profitip Einreise/Transit - Begriffs-Definitionen Begriff Erklärung Beispiel/Verweis Aufenthaltstitel Für ausländische Einwohner gibt es in Deutschland verschiedene befristete und unbefristete Aufenthaltstitel, die aus dem jeweiligen Pass ersichtlich sind. Aufenthaltstitel sind seit dem 1. Januar 2005 Folgende: * Die "Aufenthaltserlaubnis" ist immer befristet. Sie fasst die bisherigen Titel "Bewilligung", "Befugnis" und "Befristete Erlaubnis" zusammen. * Die "Niederlassungserlaubnis" berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Sie umfasst die bisherigen Titel "unbefristete Erlaubnis" und "Berechtigung". siehe auch Abbildung "Niederlassungserlaubnis/ Aufenthaltserlaubnis" ausländischer Einwohner bestätigte Flugtickets Drittland Duldung Einwohner Ein ausländischer Einwohner ist eine Person mit einer Erlaubnis zum Aufenthalt in einem anderen Land als ihrem Heimatland. Für manche Regelungen ist es entscheidend, wo der Wohnort des Reisenden liegt, so gibt es z.b. oft Erleichterungen für ausländische Einwohner von Schengen-Staaten. Ausländische Einwohner in Deutschland haben verschiedene Aufenthaltstitel (siehe oben). Tickets mit fester Buchung für ein bestimmtes Datum und einen bestimmten Flug. Stand-by-Tickets oder offene Rückflugtickets fallen nicht darunter! Diese Formulierung wird beim Transit verwendet. Der Begriff "Drittland" bezeichnet das nächstfolgende Reiseland, dies kann das Zielland, aber auch ein weiteres Transitland sein. Die Duldung ist ein in Deutschland ausgestelltes Dokument als Aufschiebung der Abschiebung. Es berechtigt nicht zum Reisen. Ein Einwohner ist eine Person, die im betreffenden Land ihren Wohnsitz angemeldet hat. Dies kann ein Inländer oder ein Ausländer sein. "Visumerleichterungen für ausländische Einwohner Kanadas"; "ausländische Einwohner eines Schengen-Landes" (z.b. ein Kroate, der in Deutschland wohnt) "notwendige Unterlagen:...bestätigtes Rückflugticket" "Von Deutschland kommend, Zwischenstopp in Amsterdam und in das Drittland Aruba weiterreisend. Südamerika-Flugreise mit jeweils nur kurzem Aufenthalt pro Land." "ausländischer Einwohner eines Landes" 1
EU-Land Flüchtlinge und Staatenlose Die folgenden europäischen Länder haben sich zur Europäischen Union zusammengeschlossen. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Diese Personengruppen besitzen besondere Pässe, die ihnen das Reisen erlauben. Jedoch benötigen sie für die meisten Reiseländer ein Visum (siehe auch "Pässe/Ausweise"). Informationen zu Flüchtlingen und Staatenlosen sind in der Einreise- /Transit-Kurzabfrage nicht abgedeckt und können oft in der Langversion gelesen werden. siehe auch Abbildung "Reiseausweis blau Asylbewerber/Staatenlose" Kinderreisepass/Kinderausweis * Der maschinenlesbare Kinderreisepass wird für Kinder seit dem 1. November 2005 bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in Deutschland als Passersatz für Kinder ausgestellt und ersetzt den früheren deutschen Kinderausweis. Er wird grundsätzlich, auch für Kinder unter 10 Jahren, mit Lichtbild ausgestellt. Der Kinderreisepass wird im Text manchmal mit KRP abgekürzt. * Bereits früher ausgestellte Kinderausweise behalten jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit, maximal bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Der Kinderausweis wird im Text manchmal mit KA abgekürzt. Für Inhaber maschinenlesbarer Kinderreisepässe ist nach dem vollendeten 12. Lebensjahr bzw. für Inhaber von Kinderausweisen nach dem vollendeten 16. Lebensjahr entsprechend dem Reiseziel ein Personalausweis bzw. Reisepass zu beantragen. Die Möglichkeit, ein Kind in den Reisepass eines Elternteils einzutragen, besteht nicht mehr. Bereits erfolgte Eintragungen werden jedoch weiterhin akzeptiert, sofern das Reiseland diese ebenfalls zulässt. siehe auch Abbildungen "Maschinenlesbarer Kinderreisepass/ Kinderausweis" Pässe/Ausweise In Deutschland werden verschiedene Ausweisdokumente ausgestellt: siehe auch entsprechende Abbildungen 2
Pässe/Ausweise nationaler Reisepass Schengen-Land * Personalausweis * Vorläufiger Personalausweis * EU-Reisepass, weinrot, maschinenlesbar, seit dem 1. November 2005 mit biometrischen Merkmalen (epass). Falls es für das Reiseland erforderlich ist, wird auch für Kinder ein EU-Reisepass ausgestellt. * Vorläufiger Reisepass, dunkelgrün, maschinenlesbar, kann innerhalb eines Tages ausgestellt werden. * Kinderausweis, blassgrün, wird nicht mehr ausgestellt. * Kinderreisepass, weinrot, maschinenlesbar. * "Reiseausweis", blau. Der blaue Reiseausweis ist ein Pass-Ersatzpapier für Staatenlose oder Flüchtlinge/Asylbewerber (hier mit zwei schrägen Streifen). Der "Reiseausweis" berechtigt zum Reisen, es gelten üblicherweise aber keine Einreise- Erleichterungen in andere Länder. * "Reisedokument", grau. Diese Fremdenpässe werden ausgestellt, wenn ein Pass aus dem Heimatland nicht erbracht werden kann. Sie berechtigen zum Reisen; es gelten üblicherweise aber keine Einreise-Erleichterungen in andere Länder. Die Möglichkeit, ein Kind in den Reisepass eines Elternteils einzutragen, besteht nicht mehr. Bereits erfolgte Eintragungen werden jedoch weiterhin akzeptiert, sofern das Reiseland diese ebenfalls zulässt. Der nationale Reisepass ist der Reisepass des Landes der eigenen Nationalität. Er berechtigt zu Reisen außerhalb des Landes. Die erwähnten Bestimmungen gelten, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Dokument erwähnt ist, immer für Inhaber solch "normaler" nationaler Reisepässe. Erweiterte Bestimmungen auch für andere Pässe (Diplomatenpässe, Reiseausweise für Flüchtlinge und andere) werden nicht durch die Einreise-/Transit-Kurzabfrage abgedeckt, sondern können in der Langversion gelesen werden. Die folgenden europäischen Länder haben den Vertrag von Schengen geschlossen und verzichten unter anderem auf Grenzformalitäten: Belgien, Dänemark, Deutschland, " Kroate mit kroatischem Reisepass." Besonderheiten: Einige Reisepässe sind nicht für alle Länder gültig. Der italienische Reisepass beispielsweise kann entweder für EU- oder aber für weltweite Reisen ausgestellt werden (ist im Reisepass vermerkt). 3
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Touristenkarte Touristenkarte Transitland visumpflichtige Reisende Visumzwang Wohnsitz Zielland Sie ermöglicht die visumfreie Einreise in manche Länder, die auf diese Weise nur die Personalien der Touristen erheben möchten. Für die Einreise ist der Besitz dieser Karte vorgeschrieben, sie wird je nach Land im Flugzeug verteilt, zum Teil muss sie vorab beim Konsulat besorgt werden. Transitland bedeutet, dass das Land nicht das eigentliche Reiseland ist, sondern auf der Durchreise besucht wird. Normalerweise sind auch beim Transit die Einreisebestimmungen zu beachten. Die meisten Länder bieten jedoch unter bestimmten Bedingungen Transiterleichterungen an, so dass für die Durchreise kein Transitvisum erforderlich ist. Diese Formulierung kommt im Kapitel Transit vor. Normalerweise wäre für die angefragte Nationalität für das Transitland ein Visum notwendig, doch in bestimmten Fällen (z.b. bei sehr kurzer Aufenthaltsdauer oder ohne Verlassen der Transitzone des Flughafens) wird kein Visum benötigt. Die Formulierung "visumpflichtig" wird als Unterscheidung verwendet zu den in jedem Fall visumfreien Reisenden. Zur Einreise in das jeweilige Land ist ein Visum notwendig, unabhängig davon, ob das Visum vorab besorgt werden muss oder bei Einreise erteilt wird. Der Wohnsitz eines Reisenden ist in dem Land, in dem der Reisende amtlich gemeldet ist. Das Zielland ist das endgültige Reiseziel. "Anschlussflug in Dubai." Bedingungen sind z.b.: "Die Transitzone des Flughafens darf nicht verlassen werden. Weiterflug innerhalb von 8 Stunden mit dem gleichen oder nächsten Anschlussflugzeug." "Kein Transitvisum benötigen - visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden in ein Drittland weiterreisen und die Transitzone des Flughafens nicht verlassen." "Einreise ohne Visum ist möglich für Staatsangehörige der Ukraine mit Wohnsitz in ihrem Heimatland" (also NICHT für Ukrainer, die in Deutschland leben!) 4
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