Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt: Titel: 4 Plombenverschlüsse 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Hausanschlusssicherung Auswechslung der Hausanschlusssicherung 7.0 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Schaltbild der Standardverdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) Schaltbild für die Verdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) mit Steuerung zur Warmwasserbereitung 7.2 Ausführung der Zählerplätze Zugelassene Zählerplätze im Gebiet der Stadtwerke Neuffen AG 7.5 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Festlegung zur Wandlermessung Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank (Einkundenanlage) Anordnung von Wandler- / und sonstige Zähler (Mehrkundenanlage) Leistungs- / und Lastgangzähler (Anordnungsbeispiel) 7.6 Besondere Anforderungen Anschlussschränke im Freien 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Allgemeine Festlegung Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen Schaltbild Elektro-Wärmepumpen Spezielle Bedingungen gesteuerte Elektroheizung (GEH) Schaltbild gesteuerte Elektroheizung (GEH) Spezielle Bedingungen festangeschlossene Direktheizungen 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen
Seite: 2 von 20 Plombenverschlüsse Zu Abschnitt 4 Installateure melden entfernte oder fehlende Plomben mittels Inbetriebsetzungsanzeige an die Stadtwerke Neuffen AG.
Seite: 3 von 20 Hauptstromversorgung Zu Abschnitt 6.2.1 Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG als kleinste Hausanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. Zu den Erläuterungen des VdEW zu Abschnitt 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung: Vom Elektro-Installateur dürfen Hausanschlusssicherungen nur gegen solche gleicher Nennstromstärke und gleicher technischer Spezifikation ausgewechselt werden, wobei zu prüfen ist, dass der Querschnitt der Hauptleitung nicht übersichert wird. Zu den Erläuterungen des VdEW zur Abschnitt 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Werden vom Installateur Hausanschlusssicherungen ausgewechselt, richtet sich das Plombierverfahren nach den Erläuterungen der Stadtwerke Neuffen AG zu Abschnitt 4 Plombenverschlüsse.
Erläuterungen der Stadtwerke Neuffen AG Messeinrichtungen, Zählerplätze Zu Abschnitt 7.0 Schaubild der Standardverdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) Seite: 4 von 20
Erläuterungen der Stadtwerke Neuffen AG Seite: 5 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Schaubild für die Verdrahtung eines Mehrtarif-Zählers (MZ) mit Steuerung zur Warmwasseraufbereitung
Seite: 6 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Zu Abschnitt 7.2 Ausführung der Zählerplätze Im Netzgebiet der Stadtwerke Neuffen AG sind nur Zählerplätze nach DIN 43870 mit Drei- Punkt-Befestigung freigegeben. Der Einbau von elektrischen Haushaltszählern (ehz) ist nach vorheriger Absprache über Befestigungs- und Kontaktiereinheits-Adapter (BKE-A) möglich. Der Adapter wird wie ein klassischer Zähler auf dem Zählerkreuz montiert. Der Anschluss von direkt messenden Zählern erfolgt über Zählersteckklemmen 63 A. Diese Zählersteckklemmen werden von eingetragenen Elektroinstallateuren montiert und angeschlossen. Die Kontaktstifte werden vom NB geliefert. Zählerplätze sind auf zukünftige Smart Metering- / Smart Grid-Anwendungen vorzubereiten. (VDE AR 4101) Die Anwendungsregel sieht vor, dass in jedem Zählerschrank im Raum für Zusatzanwendungen unterhalb der Abdeckung eine RJ45-Buchse vorhanden ist. In Mehrkundenanlagen ist diese im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung unterzubringen. An dieser Anschlussbuchse ist eine Datenleitung (mindestens Cat.5) aufzulegen, die durch den oberen Anschlussraum zum Abschlusspunkt Liniennetz (APL) führt.
Seite: 7 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Zu Abschnitt 7.5 Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank Eine Wandlermessung ist ab einem regelmäßig wiederkehrenden Betriebsstrom von mehr als 63 A erforderlich.
Seite: 8 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Anordnung der Wandlermessung bis 250 A im Zählerschrank
Seite: 9 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Anordnung von Wandler- und sonstigen Zählern
Seite: 10 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Lastgangzähler (Anordnungsbeispiele)
Seite: 11 von 20 Messeinrichtungen, Zählerplätze Zu Abschnitt 7.6 Besondere Anforderungen Die Anschlussschränke bzw. Zähleranschlusssäulen sind mindestens in Schutzart IP 44 und mit Zwei-Zylinder-Schließung auszuführen. Es sind nur Zähleranschlussschränke / - Säulen zugelassen, die gemäß VDN-Richtlinie Anschlussschränke im Freien (z.b. DIN 43870, DN 43627, DIN VDE 0660 505) ausgeführt sind.
Seite:12 von 20 Allgemeine Festlegungen Zu Abschnitt 10.2.4 Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschließlich Elektro- Wärmepumpenanlagen zur Heizung oder Klimatisierung ist an den Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG eine Netzanschlussanfrage mittels VDN-Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder Elektro-Wärmespeicheranlage zu richten (Anschriften siehe Anschriftenverzeichnis). In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage wie Art und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort. Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für Anlagen in Neubauten bzw. in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage oder Elektro- Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG und es ist ggf. wieder eine neue Anfrage zum Anschluss von Elektro Wärmeanlagen zu stellen. Bei Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte angesetzt werden. Im Netzbereich des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG werden Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro Wärmepumpenanlagen ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt. Beim Anschluss von Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser) Fußbodenspeicherheizungen Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte Wärmepumpenheizungen festangeschlossene Klimageräte Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer Schwimmbeckenwasserwärmer Kirchenheizungsanlagen und gesperrte gewerbliche Wärme sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG für Elektrowärme zu beachten. Der Installateur bzw. Anschlussnutzer der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro- Wärmepumpenanlage ist ebenfalls dem Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG zu melden.
Seite: 13 von 20 Bedingungen für Elektrowärme, getrennte Messung Anschluss von Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen Allgemeine Festlegung Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG. Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Elektro- Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage durch Schottung voneinander zu trennen. Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen. Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Messeinrichtung Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-, Regel- und Ladeeinrichtungen wird getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden vom Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG festgelegt.
Seite: 14 von 20 Bedingungen für Elektrowärme, getrennte Messung VNB-Steuerung Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze. Die Freigabe und Zusatzfreigabe werden in Zeitblöcke nach den Belastungsverhältnissen des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG Verteilungsnetze aufgeteilt. Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet: L LF LL LZ SH VR Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen. VNB gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer Laufzeitsteuerung für Zeitglied VNB gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer Leitung für das Ladeschütz Leitung für die Kennlinienumschaltung LW Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der Freigabedauer Elektroinstallation Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE Bestimmungen) und den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) des Netzbetriebes der Stadtwerke Neuffen AG zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten.
Seite: 15 von 20 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen Diese Bedingungen gelten für festangeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder andere festangeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B. Steuerund Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Freigabedauer Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2 kw Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. Schwachlastzeit Täglich von ca. 20.00 Uhr 7.00 Uhr. Der Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernissen der Netzbelastung zu verändern. Warmwasserbereitung Festangeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Der Netzbetrieb der Stadtwerke Neuffen AG gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt.
Erläuterungen der Stadtwerke Neuffen AG Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen Seite: 16 von 20
Seite: 17 von 20 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen Spezielle Bedingungen der Stadtwerke Neuffen AG für Elektro-Wärme GEH Die Bedingungen der Stadtwerke Neuffen AG GEH (gesteuerte Elektroheizung) gelten für Elektro-Speicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei Speicherheizgeräten der DIN 44 572 / DIN EN 60531 Elektro-Zentralspeicher der DIN 44 578 entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Die Aufladung des Speicherteils und des speicherfreien Teils sowie der Warmwasserbereitung erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung des Speicherteils beträgt 8 Stunden innerhalb 24 Stunden. Der speicherfreie Teil wird per TSG freigegeben. Die Freigabedauer für den speicherfreien Teil am Auslegungstag beträgt 4 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 8 Stunden während der Nacht. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist ein kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Rückwärtssteuerung einzubauen. Der Anschluss des speicherfreien Teils darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Der Anschluss am Verteilernetz sowie die Zählermontage erfolgen nach Terminabsprache durch den Netzbetreiber.
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Seite: 19 von 20 Spezielle Bedingungen für festangeschlossene Elektro-Direktheizungen Diese Bedingungen gelten für festangeschlossene Elektro-Direktheizungen oder andere festangeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Die Anforderung an den baulichen Wärmeschutz der zu beheizenden Gebäude ist nach den NEH-Standards einzuhalten. Die Berechnung des Wärmebedarfs ist nach DIN 4701 oder einer gleichwertigen Methode durchzuführen. Die Stromlieferung zum Betrieb der Elektro-Direktheizung kann in bestimmten Zeitspannen unterbrochen werden. Rücksprache mit Netzbetreiber. Der Stromverbrauch für die Elektro-Direktheizung sowie der Steuereinrichtungen wird getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Eintarifzähler erfolgen. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von der Stadtwerke Neuffen AG festgelegt.
Seite: 20 von 20 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Zu Abschnitt 11 Der Anschluss am Verteilernetz sowie die Zählermontage erfolgen nach Terminabsprache durch den Netzbetreiber.