Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis

Ähnliche Dokumente
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

Organisation und Verantwortung für den Betrieb von Mittelspannungsanlagen. Jan Schäfer , 9. Rheinsberger Fachtagung

Anlagenverantwortung und Betreiberpflichten: Aktuelle Herausforderungen. Windenergietage 2017 Forum BayWa r.e.

Leseprobe zum Download

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Referat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen

Verantwortung im Arbeitsschutz

Unterweisungsfolien für die Elektrofachkraft

Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erstellt von Klaus Heinl 1

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Was empfiehlt das staatlich untergesetzte Regelwerk beim Umgang mit elektrischem Strom? Haimo Huhle ZVEI

Normenfolien für die Elektrotechnik Normengerechtes Wissen mit PowerPoint-Folien einfach und praxisnah vermitteln

BGI BG-Information. Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten BGFE

Pflichten als Unternehmer und Betreiber.

BGV B12. BG-Vorschrift. Biologische Arbeitsstoffe. Unfallverhütungsvorschrift BGFE. (bisherige VBG 102)

Organisationsverantwortung im Unternehmen Schwerpunkt Anlagenbetreiber gemäß DIN VDE (VDE )

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Dr. Anke Fortmann Rechtsanwältin

Revision der Norm EN (VDE ) Betrieb von elektrischen Anlagen

Auffanggurt BGR 198. Persönliche Schutzausrüstung. PSA gegen Absturz 7.8.7

Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Elektrofachkraft?

508-1 BGI Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten

Die verantwortliche Elektrofachkraft das klassische Grundseminar

Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller

508 BGI 508. Übertragung von Unternehmerpflichten

Pflichten im Gebäudemanagement und die Delegation von Verantwortung

Spannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN

Normenwissen DIN VDE :

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Unterstützungspflicht

Sicherheitsfachkräfte-Tagung Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Bad Kissingen, 17. April 2011

Hagels & Theußing GbR Blumenstraße Nordhorn internet:

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit Dipl.-Ing. (FH), MPA Dirk Füting

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

1/3 Inhaltsverzeichnis

Fachseminar Regierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt

Betreiberverantwortung

Unterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Betreiberpflichten für technische Anlagen digitalisiert und vereinfacht.

Die Prüfung elektrischer Anlagen als Dienstleistung der Elektrotechniker zur Hebung der elektrotechnischen Sicherheit

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Risiken und Verantwortung im Gebäudebetrieb

Verkehrssicherungspflicht der Betreiber einer Trinkwasserinstallation.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)

Kooperation versus Interessenskonflikt - Rechte und Pflichten bei Behördenkontakten

Die WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

DGUV-SERVICE. Betriebssicherheit. Firmenbroschüre für Ihren Einkauf und. Facility Management. Leiter Instandhaltung / Technik

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

Elektrotechnik. 1. Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)

Tradition und Innovation

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

1 Rechtsgrundlagen Verantwortung und Pflichten des Betreibers elektrischer Anlagen und Betriebsmittel... 1

Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Übertragung von Unternehmerpflichten

1.5 Downloadverzeichnis

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

Sicherheitshandbuch für Bildungseinrichtungen

Fristgemäßes Prüfen und Warten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122)

EDL-G in der kommunalen Praxis - Erfahrungen der letzten Monate -

Zentrum für Elektro- und Informationstechnik Nürnberg

Arbeitsschutz Leben Mit Sicherheit

Strahlenschutz von A Z O

Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Wartung von Medizinprodukten sowie elektrischen Geräten und Anlagen Was ist aus Einkaufssicht zu beachten?

Die Baustellenverordnung

EAB ELEKTROANLAGENBAU BARTH LTD. Informiert über die BGV A2 (VBG4)

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Zelte und Tragluftbauten

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung im Überblick

Inhalt. 1 Einführung in die Grundlagen des Arbeitsschutzes... 1

Beratung, Vertrieb, After-Sales-Management

Rechtliche Stellung des Koordinators

Rechtskataster. von Torsten Blaschke

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

GESCHÄFTS PHILOSOPHIE. FR. ... FOR YOUR SUCCESS I FÜR IHREN ERFOLG I POUR VOTRE SUCCÈS SICHERHEIT QUALITÄT LEISTUNG

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Stadt Schrozberg Landkreis Schwäbisch Hall

Beratung, Vertrieb, After-Sales-Management

Anmeldung einer Photovoltaikanlage zur Einspeisung in das Netz des Netzbetreibers

Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. - Technischer Direktor und Stellvertreter -

VDI Seminar 21. Windenergietage. Sicherheit, Gesetze, Richtlinien, worauf kommt es an?

GV03 Gesetze und Verordnungen

MAßNAHMEN IN NOT- UND GEFAHRENSITUATIONEN IM GLEICHSTROM- UMSPANNWERK PHILIPPSBURG

t in einer Hochschule?

Nicht richtlinienkonformes Verhalten von SDL-fähigen Windparks bei Spannungseinbrüchen und deren Konsequenzen

Satzung der Stadt Velten über die Fernwärmeversorgung in der Stadt Velten (Fernwärmesatzung FernWS)

Transkript:

ATA Tagung 2016 Betreiberverantwortung im technischen Facility Management der Hochschulen Aachen, 13. Mai 2016 Agenda Betreiberverantwortung im Technischen Facility Management der Hochschulen Rechtliche Grundlagen und Umsetzung in der Praxis Einleitung Wer ist Betreiber der Infrastruktur? Betreiberpflichten in den Regeln der Technik Delegation der Betreiberverantwortung Betreiberverantwortung in der Praxis Checklisten 1

Referenten Referenten 2

Hochschulen im Wettbewerb Exzellenzinitiative Graduiertenschulen Exzellenzcluster Zukunftskonzepte Einrichtungen für Lehre und Forschung Foto: 32X 3

Infrastruktur Gebäude Flächen, Straßen und Wege Strom Wärme Wasser Entsorgung Wer ist verantwortlich? 4

Wer ist Betreiber der Infrastruktur? Betreiberverantwortung Eigentümer Arbeitgeber Relevante Vorschriften Vertragliche Verpflichtungen Gefahren und Schäden verhindern 5

Struktur und Verantwortungsverteilung Rektorat Rektor Prorektor Kanzler Struktur und Verantwortungsverteilung Kanzler Leiter der Hochschulverwaltung Betreiber der Infrastruktur 6

Betreiberverantwortung Arbeitnehmer Dritte Behörden Umwelt Betreiberpflichten Gesetze und Verordnungen Rechtsprechung Behördliche Genehmigungen Satzungen Städte und Gemeinden von Pudelek (Marcin Szala) DGUV Vorschriften und Regeln Regeln der Technik 7

Betreiberpflichten in den Regeln der Technik Anerkannte Regeln der Technik? unbestimmter Rechtsbegriff widerspiegeln nur Mindestforderungen in Bezug auf die Sicherheit müssen meist auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden "Anerkannte Regel der Technik technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird" Quelle: DIN EN 45020 8

"Elektriker sind etwas Besonderes" DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 Grundsätze (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. 2 Begriffe (2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die Maßnahme ebenso wirksam ist. 9

DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der 3 5 Abs. 1 bis 3 6, 7 zuwiderhandelt. Sozialgesetzbuch 7 209 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Unfallverhütungsvorschrift nach 15 Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, geahndet werden. 10

VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0105-100:2015-10 Ersatz für DIN VDE 0105-100:2009-10 Gültig seit 2015-10-01 Übergangsfrist bis 2016-02-11 abgelaufen Basiert auf der Europäischen Norm EN 50110 Organisationspflichten in der Elektrotechnik DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen 3.1.1 elektrische Anlage Anlagen mit elektrischen Betriebsmitteln zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Dies schließt Energiequellen ein wie Batterien, Kondensatoren und alle anderen Quellen gespeicherter elektrischer Energie. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Organisationspflichten für Betreiber elektrischer Anlagen Klärung der Stellung des Anlagenbetreibers Beauftragung mindestens einer Verantwortlichen Elektrofachkraft Beauftragung von Anlagenverantwortlichen Beauftragung von Arbeitsverantwortlichen Regelung der Kooperation 11

Delegation der Betreiberverantwortung Delegation der Betreiberverantwortung Keine Verpflichtung vs. Organisatorische oder fachliche Notwendig 12

Verantwortungsverteilung Nicht delegierbare Generalverantwortung Organisationspflichten Überwachungspflichten Eingriffspflichten Delegierbare Betreiberverantwortung Arbeitsschutz Umweltschutz Betrieb / Nutzung Autonomie des Handelns Weisungsfreiheit Entscheidungsbefugnisse Weisungsbefugnisse EIGENVERANTWORTLICH 13

Besondere Form 14

Betreiberverantwortung in der Praxis VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen "Anlagenbetreiber Person mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vorgibt" 15

Pflichten- und Verantwortungsverteilung Verantw. Elektrofachkraft Fach- und Aufsichtsverantwortung im übertragenen Zuständigkeitsbereich Anlagenbetreiber Verantwortung für den Betrieb und den Zustand der Anlage Verantwortung für den Betrieb der Anlage während der Durchführung von Arbeiten Anlagenverantwortlicher Arbeitsverantwortlicher Verantwortung für die Durchführung der Arbeit Betreiberpflichten einschließlich Verkehrssicherungspflicht Arbeitsstellenbezogene Verkehrssicherungspflicht Garantenpflicht gegenüber den Mitarbeitern Anforderungen an Betreiber technischer Anlagen 16

Ein gemeinsames Ziel Sicherheit Sicherheit ist die Freiheit von unvertretbaren Schadensrisiken. Quelle: DIN EN 45020:2007-03 "Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe" Persönliche Checkliste Sind Ihnen Betreiberpflichten nachweisbar übertragen worden? ja nein Prüfen Sie die folgenden beiden Fragen. Erwägen Sie die Klärung der Wahrnehmung von Betreiberpflichten. Sind Ihnen die Betreiberpflichten mit Hinweis auf die Rechtsfolgen bei der Übertragung von Unternehmerpflichten übertragen worden? ja nein Prüfen Sie die folgende Frage. Informieren Sie sich über die Rechtsfolgen, z. B. in der DGUV Information 211-001. Sind Ihre Befugnisse geeignet, die Ihnen übertragenen Betreiberpflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen (eigenverantwortlicher Handlungsspielraum)? ja nein Es hat den Anschein, dass Sie in der Betreiberverantwortung stehen. Klären Sie die Diskrepanz zwischen den Ihnen übertragenen Betreiberpflichten und den dafür erforderlichen Befugnissen. 17

Anforderungen an Betreiber Checkliste I Betreiben Sie elektrische Anlagen? ja DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 nein Betreiben Sie ein geschlossenes Verteilernetz (Elektrizität, Gas) gemäß 110 Energiewirtschaftsgesetz? Einstufung durch die Bundesnetzagentur Betreiben Sie eigene Elektrizitätsversorgungsnetze auf dem Gelände Ihres Campus? ja VDE-AR-N 4001 (S 1000) nein Betreiben Sie eigene Gasversorgungsanlagen auf dem Gelände Ihres Campus? ja nein DVGW G 1010 (A) Anforderungen an Betreiber Checkliste II Betreiben Sie eine eigene Trinkwasserversorgung mit öffentlichem Charakter (zentrale Wasserwerke oder dezentrale kleine Wasserwerke gemäß 3 (1) Nr. 2a und b)? ja nein DVGW W 1000 (A) Betreiben Sie eigene Kraftwerke und/oder Wärmeverteilungsanlagen auf dem Gelände Ihres Campus? ja nein AGFW FW 1000 (A) Betreiben Sie eigene Abwasseranlagen (z. B. Kanäle, Abwasserbehandlungsanlagen) auf dem Gelände Ihres Campus? ja DWA M 1000 nein 18