Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A704 Thin Client Rechner Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-12-15 Version: 1.15 Status: Genehmigt Ersetzt: 1.14 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2015-12-15 Beilagen:
Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Verbindlichkeit... 3 4 Einsatzgebiet Thin Client Rechner... 3 4.1 Definitionen... 3 4.2 Zuständigkeit... 3 4.3 Einzusetzende Produkte... 4 5 Schlussbestimmungen... 4 5.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben... 4 5.2 Inkrafttreten... 4 Anhänge... 5 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 5 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 5 C. Abkürzungen... 5 D. Referenzen... 5 2/5
Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisung. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard definiert die standardmässig einzusetzenden Thin Client Rechner. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einsatzgebiet Thin Client Rechner 4.1 Definitionen 1. Das Einsatzgebiet Thin Client Rechner ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Frontend-Services - Benutzer-Geräte Client Hardware. 2. Ein Thin Client Rechner ist ein - in der Regel kostengünstiger - Rechner, der Bildschirminhalte darstellt und Benutzereingaben entgegennimmt. Er bearbeitet diese jedoch nicht selbst, sondern übergibt sie zur Verarbeitung an einen zentralen Rechner. Thin-Client- Rechner verfügen über Bildschirmanschlüsse und minimale Schnittstellen. 3. Synonyme: Slim Client, Zero Client, Computer-Terminal 4.2 Zuständigkeit 1. Das Einsatzgebiet Thin-Client-Rechner wird vom Standarddienst Büroautomation inkl. UCC gesteuert. 2. Zuständig für die Sammlung der Anforderungen an Thin-Client-Rechner ist der SD Büroautomation. 3. Die SD-BA Leistungserbringer MÜSSEN die bestellbaren Thin-Client-Rechner-Modelle in ihrem Produktkatalog publizieren. 1 SR 172.010.58 3/5
4.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Thin-Client-Rechner wird eine Einproduktstrategie verfolgt. 2. Als Thin Client Rechner MÜSSEN die Produkte von HP (Compaq) gemäss dem gültigen Rahmenvertrag eingesetzt werden. 5 Schlussbestimmungen 5.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben Der Standard A704 Thin-Client-Rechner Version 1.14 wird ausser Kraft gesetzt. 5.2 Inkrafttreten Diese IKT-Vorgabe tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 4/5
Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Neuformulierung der Definition des Einsatzgebietes gemäss neuer Vorlage. Für die einzusetzenden Produkte wird neu nur noch der Hersteller erwähnt und auf die Rahmenverträge verwiesen. Dafür werden die Leistungserbringer verpflichtet, die bestellbaren Produkte in ihrem Produktekatalog zu publizieren. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB SD BA Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes Standarddienst Büroautomation D. Referenzen [BinfV] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR 172.010.58 5/5