Brandschutztechnisches Symposium

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1 Steinfurt / Brandschutztechnisches Symposium/ Michael Kaffenberger-Küster Brandschutztechnisches Symposium Steinfurt, Michael Kaffenberger-Küster 1

2 Visitenkarte 2

3 Agenda Baurechtliche Anforderungen Grundsätze der Leitungsabschottung Schnittstellenproblematik MLAR Musterleitungsanlagenrichtlinie Geprüfte Systeme 3

4 Baurechtliche Anforderungen 4

5 Musterbauordnung - MBO - Fassung Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 5

6 Brandabschnitte 6

7 Brandabschnitte 7

8 Rettungswege 8

9 (MLAR / LAR / RbALei) Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 9

10 Muster Leitungsanlagen Richtlinien (MLAR) MLAR 2005 LAR / RbALei In fast allen Bundesländern baurechtlich eingeführt Ausnahme: MLAR 09/ LAR NRW 10 Quelle: MLSachverständigen GmbH Stand:

11 MLAR 2005 Ziel und Inhalt Die Richtlinie gilt für die Verlegung von Leitungsanlagen in Rettungswegen die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) den Funktionserhalt elektrischer Leitungen im Brandfall 11

12 Leitungsanlagen in Rettungswegen 12

13 Leitungsanlagen in Rettungswegen 13

14 Brandlastfrei? 14

15 Steinfurt / Brandschutztechnisches Symposium/ Michael Kaffenberger-Küster Einkapselung von Brandlasten Installationsschächte Installationskanäle Unterdecken Unterflurkanäle / Systemböden 15

16 Einkapselung von Brandlasten Rettungsweg F30 Nichtbrennbare Befestigung brennbares Rohr für nichtbrennbare Flüssigkeiten Gase u. Stäube (max. 160 mm) max. Zugspannung 6 N/mm2 RW 800 Mindestdicke 30mm Ausführung gemäß Gutachterlicher Stellungnahme 3335/1111 Mer- 16

17 Einkapselung von Brandlasten Rettungsweg F30 Nichtbrennbare Befestigung A1/A2-Rohr für nichtbrennbare Flüssigkeiten, Gase und Stäube max. 32 mm Kautschuk max. Zugspannung 6 N/mm2 RW 800 Mindestdicke 30mm Ausführung gemäß Gutachterlicher Stellungnahme 3335/1111 Mer- 17

18 Grundsätze der Leitungsabschottung Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 18

19 Grundsätze der Leitungsabschottung 19

20 MBO 2002 Gebäudeklasse 3 z.b. Mehrfamilienhaus, Bürogebäude, h 7 20

21 MBO 2002 Gebäudeklasse 5 z.b. Mehrfamilienhaus, Bürogebäude, h = m 21

22 MBO 2002 Sonderbauten Sonderbauvorschriften/-Richtlinien (z.b. Industriebaurichtlinie) Projektbezogenes Brandschutzkonzept 22

23 Schnittstellen Wärmeschutz 23

24 EnEV 2014 Die EnEV 2014 wurde Donnerstag, 21. Novmeber 2013 im Gesetzblatt verkündet die amtliche verkündete EnEV-Fassung als Pdf-Datei zum Lesen 24

25 Steinfurt / Brandschutztechnisches Symposium/ Michael Kaffenberger-Küster EnEV 2014 Anlage 5 Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen Zeile Art der Leitungen / Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm Gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsverteilnetzen 6 Leitungen Wärmeverteilungsleitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verleget werden ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm 25

26 EnEV 2014 Energieeinsparverordnung: äußerer Rohrdurchmesser Mindestdämmdicken nach EnEV in mm DN Kupfer Stahl verz. Kunststoff Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK) z. B. Rockwool 800 Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) z. B. Klimarock , , , , , , , ,1 76, ,9 88, , <

27 DIN

28 DIN EN DIN EN , Nr Schwitzwasserbildung Entwässerungsanlagen müssen so ausgeführt werden, dass durch Schwitzwasserbildung weder an den Leitungen noch am Bauwerk Schäden entstehen können. In Gebäuden müssen Entwässerungsleitungen, die kaltes Wasser führen (z.b. Regenwasserleitungen), gegen Schwitzwasserbildung gedämmt werden, wenn die klimatischen Verhältnisse, die Temperaturen im Gebäude und die Luftfeuchtigkeit dies erforderlich machen. DIN EN , Nr Wo Schwitzwasserbildung Probleme bereiten kann, sind Regenwasserleitungen innerhalb von Gebäuden zu dämmen. 28

29 Schnittstellen Schallschutz 29

30 Schallschutz im Hochbau Zulässige Schalldruckpegel in Mehrfamilienhäusern, hervorgerufen durch Wasserinstallationen nach E-DIN 4109 und VDI 4100 * nach Entwurf DIN SST I SST II SST III Geräusche von Wasserinstallationen und sonstigen haustechnischen Anlagen 30 db (A) 27 db (A)* 24 db (A)* 30

31 Schallschutz im Hochbau Körperschall Mit Steinwolle ummantelte, Schallentkoppelte Abwasserrohrleitung 31

32 Schallschutz im Hochbau Wand mit Durchführung Wand ohne Durchführung 32

33 Schnittstellen Brandschutz 33

34 Auswahl der Baustoffe 34

35 Rauchentwicklung bei der Verbrennung von 10 kg Quelle: Prof. Rasbash, Universität Edinburgh 35

36 Auswahl der Baustoffe DIN 4102-T1 Klassifizierung der Baustoffe in Baustoffklassen: A1- Vollständig nicht brennbar keine Entflammung des Baustoffes im Ofenversuch 15 min bei 750 C A2- Nicht brennbar mit Anteilen von brennbaren Stoffen; Entflammung des Baustoffes von max. 20 sec im Ofenversuch 15 min bei 750 C. Zusätzlich Prüfung Brandschacht, Rauchgasdichte, Toxizität B1- Schwer entflammbar nach Erlöschen des Stützfeuers dürfen Stoffe nicht weiterbrennen. Zusätzlich Brandschachtversuch, jedoch keinen Nachweis über Rauchgasdichte und Toxizität. B2- Normal entflammbar brennen selbständig weiter B3- Leicht entflammbar brennen rasant ab - Anwendung verboten 36

37 Europäische Klassifizierungen Anforderung DIN alt- Euroklasse -neu- Unterklasse -neunichtbrennbar schwerentflammbar A1 A1 --- A2 A2 s 1 d 0 s 1 s 3 B d 0 d 2 s 1 s 3 B1 C d 0 d 2 s 3 D d 0 d 2 normalentflammbar B2 E d 2 leichtentflammbar B3 F

38 Bauteile nach DIN 4102 DIN 4102 Klassifizierung der Bauteile in Feuerwiderstandsklassen F 90 AB Art der Baustoffe Anforderung an das Bauteil Dauer des Feuerwiderstandes in min 38

39 Bauteile nach DIN 4102 Klassifizierung der Bauteile in Feuerwiderstandsklassen (durch Brandversuche und Prüfzeugnis, Beflammung nach ETK): F - raumabschließende Bauteile allgemein, Decken, Wände, etc. I/E - Installationsschächte und Kanäle G/F - Verglasungen K - Brandschutzklappen L - Lüftungsleitungen R - Rohrabschottungen und Ummantelungen S - Kabelabschottungen T - Türen bzw. Feuerschutzabschlüsse 39

40 DIN EN Kurzzeichen Kriterium Anwendungsbereich R (Résistance) Tragfähigkeit E (Étanchéité) Raumabschluss Hauptklassen I (Isolation) Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit Optionale Leistungsparameter W (Radiation) Begrenzung des Strahlungsdurchtritts Erweiterung der Leistungsparameter M (Mechanical) Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) 40

41 DIN EN Klassifizierung DIN 4102 DIN EN Rohrabschottungen R 30 - R 120 EI U/U, C/U Kabelabschottungen S 30 - S 90 EI Lüftungsleitungen L 30 - L 90 EI - 30, 60 (v e h o i o)-s Stahlbauteile F 30 - F 180 RI Betondecken F 30 - F 90 REI

42 Schnittstelle Beteiligte Gewerke 42

43 Rohrabschottung, die beteiligten Gewerke A Herstellung der Bauteilöffnung B Rohrleitungsbau C Abschottungsmaßnahme D Dämmarbeiten E Bauteilverschluss 43

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