Sachstandsbericht BER Stand: 21.12.2016 Dr. Karsten Mühlenfeld Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Müller Vorsitzender der Geschäftsführung: Dr. Karsten Mühlenfeld Geschäftsführerin Finanzen: Heike Fölster Sitz der Gesellschaft: Schönefeld; Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB
Inhalt 1 Flughafen Berlin Brandenburg... 3 1.1 Einreichung 6. Nachtrag... 3 1.2 Aktueller Sachstand Eröffnungstermin... 3 1.3 BER-Barometer... 3 1.4 Regierungsflughafen... 4 2 Flughäfen Schönefeld und Tegel... 5 2.1 Verkehrsbericht November: Erstmals mehr als 30 Millionen Passagiere... 5 2.2 Ausbau Schönefeld... 7 2.2.1 Anpassungen Landseite... 8 2.2.2 Neubau Terminal D Ankunft... 8 2.2.3 Umbau Terminal D Abflug... 8 2.2.4 Erweiterung Terminal B... 8 2.3 Jahresübersicht Erstflüge... 9 3 Das Unternehmen... 13 3.1 Positives Rating... 13 3.2 Wirtschaftsplan 2017... 13 4 Schallschutzprogramm BER... 14 4.1 Schallschutzprogramm BER (Monatsbericht November, Stand 30.11.2016)... 16 5 Redaktioneller Hinweis... 21
1 Flughafen Berlin Brandenburg 1.1 Einreichung 6. Nachtrag Die Flughafengesellschaft hat am 1. November 2016 den aktualisierten 6. Nachtrag an das Bauordnungsamt übergeben. Im 6. Nachtrag geht es beispielsweise um die Integration von Sicherheitsscannern inklusive der notwendigen Grundrissänderungen, das Steigungsverhältnis von Treppen oder Handläufe über Podesten an Treppen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einer Genehmigung im Januar 2017 zu rechnen. Voraussetzung für die Aktualisierung war die Genehmigung des 5. Nachtrags zum BER- Terminal, die die Flughafengesellschaft vom Bauordnungsamt des Landkreises Dahme- Spreewald am 6. Oktober 2016 entgegengenommen hat. Die Genehmigung des 5. Nachtrags ist eine wesentliche Voraussetzung für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg. Die Bewertung der Auflagen, die das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gesetzt hat, hat ergeben: Die Baugenehmigung enthält keine gänzlich neuen, bislang unbekannten Themen, sondern bestätigt die im Vorfeld als genehmigungsfähig eingestuften Sachverhalte. 1.2 Aktueller Sachstand Eröffnungstermin Die Flughafengesellschaft wird erst auf Basis einer verlässlichen Grundlage den Termin für die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg nennen. Voraussetzung ist u.a. die Genehmigung des 6. und letzten Nachtrags zur Baugenehmigung. Desweiteren müssen die bauliche Fertigstellung sowie die Wirk- und Prinzipprüfungen für das Main Pier Nord erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem ist eine Abstimmung darüber nötig, wie das Terminal bereits vorab für den notwendigen Probebetrieb genutzt werden kann. 1.3 BER-Barometer Mit Stand Ende November sind 80 Prozent der Meilensteine bei Planung und Bau des Fluggastterminals erreicht. Bei der Entrauchung konnten auf Basis des genehmigten 5. Nachtrags die wesentlichen Mechanikleistungen fertiggestellt werden. Die Bauleistungen im Main
Pier Nord und Main Pier Süd stehen vor dem Abschluss, die Sachverständigenabnahmen werden durchgeführt. Parallel dazu findet die Technische Inbetriebnahme in diesen Gebäudeteilen statt. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Main Pier Nord. Hier laufen die Funktions- und Integrationstests an. 1.4 Regierungsflughafen Der Regierungsflughafen soll nach der Eröffnung des BER von Tegel nach Schönefeld, zunächst an einen Interimsstandort auf der Ramp 1, verlegt werden. Anschließend soll der Regierungsflughafen an seinen finalen Standort auf die Ramp 2 umziehen. Die Beauftragung des Baus des Interimsterminals erfolgt bis zum Ende dieses Jahres.
2 Flughäfen Schönefeld und Tegel 2.1 Verkehrsbericht November: Erstmals mehr als 30 Millionen Passagiere Von Januar bis November 2016 sind über 30 Millionen Passagiere ab Schönefeld und Tegel geflogen. Damit wurde bereits jetzt ein neuer Rekord aufgestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind die Fluggastzahlen um 11,3 Prozent gestiegen. Im aktuellen Verkehrsbericht finden Sie die Zahlen für Passagiere, Flugbewegungen und Luftfracht für den Monat November 2016 sowie kumuliert seit Jahresbeginn, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Verkehrszahlen Januar bis November 2016 - Passagiere: Von Januar bis November flogen 30.303.976 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 11,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 10.619.908 Passagiere, das sind 37,6 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2015. Ab Tegel flogen 19.684.068 Fluggäste, 0,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. - Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel zusammen stieg von Januar bis November 2016 auf 259.897 Starts und Landungen, eine Zunahme um 8,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 88.483. Das entspricht einem Anstieg von 27,8 Prozent. In Tegel gab es 171.414 Starts und Landungen, das sind 0,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. - Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis November 42.615 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Anstieg von 8,0 Prozent in Relation zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden in den ersten zehn Monaten 8.291 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+12,6 Prozent), in Tegel waren es 34.325 Tonnen (+6,9 Prozent). Verkehrszahlen November 2016 - Passagiere: Im November 2016 starteten und landeten 2.623.041 Passagiere an den Flughäfen Schönefeld und Tegel. Das ist ein Zuwachs von 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ab Schönefeld flogen im November 959.010 Passagiere (+16,1 Prozent), in Tegel waren es 1.664.031 Fluggäste (+3,2 Prozent).
- Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel stieg im November 2016 auf 23.084 Starts und Landungen, ein Anstieg um 3,8 Prozent im Vergleich zum November 2015. In Schönefeld wuchs die Zahl der Flugbewegungen auf 8.282 (+10,6 Prozent). In Tegel stieg die Zahl der Flugbewegungen im November auf 14.802 (+0,4 Prozent). - Luftfracht: Bei der Luftfracht wurden im November 2016 an den Flughäfen Schönefeld und Tegel 4.326 Tonnen registriert, ein Plus von 10,2 Prozent im Vergleich zum November 2015. Die Luftfracht in Schönefeld erreichte 928 Tonnen, das sind 30,1 Prozent mehr als im November 2015. Bei der Luftfracht in Tegel wurden 3.398 Tonnen registriert (+5,7 Prozent). Die Verkehrsstatistik finden Sie online unter: http://www.berlinairport.de/de/presse/basisinformationen/verkehrsstatistik/index.php
2.2 Ausbau Schönefeld Der Flughafen Schönefeld wird für die steigenden Passagierzahlen weiter ertüchtigt. Insgesamt werden 2016 und 2017 48,8 Millionen Euro investiert. Das neue Terminal D Ankunft ist am 2. Dezember 2016 in Betrieb genommen worden. Das Terminal B wurde bereits erweitert. Die Kapazität wurde mit dem Umbau von 8,5 auf 10,5 Millionen Passagiere im Jahr an-
gepasst. Der Umbau der Terminals A und D soll nach Vorliegen der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2017 starten. 2.2.1 Anpassungen Landseite Verlegung Fernbusparkplatz (15 Bus-Stellplätze) 2. Quartal 2017 Erweiterung Taxispeicher (9 Spuren für 140 Taxen) Anpassung Terminalvorfahrt: Verbreiterung Fußgängerweg, kein Individualverkehr, nur Taxen Sanierung Parkhaus P4 2.2.2 Neubau Terminal D Ankunft Baubeginn Mai 2016 reines Ankunftsterminal 3 Gepäckrundläufe Gebäudefläche: 4.150 Quadratmeter insgesamt Weitere Büroräume für Bundespolizei, Zoll, Grenzveterinärdienst und Pflanzenschutz 2.2.3 Umbau Terminal D Abflug Realisierung im Jahr 2017 4 weitere Sicherheitskontrolllinien 16 weitere Check-in-Schalter Erweiterung der Gepäckkapazitäten für Abflug 2.2.4 Erweiterung Terminal B Baubeginn 2. Quartal 2016, Fertigstellung Ende 2016 Vergrößerung der Fläche um 460 Quadratmeter Fassade Landseite wurde ca. 10 Meter nach außen gezogen easyjet erweitert um 10 Automaten
Gepäckhalle erweitert um 300 Quadratmeter Steigerung der Gepäckabfertigung um 40 Prozent 2.3 Jahresübersicht Erstflüge Ab wann Route Airline Flugtage Januar TXL - Masuren Sprint Air 2 4 6 Februar TXL - Friedrichshafen VLM 1 2 3 4 5 7 März SXF - Skopje Wizz Air 2 6 März TXL - Sheffield Flybe 1 3 5 7 März TXL - Sofia airberlin 1 2 3 4 5 6 7 März TXL - Moskau S7 Airlines 1 2 3 4 5 6 7 März TXL - Tallinn Nordic Aviation 2 3 4 6 April SXF - Pisa Ryanair 1 3 5 April SXF - Malta Ryanair 4 7
April SXF - Pristina easyjet 1 3 5 April SXF - Bordeaux easyjet 1 3 5 7 April SXF - Zadar Ryanair 1 4 April TXl - Radom Sprint Air 1 5 April TXL - Jerez de la Frontera airberlin 5 April TXL - Jersey airberlin 6 Mai TXL - Turin Blue Air 1 3 5 Mai SXF - Bodrum Germania 4 Mai SXF - Toulouse easyjet 2 4 6 Mai TXL - Cagliari germanwings 6 Mai TXL - Dubrovnik airberlin 6 Mai TXL - Split airberlin 3 7 Mai SXF - München Transavia 13/7 (So 1 Flug) Juni TXL - London-City british airways 1 2 3 4 5 6 7 Juni SXF - Catania easyjet 2 5 Juli SXF - Cluj-Napoca Wizz Air 3 7 Juli TXL - Gaziantep Turkish Airlines 2 Juli TXL - Heraklion Ellinair 6 September SXF - Belfast Ryanair 2 4 7 September SXF - Bukarest Ryanair 1 2 3 4 5 6 7 September SXF - Budapest Ryanair 1 2 3 4 5 6 7 September SXF - Catania Ryanair 1 5 September SXF - Lissabon Ryanair 1 2 3 4 5 6 7
September SXF - Manchester Ryanair 1 2 3 4 5 6 7 September SXF - Rzeszow Ryanair 1 3 5 September SXF - Sofia Ryanair 1 2 3 4 5 6 7 September SXF - Thessaloniki Ryanair 1 2 3 4 5 6 7 September SXF - Toulouse Ryanair 1 3 5 7 September SXF - Fuerteventura Ryanair 2 6 September SXF - Santander Ryanair 2 4 6 September SXF - Vilnius Ryanair 2 4 6 September SXF - Niš Ryanair 4 7 September SXF - Podgorica Ryanair 4 7 September SXF - Timisoara Ryanair 3 7 September SXF - Kutaissi Wizz Air 1 5 Oktober TXL - Cardiff fly be 3 6 Oktober SXF - Lanzarote Ryanair 3 7 Oktober SXF - Gran Canaria Ryanair 1 3 5 Oktober SXF - Zürich easyjet 1 2 3 4 5-7 November SXF - Marseille easyjet 2 4 6 November SXF - Newcastle easyjet 2 4 6 November SXF - La Palma easyjet 4 6 November TXL - Punta Cana airberlin 2 5 6 November SXF - Sevilla Ryanair 2 4 6 November SXF - Reykjavik Wow air 1 2 4 5 6 7 November SXF - Agadir Condor 2
November SXF - Leeds jet2 1 5 Dezember SXF - Tuzla Wizz Air 2 6
3 Das Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 3.1 Positives Rating Die Ratingagentur Moody s hat das Rating der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) im November 2017 mit A1 bestätigt, der Ausblick ist stabil. Damit wird der Flughafengesellschaft weiterhin ein sogenannter Investment Grade bescheinigt, der für eine gute Bonität steht. Moody s hat die fortlaufende Unterstützung der Gesellschafter durch Eigenkapital und Bürgerschaften, die positive Geschäftsentwicklung als auch die substanzielle Verschuldung der FBB aufgrund des Baus des BER einbezogen. Das Rating wurde erstmalig von der FBB Anfang 2016 freiwillig initiiert, um Transparenz bezüglich der Werthaltigkeit des Unternehmens und den Herausforderungen des Geschäfts herzustellen. 3.2 Wirtschaftsplan 2017 Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat am 2. Dezember 2016 eine wichtige Weichenstellung für das Unternehmen getroffen und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 genehmigt. Die FBB knüpft in ihrem Wirtschaftsplan an das Jahr 2016 an, das von einem signifikanten Wachstum insbesondere am Flughafen Schönefeld geprägt ist. Im Wirtschaftsplan 2017 erwartet die FBB weitere Passagierzuwächse und geht von einem positiven operativen Ergebnis auf Basis steigender Umsätze insbesondere im Non-Aviation- Geschäft aus. Der Wirtschaftsplan enthält des Weiteren einmalige Aufwendungen für die operative Inbetriebnahme des BER sowie die Ertüchtigung des Flughafens Schönefeld für das steigende Passagieraufkommen.
4 Schallschutzprogramm BER Die Kernthemen in Kürze 89 Prozent der Anträge bearbeitet: Mit Stand 30. November 2016 liegen der FBB für 20.445 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für 18.111 Wohneinheiten hat die Flughafengesellschaft die Anträge bearbeitet (also rund 89 Prozent). Das heißt, dass die Anspruchsermittlungen verschickt sind. Die Eigentümer kennen ihre individuellen Ansprüche und können Schallschutz einbauen lassen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht. Rund 1.600 Wohneinheiten können derzeit nicht bearbeitet werden, u.a. weil Anwohner nicht erreichbar sind oder um eine spätere Bearbeitung ihrer Anträge gebeten haben. Daraus ergibt sich eine Auflagenerfüllung von derzeit 96,6 Prozent. Zum Stand der Bearbeitung ist anzumerken, dass zahlreiche bereits bearbeitete Anträge, die im Zuge der Ergänzung der Anspruchsgebiete aus dem Nachtschutzgebiet in das Tagschutzgebiet fielen, nun neu zu bearbeiten sind oder bereits neu bearbeitet wurden. 95 Prozent der Anträge für den Nachtschutz bearbeitet: Im reinen Nachtschutzgebiet liegen für 7.817 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor, 7.460 Anträge sind bearbeitet (also 95 Prozent). Die Anwohner haben die erforderlichen Unterlagen erhalten und können Schallschutzmaßnahmen beauftragen oder haben dies bereits getan. In diesen Zahlen sind außerdem die Anträge enthalten, die abschließend bearbeitet wurden, da kein Anspruch besteht. Schallschutz umsetzen: Für knapp 46 Prozent der bearbeiteten Schallschutzanträge im Tagschutzgebiet konnte die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden (sogenannte ASE-B). Die Anwohner erhalten damit die Zusage auf Schallschutzmaßnahmen und keine reine Entschädigungszahlung. o Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die Schallschutzmaßnahmen realisieren lässt. Bei der Wahl einer Baufirma bietet die Schallschutzliste der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (ABSt) eine gute Orientierung. Die Schallschutzliste führt aktuell 50 Baufirmen, die im Rahmen des Schallschutzprogramms BER Maßnahmen umsetzen. Die
Schallschutzliste ist im Internet unter dem folgenden Link zu finden: www.abst-brandenburg.de o o Für das Schallschutzprogramm BER gilt ein in der Bundesrepublik Deutschland einmalig hohes Schutzniveau (0,005 x 55 db(a) im Tagschutzgebiet). Daher kommt es bei der Realisierung von Schallschutzmaßnahmen oft zu weitreichenden Eingriffen in die Haussubstanz (z.b. Einbau von Innendämmungen, besonders dicken Kastenfenstern), die zwar zur Auflagenerfüllung erforderlich sind, aber von den Eigentümern oftmals nicht gewünscht werden. Die FBB bietet Anwohnern verschiedene Zusatzleistungen in Form von Modulen an: Modul Kastendoppelfenster, Modul Schritt für Schritt, Modul Finanzierung, Modul Wanddämmung, Modul Küche, Modul Differenzzahlung, Modul niedrige Raumhöhe, Modul Wintergarten. So können Eigentümer etwa auf die Doppelkastenfenster verzichten und erhalten stattdessen die besten einfachen Schallschutzfenster. Die Module können einzeln oder in Kombination miteinander beantragt werden und sollen dabei helfen, Komplexität und Eingriffe in die Bausubstanz zu minimieren. Die FBB hat u.a. diese Module in einer Schallschutzbroschüre dargestellt und erläutert deren Inhalte auch in Informationsveranstaltungen für Antragsteller, von denen bisher 36 durchgeführt wurden. Damit auch jene Eigentümer, die eine finanzielle Entschädigung erhalten (sogenannte ASE-E), das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen, bietet die Flughafengesellschaft eine individuelle und kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Alle Anwohner, die Interesse an dieser Beratung haben, können sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schallschutzteams über das Anwohnertelefon (Tel. 030 6091-73500) melden. Derzeit liegen für 5.139 Objekte Anträge auf Erstattung der Außenwohnbereichsentschädigung vor. 3.911 Eigentümer, also 76 Prozent der Antragssteller, haben die Entschädigung bisher erhalten. Alle Anwohner, die Fragen zum Schallschutzprogramm oder zum Stand ihrer Antragsbearbeitung haben, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams am Anwohnertelefon erreichen und bei Bedarf Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams sind Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 6091-73500 zu erreichen. Ausführliche Informationen
sind auch im Nachbarschaftsportal der Flughafengesellschaft zu finden: http://nachbarn.berlin-airport.de. Flughafenanwohner können sich zudem im Dialog-Forum in der Mittelstraße 11 in Schönefeld über das Schallschutzprogram der FBB informieren. Anhand einer elf Meter breiten Karte können sich die Besucher einen Überblick über die Anspruchsgebiete rund um den Flughafen BER verschaffen. Außerdem sind in einem Musterhaus Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter und Schalldämmungen verbaut. Kurze Infofilme zeigen zudem, wie diese Maßnahmen eingebaut werden. 4.1 Schallschutzprogramm BER (Monatsbericht November, Stand 30.11.2016) Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Wohnund sonstigen Gebäuden, sowie der Entschädigung Außenwohnbereich im Rahmen des Schallschutzprogramms BER Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (PFB), in der aktuellen Fassung (mit Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms, Ausweisung der Schutz- und Entschädigungsgebiete) Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI vom 20.10.2009 (PFBerg) (Neuausweisung Nachtschutzgebiet und Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich) Prozesserklärung des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg vom 21.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in den Klageverfahren BVerwG 4 A 4000.09, 4 A 40000.10, 4 A 4001.10 (Berücksichtigung Flugbetrieb in Richtung Westen und Ost, 100 : 100-Betrachtung für den Maximalpegel Nacht, berechnet nach AzB-DLR) Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom 15.06.2012 in Verbindung mit dem Bescheid der Genehmigungsbehörde (MIL) vom 02.07.2012 in Verbindung mit den Vollzugshinweisen vom 15.08.2012 und 13.12.2012 Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25.04.2013 (OVG 11 A 15.13)
Anzahl der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten 1 Anspruchsberechtigte (Tag- und Nachtschutz) ca. 26.000 Wohneinheiten (WE) Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) Tagschutzgebiet beschleunigt 2 Nachtschutzgebiet beschleunigt 3 ca. 14.250 WE ca. 11.750 WE ca. 6.400 WE ca. 850 WE Entschädigung Außenwohnbereich ca. 10.000 Objekte Besondere Einrichtungen ca. 50 Objekte Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten in Prozent Vorliegende Anträge Abgearbeitete Anträge Abarbeitung in Prozent Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Reines Nachtschutzgebiet 12.628 WE 10.651 WE 84% 7.817 WE 7.460 WE 95% Gesamt 20.445 WE 18.111 WE 89% Tagschutzgebiet beschleunigt 5.714 WE 5051 WE 88% Nachtschutzgebiet beschleunigt 608 WE 487 WE 80% 1 Grundlage ist eine Schätzung der in den Anspruchsgebieten befindlichen Wohneinheiten bzw. Objekte. 2 Anträge werden im Hinblick auf die Nutzung der Start und Landebahn Süd (SLB Süd) beschleunigt bearbeitet. 3 Vgl. Fußnote 2
Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im gesamten Tagschutzgebiet sowie im beschleunigten Tagschutzgebiet der SLB Süd (inkl. Nachtschutz) Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) Gesamt Beschleunigt Eingegangene Anträge 12.628 WE 5.714 WE Anspruch in Ermittlung 1.977 WE 663 WE Anspruch ermittelt - Versand ASE-B 4 - Versand ASE-E 5 - Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen 6 10.651 WE 4.857 WE 5.397 WE 397 WE 5.051 WE 3.383 WE 1.457 WE 211 WE Schallschutzmaßnahmen umgesetzt 7 Maßnahmen komplett umgesetzt - Kosten nach kompletter baulicher Umsetzung erstattet 8 - Entschädigung ausgezahlt 4.828 WE 117 WE 4.711 WE 1.304 WE 110 WE 1.194 WE Bauliche Teilumsetzung 9 480 WE 360 WE 4 Die ASE-B ist die Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Auf Grundlage der ASE-B beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 5 Die ASE-E ist die Anspruchsermittlung Entschädigung. Auf Grundlage der ASE-E erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. Der Eigentümer kann frei darüber entscheiden, wie er das Geld verwendet. Die FBB empfiehlt jedoch, das Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden und bietet dafür eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. 6 Keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich, kein Anspruch oder Verzicht des Eigentümers 7 Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen bedarf der Mitwirkung des Eigentümers. Diese Mitwirkung bedeutet im Falle der ASE-B eine Beauftragung der ermittelten Maßnahmen. Um die Entschädigungszahlung gemäß ASE-E durchführen zu können, benötigt die FBB die aktuellen Kontodaten des Eigentümers. 8 Alle baulichen Schallschutzmaßnahmen wurden komplett umgesetzt und erstattet (gilt auch bei Teilverzicht auf einzelne Maßnahmen). 9 Liegt z.b. bei Rückstellungen einzelner Schallschutzmaßnahmen oder gewerkeweiser Teilumsetzung vor.
Bearbeitungsstand der vorliegenden Anträge im Nachtschutzgebiet außerhalb des Tagschutzgebietes sowie im beschleunigten Nachtschutzgebiet der SLB Süd (ausschließlich Nachtschutz) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) Gesamt Beschleunigt Eingegangene Anträge 7.817 WE 608 WE Anspruch in Ermittlung 357 WE 121 WE Anspruch ermittelt - Versand ASE-B / KEV 10 - Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen 11 7.460 WE 7.193 WE 267 WE 487 WE 480 WE 7 WE Schallschutzmaßnahmen umgesetzt 12 Maßnahmen komplett umgesetzt 13 1.687 WE 72 WE Bauliche Teilumsetzung 14 414 WE 20 WE Bearbeitungsstand Entschädigung Außenwohnbereich Entschädigung Außenwohnbereich Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen (Entschädigung ausgezahlt) Gesamt 5.139 Objekte 1.228 Objekte 3.911 Objekte 10 Die FBB konnte im Nachtschutzgebiet in allen versendeten Anspruchsermittlungen bzw. Kostenerstattungsvereinbarungen die Erstattung baulicher Maßnahmen zusagen. Dementsprechend wurden im Nachschutzgebiet keine Entschädigungszahlungen vorgenommen. Das Schallschutzziel im Nachtschutzgebiet hat sich durch das OVG-Urteil nicht geändert, die Berechnungen der Kostenerstattungsvereinbarungen behalten hier demnach ihre Gültigkeit. Auf Grundlage der ASE-B bzw. KEV beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 11 Vgl. Fußnote 6 12 Vgl. Fußnote 7 13 Vgl. Fußnote 8 14 Vgl. Fußnote 9
Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Besonderen Einrichtungen Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004, in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse (Anspruchsberechtigung für Schulen, Kindertagesstätten wie Hort, Kinderkrippe, Kindergarten, sowie Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser) Änderung vom 21.02.2006 zum PFB (Nebenbestimmung A II 5.1.4 Ziff.1 und A II 5.1.4 Ziff. 2 Satz 1) (Einhaltung des Schutzziels im Rauminnern bei der Betrachtung des energieäquivalenten Dauerschallpegels bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung) Bearbeitungsstand Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen Gesamt 47 Objekte 15 Objekte 32 Objekte
5 Redaktioneller Hinweis Die Inhalte dieses Sachstandsberichts geben den Informationsstand vom 21. Dezember 2016 wieder. Die Flughafengesellschaft informiert für die Dauer der Realisierung des BER in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand. Die Sachstandsberichte BER finden Sie im Internet unter: http://www.berlin-airport.de/de/unternehmen/aktuellenachrichten/sachstandsberichte/index.php Mit Nachfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an: pressestelle@berlin-airport.de.