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Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld E I N L E I T FA D E N F Ü R B E R U F S R Ü C K K E H R E N D E hmer 343 Erfolgreich Wiedereinsteigen Logo

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Inhalt Arbeitslos oder arbeitsuchend? 4 Dienstleistungsangebot Ihrer Agentur für Arbeit 5 Ihr Job heißt ab sofort Jobsuche 6 Erfolgreich bewerben 7 Wiedereinstieg nach der Familienphase 9 Arbeitszeitmodelle 10 Berufliche Weiterbildung 11 Existenzgründung- Eine Alternative für Sie? 12 Alternative Minijob 15 Alternative Zeitarbeit 15 3

Arbeitnehmer 98 Arbeitslos oder arbeitsuchend? Wann gelten Sie als arbeitslos? Wann gelten Sie als arbeitsuchend? Sie gelten als arbeitslos, wenn Sie: Arbeitsuchend sind Sie, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige wöchentlich mind. 15 Stunden umfassende Beschäftigung suchen beschäftigungslos sind (d.h. vorübergehend keine mind. 15 Std./Woche umfassende Beschäftigung ausüben) sich persönlich bei der Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort arbeitslos gemeldet haben sich bemühen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt) sich bei Ihrer Arbeitsagentur gemeldet haben noch in einem Beschäftigungsverhältnis (ab 15 Std./Woche) stehen und Ihr Arbeitsverhältnis demnächst endet oder Sie einen Arbeitsplatzwechsel anstreben Sie sind auch dann nicht arbeitslos, sondern nur arbeitsuchend, wenn Sie Ihre Vermittlungsbereitschaft aus persönlichen Gründen einschränken, zum Beispiel weil Sie nicht alle zumutbaren Stellenangebote annehmen wollen. Weitere Informationen zur Arbeitslos- und Arbeitsuchendmeldung erhalten Sie im Informationsflyer "Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld - Informationen und Tipps". 4

Berufsberatung Dienstleistungsangebot Ihrer Agentur für Arbeit Sie möchten im Anschluss an Zeiten der Kinderbetreuung in das Erwerbsleben zurückkehren? Wir bieten Ihnen als Berufsrückkehrer beziehungsweise Berufsrückkehrererin folgendes Dienstleistungsangebot an: Damit wir Sie optimal bei Ihrer Beschäftigungssuche unterstützen können, muss in einem ersten Beratungsgespräch geklärt werden, welchen individuellen Unterstützungsbedarf Sie haben. persönliche Beratung zu allen Fragen der Integration in den Arbeitsmarkt (nach vorheriger Terminvereinbarung) individuelle Arbeitsvermittlung die Möglichkeit zur Stellensuche über die JOBBÖRSE www.arbeitsagentur.de (in den Selbstinformationseinrichtungen im Berufsinformationszentrum oder zu Hause) Informationen zu den Förderangeboten der Arbeitsagentur Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wichtig ist, dass Sie sich gut auf den Termin vorbereiten. In der Eingangszone oder über das Service Center Ihrer Agentur für Arbeit erhalten Sie bei der Terminvereinbarung ein Arbeitspaket, das Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler eine intensive und strukturierte Vorbereitung ermöglicht. Sie erreichen die Agentur für Arbeit Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr telefonisch: 01801-555 111* *Festnetzpreis 3,9 ct/ min; Mobilfunkpreise abweichend In der Broschüre "Was? Wie viel? Wer?" erhalten Sie einen Überblick über alle Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit. 5

Ihr Job heißt ab sofort Jobsuche Was kann ich besonders gut? Was will ich? Welchen Marktwert haben meine Fähigkeiten? Wie beurteile ich meine eigenen Stärken und Schwächen? Was biete ich meinem künftigen Arbeitgeber? Was für einen Arbeitsplatz suche ich? Reichen meine Kenntnisse hierfür aus? Was ist mir wichtig? Kann ich meine Fähigkeiten eventuell auch für andere mögliche Alternativen nutzen? In welcher Region suche ich einen neuen Arbeitsplatz? Wie mobil bin ich? Dies sind nur einige der Fragen, die Sie sich vor der Suche nach einer neuen Beschäftigung beziehungsweise vor dem Gespräch mit der Vermittlerin/ dem Vermittler stellen sollten, um systematisch einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. assistierte Selbstinformation 6 Unter https://lernboerse.arbeitsagentur.de finden Sie hierzu weitere Tipps und Informationen! Sind Sie sich nun sicher, was Sie können und wollen? Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten zur Suche nach geeigneten Stellenangeboten. Hilfe erhalten Sie auch in der Broschüre "Jobprofi" der Bundesagentur für Arbeit. Natürlich steht Ihnen auch Ihre Vermittlerin/ Ihr Vermittler zur Verfügung.

Arbeitnehmer 306 Erfolgreich bewerben Zu einer erfolgreichen Jobsuche gehört eine erfolgreiche Bewerbung! Sich bewerben heißt für sich werben. Sie sollten wissen, was Sie können und was Sie wollen. Nur so können Sie andere davon überzeugen, dass Sie genau die richtige Person für den Arbeitsplatz sind. Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Form und den Inhalt an: Das Anschreiben Ihre erste Arbeitsprobe Ihr Anschreiben wird zuerst beurteilt. Der erste Eindruck entscheidet oft über die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Überzeugen Sie den Empfänger Ihres Schreibens davon, dass Sie hoch motiviert sind, in dieser Firma auf der ausgeschriebenen Position zu arbeiten und dass Sie genau die richtige Frau/der richtige Mann für diese Stelle sind. Machen Sie Personalverantwortliche neugierig, so dass sie Sie persönlich kennen lernen wollen. Legen Sie deshalb größte Sorgfalt auf die inhaltliche und formale Ausarbeitung Ihres Anschreibens wie auch der übrigen Bewerbungsunterlagen. Der Lebenslauf - Ihr Berufsleben auf einen Blick Zusammen mit dem Anschreiben ist dieses Dokument der wichtigste Teil Ihrer Bewerbung. Haben Sie erst einmal mit dem Anschreiben das Interesse der Personalverantwortlichen geweckt und damit die erste Hürde genommen, wird im zweiten Schritt Ihr Lebenslauf geprüft. Hier machen Sie deutlich, dass Ihre Qualifikationen und Erfahrungen zur ausgeschriebenen Stelle passen. Ein Lebenslauf sollte zu folgenden Rubriken Aussagen enthalten: Persönliche Daten Aus- und Fortbildung beruflicher Werdegang ggf. Weiterbildung besondere Kenntnisse 7

Das Bewerbungsfoto Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf ein Foto bei der Bewerbung vom Arbeitgeber nicht mehr eingefordert werden, in Deutschland ist es aber - im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - noch üblich. Die Zeugnisse Zeugnisse fügen Sie als Anlage Ihrer Bewerbung bei. Kopien unbeglaubigt werden akzeptiert. Sie müssen nicht jedes Zeugnis und jede Teilnahmebescheinigung beilegen, die Sie in Ihrem Leben erhalten haben. Das Deckblatt Umfangreiche Anlagen (Zeugnisse) können Sie auf einem zusätzlichen Deckblatt wie bei einer Inhaltsangabe übersichtlich auflisten. Wie das Titelblatt eines Buches kommt auf die Bewerbung ein weißes Blatt mit den wichtigsten Informationen über Inhalt und Bewerber/in, z. B.: Bewerbungsunterlagen" oder Bewerbung als Arbeitnehmer 291 8 Name der Firma, bei der Sie sich bewerben Ihr Name Ihre Adresse (dann nicht bei den persönlichen Daten im Lebenslauf wiederholen) ggf. ein Foto Die Bewerbungsmappe Alle Bewerbungsunterlagen kommen in eine ansprechende Bewerbungsmappe. Einige Tipps: die Blätter sollten zum Kopieren entnommen werden können keine einzelnen Klarsichthüllen pro Blatt verwenden Klipphefter oder Kunststoffmappen mit transparenter Vorderseite sind gut geeignet (ggf. Hinweis in der Stellenanzeige beachten) mit der Höhe der Position steigen die Anforderungen an die Ausführung die Farbwahl hängt von der Branche ab (Bankbereich eher dezenter, Werbebereich etwas farbiger) Weitere Tipps und Hinweise zum Erstellen von Bewerbungsunterlagen erhalten Sie in der Broschüre "Jobprofi" oder online unter www.arbeitsagentur.de oder https://lernboerse.arbeitsagentur.de

Wiedereinstieg nach der Familienphase Sie möchten nach Ihrer Familienphase wieder ins Erwerbsleben zurückkehren? Fragen, die Sie im Vorfeld Ihres beruflichen Wiedereinstiegs klären sollten: Wie kann ich Beruf und Familie vereinbaren? Wie ist meine persönliche Situation? Erfolgt eine Abstimmung in der Familie? Welcher Zeitpunkt ist der günstigste für den Wiedereinstieg? Bin ich mobil? Ist ein Führerschein und ein eigenes Fahrzeug vorhanden? Besteht Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr? Kommt ein Umzug in Betracht? Wie könnte meine Arbeitszeit aussehen? Was ist zweckmäßiger/ realisierbar - Vollzeit oder Teilzeit? In welchem Rahmen/ Zeitraum kann ich arbeiten (z.b. nur vormittags)? Wie ist der notwendige Zeitaufwand für die tägliche Fahrt zur Arbeit? Über welche Fachkenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen verfüge ich? Werden diese am Arbeitsmarkt nachgefragt? Kommen auch andere beruflichen Tätigkeiten/Alternativen in Betracht, wenn ja welche? Wie sieht es mit einer Weiterbildung aus? Welche Kompetenzen wurden in der Familien phase erworben (z.b. Planen, Organisieren, Arbeit in Vereinen), die beruflich eingebracht werden können? Ist meine Kinderbetreuung ausreichend abgesichert? Gibt es Kinderbetreuung (z.b. Kinderkrippe, -garten, Hort, Tagesmutter, Ganztagsschule)? Wer kann im Notfall unterstützen (Eltern, Großeltern, Freunde zur Betreuung außerhalb der regelmäßigen Betreuungszeiten)? Kann auf Netzwerke zurückgegriffen werden, die in der Familienphase geknüpft wurden (beispielsweise in der Krabbelgruppe)? Informieren Sie sich frühzeitig über regionale Betreuungsmöglichkeiten: www.familien-wegweiser.de Auf dem neuen Lotsenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit www.perspektive-wiedereinstieg.de gibt es viele Informationen rund um den Wiedereinstieg und Sie finden regionale Beratungsstellen. Mutter und Tochter bei den Hausaufgaben 9

Arbeitnehmer 280 Arbeitszeitmodelle Und denken Sie daran: Während Ihrer Familienphase haben Sie wichtige Erfahrungen und Kompetenzen z.b. in Organisation und Zeitmanagement erworben, die Sie für Ihren beruflichen Wiedereinstieg nutzen können. Die Führung des Familienhaushaltes fördert den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die auch für den Arbeitsmarkt wichtig sind. Durch die Globalisierung der Wirtschaft und den fortschreitenden Einsatz neuer Technologien ergeben sich neue Anforderungen in der Gesellschaft. Auch unsere Arbeitswelt ist im Wandel. Es entstehen nicht nur neue Berufe, gefragt sind auch intelligente Arbeitszeitmodelle, mit denen die Balance zwischen individuellen Wünschen und gesellschaftlichen wie betrieblichen Notwendigkeiten geschaffen werden kann: Gleitzeit klassische Teilzeit variable Teilzeit teamorientierte Arbeitszeit Arbeitszeitkonto Telearbeit Ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Arbeitszeitmodellen, erhalten Sie im Flyer "Vereinbarkeit Familie und Beruf - flexible Arbeitszeitmodelle" 10

Arbeitnehmer 321 Berufliche Weiterbildung Nicht immer ist ein sofortiger Wiedereinstieg in das Berufsleben möglich. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes haben sich weiterentwickelt und das berufliche Fachwissen muss aufgefrischt und auf den neuesten Stand gebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Agentur für Arbeit Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihre berufliche Weiterbildung gefördert werden kann? Zunächst einmal muss im Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft beurteilt werden, ob die Notwendigkeit besteht, an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Suche nach Bildungsangeboten Damit Sie die richtige Bildungsmaßnahme finden, stehen Ihnen vielfältige Informationsmöglichkeiten zur Verfügung. Das zentrale Informationsmedium ist das KURSNET der Bundesagentur für Arbeit, die führende Online-Datenbank für Aus- und Weiterbildung in Deutschland. Weitere wichtige Informationen zum Thema Weiterbildung finden Sie bei Ihrer Arbeitsagentur im Merkblatt 6 Förderung der beruflichen Weiterbildung, dem Merkblatt 18 Frauen und Beruf sowie der Broschüre durchstarten - Weiter durch Bildung Notwendig ist eine Weiterbildung, wenn nach dem erfolgreichen Abschluss die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung deutlich steigen. 11

Existenzgründung - Eine Alternative für Sie? Es gibt viele gute Gründe, sich beruflich selbständig zu machen: eigenverantwortlich entscheiden eigene Ideen umsetzen Erfolg haben seine Arbeitszeit frei einteilen Es gibt aber auch viele gute Gründe, zunächst genau zu überlegen, ob Sie tatsächlich für die berufliche Selbständigkeit geeignet sind. Ein Unternehmen zu führen ist keine Kleinigkeit, selbst wenn es nur ein Ein-Personenunternehmen ist. Orientieren Sie sich an den Eigenschaften erfolgreicher Unternehmerinnen und Unternehmer: wichtig sind Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Kreativität und Organisationstalent. Unternehmen kennen Arbeitnehmer 322 12 ihren Markt und wissen, wie sie mit ihren Kunden umgehen müssen. Hinzu kommen fachliches und kaufmännisches Know-how, die Grundvoraussetzungen für jedes erfolgreiche unternehmerische Handeln. Die berufliche Selbständigkeit verändert nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Ihrer Familie. Sie sind auf sich selbst gestellt und müssen tagtäglich im wahrsten Sinne des Wortes etwas unternehmen, um am Markt zu bleiben und Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Viele Gründerinnen und Gründer erfüllen sich mit ihrer Selbständigkeit einen Traum und sind mit ihrer Entscheidung zufrieden. Andere betrachten ihre Existenzgründung als Notlösung. Versuchen Sie, so genau wie möglich festzustellen, warum Sie sich selbständig machen möchten und ob Sie tatsächlich das "Zeug" zur Unternehmerin oder zum Unternehmer haben. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und sprechen Sie zum Beispiel mit Beratern der Kammern, mit befreundeten Selbständigen und mit Familienangehörigen.

Arbeitnehmer 312 Wenn Sie Ihre Gründungsidee realisieren wollen, werden Sie dafür in aller Regel Startkapital benötigen. Bei der Beschaffung des Startkapitals sollten Sie folgende Fragen beantworten: Wie viel Geld brauchen Sie? Wie können Sie es beschaffen? Gibt es geeignete öffentliche Förderprogramme und weitere Finanzierungsmöglichkeiten? Wie kann meine örtliche Agentur für Arbeit mich unterstützen? Die Finanzierung ist ein besonders wichtiges Kapitel einer Existenzgründung. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten: bei den Kammern, der KfW Mittelstandsbank, Ihrer Bank/ Sparkasse und Ihrer Agentur für Arbeit. Bereiten Sie Ihre Gespräche gut vor, damit Ihre Gesprächspartnerinnen und -partner Ihr Vorhaben genau einschätzen können. Die Agentur für Arbeit kann bei Fragen zur Existenzgründung einen ersten Informationsbedarf decken und Orientierungshilfen geben. Ihre Vermittlungsfachkraft hat Kontakte zu Betrieben, Kammern und Verbänden. Sie hat einen Überblick über Veränderungen in Berufsbildern, Branchen und Betrieben sowie über weitere Informationen zum Arbeitsmarkt, z. B. statistische Daten, wissenschaftliche Untersuchungen und Prognosen. Im Beratungsgespräch können Leistungen zur Existenzgründung besprochen, Anspruchsvoraussetzungen abgeklärt sowie Hinweise gegeben werden, wo sich das nächste Existenzgründungszentrum befindet. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre durchstarten - Existenzgründung. Hier finden Sie auch Adressen verschiedener Gründungsinitiativen, Beratungsstellen und Förderprogramme des Bundes und einzelner Länder. Freiwillige Weiterversicherung zur Arbeitslosenversicherung Für bestimmte Personengruppen, u. a. für selbständig Erwerbstätige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung zur Arbeitslosenversicherung. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.12.2010. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung ist spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Ausschlussfrist) bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Dort werden Sie über alle Voraussetzungen und den 13

aktuellen Beitragssatz informiert. Frauen gründen anders In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Frauen entschieden, ein Unternehmen zu gründen. Während der Schritt in die Selbständigkeit für Männer eine rein berufliche Entscheidung darstellt, ist er für Frauen weitreichender. Oft bietet sich Frauen durch eine Existenzgründung die Möglichkeit, auch die privaten Aufgaben mit unter einen Hut zu bringen. Familienphasen tragen dazu bei, dass Frauen erst relativ spät gründen. Viele Frauen, die Kinder und Haushalt versorgen müssen, können kein Unternehmen gründen, das einen Zwölf-Stunden-Tag erfordert. Von Nebenerwerbsgründungen spricht man, wenn neben einer weiteren und zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Auch hier spiegelt sich deshalb die Notwendigkeit wider, Familie und Beruf zu vereinbaren. Informationen im Internet speziell für Frauen In der Lernwerkstatt www.ba.neues-lernen.de Themenbereich Existenzgründung finden Sie interaktive Angebote und nützliche Links. In der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga) www.gruenderinnenagentur.de, dem Dachportal der Arbeitnehmer 300 14 Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und für Wirtschaft und Technologie (BMWi) kann man gezielt nach Beratungsmöglichkeiten und Netzwerken suchen, an moderierten Live-Chats und Foren teilnehmen oder einen E-Mail-Beratungsservice in Anspruch nehmen. Das virtuelle Unternehmerinnenforum www.u-netz.de, ein Wirtschaftsportal für Unternehmerinnen bietet den Zugang zu Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern, Erfahrungsaustausch, Unternehmerinnennetzwerke und -initiativen. Das Internetangebot www.frauenmachenkarriere.de wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben. Sie finden hier zahlreiche Informationen zu den Themen Berufsstart, Karriere, Existenzgründung und Wiedereinstieg. Neben Branchen- und Länderinformationen gibt es u.a. eine Mentoring-Börse und einen Servicebereich mit Literaturtipps, Hinweisen zu Förderprogrammen und ein Begriffsglossar. Fragen Sie auch bei den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit, den Kommunen und bei Ihrer Landesregierung nach den regionalen Beratungs- und Förderangeboten für Frauen.

Alternative Minijob Alternative Zeitarbeit Von einem Minijob spricht man immer dann, wenn die Beschäftigung geringfügig ist. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit ist unerheblich. Die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro gilt einheitlich für die neuen und die alten Bundesländer. Eine Chance, die sich auch Ihnen eröffnen kann! Beispiel: Eine Reinigungskraft arbeitet in der Woche 16 Stunden und verdient 390 Euro. Sie ist geringfügig beschäftigt. Weitere Informationen erhalten Sie von der Minijob-Zentrale. Sie ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen. Die Minijob-Zentrale ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See. Informationen im Internet: www.minjob-zentrale.de Wichtiger Hinweis: Zum Thema Minijob erhalten Sie nähere Informationen in den Flyern "Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit - Minijobs" und "Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit - Beschäftigung in der Gleitzone" Ihrer Agentur für Arbeit sowie in den Publikationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Durch Zeitarbeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden, Berufserfahrung sammeln sowie Kontakte zur Arbeitswelt knüpfen. Zeitarbeit ist nicht nur auf Hilfspersonal beschränkt, sondern bietet auch Fachkräften eine Möglichkeit zur Beschäftigung. Was ist Zeitarbeit und wie funktioniert diese? Die gesetzliche Bezeichnung für Zeitarbeit (auch unter Leiharbeit oder Personalleasing bekannt) heißt Arbeitnehmerüberlassung und ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Zeitarbeit umfasst sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverhältnisse. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer, die sogenannten Leiharbeitnehmer, von ihrem Arbeitgeber (Zeitarbeitsunternehmen) zur Erbringung der Arbeitsleistung einem anderen Unternehmen (Entleih-Unternehmer) überlassen. Vorteile von Zeitarbeit Zeitarbeit bietet die Möglichkeit, einen (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben zu finden, sich beruflich neu zu orientieren, einen Quereinstieg in andere Branchen zu erlangen und Berufserfahrung zu erwerben. Die nötige Flexibilität bietet ein Mehr an Erfahrung und ein größeres Spektrum an Wissen, das während der verschiedenen Einsätze angeeignet wird. Dies wiederum steigert die Attraktivität für andere Arbeitgeber und unterstützt gegebenenfalls die Festeinstellung beim Entleihbetrieb ( Klebe-Effekt ). Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre durchstarten - Zeitarbeit* und in unserem Flyer Zeitarbeit Neue Perspektiven für Arbeitnehmer/-innen (im Internet unter www.arbeitsagentur.de -> Rubrik Veröffentlichungen - Stichwort Zeitarbeit) oder bei Ihrer Vermittlerin/ Ihrem Vermittler. * (erscheint voraussichtlich im September 2009) 15

Herausgeber Bundesagentur für Arbeit Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Juli 2009 www.arbeitsagentur.de