Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Ähnliche Dokumente
1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR)

Teil A Allgemeines KVR. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Verkehrsvorschriften

Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR -) Teil A

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

3. Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR)

Sportbootführerschein See. Gesetzeskunde 2011

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Lichterführung und Signalkörper

a. Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. d. Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge.

SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

Viel Spaß beim studieren und dass allen das richtige Licht aufgeht. 1.Begriffsbestimmung Lichter

Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein See KVR und SeeSchStrO

Nautische Schallsignale

Sportbootführerschein See

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei

Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von Rechtvoraus bis etwas achterlicher als Backbord querab.

Im Wesentlichen ist beim Küstenkanuwandern gemäß der Vorschriften der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See

a. Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. b. Sie zeigt Kurs und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an.

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Sportbootführerschein See

KVR SeeSchStrO. Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung. Delius Klasing Verlag

Fragenkatalog Sportbootführerschein See. Stand:

Fragenkatalog FB2 - D

Fragenkatalog Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

FAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN

praxisnah & individuell lernen Fragenkatalog Sportbootführerschein See

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Sportbootführerschein See

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN

Fragebogen 1. Sportbootführerschein See. Prüfung bestanden nicht bestanden

a. Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.

Fahrwasser, enge Fahrwasser oder Fahrrinnen, eine Gegenüberstellung von Kollisionsverhütungsregeln und Seeschifffahrtsstraßenordnung

Auszug aus der Buchveröffentlichung. Seeverkehrsrecht in der Sportschifffahrt von Rainer Beerfelde

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein. Ausgabe: 2011 (gültig für Prüfungen ab 05/2012)

Frage 1 Welche drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf den Seeschiffahrtsstraßen?

Kreuzer Yacht Club Deutschland e.v. Die Interessenvertretung der Fahrtenwassersportler

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Seeschifffahrtsstraßenordnung

SEE PDF- PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN.

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen

SBF-See Frage. SBF-See Frage

Gemeinsame Fahrordnung

Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs Titisee

Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt

SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

Fahrregeln auf der Kieler Förde

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?

Sportbootführerschein See

Dänemark Daten Fakten Regeln Was Freizeitskipper wissen müssen

Vorwort: Jann Trauernicht

Lenkungsausschuss nach 3 Sportseeschifferscheinverordnung

Ausbildung und Prüfung von aktiven Feuerwehrangehörigen für die Fahrberechtigung von KFZ Über 3,5 t bis 7,5 t zgm

Welche Begriffe werden sich ändern? Sportbootführerschein-Binnen. Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11

Bußgelder in Deutschland

Luftverkehrsordnung Inhaltsübersicht

Verkehrsabläufe auf der Bundeswasserstrasse Weser

A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot.

Dänemark Daten Fakten Regeln Alles, was Skipper wissen müssen

Sportbootführerschein See

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

Anlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?

Neue Sportbootführerscheinverordnung

Die Schiffahrtszeichen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

- 3 - Tabelle 1. Aktueller

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen

Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmSchO) Vom 29. Januar 1987 (BGBl. II, S. 144).

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007

III/index.html

Schuldverteilung bei Schiffskollisionen

Gültig ab

Radwege. Es gibt drei Grundsätze, die bei der Benutzungspflicht gegeben sein müssen: straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar.

Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel

Das Wegerecht. Wettfahrtregeln Segeln WR Teil 2 Begegnung von Booten. Systematische Kurzfassung von Hannes Gubler

Die wichtigsten Regeln beim Segeln

Sprüche der Seeämter 2007

Seeordnung der Stadt Ratingen für den Erholungspark Volkardey (VolkardeySeeOR) Inhaltsverzeichnis

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot

Merkblatt. Seetagebücher und Reiseplanung. in der Sportschifffahrt

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?

Sportbootführerschein See Das Wichtigste als Spickzettel zum Lernen

Bußgeld- und Punktekatalog

Blaulicht und Folgetonhorn. Was ist erlaubt, was verboten

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis

Bußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal)

Transkript:

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 32.000000 Internationale Vorschriften 32.100000 der Verordnung etroffener Ordnungswidrigkeit nach 9 der Verordnung Verwamungsgeld 1 2 3 4 5 Euro 6 Euro 7 32.110000 Verstoß gegen die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 3 Abs. 1 J Abs. 1 1 32.111000 ohne Gefährdung 20 150 32.112000 mit Gefährdung - 200 32.120000 Führen eines Fahrzeugs trotz ehinderung in der sicheren Führung oder trotz einer lutalkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr 3 Abs. 3, 4 Seh Abs. 1 2 250 32.130000 Verstoß gegen die eratungspflicht als Seelotse 32.140000 Nichtbestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen 4 Abs. 2 L Abs. 1 3 150 4 Abs. 4 Abs. 1 4 15 100 32.150000 Unerlaubtes efahren von Sicherheitszonen 7 Abs. 2 Seh Abs. 1 5 10 250 J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) 32.200000 Internationale (Kollisionsverhütungsregein - KVR -) etroffener 32.201000 Nichteinhalten eines gehörigen Ausgucks 5 Seh 32.202000 Nichteinhalten einer sicheren Geschwindigkeit 6 Seh Abs. 1 6 10 150 Abs. 1 7 25 250 32.203000 Verstoß gegen eine Vorschrift über die Feststellung der Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes, insbesondere eine vorhandene und betriebsfähige Radaranlage nicht gehörig zu gebrauchen 32.204000 Verstoß gegen Vorschriften über Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen 32.205000 Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots in einem engen Fahrwasser 7 1 Seh 8 Seh 9 uchst, a Seh Abs. 1 8 25 250 Abs. 1 9 25 250 Abs. 1 10 15 150 32.206000 ehinderung der Durchfahrt eines Fahrzeugs, das nur innerhalb eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne sicher fahren kann, durch - ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge, - ein Segelfahrzeug, - ein fischendes Fahrzeug oder - ein das enge Fahrwasser oder die Fahrrinne querendes Fahrzeug 9 uchst, b - d Seh Abs. 1 10 20 250 32.207000 Verstoß gegen Überholvorschriften für das sichere Überholen in einem engen Fahrwasser oder in einer Fahrrinne 9 uchst, e Seh Abs. 1 10 15 175 J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

(cg(gjhöukta 11113ö, Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) etroffener 32.208000 Verstoß gegen Vorschriften über das Verhalten bei der Annäherung an Krümmungen, einem Abschnitt eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne, wo andere Fahrzeuge durch ein dazwischenliegendes Sichthindernis verdeckt sein können 32.209000 Unzulässiges Ankern in einem engen Fahrwasser 32.210000 Verstoß gegen die Vorschrift über die enutzung des entsprechenden Einbahnweges in der allgemeinen Verkehrsrichtung 32.211000 Verstoß gegen die Vorschrift über das Klarhalten von der Trennlinie oder der Trennzone 32.212000 Verstoß gegen die Vorschriften über das Queren von Einbahnwegen 32.213000 Verstoß gegen die Vorschriften über das efahren von Küstenverkehrszonen vom Durchgangsverkehr, der den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebietes sicher befahren kann 32.214000 Verstoß gegen die Vorschriften über das Einund Auslaufen in das bzw. aus dem Verkehrstrennungsgebiet 9 uchst, f Sch 9 uchst, g Sch 10* uchst. b(i) Sch 10 uchst, b (ii) Sch 10 uchst, c Sch 10 uchst, d (i) S. 1 Sch 10 uchst, b(iii) Sch Abs. 1 10 15 100 Abs. 1 10 250 Abs. 1 11 750 Abs. 1 11 150 Abs. 1 11 150 Abs. 1 11 25 250 Abs. 1 11 150 32.215000 Verstoß gegen die Vorschriften über das Einlaufen in die Trennzone oder des Überfahrens einer Trennlinie 10 uchst, e Sch Abs. 1 11 150 J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregein (KVR) etroffener 32.216000 Verstoß gegen die Vorschrift über das Verhalten im ereich des Zu- und Abgangs der Verkehrstrennungsgebiete 32.217000 Verstoß gegen die Vorschrift über das Ankern innerhalb eines Verkehrstrennungsgebietes oder im ereich des Zu- und Abgangs 32.218000 Verstoß gegen die Vorschrift über das Verhalten bei Nichtbenutzung des Verkehrstrennungsgebietes 32.219000 Verstoß gegen das Verbot der ehinderung von Fahrzeugen durch fischende Fahrzeuge auf dem Einbahnweg 32.220000 Verstoß gegen das Verbot der ehinderung von Maschinenfahrzeugen durch Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge 32.221000 Verstoß gegen Vorschriften über das Ausweichen von Segelfahrzeugen untereinander 32.222000 Verstoß gegen Vorschriften über das Ausweichen beim Überholen 32.223000 Verstoß gegen die für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebene Pflicht, bei entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen den Kurs nach Steuerbord so zu ändern, dass sie einander an ackbordseite passieren 10 uchst, f Seh 10 uchst, g Seh 10 uchst, h Seh 10 uchst, i CD CO 10 uchst, j Seh 12 CD CO zr 13 Seh 14 Seh Abs. 1 11 150 Abs. 1 11 500 Abs. 1 11 100 Abs. 1 11 250 Abs. 1 11 250 Abs. 1 12 25 250 Abs. 1 13 25 250 Abs. 1 14 250 32.224000 Verstoß gegen die Ausweichpflicht von Maschinenfahrzeugen auf kreuzenden Kursen 15 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L Lotse Abs. 1 15-250

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener 32.225000 Verstoß gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen des Ausweichpflichtigen 32.226000 Verstoß gegen die vorgeschriebenen Maßnahmen des Kurshalters 16 Seh 17 Seh Abs. 1 16 250 Abs. 1 17 250 32.227000 Verstoß gegen die Ausweichpflicht 18 uchst, a, c Seh Abs. 1 18 250 32.228000 Verstoß gegen die Vorschrift über die Vermeidung einer ehinderung der sicheren Durchfahrt für ein tiefgangbehindertes Fahrzeug 32.229000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Pflicht, als tiefgangbehindertes Fahrzeug mit besonderer Vorsicht zu navigieren 32.230000 Verstoß gegen die Vorschriften über das Verhalten bei verminderter Sicht 32.231000 Nichtbefolgung der Vorschriften über die Führung von Lichtern bei jedem Wetter 32.232000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 18 uchst, d (i) Seh 18 uchst. d(ii) Seh 19 Seh 20 uchst, a, c Seh 20 uchst, b Seh Abs. 1 18 375 Abs. 1 18 375 Abs. 1 19 500 Abs. 1 20 20 100 32.233000 Führen und Zeigen von Lichtern, die mit den vorgeschriebenen Lichtern verwechselt werden können, deren Sichtbarkeit oder Unterscheidungsmöglichkeit beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck behindern 20 uchst, b Seh Abs. 1 20 10 50 J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs E: Eigentümer/Ausrüster L: Lotse

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verstöße gegen die Koliisionsverhütungsregeln (KVR) etroffener Verwarnungsgetd 32.234000 Nichtbefolgen der Regeln über das Zeigen von Signalkörpern am Tage 32.235000 Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von den in der Anlage I vorgeschriebenen Normen 32.236000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung von Lichtern mit den vorgeschriebenen Mindesttragweiten 32.237000 Nicht führen der für ein Maschinenfahrzeug in Fahrt vorgeschriebenen Lichter 32.238000 Nicht führen des gelben Rundumlichtes als Funkellicht bei einem Luftkissenfahrzeug, das im nichtwasserverdrängenden Zustand navigiert 20 uchst, a, d Seh 20 uchst, e Seh 22 Seh 23 uchst, a Seh 23 uchst, b Seh Abs. 1 20 10 50 Abs. 1 21 10 50 Abs. 1 22 10 50 32.239000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 12 m Länge 23 uchst, a i.v.m. uchst, c (i) Seh 32.240000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter bei einem Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt 23 uchst, c (ii) Seh 32.241000 Nicht führen der für schleppende und schiebende Maschinenfahrzeuge sowie geschleppte Fahrzeuge oder Gegenstände vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper 24 uchst, a - f Seh 32.242000 Nicht führen der für schwer erkennbare, teilweise getauchte geschleppte Fahrzeuge oder 24 uchst, g Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener schwer erkennbare, teilweise getauchte geschleppte Gegenstände oder eine Kombination solcher Fahrzeuge oder Gegenstände vorgeschriebenen Lichter 32.243000 Unterlassen der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Schleppen von Fahrzeugen oder Gegenständen, die die vorgeschriebenen Lichter oder Signalkörper aus einem vertretbaren Grund nicht führen können 32.244000 Unterlassen der vorgeschriebenen Maßnahmen bei Verwendung eines üblicherweise nicht bei Schleppvorgängen eingesetzten Fahrzeugs, das aus einem vertretbaren Grund die vorgeschriebenen Lichter nicht zeigen kann 32.245000 Nicht führen der für ein Segelfahrzeug in Fahrt vorgeschriebenen Lichter 32.246000 Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Lampe oder eine angezündete Laterne zur Hand zu halten und rechtzeitig zu zeigen (Segelfahrzeug von weniger als 7 m Länge sowie Fahrzeug unter Ruder) 32.247000 Nicht führen der für ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 24 uchst, h Seh 24 uchst, i S. 2 Seh 25 uchst, a - c Seh 25 uchst, d Seh 26 uchst, a - c Seh 32.248000 Unberechtigtes Führen der für ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 26 uchst, e Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

&@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Geldbußt 32.249000 Nicht führen der für ein manövrierunfähiges Fahrzeug vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 32.250000 Nicht führen der für ein manövrierbehindertes Fahrzeug vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper, ausgenommen Fahrzeuge beim Minenräumen 32.251000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper durch ein schleppendes Fahrzeug während eines Schleppvorgangs, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang erheblich behindert sind, vom Kurs abzuweichen 32.252000 Nicht führen der bei ehinderung für ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt, vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 32.253000 Nicht führen der für ein Fahrzeug bei Taucherarbeiten vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper, dessen Größe es unmöglich macht, die unter uchst, d vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper zu führen 32.254000 Nicht führen oder unrichtiges Führen der für Fahrzeuge beim Minenräumen zusätzlich zu den in Regel 23 vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 27 uchst, a Seh 27 uchst, b Seh 27 uchst, c Seh 27 uchst, d Seh 27 uchst, e Seh 27 uchst, f Seh 32.255000 Nicht führen der für ein Fahrzeug im Lotsdienst vorgeschriebenen Lichter und unberechtigtes Führen dieser Lichter 29 uchst, a, b Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer

@@FCREATE 1135, VKatin-See-2 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener 32.256000 Nicht führen der für ein Fahrzeug vor Anker oder auf Grund vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper 32.257000 Nicht führen der für ein Wasserflugzeug vorgeschriebenen Lichter 30 uchst, a - e Seh 31 Seh 32.258000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 33 uchst, a Seh Abs. 1 23 25 100 32.259000 Mitführen von Schallsignalanlagen, die nicht den estimmungen der Anlage III entsprechen 32.260000 Fehlende oder nicht ausreichende Schallsignalgeräte auf Fahrzeugen von weniger als 12 m Länge 32.261000 Nicht abgeben der für Fahrzeuge vorgeschriebenen Manöver- und Warnsignale 32.262000 Nicht abgeben der bei verminderter Sicht vorgeschriebenen Schallsignale 32.263000 Abgeben von Aufmerksamkeitssignalen, die mit anderen Signalen verwechselt werden können oder andere Fahrzeuge verwirren 32.264000 Nicht benutzen oder nicht zeigen der bei Hilfeanforderungen im Notfall in der Anlage IV beschriebenen Notzeichen 33, uchst, a Seh 33 uchst, b Seh E 34 Seh 35 uchst, a - i Seh 36 Seh 37 Seh Abs. 1 23 15 75 Abs. 1 23 15 75 Abs. 1 24 15 75 Abs. 1 24 15 150 Abs. 1 25 15 75 Abs. 1 26 15 75 32.265000 Zeigen und verwenden von Notzeichen der Anlage IV, obwohl ein Notfall nicht vorliegt oder verwenden von Signalen, die mit Notzei- Anlage IV 2 J: Jedermann esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh Abs. 1 27 500