Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr

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Stand: VIS 56364/2007

Transkript:

erstellt HBM T. Neumann 11/2011

Lernziel: Erlernen der rechtlichen Grundlagen für den BOS-Funkverkehr 1. Zuständigkeiten 2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Funkverkehr 3. Vorrangstufen 4. Funkverkehrskreise 5. Funkrufnamensystematik 6. Verschwiegenheitsverpflichtung

Mit welchen Fernmeldemitteln (IuK) können Informationen übertragen werden? Drahtgebundene Fernmeldemittel Telefon Wechselsprechanlage Telefax Fernschreiber Drahtlose Fernmeldemittel Telefon Mobiltelefon Telefax Sprechfunk Richtfunk WLAN

Allgemeine Grundlagen Internationaler Fernmeldevertrag - Vollzugsordnung Funk (VO Funk) National Fernmelde -recht Staatsrecht Grundgesetz Abschn. VII Art. 73 Ziffer 7 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 01.08.1996 Strafgesetzbuch (StGB) Weitere Richtlinien und Vorschriften

Allgemeine Grundlagen Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang ist - Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 - Mindestalter 18 Jahre Ziel: Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Ausbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden nach landesrechtlichen Regelungen Ausbildung auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen

Allgemeine Grundlagen Was bedeutet BOS bzw. BOS-Funk? Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - werden reguliert durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sowie dem Bundesinnenminister und den Innenministern der Länder.

2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Welche Behörden und Organisationen zählen zu BOS? Polizei des Bundes und Technisches Hilfswerk Polizei der Länder Behörden und Organisationen in Erweiterung des Kat.-Schutzes Bundeszollverwaltung Kommunale und anerkannte Werksfeuerwehren Katastrophenschutzbehörden der Länder Behördliche Träger der Notfallrettung (DRK, ASB, JUH, MHD, DLRG Behörden mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben, gesetzlich beauftragte Behörden und Dienststellen

2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Verwendete Geräte im BOS-Funkbereich müssen vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (Zulassungszeichen des BZT) sowie der Zentralprüfstelle für drahtlose Fernmeldegeräte (BOS-Prüfnummer) zugelassen sein. Z Ab 01.04.1986 + Nr. Die Durchführung des Sprechfunkverkehrs (auch der Feuerwehr) wird in der Polizeidienstvorschrift B Z T A999 999N Z Z + F Nr. geregelt. DV 810.3-Sprechfunkdienst

2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr Grundgesetz Abschn. VII Art. 73 Ziffer 7

2. Voraussetzung Teilnahme Funkverkehr - Abgeschlossene Ausbildung als Sprechfunker und bestandene Prüfung - Unterzeichnete Verpflichtungsniederschrift Verschwiegenheitspflicht - Dauerhafte Einhaltung der festgelegten Handlungsabläufe im Sprechfunkdienst

2.1 Verpflichtungserklärung 201 Abs.3 StGB Vertraulichkeit des Wortes 203 Abs.2 StGB Verletzung Privatgeheim. 331 StGB Vorteilsnahme 332 StGB Bestechlichkeit 353b StGB Dienstgeheimnisse 358 StGB Nebenfolgen

2.1 Verpflichtungserklärung 201 Abs.3 StGB Vertraulichkeit des Wortes

2.1 Verpflichtungserklärung 203 Abs.2 StGB Verletzung Privatgeheim.

2.1 Verpflichtungserklärung 331 StGB Vorteilsnahme

2.1 Verpflichtungserklärung 332 StGB Bestechlichkeit

2.1 Verpflichtungserklärung 353b StGB Dienstgeheimnisse

2.1 Verpflichtungserklärung 358 StGB Nebenfolgen

2.2 Gesetzesgrundlagen TKG Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996, in Kraft seit 01.08.1996 Es gibt den ordnungspolitischen Rahmen für eine leistungsfähige Telekommunikation im liberalisierten Telekommunikationsmarkt vor und regelt unter anderem: 88 Fernmeldegeheimnis 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen 90 Missbrauch von Sendeanlagen 148 Straf- und Bußgeldvorschriften

2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 88 Fernmeldegeheimnis

2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 89 Geheimhaltungspflicht

2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 90 Missbrauch

2.2 Gesetzesgrundlagen TKG 148 Strafvorschriften

2.2 Gesetzesgrundlagen Fernmelderecht (Staatsrecht) wird wahrgenommen durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesnetzagentur

3. Vorrangstufen Im Sprechfunkverkehr gibt es folgende Vorrangstufen

3. Vorrangstufen Einfachnachricht wird ohne besondere Anmerkung abgegeben Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge (Statusmeldungen) Dringende Nachricht wird mit Anmerkung SOFORT gekennzeichnet Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge jedoch vor Einfachnachrichten (z.b. Lagemeldung)

3. Vorrangstufen Dringende Nachricht wird mit Anmerkung Blitz gekennzeichnet Abfertigung in der zeitlichen Reihenfolge jedoch vor Sofort- und Einfachnachrichten, sonstigen Funk unterbrechen Einsatz bei Menschenleben in Gefahr, Katastrophen und Kapitalverbrechen (z.b. Notruf) Dringende Nachricht wird mit Anmerkung Staatsnot nur nach Abstimmung mit Bundesoder Landesregierung

4. Funkverkehrskreise Leitstelle Landkreis Fläche/Einwohner Inbetriebnahme Leipzig Chemnitz Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachen Chemnitz Landkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis 3.964,2 km² 996.960 4.161,6 km2 956.085 Zwickau Landkreis Zwickau 2.259,2 km² 600.229 Unbekannt 2011? 2011? Dresden Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge 3.434,3 km² 1.020.491 2011? Hoyerswerda Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz 4.496,7 km² 613.948 2012?

5. Funkrufnamensystematik Ausgangssituation Quelle Wikipedia 1,1 Mio Feuerwehrangehörige in Deutschland davon 96 % freiwillig Ca. 25.000 Stützpunkte und Wachen Weit über 50.000 Fahrzeuge?

5. Funkrufnamensystematik Wie kann bei dieser Menge an Fahrzeugfunk-, Handsprechfunkgeräten und ortsfesten Funkanlagen im Bereich der BOS ein geordneter und eindeutiger Funkverkehr sichergestellt werden? - Die Bundesländer erlassen Funkrufnamenrichtlinien für ihren Zuständigkeitsbereich Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 40 vom 01.10.1998 Festlegung das der Funkrufname eines BOS-Funkteilnehmers aus Kennwort Ortsname Kennzahlen besteht.

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennwort (Beispiele) BOS-Rufname 4 m-band 2 m-band Feuerwehr Florian Florentine THW Heros Heros DRK RotKreuz Äskulap JUH Akkon Jonas Kat-Schutz Kater Katharina MHD Johannes Malta Ortsname des jeweiligen Stadtortes

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Fachdienst Einheit desselben Fachdienstes und/oder Standort 0 0 0 0 Taktische Fahrzeug- Kennung 0 Laufende Nr. des Fahrzeugs am Standort

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen Aufgabenbereich 1. Ziffer Fachdienst 0 Brandschutz 1 Technische Hilfe 2 -- Frei -- 3 Sanitätswesen 4 ABC-Gefahrenabwehr 5 Betreuung 6 Wasserrettung 7 Führung/Kommunikation 8 Versorgung/Logistik 9

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen 0 0 0 0 Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) Fachdienst Taktische Kennung 0 Lfd. Nummer

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen 0 0 0 0 Fachdienst Taktische Kennung Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) z.b. ELW 2 - [12] 0 Lfd. Nummer

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Kennzahlen 0 0 0 0 Fachdienst Taktische Kennung Taktische Kennung (lt. Ausbildungsunterlagen) z.b. DLK 23/12 - [33] 0 Lfd. Nummer

5. Funkrufnamensystematik Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Fallbeispiel LF 16/12 der Feuerwehr Marienberg Kennwort Ortsname Kennzahlen Florian Marienberg Kennzahlen 1 Fachdienst 1 4 5 Taktische Kennung 1 Lfd. Nummer

5. Funkrufnamensystematik Fallbeispiel ErkKW der Feuerwehr Marienberg Freistaat Sachsen erlässt am 01. Oktober 1998 die Funkrufnamen-Richtlinie (gültig für den Freistaat Sachsen) Kennwort Ortsname Kennzahlen Florian Marienberg Kennzahlen 5 Fachdienst 1 9 1 Taktische Kennung 1 Lfd. Nummer

Quellen Wikipedia D. Centner physik. Grundlagen BOS-Funk Lehrgang Sprechfunker ostfr. FW Lehrgang Sprechfunker LFS Celle & Loy Quellenangabe Danke für die Aufmerksamkeit