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Transkript:

Personalnummer Beschäftigungsbeginn: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Personalfragebogen für eine geringfügige Beschäftigung bei der Firma Schiffer Service GmbH Persönliche Angaben Familienname Vorname Geburtsname Geschlecht Straße, Hausnummer Land, PLZ, Ort Telefonnummer Handynummer Email-Adresse Religionszugehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort, -land Familienstand Staatsangehörigkeit A. Beschäftigung als Minijobber ( geringfügige Beschäftigung ) Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis. Maximal können 50,75 Stunden gearbeitet werden. Die Arbeitszeit richtet sich nach der Auftragslage und wird mit der Personalabteilung vereinbart. Die Schichteinteilung erfolgt jeweils ab 16 Uhr, persönlich oder telefonisch unter 02407/566-152. Zurzeit gelten folgende Schichtzeiten (montags bis freitags, evtl. auch Wochenende): Bitte kreuzen sie an, zu welcher Schicht sie arbeiten kommen können. Frühschicht: 7 bis 12 Uhr oder 8 bis 12 Uhr Mittagsschicht: 12.30 bis 17 Uhr Spätschicht: 17 bis 22 Uhr Doppelschicht ist auch möglich. Die vereinbarten Schichten sind feste Arbeitszeiten. Sollten Sie zu einer Schicht nicht erscheinen können, müssen Sie uns rechtzeitig informieren. Hinweis: Aushilfen, die von einem anderen Leistungsträger (ARGE, Rente, Bafög etc.) noch Geld beziehen, haben evtl. Einkommensgrenzen zu beachten. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger. Jede Aushilfe ist verpflichtet, selbst darauf zu achten, dass die individuelle Grenze nicht überschritten wird.

Zur Zeiterfassung erhalten Sie einen Stempelchip. Diesen Chip müssen Sie zu jeder Schicht mitbringen, da Sie sonst nicht einchecken können. In dem Fall, dass Sie den Chip einmal vergessen haben, müssen Sie sich beim Vorarbeiter melden. Dieser wird dann die Arbeitszeit notieren und an die Personalabteilung weitergeben. Sollte sich jemand nicht ordnungsgemäß verhalten, z.b. über das Drehkreuz springen, wird er sofort entlassen. Mit Erhalt des Chips werden 15 Euro Pfand vom ersten Lohn einbehalten. Bei Rückgabe wird das Pfand wieder zurück überwiesen. B. Entlohnung 1. Stundenlohn für geringfügige Beschäftigung Ihr Stundenlohn beträgt 8,84 Euro. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt jeweils zum 15. des Folgemonats. Bankverbindung IBAN BIC Name der Bank Ggf. abweichender Kontoinhaber Sozialversicherung Krankenversicherung gesetzlich privat Name der Versicherung Sozialversicherungsnummer 2. Rentenversicherung für geringfügige Beschäftigung Seit dem 1.1.2013 unterliegen geringfügig Beschäftigte grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer trägt damit einen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag in Höhe derzeit 3,7% selbst. D.h. dieser wird von Ihrem Lohn abgezogen. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht befreien lassen. Dieser Antrag gilt dann auch für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen. Eine Rücknahme ist nicht mehr möglich. Ich möchte mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Den Antrag zur Befreiung finden Sie im Anhang.

3. Pauschalsteuer/ Lohnsteuer für geringfügige Beschäftigung Sie haben die Möglichkeit, den Lohn pauschal oder über Ihre Steuermerkmale abzurechnen. Bitte ankreuzen: Ich trage die 2% Pauschalsteuer selbst Der Lohn soll über folgende Steuermerkmale abgerechnet werden: Steuer Identifikationsnummer Steuerklasse, Kirchensteuerabzug, Zahl der Kinderfreibeträge Sind wir Hauptarbeitgeber? ja nein, Üben Sie eine weitere Aushilfstätigkeit aus? ja, Höhe des monatlichen Entgelts nein Status bei Beschäftigung Schüler/in Studienbewerber/in Arbeitnehmer/in Beamtin/Beamter Arbeitslose/r Wehr-/Zivildienstleistender Höchster Schulabschluss: Ohne Schulabschluss Haupt-/ Volksschulabschluss Mittlere Reife oder gleichwertig Abitur/ Fachabitur Abschluss unbekannt Schulentlassene/r Student/in Arbeitnehmer/in in Elternzeit Selbstständiger ALG-/Sozialhilfeempfänger/in Sonstige (z.b. Hausfrau/Hausmann): Höchste Berufsausbildung: Ohne berufl. Ausbildungsabschluss Anerkannte Berufsausbildung Meister/ Technik oder gleichwertig Bachelor Diplom/Magister/Master/Staatsexamen Promotion Abschluss unbekannt C. Erforderliche Unterlagen Damit wir Ihnen den Lohn auszahlen können, benötigen wir folgende Arbeitspapiere: - Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse/ privaten Versicherung - Ggf. Schulbescheinigung zur Prüfung, ob die Schulpflichtzeit erfüllt ist, falls es sich um eine Beschäftigung außerhalb der Ferien handelt - Ggf. Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht, wenn keine Beiträge bezahlt werden möchten - Ggf. Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis bei

Eine Auszahlung des Lohnes kann nur dann erfolgen, wenn der Personalfragebogen komplett ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen bis spätestens Ende des Eintrittsmonats im Personalbüro abgegeben wurden. Hiermit versichere ich, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen, insbesondere in Bezug auf weitere Beschäftigungen unverzüglich mitzuteilen. Bei unwahren Angaben oder Verletzungen meiner Anzeigenpflicht erkläre ich mich bereit, die vom Sozialversicherungsträger nachgeforderten Beträge zu erstatten. Datum Unterschrift Arbeitnehmer Unterschrift gesetzlicher Vertreter Wodurch haben Sie von der Aushilfenstelle erfahren? Super Sonntag Super Mittwoch Tageszeitung samstags von anderen Aushilfen Facebook Kino-/Radiowerbung sonstiges

Für den Minijobber: Folgende Unterlagen/ Angaben fehlen noch und sind bis Ende des Eintrittsmonats im Personalbüro abzugeben: Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse/ privaten Versicherung oder Kopie der Krankenkassenkarte Schul-/ Studienbescheinigung Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Bankverbindung/ IBAN/ BIC Sozialversicherungsnummer Identifikationsnummer/ Steuerklasse Sonstiges: Wichtig: Ohne die erforderlichen Unterlagen kann der Lohn nicht ausgezahlt werden! Arbeitszeiten Die Arbeitszeit richtet sich nach der Auftragslage und wird mit der Personalabteilung vereinbart. Die Schichteinteilung erfolgt jeweils ab 16 Uhr, persönlich oder telefonisch unter 02407/566-152. (Diese Nummer können Sie auch für alle anderen Fragen zum Thema Personal, z.b. Lohnabrechnung anrufen.) Die vereinbarten Schichten sind feste Arbeitszeiten. Sollten Sie zu einer Schicht nicht erscheinen können, müssen Sie uns rechtzeitig informieren.