 0:30 Uhr

TAGESORDNUNG TOP 1 SEITE 01 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 SEITE 01 Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 TOP 3 SEITE 01 Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit TOP 4.1 SEITE 01 Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband e. V. TOP 4.2 SEITE 02 Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes durch den Genossenschaftsverband e. V. TOP 5.1 SEITE 02 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

TOP 5.2 SEITE 03 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2015 TOP 6 SEITE 03 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes TOP 7 SEITE 04 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates TOP 8 SEITE 04 Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung und Wahlordnung TOP 9 SEITE 15 Wahl der Mitglieder der Genossenschaft für den Wahlausschuss der Vertreterwahl 2017 TOP 10 SEITE 16 Verschiedenes

BERICHTE UND AUSSPRACHE TOP 1 Eröffnung und Begrüßung TOP 2 Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 HINWEIS: Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Bank am Sitz der Genossenschaft, Wittestraße 30 R, 13509 Berlin (Bereich Strategische Unternehmenssteuerung) und im Internet unter www.berliner-volksbank.de eingesehen werden. TOP 3 Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit HINWEIS: Den Bericht des Aufsichtsrates finden Sie auf den Seiten 38 und 39 des Geschäftsberichtes 2015 der Berliner Volksbank eg. TOP 4.1 Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband e. V. AUSSPRACHE zu allen Tagesordnungspunkten ACHTUNG: An dieser Stelle haben Sie die Gelegenheit, dem Vorstand und Aufsichtsrat sowie dem Abschlussprüfer Fragen zu den bereits behandelten TOPs 1 bis 4.1 sowie zu den noch folgenden abstimmungsrelevanten TOPs 4.2 bis 9 zu stellen. Halten Sie hierzu Ihre persönlichen Notizen bereit. 1

BESCHLUSSFASSUNG TOP 4.2 Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes durch den Genossenschaftsverband e. V. Beschlussvorschlag: Gemäß 38 lit. b) der Satzung beschließt die Vertreterversammlung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes. Aufgrund der vorgetragenen Zusammenfassung zum Prüfungsergebnis 2015 durch den Genossenschaftsverband e. V. schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, dem Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes in Form des zusammengefassten Prüfungsergebnisses zuzustimmen und keine weiteren Teile des Prüfungsberichtes zu verlesen. TOP 5.1 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen. 2

BESCHLUSSFASSUNG TOP 5.2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2015 Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 17,4 Mio. Euro wie folgt zu verwenden: 3,0 % Dividende auf berechtigte Geschäftsguthaben 13.888.448,17 Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage 1.740.000,00 gemäß 46 der Satzung Zuweisung zu anderen Ergebnisrücklagen 1.740.000,00 gemäß 47 der Satzung Vortrag auf neue Rechnung 31.551,83 Bilanzgewinn 17.400.000,00 TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 3

TOP 7 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichts rates Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung und Wahlordnung HINWEIS: In Vorbereitung auf die Vertreterversammlung werden jährlich die Satzung und die Wahlordnung auf Änderungsbedarf hin überprüft. Satzungsänderungen bedürfen einer Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der gültig abgegebenen Stimmen. Die Wahlordnung der Berliner Volksbank eg wird vom Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund übereinstimmender Beschlüsse erlassen. Sie bedarf darüber hinaus der Zustimmung der Vertreterversammlung. Auf der diesjährigen Vertreterversammlung möchten Aufsichtsrat und Vorstand den Vertretern eine Satzungsänderung sowie drei Änderungen der Wahlordnung vorschlagen. Es ist geplant, über die Änderung der Satzung einzeln (TOP 8.1) und über die Änderungen der Wahlordnung (TOP 8.2 bis TOP 8.4) gemeinsam abzustimmen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Änderungsvorschläge. Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie ab Seite 11 einen tabellarischen Vergleich zur bisher gültigen Fassung der Satzung und der Wahlordnung. 4

BESCHLUSSFASSUNG TOP 8.1 Geschäftsausdehnung auf Nichtmitglieder Vor dem Hintergrund der besonderen Sicherungssysteme der Genossenschaftlichen FinanzGruppe treten vermehrt Situationen auf, in denen auch Nichtmitglieder der Bank Angebote und Leistungen in besonderem Umfang in Anspruch nehmen. Seitens aktiver Mitglieder wird hinterfragt, ob es nicht angemessen wäre, Nichtmitgliedern im Vergleich zu Mitgliedern weniger attraktive Angebote zu machen bzw. Mitglieder zu bevorzugen. Tatsächlich ist die Berliner Volksbank eg darauf angewiesen, auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte machen zu dürfen. Hierfür bedarf es nach 8 Abs. 1 Nr. 5 Genossenschaftsgesetz einer Bestimmung in der Satzung. Dem entspricht 2 Abs. 3 unserer Satzung. Gleichwohl wollen wir dem Wunsch unserer Mitglieder nachkommen, durch eine redaktionelle Klarstellung die vorrangige Ausrichtung des Geschäftsbetriebes und unserer Angebote auf unsere Mitglieder zu präzisieren. Im Rahmen von besonders nachgefragten Leistungen wird dann die Aufgabe der Bank transparent, bei Bedarf über eine Differenzierung der Behandlung von Mitgliedern zu Nichtmitgliedern zu entscheiden. Eine Änderung oder Verschärfung der Rechtslage oder der Satzung soll damit nicht stattfinden. Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 2 Abs. 3 der Satzung der Berliner Volksbank eg, wie in der tabellarischen Übersicht dargestellt, zu ergänzen. 5

HINWEIS ZU TOP 8.2 BIS 8.4: Inhaltlich und formal orientiert sich die Wahlordnung der Berliner Volksbank eg an dem von unserem Prüfungsverband, dem Genossenschaftsverband e. V., vorgeschlagenen Muster einer Wahlordnung. Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit wesentlicher Inhalte unserer Wahlordnung wurde zuletzt vom BGH am 15. Januar 2013 bestätigt (Aktenzeichen: II ZR 83/11). Gleichwohl hat der Genossenschaftsverband e. V. dieses Urteil zum Anlass genommen, die aktuellen Formulierungen der Musterwahlordnung einer weiteren kritischen Prüfung zu unterziehen und zu überarbeiten. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen neben Anpassungen sprachlicher bzw. redaktioneller Art insbesondere eine ausführliche und nachvollziehbare Regelung der Briefwahl. Auch wenn keine rechtliche Notwendigkeit für die Änderung der Wahlordnung besteht, empfehlen Aufsichtsrat und Vorstand, den Vorschlägen des Genossenschaftsverbandes e. V. für eine Klarstellung und insbesondere ausführliche Darstellung der Briefwahl im Interesse einer weiteren Rechtssicherheit zu folgen. 6

BESCHLUSSFASSUNG TOP 8.2 Mindestanforderungen an Wahllisten Der Gesetzgeber stellt nicht klar, wie konkret ein Wahlvorschlag für eine Wahlliste ausgestaltet sein muss. Aus diesem Grund ist in 3 Abs. 1 der Wahlordnung ein neuer Satz 3 eingefügt worden, der die Voraussetzungen für Wahllisten näher erläutert. Dies gilt auch für die Liste, die vom Wahlvorstand aufgestellt wird. Die Konkretisierung dient darüber hinaus dem Wahlausschuss in der Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer weiteren Wahlliste und damit der Rechtssicherheit und Geschwindigkeit von Entscheidungen des Wahlausschusses. Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 3 Abs. 1 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg, wie in der tabellarischen Übersicht dargestellt, zu ergänzen und zu ändern. 7

TOP 8.3 Straffung der Auslegungsfristen für Wahllisten Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste soll zukünftig für die Dauer von vier anstatt von zwei Wochen für alle Mitglieder zur Einsicht ausgelegt werden. Dafür soll die nach der bisherigen Auslegefrist geregelte Wartefrist von zwei Wochen bis zur Einreichung von Alternativlisten ersatzlos entfallen. Weitere Listen sollen daher innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung der Auslegung eingereicht werden können, damit diese dann gemeinsam mit der Liste des Wahlausschusses, also mindestens für weitere zwei Wochen, ausgelegt werden können. In diesem Fall entfällt auch die Bekanntmachung des Auslegens weiterer Listen. Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg, wie in der tabellarischen Übersicht dargestellt, zu ergänzen und zu ändern. 8

BESCHLUSSFASSUNG TOP 8.4 Ausführliche Regelung der Briefwahl Mit 6a der Wahlordnung ist eine explizite Ausgestaltung der schriftlichen Stimmabgabe durch Briefwahl aufgenommen worden. Der Wahlausschuss muss diese ausdrücklich beschließen und zum Gegenstand der Bekanntmachung machen. Alle an die Mitglieder zu übersendenden Unterlagen sind in Abs. 2 Satz 2 genannt. In Abs. 3 Satz 1 ist die Stimmabgabe beschrieben. Durch Verweis auf 6 der Wahlordnung in Abs. 3 Satz 2 ist klargestellt, dass die allgemeinen Wahlgrundsätze auch für die schriftliche Stimmabgabe gelten. In Abs. 4 und Abs. 5 ist der weitere Verfahrensablauf geregelt. Diese aus Gründen der Klarheit ausführlich gefassten Vorgaben, dienen der Rechtssicherheit und ersetzen den bisherigen 7 Abs. 3. Beschlussvorschlag: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, einen neuen 6a in die Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg, wie in der tabellarischen Übersicht dargestellt, zu integrieren und 7 Abs. 3 der Wahlordnung ersatzlos zu streichen. 9

SYNOPTISCHER VERGLEICH Tabellarischer Vergleich zur aktuellen Fassung der Satzung und Wahlordnung. Änderungen und Ergänzungen sind jeweils in der rechten Spalte hervorgehoben. Nicht erwähnte Paragrafen sowie nicht erwähnte Absätze bleiben unverändert. SYNOPSIS Paragrafen ohne Angaben sind solche der Satzung und Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg

Aktuelle Fassung der Satzung der Berliner Volksbank eg Änderungsvorschlag Vertreterversammlung 2016 I. Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternemens TOP 8.1 2 Zweck und Gegenstand (1) [unverändert] (2) [unverändert] (3) Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. (4) [unverändert] 2 Zweck und Gegenstand (1) [unverändert] (2) [unverändert] (3) Der Geschäftsbetrieb und das Angebot der Genossenschaft steht grundsätzlich vorrangig den Mitgliedern zur Verfügung. Er kann jedoch auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. (4) [unverändert] TOP 8.2 Aktuelle Fassung der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg 3 Wahllisten (1) Der Wahlausschuss stellt eine Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung auf (Wahlliste). Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft an den Wahlausschuss eingereicht werden; diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss. Änderungsvorschlag Vertreterversammlung 2016 3 Wahllisten (1) Der Wahlausschuss stellt eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung auf (Wahlliste). Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft an den Wahlausschuss eingereicht werden; diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. In jeder Wahlliste sind die Kandidaten in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Name und Anschrift aufzuführen. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. In Zweifelsfällen entscheidet der Wahlausschuss. 11

TOP 8.3 TOP 8.4 Aktuelle Fassung der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg 4 Auslegung der Wahliste Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste ist in den Geschäftsräumen der Genossenschaft oder an einer anderen bekannt zu machenden Stelle für die Dauer von zwei Wochen für alle Mitglieder zur Einsicht auszulegen. Dies ist vom Vorsitzenden des Wahlausschusses oder seinem Stellvertreter in dem durch die Satzung bestimmten Blatt bekannt zu machen, unter Hinweis darauf, dass weitere Listen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist eingereicht werden können; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Werden weitere Listen eingereicht, so sind diese Listen anschließend an die Liste des Wahlausschusses zu nummerieren und zusammen mit dieser auf die Dauer von zwei Wochen auszulegen. Das Einreichen und Auslegen weiterer Listen ist ebenfalls bekannt zu machen. Änderungsvorschlag Vertreterversammlung 2016 4 Auslegung der Wahliste Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste ist in den Geschäftsräumen der Genossenschaft oder an einer anderen bekannt zu machenden Stelle für die Dauer von vier Wochen für alle Mitglieder zur Einsicht auszulegen. Dies ist vom Vorsitzenden des Wahlausschusses oder seinem Stellvertreter in dem durch die Satzung bestimmten Blatt bekannt zu machen, unter Hinweis darauf, dass weitere Listen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden können; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Werden weitere Listen eingereicht, so sind diese Listen anschließend an die Liste des Wahlausschusses zu nummerieren und zusammen mit dieser für die Restdauer der Frist nach Satz 1 auszulegen. Das Auslegen weiterer Listen ist nicht bekannt zu machen. NEU 6a Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) (1) Eine schriftliche Stimmabgabe durch Briefwahl ist zulässig, wenn der Wahlausschuss dies beschließt und zum Gegenstand der Bekanntmachung nach 4 Satz 2 macht. Ebenso kann der Wahlausschuss die ausschließliche Briefwahl vorsehen. Es gelten die nachstehenden Absätze 2 bis 5. 12

Aktuelle Fassung der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg Änderungsvorschlag Vertreterversammlung 2016 weiter TOP 8.4 NEU weiter 6a Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) (2) Jedes Mitglied kann seine Stimme durch Briefwahl abgeben. Dem Mitglied wird auf sein Verlangen, im Fall der ausschließlichen Briefwahl unaufgefordert, nach Ablauf der Fristen für die Auslegung der Wahlliste oder Wahllisten nach 4, a) der Stimmzettel und ein Wahlumschlag, b) eine vorgedruckte, von dem Mitglied abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlausschuss zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde, sowie c) ein größerer Freiumschlag (Wahlbrief), der die Anschrift des Wahlausschusses und als Absender den Namen und die Anschrift des Mitglieds sowie den Vermerk Schriftliche Stimmabgabe trägt, ausgehändigt oder übersendet. Der Wahlausschuss vermerkt die Aushändigung oder Übersendung in der Wahlliste. (3) Die schriftliche Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass das Mitglied a) den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet, faltet und in den zugehörigen Wahlumschlag verschließt, b) die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Ortes und des Datums unterschreibt und c) den Wahlbrief so rechtzeitig an den Wahlausschuss absendet oder übergibt, dass er vor Abschluss der Stimmabgabe vorliegt. Im Übrigen gilt 6. 13

Aktuelle Fassung der Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) der Berliner Volksbank eg Änderungsvorschlag Vertreterversammlung 2016 weiter TOP 8.4 NEU weiter 6a Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) (4) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Wahlbriefe und entnimmt die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, vermerkt der Wahlausschuss die Stimmabgabe in der Wählerliste und legt die Wahlumschläge ungeöffnet in die Wahlurne. Im Übrigen gilt 7. (5) Verspätet eingehende Wahlbriefe nimmt der Wahlausschuss mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Zugangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen. Die Wahlbriefe sind einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist. weiter TOP 8.4 7 Durchführung der Wahl (3) Briefwahl ist zulässig. Die allgemeinen Wahlgrundsätze insbesondere 6 Abs. 1 gelten entsprechend. 7 Durchführung der Wahl [ 7 Abs. 3 der Wahlordnung wird ersatzlos gestrichen.] 14

BESCHLUSSFASSUNG TOP 9 Wahl der Genossenschaftsmitglieder für den Wahlausschuss der Vertreterwahl 2017 HINWEIS: Die Wahl zur Vertreterversammlung findet alle vier Jahre statt. Die nächste Wahl wird im Jahr 2017 durchgeführt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen nach Wahlordnung der Berliner Volksbank dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht aus einem Mitglied des Vorstandes, vier Mitgliedern des Aufsichtsrates und aus Mitgliedern der Genossenschaft: Mitglied des Vorstandes im Wahlausschuss 1. Herr Carsten Jung* Mitglieder des Aufsichtsrates im Wahlausschuss 1. Herr Prof. Bodo Manegold 2. Herr Carsten Anlauf* 3. Frau Dagmar Berger* 4. Prof. Dr. Nikolaus Fuchs Die Mitglieder der Genossenschaft für den Wahlausschuss werden von der Vertreterversammlung gewählt. Die Zahl der in den Ausschuss zu wählenden Genossenschaftsmitglieder muss die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates übersteigen. 15

Beschlussvorschlag: Im Wahlausschuss zur kommenden Vertreterwahl sollen insgesamt elf Mitglieder der Genossenschaft vertreten sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgenden Kandidaten aus dem Kreis der Genossenschaftsmitglieder in den Wahlausschuss für die im Jahr 2017 stattfindende Vertreterwahl zu wählen: 1. Herr Dr. Thomas Hahn 2. Frau Sylvia Henneken* 3. Herr Jörg Lammersen 4. Herr Tobias Lukas* 5. Herr Eberhard Rebbitz 6. Frau Sabine Reiche* 7. Frau Katharina Szczepanski 8. Herr Jörg Wollenberg 9. Herr Dr. Marco Schlaegel* 10. Herr Robert Schroth* 11. Lucas Steinmüller * Kandidaten sind Angestellte der Berliner Volksbank eg TOP 10 Verschiedenes 16

NOTIZEN

ORGANISATORISCHES ACHTUNG VERTRETERWAHL Im Frühjahr 2017 ist es wieder so weit Unsere Mitglieder wählen nach vier Jahren erneut ihre Vertreter. Hierfür suchen wir engagierte Kandidaten aus dem Kreis unserer über 156.000 Mitglieder, die die Mitgliederrechte aktiv ausüben und den geschäftspolitischen Weg der Bank mitgestalten möchten. Jedes Mitglied der Genossenschaft kann sich als Kandidat zur Wahl der Vertreter aufstellen lassen. Der Wahlausschuss wird aus allen Kandidatenvorschlägen eine Wahlliste aufstellen. Wenn Sie interessiert sind, sich erneut als Vertreterkandidat aufstellen zu lassen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 31. Juli 2016 an Ihren persönlichen Kundenberater. Diese Vertreterbroschüre sowie alle zur Vertreterversammlung erhaltenen Unterlagen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.berliner-volksbank.de/vertreterversammlung. Nach der Vertreterversammlung stehen Ihnen der Geschäftsbericht 2015 und der Konzernabschluss 2015 ebenfalls auf unserer Homepage unter www.berliner-volksbank.de/geschaeftsbericht zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Mit diesem Service entsprechen wir den Anforderungen des 50 Abs. 3 unserer Satzung in Verbindung mit 336 HGB.

Herausgeber: Berliner Volksbank eg Wittestraße 30 R 13509 Berlin