17. Aprilsymposion 2016 Aber was kommt über der Tür? Die oft vergessenen Abschottungen über und unter der Tür Referent: Ing. Walter Kiendler owid
Aber was kommt über der Tür? Die oft vergessenen Abschottungen über und unter der Tür 2016 Die Praxis gelebter Brandschutz
Die Praxis gelebter Brandschutz Die Praxis gelebter Brandschutz
Die Praxis gelebter Brandschutz Die Praxis gelebter Brandschutz
Die Praxis gelebter Brandschutz Die Praxis gelebter Brandschutz
Die Praxis gelebter Brandschutz Die wichtigsten Entscheidungskriterien für Brandschutzabschottungen welches Schutzziel (Feuer, Temperatur, Rauch) welches Gewerk (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) welcher Trennbauteil (Wand, Decke, Massiv, Leichtbau) welches Material (Kunststoff, Metall)
OIB Richtlinie 2 Brandschutz 3.4 Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten Liegen Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten in Wänden bzw. Decken oder durchdringen diese, ist durch geeignete Maßnahmen (z.b. Abschottung, Ummantelung) sicherzustellen, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch über die erforderliche Feuerwiderstandsdauer wirksam eingeschränkt wird. Brandversuch Dehnungskräfte bei Temperatureinwirkung auf Lüftungskanäle und Einbauten ca. 1 Tonne Kraft u. 10 mm Dehnung pro Meter Luftkanal
Abschottungsvarianten Kombischott Schaumsteine (Quelle: Promat) Abschottungsvarianten Mörtelschott Brandschutzkissen
Abschottungsvarianten Modulschott (Quelle: bst) Abschottungsvarianten Kabelbox (Quelle: Wichmann)
Abschottungsvarianten Brandschutzmanschetten RORCOL V30 RORCOL V60 RORCOL AV60 für Ablaufrohre für dickwandige für Aluverbundrohre Kunststoffrohre nichtbrennbare Rohre und Kabel EI90 Brandschutzklappe Abschottungen Prüfnorm ÖNORM EN 1366-3 Klassifizierungsnorm ÖNORM EN 13501-2 Erweiterter Anwendungsbereich ÖNORM EN 15882-3 ETA europäisch technische Zulassung / Bewertung Kennzeichnung Baustoffliste ÖE => CE ÖA => ÜA
Prüf- und Anwendungskriterien für Brandschutzmanschetten lt. ON EN 1366-3 Trennbauteil Anordnung Manschettenabstände Rohrmaterial Rohrdurchmesser Rohrwandstärke Isoliermaterial Isolierdicke Isolierart Prüf- und Anwendungskriterien für Brandschutzmanschetten lt. ON EN 1366-3 Rohrendkonfiguration: U/U offen/offen U/C offen/geschlossen
Prüf- und Anwendungskriterien für Brandschutzmanschetten lt. ON EN 1366-3 Wichtig: In Lüftungsanlagen aus brennbaren Rohren sind geeignete Brandschutzklappen oder Feuerschutzabschlüsse zu verwenden. Brandschutzmanschetten dürfen zur Abschottung von Luftleitungen in raumlufttechnischen Anlagen nicht eingesetzt werden. Die hierfür anzuwendende Klassifizierungsnorm EN13501-2 schließt die Abschottung von Lüftungsanlagen definitiv aus. Abschottung von Lüftungsleitungen Brandschutzklappen Feuerschutzabschlüsse
EI90 Brandschutzklappe Prüfnorm ÖNORM EN 1366-2 Klassifizierungsnorm ÖNORM EN 13501-3 Produktnorm ÖNORM EN 15650 Nationale Ergänzungen ÖNORM H 6025 Einbau und Kontrollprüfung ÖNORM H 6031 Kennzeichnung Baustoffliste ÖE => Beispiel einer Klassifizierung: EI90 (v e h o i o)-s ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlagen Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch- Steuerklappen Ausgabe Dezember 2014
ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlagen 3.5 Mischschott Weichschott mit dem, abweichend von bestehenden Europäischen technischen Bewertungen (ETB), Öffnungen in einem raumabschließenden Bauteil (Wand oder Decke), zur Aufrechterhaltung des Feuerwiderstandes des Bauteils, abgedichtet werden, durch die neben Kabel, Metall- und Kunststoffrohre auch Brandschutzklappen/Brandrauch- Steuerklappen geführt werden. ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlagen 5.4 Mischschott Brandschutzklappen/Brandrauch-Steuerklappen dürfen, bis zum Vorliegen harmonisierter europäischer Regeln für diesen Anwendungsfall, zusammen mit Rohren und Kabeln in Weichschottsystemen eingebaut werden, wenn: ihr Feuerwiderstand (EI90) mit Weichschott (nach ÖNORM EN 1366-2) nachgewiesen wurde, und für das zum Einsatz kommende Weichschottsystem eine ETA/ETB vorliegt
ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlagen 5.4 Mischschott Für den Einbau von Brandschutzklappen/Brandrauchsteuerklappen gelten folgende Mindestabstände: 100 mm zwischen den Klappengehäusen, 20 mm (Flanschhöhe) zwischen den Klappengehäusen und dem umgebenden Baukörper und 100 mm zwischen Klappengehäusen und anderen Installationen (Rohre, Kabel, Kabeltrasse u. dgl.). Brandprüfung laut ÖNORM EN 1366-2, EN 1366-3, und OIB- Verwendungsgrundsätze
ÖNORM H 6031 Lüftungstechnische Anlagen 5.5 Abschottung mittels Weichschott, in Wände mit geringer Dicke und Ausbildung der Laibung Einbau und Montage von Brandschutzprodukten Der Einbau einer Brandschutzprodukten hat immer entsprechend der Einbauanweisung / Montageanleitung des jeweiligen Herstellers zu erfolgen.
Sicherheit wird gewährleistet durch das richtige Produkt in der richtigen Anwendung