A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Status: Ersetzt: 2.13

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A702 Mobile-PC Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: Version: 2.16 Status: Ersetzt: 2.13 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am Beilagen:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich Geltungsbereich Verbindlichkeit Einsatzgebiet Mobile-PC Definitionen Zuständigkeit Einzusetzende Produkte Weitere Vorgaben Schlussbestimmungen Aufhebung bisheriger Vorgaben Inkrafttreten... 5 Anhänge... 6 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 6 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 6 C. Abkürzungen... 6 D. Referenzen /7

3 Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard gibt vor, welche Standardprodukte im Einsatzgebiet Mobile-PCs zu beschaffen sind. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einsatzgebiet Mobile-PC 4.1 Definitionen 1. Das Einsatzgebiet Mobile-PC ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Frontend-Services - Benutzer-Geräte Client Hardware. 2. Mobile-PC sind tragbare und somit mobile Computer für den Einsatz als Arbeitsplatz- Rechner. Sie kommunizieren direkt via LAN-Kabel oder über Funktechnologien (WLAN u.a.) mit den Backend-Systemen. Ein einsetzbarer Akku und stromsparende Komponenten erlauben es, das Gerät netzunabhängig zu betreiben. Mobile-PC sind in verschiedenen Formfaktoren erhältlich: z.b. Notebook, Subnotebook, Detachable, Hybrid, Tablet, Netbook. Synonyme für Mobile-PC sind: Notebook, Laptop, Portable. 3. Standard-Mobile-PC sind Mobile-PC mit Standard-Konfiguration. 4. Mobile-PC für Speziallösungen sind Mobile-PC für spezielle Einsatzzwecke, die Anforderungen bezüglich Performance, Sicherheit, Bestell-, Bereitstellungs- und Betriebsprozesse erfüllen müssen, welche durch die Standard-Konfigurationen und -prozesse nicht abgedeckt werden können. 1 SR /7

4 5. Spezialgeräte können Mobile-PCs sein, welche für Spezialaufgaben benötigt werden, an die Anforderungen gestellt werden, welche die Produkte dieses Standards nachgewiesenermassen nicht erfüllen können. Solche unterliegen in der Folge diesem Standard nicht. Insbesondere sind dies: a. Ruggedized Notebooks, d.h. Mobile-PC, die Anforderungen genügen müssen, welche über den MIL-STD 810G hinausgehen; b. Spezial-Tablets; c. Full Ruggedized Notebook LSVA; Eine Spezialkategorie bilden Industriegeräte oder Spezial-Hardware, welche für dedizierte Aufgaben konstruiert sind und dafür eingesetzt werden. Beispiel: MAPP (Multifunktionales Abfragegerät für Personen und Passkontrollen). 4.2 Zuständigkeit 1. Das Einsatzgebiet Mobile-PC wird vom Standarddienst Büroautomation inkl. UCC gesteuert. 2. Zuständig für die Definition der Anforderungen an Standard-Mobile-PC ist der SD Büroautomation. 3. Zuständig für die Definition der Anforderungen an Mobile-PC für Speziallösungen und Spezialgeräte sind Fachgemeinschaften oder Verwaltungseinheiten. 4. Werden für Mobile-PC für Speziallösungen und Spezialgeräte Leistungen aus der Büroautomation benötigt (z.b. OS-Image, weitere Schale1 oder 2 Produkte oder andere Services), MUSS dies mit dem zuständigen BA-SD Leistungserbringer geregelt werden. Diese Geräte unterliegen damit dem SD Büroautomation und dem Standard A Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Mobile-PC wird eine Mehrproduktstrategie mit 2 Herstellern verfolgt. 2. Als Standard-Mobile-PCs oder Mobile-PCs für Speziallösungen MÜSSEN die Produkte HP EliteBook 8470p Notebook und HP EliteBook 2170p Notebook oder deren Nachfolgemodelle oder DELL Latitude E6430 (Notebook) und DELL Latitude E6330 (Subnotebook) oder deren Nachfolgemodelle eingesetzt werden. 3. Das Zubehör SOLL von den unter Ziffer 4.3 Abs. 2 aufgeführten Herstellern bezogen werden. 4. Für Spezialgeräte DÜRFEN von den Verwaltungseinheiten in Absprache mit dem Leistungserbringer andere Produkte als die unter Ziffer 4.3 Abs.2 aufgeführten beschafft werden. 4/7

5 4.4 Weitere Vorgaben 1. Der Einsatz und die Software-Ausstattung von Standard-Mobile-PCs wird im Standard A029 BAB - Client Software geregelt. 2. Für den Spezialeinsatz DÜRFEN die Produkte gemäss Ziff. 4.3 in speziellen Konfigurationen bereitgestellt werden. 3. Aus Sicherheitsgründen DÜRFEN während der Garantiezeit defekte Harddisks aus Mobile-PCs NICHT retourniert werden. Daher MUSS die folgende Klausel in die Verträge aufgenommen werden: "Kostenlose Lieferung von neuen Harddisks während der Garantiezeit ohne Retournierung der defekten Harddisk, da diese aus Geheimhaltungsgründen durch die Bundesverwaltung entsorgt werden." 4. Sollen Mobile-PCs für Speziallösungen und Spezialgeräte, welche dem Standard A029 nicht unterliegen, am Bundesnetz angeschlossen werden, MUSS für ihren Einsatz ein entsprechendes ISDS-Konzept vorgelegt werden. 5 Schlussbestimmungen 5.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben Der Standard Workstation Version 2.13 vom wird ausser Kraft gesetzt. 5.2 Inkrafttreten Diese IKT-Vorgabe tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. 5/7

6 Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. Angepasst an neue Rahmenverträge WTO (1262) 620 vom Mai Aufnahme der Geräte für Speziallösung gemäss gültiger BA-Strategie und Abgrenzung der Spezialgeräte. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB MIL-STD 810G SD UCC Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes US-amerikanische technische Militärnorm, die Umwelt-Testbedingungen für militärische Ausrüstung spezifiziert. Standarddienst Unified Communication and Collaboration D. Referenzen [A029] [BinfV] Standard A029 BAB Client Software Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR /7

7 [URG] Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 (Stand am 01. Januar 2011); SR /7

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