Gesprächsnotiz zur Pandemievorbereitung (A/H1N1)

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Transkript:

SRB Risk Engineering Gesprächsnotiz zur Pandemievorbereitung (A/H1N1) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Die Grippe-Erkrankung... 2 2 Die Neue Grippe... 2 3 Wichtigste, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie... 3 4 Folgen für Unternehmen... 4 4.1 Absenzen... 4 4.2 Zeitpunkt der Umsetzung der betrieblichen Massnahmen... 4 4.3 Organisatorische Massnahmen... 5 4.4 Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie... 5 4.4.1 Persönliche Hygiene... 5 4.4.2 Empfehlungen für das Arbeiten im Betrieb... 6 4.4.3 Physische Schutzmassnahmen... 7 4.4.4 Umgebungshygiene... 8 4.4.5 Geschäftsreisen... 8 5 Empfehlungen für Unternehmen für die Pandemiephasen... 9 5.1 Phase 1 und 2... 9 5.1.1 Strategie... 9 5.1.2 Massnahmen... 9 5.2 Phase 3...10 5.2.1 Strategie...10 5.2.2 Massnahmen...10 5.3 Phasen 4 und 5...10 5.3.1 Strategie...10 5.3.2 Massnahmen...10 5.4 Phase 6...11 5.4.1 Strategie...11 5.4.2 Allgemeine Massnahmen...11 5.4.3 Spezielle Massnahmen...12

SRB 24.8.2009 Seite 2 1 Die Grippe-Erkrankung Die Grippe (Influenza) ist eine Infektionserkrankung, die durch das Influenza-Virus verursacht wird. Sie kommt weltweit vor, wobei Grippewellen in den Winter-Monaten regelmässig auftreten. Influenza-Viren werden vorwiegend über Tröpfchen, z.b. beim Sprechen, Husten oder Niesen, von Mensch zu Mensch übertragen. Ca. 1 bis 3 Tage nach einer Ansteckung kann der Mensch an Grippe erkranken. Typische Symptome sind plötzlicher Temperaturanstieg mit Fieber über 38,0 C, trockener Reizhusten, Halsschmerzen, allgemeine Muskel- und/oder Kopfschmerzen. Gewöhnliche Grippewellen verursachen in der Schweiz einige tausend Spitaleinweisungen und 400-1000 Todesfälle, wobei hierbei fast ausschließlich höhere Altersgruppen betroffen sind. Weltweit sterben jährlich schätzungsweise 500.000 Menschen an Grippe. Zur Immunisierung gegen die saisonale Grippe stehen seit Jahren jährlich angepasste Impfstoffe zur Verfügung. Diese bieten jedoch keinen Schutz gegen die Schweinegrippe. 2 Die Neue Grippe Die Neue Grippe (Pandemie (H1N1) 2009 Influenza, Schweinegrippe ) ist eine Influenza-Erkrankung, die durch eine neue Variante des Influenza-Virus-Subtyps A/H1N1 verursacht wird. Diese Variante ist aus bestehenden Schweinegrippeviren entstanden und sie wurde im April 2009 entdeckt. Zu dieser Zeit ist in Mexiko eine ungewöhnlich starke Grippewelle durch diese neue Virusvariante hervorgerufen worden. In den folgenden Wochen kam es zu einer schnellen, weltweiten Verbreitung. Die aktuellen Fallzahlen betragen ca. 180.000, davon mindestens 1800 Todesfälle. Die meisten Todesfälle beklagte Mexiko und die USA. Weitere Todesfälle wurden in Kanada, Mittelamerika, Kolumbien, Chile, Australien und in Europa registriert 1. In der Schweiz wurde bis jetzt bei ca. 1000 an Grippe erkrankten Menschen diese Variante des A/H1N1-Virus nachgewiesen, davon 1 geografische Verteilung: http://www.who.int/csr/don/global_geographicspread_week32.png

SRB 24.8.2009 Seite 3 bei mehr als 50 Personen mit lokaler Übertragung. Bisher gab es in der Schweiz noch keinen Todesfall (Stand 21.8.09). Die Ansteckung mit dem neuen Grippevirus erfolgt wie bei der gewöhnlichen Grippe über Tröpfchen von Mensch zu Mensch. Das Virus hat sich bereits weltweit ausgebreitet (Pandemie). Deshalb hat die WHO am 11. Juni 2009 die Stufe 6 (die höchste Stufe der Pandemie-Warnstufe) ausgerufen, was bedeutet, dass die weltweite Verbreitung des Pandemievirus nicht mehr verhindert werden kann. Die WHO-Stufen sagen hingegen nichts über die Schwere einer Pandemie aus. Nach den ersten Befürchtungen hat sich gezeigt, dass eine H1N1- Influenza gleich schwer oder sogar etwas leichter verläuft als eine saisonale Grippe. Der Hauptunterschied liegt darin, dass die Bevölkerung hinsichtlich des H1N1-Virus keine Immunität aufweist. D.h., dass bei einer Pandemiewelle mehr Personen erkranken, der Krankheitsverlauf jedoch eher milder ist, als bei einer saisonalen Grippe. Von der Schweinegrippe sind vor allem jüngere Personen betroffen (70% der Erkrankten sind unter 24 Jahren). Impfstoffe gegen die neue Grippe werden z.zt. intensiv erprobt. Erste Impfungen werden voraussichtlich ab Herbst 2009 durchgeführt. Flyer Symptome 3 Wichtigste, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie Allgemeine Massnahmen zum Selbstschutz vor der Krankheit: Wer Grippesymptome verspürt, muss bis 1 Tag nach Abklingen der Symptome unbedingt zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben. So lässt sich die Verschleppung der Krankheit vermeiden. Grippepatienten sollen Personen, mit denen sie während oder 1 Tag vor der Krankheit enge Kontakte hatten (unter 1 Meter Abstand), über ihre Erkrankung informieren und ihnen empfehlen, den eigenen Gesundheitszustand aufmerksam zu beobachten. Wer trotz Grippe das Haus verlassen muss (etwa für einen Arztbesuch), soll eine Maske tragen, um die Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden. Gesunde Personen schützen sich am besten vor einer Ansteckung, indem sie regelmässig und gründlich die Hände mit

SRB 24.8.2009 Seite 4 Seife waschen und bei der Begrüssung auf Händeschütteln, Küsschen und Umarmungen verzichten. Beim Niesen oder Husten ist ein Taschentuch zu verwenden. Anschliessend die Hände waschen. Wer kein Taschentuch zur Hand hat, niest oder hustet in die Armbeuge. Zu Personen mit Grippesymptomen ist - wenn immer möglich - ein Abstand von 1 Meter einzuhalten Empfehlungen für Reiserückkehrende und Besucher aus dem Ausland: Allen Personen, die innert 0-7 Tagen nach der Einreise in die Schweiz Grippesymptome aufweisen, wird empfohlen, telefonisch einen Arzt/eine Ärztin zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere für Personen, die schwere Symptome aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören. Dabei soll der Arzt/die Ärztin über die Symptome, die Reiseroute und vorbestehende Erkrankungen informiert werden. Es ist wichtig, dass alle Personen mit Grippesymptomen zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben, um die Krankheit nicht zu verschleppen. 4 Folgen für Unternehmen Eine Grippepandemie (auch Influenzapandemie genannt) kann erhebliche, einschneidende Auswirkungen auf Betriebe haben. Die Grippepandemie kann in mehreren Wellen verlaufen; eine Welle dauert rund 12 Wochen. 4.1 Absenzen Man schätzt, dass während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten erkranken und deshalb von der Arbeit fern bleiben. Während den zwei Wochen im Höhepunkt der Welle sind wahrscheinlich 10% der Angestellten krankheitshalber abwesend. Die gesamte Abwesenheitsquote könnte jedoch einiges höher sein, da auch gesunde Angestellte zu Hause bleiben, um sich um Angehörige zu kümmern. Eine Abwesenheitsquote von 40% während den zwei Höhepunkt-Wochen ist daher möglich. 4.2 Zeitpunkt der Umsetzung der betrieblichen Massnahmen Gestützt auf eine entsprechende Ankündigung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt der Bundesrat auf Antrag des

SRB 24.8.2009 Seite 5 Eidgenössischen Departements des Innern den Behörden und der Öffentlichkeit den Beginn und das Ende einer Pandemiebedrohung oder der Grippepandemie bekannt. Dabei werden die Betriebe aufgefordert, ihre Massnahmenpläne umzusetzen. 4.3 Organisatorische Massnahmen Zur Aufrechterhaltung der wichtigsten Tätigkeiten eines Betriebs können u. a. folgende Massnahmen getroffen werden (Liste nicht abschliessend): Verzicht auf nicht dringliche und nicht unbedingt notwendige Aktivitäten Erhöhung der Arbeitspensen bei Teilzeit Arbeitenden Sicherstellung der Stellvertretungen Umteilung von Personal Rekrutierung von zusätzlichem Personal, z.b. Pensionierte Einrichten von Einwahlnummern in das Computernetzwerk des Betriebs Einrichten von Telefonnummern für den Kontakt mit den Angestellten, Kunden und Lieferanten 4.4 Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie Wichtigste personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen Persönliche Hygiene Distanz halten Eigenschutzmassnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe. 4.4.1 Persönliche Hygiene Individuelle Hygienemassnahmen können zur Verlangsamung der Ausbreitung der Grippe beitragen. Die wichtigsten Massnahmen der persönlichen Hygiene sind: regelmässiges Händewaschen mit Seife (zusätzliche Massnahmen wie Händedesinfektion siehe Anhang 1) bei Husten, Niesen und Nase putzen Einwegpapiertaschentücher benützen

SRB 24.8.2009 Seite 6 verunreinigtes Material, z.b. Papiertaschentuch, im Abfalleimer entsorgen nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuchs die Hände mit Seife waschen Händehygiene: Grundsätzlich genügt ein häufiges Händewaschen mit Seife. Die Anwendung von Händedesinfektionsmittel wird nicht generell empfohlen. Betriebe, die Händedesinfektionsmittel einsetzen, indem sie entweder jedem Mitarbeiter eine nachfüllbare Flasche Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stellen oder an strategisch günstigen Orten, z.b. neben jeder Bürotür, Dispenser montieren, müssen ihre Mitarbeiter über die korrekte Anwendung instruieren. Distanz halten Durch Distanz halten (engl. social distancing ) kann die Wahrscheinlichkeit, dass das Grippevirus von Person zu Person übertragen wird, verringert werden. Als social distancing werden Massnahmen zur Vergrösserung des Abstandes zwischen Personen bezeichnet. Distanz halten bedeutet grundsätzlich: Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten Menschenansammlungen vermeiden 4.4.2 Empfehlungen für das Arbeiten im Betrieb Personenkontakte: wenn immer möglich Benützen des Telefons und des Internets (e-mail) sowie Organisieren von Videokonferenz für das tägliche Geschäft; selbst wenn sich die Beteiligten im gleichen Gebäude befinden Vermeiden aller nicht notwendigen Reisen und Besprechungen. Absagen von Treffen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen etc. Erteilen von Auskünften und Entgegennahme von Bestellungen über das Telefon, via e-mail oder Fax Abschliessen der Haustüren Verzicht auf das Händeschütteln Betriebspost: eingehende Post durch eine damit beauftragte Person (Regelung der Stellvertretung) verteilen, nicht an einem zentralen Ort von verschiedenen Personen abholen lassen ausgehende Post am Bestimmungsort ohne Personenkontakt deponieren

SRB 24.8.2009 Seite 7 die mit der Postverteilung beauftragte Person soll stündlich die Hände mit Seife waschen Besprechungen mit anderen Personen (falls unumgänglich): Besprechungszeit so kurz wie möglich halten grossen Besprechungsraum wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den Besprechungsteilnehmern einhalten Vermeiden von direktem Kontakt, kein Händeschütteln Ev. Besprechung im Freien abhalten Personenansammlungen am Arbeitsplatz: Aufheben von fixen Anfangs- und Endzeiten im Betrieb Ablösungen nicht überlappend organisieren Wenn immer möglich Benützung von Liften vermeiden Cafeterias und Personalrestaurants schliessen Öffentliche Verkehrsmittel: wenn immer möglich Arbeitsweg zu Fuss oder mit dem Velo. Private Fahrzeuge vermeiden, da ein Verkehrschaos vorauszusehen ist die öffentlichen Verkehrsmittel sollen weiterhin benutzt werden, wobei die Verhaltensempfehlungen der Behörden und Verkehrsbetriebe zu beachten sind 4.4.3 Physische Schutzmassnahmen Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Liste nicht abschliessend): Personen mit nahem Kundenkontakt (z.b. Kassiererinnen, Schalterpersonal) Personal im öffentlichen Verkehr (z.b. Bus- und Tramchauffeure) Sicherheitspersonal mit Personenkontakt Reinigungspersonal Personal im Bereich der Abfallentsorgung Weitere Zu den möglichen zusätzlichen physischen Schutzmassnahmen gehören: das Tragen von Hygienemasken (chirurgische Maske vom Typ II bzw. IIR oder Schutzmaske mit FFP2-Filter) das Tragen von Handschuhen, ev. von Schutzbrillen das Aufstellen von Plexiglas oder undurchlässigen Folien zwischen Kunden und Personal

SRB 24.8.2009 Seite 8 4.4.4 Umgebungshygiene Raumlüftung/Klimaanlage Räume sollen durch Öffnen sowohl der Fenster als auch der Türen regelmässig durchgelüftet werden. Lüftungsanlagen müssen im Pandemiefall nicht abgestellt werden. Reinigung Während der Grippepandemie sollen die Räume wie üblich gereinigt werden. Es genügt eine Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit Detergentien. Eine Desinfektion ist nicht nötig. Oberflächen, welche intensiv vom Publikum und vom Personal berührt werden (z.b. Ladentische, Bankomattastaturen, usw.), sollen identifiziert und häufiger gereinigt werden. 4.4.5 Geschäftsreisen (s. Flyer Geschäftsreisen)

SRB 24.8.2009 Seite 9 5 Empfehlungen für Unternehmen für die Pandemiephasen (Empfehlungen aus dem Pandemieplan Schweiz, BAG 2007) 5.1 Phase 1 und 2 5.1.1 Strategie Die Betriebe analysieren das berufsbedingte Infektionsrisiko ihrer Beschäftigten für jede WHO-Pandemiephase und planen geeignete Schutzmassnahmen. Darüber hinaus ist auch der Umgang mit möglicherweise vermehrten Arbeitsabsenzen während einer Pandemie, verursacht durch Erkrankungen oder Massnahmen wie Schulschliessungen etc., frühzeitig zu planen. Im Vordergrund steht bei allen Massnahmen, die Beschäftigten vor einer Infektion mit dem neuen Influenzavirus-Subtyp zu schützen (insbesondere in Betrieben mit erhöhtem Expositionsrisiko bei Einschleppung des neuen Influenzavirus-Subtyps in die Schweiz) und die Funktionalität der Betriebe zu gewährleisten. 5.1.2 Massnahmen Jeder Betrieb soll eine Pandemie-Planungsgruppe (kleine Betriebe mindestens einen Sicherheitsbeauftragten) einsetzen, die für jede der möglicherweise bevorstehenden WHO-Pandemiephasen frühzeitig berufliche Expositions- und Infektionsgefahren analysiert, Schutzmassnahmen plant, den dafür erforderlichen Ressourcenbedarf anmeldet und den Zeitpunkt entsprechender Materialbeschaffung festlegt. Detaillierte Planungsinhalte finden sich in der Checkliste (Anhang 1). Bei der Planung sind auch die späteren Pandemiephasen (Phasen 3 bis 6) zu berücksichtigen. Die Planungsgruppe (bzw. der Sicherheitsbeauftragte) eruiert, ob die Belegschaft oder Teile der Belegschaft unter die Gruppe fallen, die nach den Impfempfehlungen gegen die saisonale Influenza geimpft werden sollte. Die Planungsgruppe (bzw. der Sicherheitsbeauftragte) prüft, wie wichtige betriebliche Funktionen auch bei vermehrtem Personalausfall aufrechterhalten werden können.

SRB 24.8.2009 Seite 10 5.2 Phase 3 5.2.1 Strategie Betriebe ohne erhöhte Exposition schliessen allfällige Planungslücken. Betriebe mit erhöhtem Expositionsrisiko bei einer Einschleppung des neuen Influenzavirus-Subtyps ergreifen Massnahmen, um ihre Beschäftigten vor einer Übertragung zu schützen. 5.2.2 Massnahmen Pandemie-Planungsgruppen in Betrieben sollen spätestens jetzt verbliebene Planungslücken schliessen und sicherstellen, dass jede und jeder Beschäftigte über den Inhalt der betriebsspezifischen Planung für den Fall einer Pandemie informiert ist und die eigene Rolle darin verstanden hat. 5.3 Phasen 4 und 5 5.3.1 Strategie Betriebe verhängen geeignete Massnahmen, um potenziell exponierte Mitarbeiter (z.b. auf Dienstreisen, bei Kontakt mit erkrankten Tieren) vor einer Ansteckung mit dem neuen Influenzavirus-Subtyp zu schützen, und richten besonderes Augenmerk auf die frühzeitige Entdeckung bereits erkrankter Mitarbeiter. 5.3.2 Massnahmen Für besonders exponierte Personen innerhalb eines Betriebes ist zu erwägen, geeignete Schutzmassnahmen der Phase 6 vorzuziehen. Mitarbeiter, die bei sich Anzeichen einer Influenza bemerken (Fieber 38 C und mindestens eines der folgenden Symptome: Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen), sollen nicht zur Arbeit erscheinen oder ihren Arbeitsplatz unverzüglich verlassen. In beiden Fällen ist telefonisch die vorgesetzte Stelle zu verständigen sowie von zu Hause aus (ebenfalls telefonisch) ärztlicher Rat einzuholen. Mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist bis mindestens fünf Tage nach Abklingen der Symptome zu warten.

SRB 24.8.2009 Seite 11 Gegenstände und Oberflächen im Arbeitsumfeld von Mitarbeitern mit Verdacht auf Influenza sind gründlich zu reinigen (z.b. mit alkoholhaltigem Reinigungsmittel) oder zu desinfizieren (mit Natrium-Hypochlorit [Javel-Wasser], alkoholhaltigem oder sonstigem oberflächenkompatiblem und registriertem Flächendesinfektionsmittel). Kollegen mit Arbeitsplatz im selben Raum und sonstige Personen mit engem beruflichem Kontakt zu Mitarbeitern mit Verdacht auf Influenza sind über Erkrankungsfälle zu informieren und daran zu erinnern, auch bei sich auf Anzeichen einer Influenza zu achten. 5.4 Phase 6 5.4.1 Strategie Die Betriebe sind auf das Äusserste vorbereitet: Sämtliche Massnahmen sind in Kraft, um erkrankte Mitarbeiter von gesunden fernzuhalten, sonstige berufliche Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren und betriebliche Funktionen aufrechtzuerhalten. 5.4.2 Allgemeine Massnahmen Betriebe sollen unter ihren Beschäftigten die in Teil III, Kapitel 5.2 («Massnahmen der persönlichen Expositionsprophylaxe») und Kapitel 5.3 («Atemschutzmasken») des Influenza-Pandemieplans Schweiz empfohlenen persönlichen Verhaltensmassnahmen zum Schutz vor Übertragung des neuen Influenzavirus-Subtyps propagieren. Die Planungsgruppen-Verantwortlichen sollen sich über die Pandemieentwicklung und die aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden halten und relevante Änderungen unverzüglich der gesamten Belegschaft mitteilen. Der Entscheid über die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere das Tragen einer Schutzmaske, muss auf der Grundlage einer Risikoanalyse für einzelne Tätigkeiten gefällt werden. Dabei sind jeweils die für die Öffentlichkeit bestimmten einschlägigen Empfehlungen des BAG zu berücksichtigen. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass in Phase 6 für Situationen mit direktem Personenkontakt im ausserberuflichen Bereich chirurgische Masken empfohlen werden. Die Empfehlungen für

SRB 24.8.2009 Seite 12 den Öffentlichkeitsbereich zur Verhütung einer ausserberuflichen Ansteckung, beispielsweise im öffentlichen Verkehr, sind sinngemäss auf berufliche Bereiche umzusetzen (siehe unten). Sofern die Risikoanalyse der beruflichen Tätigkeit trotz der getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen ein gegenüber dem ausserberuflichen Bereich erhöhtes Infektionsrisiko ergibt, sind Atemschutzmasken mit höherer Schutzwirkung (mindestens FFP2) unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse über den Schweregrad der Erkrankung und der Verfügbarkeit von Atemschutzmasken zu wählen. Grundsätzlich sind Art und Anzahl benötigter Masken sowie der in Frage kommende Nutzerkreis im Vorfeld festzulegen. Zu veranschlagen sind etwa 3 bis 4 chirurgische Masken pro achtstündigem Arbeitstag und Arbeitskraft mit direktem Kundenkontakt (weniger als 1m Abstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Minuten). Die Mitarbeiter sind genauestens zu instruieren, wie die angeordneten Massnahmen jeweils umzusetzen sind. Geschäftspartner und Kunden sind über die angeordneten Schutzmassnahmen zu informieren. 5.4.3 Spezielle Massnahmen Arbeiten in Grossraumbüros: Bei engen Verhältnissen muss versucht werden, durch vorübergehendes Aufheben einzelner Arbeitsplätze mehr freien Platz zu schaffen Zwischen räumlich nahen Arbeitsplätzen sind einfache Barrieren (z.b. Kunststofffolien) zum Schutz vor Tröpfchenübertragung beim Sprechen, Niesen, Husten zu errichten Arbeiten mit direktem Kundenkontakt (Schalter, Verkauf, Aussendienst etc.): Diese Arbeiten sind einzuschränken oder zu verlagern (mögliche Alternativen: Gegensprechanlagen, Einrichtung spezieller Telefonnummern, Internet, Taxigäste nur noch auf Rücksitz, Nichtgebrauch der vorderen Bustür etc.) Falls andere technische Lösungen ausscheiden, sind zum Schutz vor Tröpfchenübertragung einfache Barrieren (z.b. aus Plexiglas oder Kunststofffolie auf Gesichts- oder Oberkörperhöhe) zu errichten

SRB 24.8.2009 Seite 13 Sitzungen, Versammlungen: Auf Sitzungen, Versammlungen und Fortbildungen ist zu verzichten Für die Informationsübermittlung sind möglichst elektronische Medien anstelle von Versammlungen zu wählen Für unverzichtbare Versammlungen sind organisaorische, technische und personenbezogene Vorkehrungen zur Verringerung der Ansteckungsgefahr zu treffen (möglichst grosser Versammlungsraum, Beschränkung der Teilnehmerzahl auf ein Minimum, persönliche Schutzausrüstung etc.) Kantinen: Kantinen sind für die Dauer der Pandemie zu schliessen Beschäftigten, die normalerweise die Kantine aufsuchen, ist vonseiten des Arbeitgebers zu raten, sich Essen mitzubringen und es individuell zu verzehren Betriebspost: Die eingehende Post ist durch eine damit beauftragte Person (Regelung der Stellvertretung) zu verteilen und nicht an einem zentralen Ort von verschiedenen Personen abzuholen Die ausgehende Post ist am Bestimmungsort ohne Personenkontakt zu deponieren Die mit der Postverteilung beauftragte Person soll sich stündlich die Hände waschen oder desinfizieren Raueinigung: Einmal täglich sind alle Türgriffe, allgemein benutzte Ablagen und Apparate, sowie die Toiletten (sämtliche Oberflächen, Waschbecken, Armaturen und insbesondere WC-Brille und - Deckel, Spültaste) durch Scheuer-/Wischdesinfektion zu reinigen Klimaanlagen: Bereits im Vorfeld ist Art und genaue Funktionsweise zu klären, insbesondere, ob Einstellungsänderungen möglich sind, die einen gefahrlosen Weiterbetrieb erlauben Es ist zu prüfen, welche Klimaanlagen während der Pandemie abgestellt werden können resp. müssen Links: www.bag.admin.ch/pandemie http://www.who.int/csr/disease/swineflu/en/ http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168278/sid_7511b92ed 361B009B1D6E11DB70ECE03/nsc_true/DE/Gesundheit/Schw einegrippe/schweinegrippe node.html