ANNEX 21. Verzeichnis
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- Erna Rothbauer
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1 ANNEX 21 Verzeichnis Beispiel 1a: Einheitliches Visum für die einmalige Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt Beispiel 1b: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt Beispiel 1c: In Vertretung erteiltes einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt Beispiel 1d: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt mit räumlich beschränkter Gültigkeit Beispiel 1e: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt mit räumlich beschränkter Gültigkeit Beispiel 2a: Einheitliches Visum für die einmalige Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise Beispiel 2b: Einheitliches Visum für zwei Einreisen und einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise Beispiel 2c: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise Beispiel 2d: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise Beispiel 2e: Einheitliches Visum für die mehrfache Einreise und einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke der Durchreise Beispiel 3a: Visum für den einfachen Flughafentransit Beispiel 3b: Zweifachvisum für den Flughafentransit zum Zwecke der Durchreise durch die Transitzone eines in einem Mitgliedstaat gelegenen Flughafens Beispiel 3c: Zweifachvisum für den Flughafentransit zum Zwecke der Durchreise durch die Transitzonen der in zwei Mitgliedstaaten gelegenen Flughäfen Beispiel 3d: Mehrfachvisum für den Flughafentransit zum Zwecke der Durchreise durch die Transitzone eines in einem Mitgliedstaat gelegenen Flughafens Beispiel 3e: Auf den Flughäfen aller Mitgliedstaaten gültiges Mehrfachvisum für den Flughafentransit 1
2 BEISPIELE AUSGEFÜLLTER VISUMMARKEN BEISPIEL 1A: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE EINMALIGE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum der geplanten Einreise (z.b ) + Aufenthaltsdauer (im Beispiel 6 Tage: der Einreisetag zählt als erster Aufenthaltstag) + Zusatzfrist von 15 Tagen. Im vorliegenden Beispiel darf der Visuminhaber einmal einreisen. Aus diesem Grund wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe 01 hinzugefügt. Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Daher werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 2
3 BEISPIEL 1B: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer folgendermaßen berechnet: Datum der Abreise + 12 Monate. Die Aufenthaltsdauer darf 90 Tage je Sechsmonatszeitraum nicht überschreiten. Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 4 berechtigt ein C-Visum für die mehrfache Einreise, das eine Gültigkeitsdauer zwischen 6 Monaten und 5 Jahren haben kann, zu einem Aufenthalt von 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum. Im vorliegenden Beispiel hat das Visum eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Im vorliegenden Beispiel darf der Visuminhaber mehrmals in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen. Aus diesem Grund wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe MULT hinzugefügt. Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Daher werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 3
4 BEISPIEL 1C: IN VERTRETUNG ERTEILTES EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT In Fällen, in denen ein Mitgliedstaat ein Visum in Vertretung eines anderen Mitgliedstaats erteilt, wird gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 9 Buchstabe a im Feld Anmerkungen der Buchstabe R/Code des vertretenen Mitgliedstaats hinzugefügt. In dem gewählten Beispiel stellten die Niederlande im Namen von Dänemark ein Visum aus. 4
5 BEISPIEL 1D: VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT MIT RÄUMLICH BESCHRÄNKTER GÜLTIGKEIT Im vorliegenden Beispiel beschränkt sich die räumliche Gültigkeit des Visums auf sechs Mitgliedstaaten. Die Codes der Mitgliedstaaten, in denen das Visum gilt, sind in das Feld gültig für einzutragen. 5
6 BEISPIEL 1E: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT MIT RÄUMLICH BESCHRÄNKTER GÜLTIGKEIT Im vorliegenden Beispiel beschränkt sich die Gültigkeit auf 21 Mitgliedstaaten. In das Feld gültig für werden die Worte Schengen-Staaten eingetragen. Danach folgen in Klammern ein Minuszeichen und die Codes der Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet das Visum nicht gilt. In dem gewählten Beispiel ist die Gültigkeit des Visums auf das Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten beschränkt, die den Schengen-Besitzstand anwenden, ausgenommen die Tschechische Republik, Schweden, die Schweiz und Spanien. 6
7 BEISPIEL 2A: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE EINMALIGE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum der ersten geplanten Einreise (im vorliegenden Beispiel: ) + Durchreisezeitraum (im vorliegenden Beispiel 6 Tage) + 15 Tage Zusatzfrist. Im gewählten Beispiel darf der Visuminhaber einmal einreisen: 01. Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 9 Buchstabe a wird der Vermerk TRANSIT hinzugefügt. Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 7
8 BEISPIEL 2B: EINHEITLICHES VISUM FÜR ZWEI EINREISEN UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: vom Datum der ersten geplanten Einreise (im vorliegenden Beispiel: ) bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums (im vorliegenden Beispiel: ). Die Aufenthaltsdauer bei einem C-Visum für zwei Einreisen, das zum Zwecke der Durchreise und für weniger als 6 Monate ausgestellt wurde, richtet sich nach der Dauer der einzelnen Durchreisen. Im vorliegenden Beispiel hat das Visum eine Gültigkeitsdauer von 5 Monaten. Der Visuminhaber ist zu zwei Durchreisen mit einer Dauer von insgesamt 7 Tagen berechtigt. Im vorliegenden Beispiel darf der Visuminhaber zweimal in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen. Aus diesem Grund wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe 02 hinzugefügt. Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 9 Buchstabe a wird der Vermerk TRANSIT hinzugefügt. 8
9 Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Daher werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 9
10 BEISPIEL 2C: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: vom Datum der ersten geplanten Einreise (im vorliegenden Beispiel: ) bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums (im vorliegenden Beispiel: ). Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 4 berechtigt ein C-Visum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu einem Aufenthalt von 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum. Im vorliegenden Beispiel hat das Visum eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren. Im vorliegenden Beispiel darf der Visuminhaber mehrmals in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen. Aus diesem Grund wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe MULT hinzugefügt. Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 9 Buchstabe a wird der Vermerk TRANSIT hinzugefügt. 10
11 Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Daher werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 11
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13 BEISPIEL 2E: EINHEITLICHES VISUM FÜR DIE MEHRFACHE EINREISE UND EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE Visumkategorie: Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt wird durch den Code C gekennzeichnet. Die Aufenthaltsdauer bei einem C-Visum für die mehrfache Einreise, das zum Zwecke der Durchreise und für weniger als 6 Monate ausgestellt wurde, richtet sich nach der Dauer der einzelnen Durchreisen. Im vorliegenden Beispiel hat das Visum eine Gültigkeitsdauer von 4 Monaten. Die Dauer der Durchreisen darf insgesamt 24 Tage nicht überschreiten. Im vorliegenden Beispiel darf der Visuminhaber mehrmals in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen. Aus diesem Grund wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe MULT hinzugefügt. Gemäß Visakodex Anhang VII Punkt 9 Buchstabe a wird der Vermerk TRANSIT hinzugefügt. Ein einheitliches Visum gilt in allen Mitgliedstaaten. Daher werden in das Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten eingetragen. 13
14 BEISPIEL 3A: VISUM FÜR DEN EINFACHEN FLUGHAFENTRANSIT Visumkategorie: Ein Flughafentransitvisum wird durch den Code A gekennzeichnet. Das Visum für den einfachen Flughafentransit berechtigt den Inhaber zur Durchreise durch die internationale Transitzone eines Flughafens in einem Mitgliedstaat (im vorliegenden Beispiel die Niederlande). Daher wird im Feld gültig für der Name des betreffenden Mitgliedstaates vermerkt (im Beispiel die Niederlande). In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum des beabsichtigten Flughafentransits + Zusatzfrist von 15 Tagen, es sei denn, eine solche Frist wird gemäß Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 2 Visakodex nicht gewährt. Der Inhaber eines Flughafentransitvisums ist nicht dazu berechtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Aus diesem Grund wird im Feld Aufenthaltsdauer die Angabe XXX hinzugefügt. 14
15 BEISPIEL 3B: ZWEIFACHVISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE DURCH DIE TRANSITZONE EINES IN EINEM MITGLIEDSTAAT GELEGENEN FLUGHAFENS Visumkategorie: Ein Flughafentransitvisum wird durch den Code A gekennzeichnet. Das Zweifachvisum für den Flughafentransit berechtigt den Inhaber (sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug) zur Durchreise durch die internationale Transitzone eines Flughafens in einem Mitgliedstaat. Aus diesem Grund wird im Feld gültig für der Code des betreffenden Mitgliedstaates vermerkt (im vorliegenden Beispiel die Niederlande). Im gewählten Beispiel beabsichtigt der Visuminhaber, zweimal durch die Transitzone des Flughafens eines Mitgliedstaates durchzureisen. Daher wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe 02 hinzugefügt. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum des beabsichtigten Flughafentransits (im gewählten Beispiel ) + Aufenthaltsdauer am Zielort außerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten + Datum des zweiten Flughafentransits (im vorliegenden Beispiel ) + Zusatzfrist von 15 Tagen, es sei denn, eine solche Frist wird gemäß Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 2 Visakodex nicht gewährt. Der Inhaber eines Flughafentransitvisums ist nicht dazu berechtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Aus diesem Grund wird im Feld Aufenthaltsdauer die Angabe XXX hinzugefügt. 15
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17 BEISPIEL 3C: ZWEIFACHVISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE DURCH DIE TRANSITZONEN DER IN ZWEI MITGLIEDSTAATEN GELEGENEN FLUGHÄFEN Visumkategorie: Ein Flughafentransitvisum wird durch den Code A gekennzeichnet. Ein Zweifachvisum für den Flughafentransit berechtigt den Inhaber (sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug) zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen von Flughäfen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund werden im Feld gültig für die Namen der betreffenden Mitgliedstaaten vermerkt (im vorliegenden Beispiel die Niederlande und Frankreich). Im gewählten Beispiel beabsichtigt der Visuminhaber eine Durchreise durch die Transitzonen der Flughäfen von zwei Mitgliedstaaten. Daher wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe 02 hinzugefügt. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum des beabsichtigten Flughafentransits (im gewählten Beispiel ) + Aufenthaltsdauer am Zielort außerhalb des Hoheitsgebietes der Mitgliedstaaten + Datum des zweiten Flughafentransits (im vorliegenden Beispiel ) + Zusatzfrist von 15 Tagen, es sei denn, eine solche Frist wird gemäß Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 2 Visakodex nicht gewährt. 17
18 Der Inhaber eines Flughafentransitvisums ist nicht dazu berechtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Aus diesem Grund wird im Feld Aufenthaltsdauer die Angabe XXX hinzugefügt. 18
19 BEISPIEL 3D: MEHRFACHVISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT ZUM ZWECKE DER DURCHREISE DURCH DIE TRANSITZONE EINES IN EINEM MITGLIEDSTAAT GELEGENEN FLUGHAFENS Visumkategorie: Ein Flughafentransitvisum wird durch den Code A gekennzeichnet. Ein Mehrfachvisum für den Flughafentransit berechtigt den Visuminhaber, mehrmals durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen eines Mitgliedstaates durchzureisen. Aus diesem Grund wird der Code des betreffenden Mitgliedstaates im Feld gültig für vermerkt (im Beispiel die Niederlande). Im gewählten Beispiel beabsichtigt der Visuminhaber, mehrmals durch die Transitzonen der Flughäfen eines Mitgliedstaates durchzureisen. Daher wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe MULT hinzugefügt. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum des ersten beabsichtigten Flughafentransits + 6 Monate. Der Inhaber eines Flughafentransitvisums ist nicht dazu berechtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Aus diesem Grund wird im Feld Aufenthaltsdauer die Angabe XXX hinzugefügt. 19
20 BEISPIEL 3E: AUF DEN FLUGHÄFEN ALLER MITGLIEDSTAATEN GÜLTIGES MEHRFACHVISUM FÜR DEN FLUGHAFENTRANSIT Visumkategorie: Ein Flughafentransitvisum wird durch den Code A gekennzeichnet. Ein in allen Mitgliedstaaten gültiges Mehrfachvisum für den Flughafentransit berechtigt den Visuminhaber, mehrmals durch die internationalen Transitzonen der im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten gelegenen Flughäfen durchzureisen. Aus diesem Grund werden im Feld gültig für die Worte Schengen-Staaten hinzugefügt. Im gewählten Beispiel beabsichtigt der Visuminhaber, mehrmals durch die Transitzonen der im Hoheitsgebiet von mehreren Mitgliedstaaten gelegenen Flughäfen durchzureisen. Daher wird im Feld Anzahl der Einreisen die Angabe MULT hinzugefügt. In diesem Fall wird die Gültigkeitsdauer des Visums folgendermaßen berechnet: Datum des ersten beabsichtigten Flughafentransits + 6 Monate. Der Inhaber eines Flughafentransitvisums ist nicht dazu berechtigt, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einzureisen. Aus diesem Grund wird im Feld Aufenthaltsdauer die Angabe XXX hinzugefügt. 20
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