Leitfaden. zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin. 6. Mai 2015

Ähnliche Dokumente
A.24 Diagnostische Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen

Diagnostische Referenzwerte in der Nuklearmedizin

Wegleitung L Diagnostische Referenzwerte (DRW) für nuklearmedizinische Untersuchungen

Strahlenschutzausbildung

Leitfaden. zur Handhabung der der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik. 6. Mai 2015

Merkblatt L Diagnostische Referenzwerte (DRW) für nuklearmedizinische Untersuchungen

Dosismanagementsysteme und Co.

Grundlagen, Organisation und Aufgaben der Ärztlichen Stellen für Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin

Diagnostische Referenzwerte. Diagnostische Referenzwerte für Röntgenuntersuchungen

Bundesamt für Strahlenschutz Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen

Anlage 1 Strahlenschutzausbildung

Leitfaden. zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte. (Stand: November 2004) 1. Einleitung. 2. Übersicht

Leitfaden. zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik. 15. August 2017

Anlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise

Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Röntgen Dosis

xxx. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Medizinische Strahlenschutzverordnung geändert wird

Jahresbericht 2006 Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha)

Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz

Jahresbericht Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin. der Universität zu Köln. (Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha)

Formular für Stellungnahme zur 2. Ämterkonsultation Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer

Jahresbericht 2009 Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha)

Nuklearmedizin. Basiswissen und klinische Anwendung. (D Schattauer Stuttgart. H. Schicha und 0. Schober. Unter Mitarbeit von

Jahresbericht 2007 Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha)

Jahresbericht 2008 Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. med. H. Schicha)

Leitfaden. zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

Ä R Z T L I C H E S T E L L E

Erfassung alters- und geschlechtsbezogener Daten zu nuklearmedizinischen Untersuchungen und therapeutischen Anwendungen in Deutschland

Strahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395

Dosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender?

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung Genehmigungsverfahren nach 28a RöV und 23 StrlSchV

DRW 2016 / M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen

A N T R A G auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen. 16 Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen Einleitung...

Übersicht über die zu erwerbenden Fachkunden aus der Richtlinie zur StrlSchV:

Nuklearmedizin 1. MeCuM Modul-1 Vorlesung. Einführung konventionelle Diagnostik SPECT und SPECT/CT Strahlenexposition

Medizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen

Nuklearmedizin. Einführung, konventionelle Diagnostik, SPECT. Klinik für Nuklearmedizin München LMU

Natürliche Radionuklide

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

A.25 Diagnostische Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Prüfung der Qualitätssicherung. durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

Ausbildungskurse. Strahlenschutz. Qualitätssicherung

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

1.1 Untersuchung der sympathischen Innervation des Herzens mit I-123-MIBG

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Strahlenschutz von A Z O

Strahlenschutz. Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich

Bedarf an Medizinphysik-Experten im Strahlenschutz

Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen

Einsatz von radioaktiver Strahlung in der Nuklearmedizin

Absatz 1 wird wie folgt geändert: b) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt: 9a. ohne Genehmigung nach 25 Absatz 4 Satz 1 eine Land

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Nuklearmedizin Basiswissen und klinische Anwendung

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ERVVO M-V) * Vom 5. Januar 2007

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Artikel 1 Zweck und Anwendungsbereich Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Diagnostische Referenzwerte

Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften im Saarland

Universitätsklinik für Nuklearmedizin Nierenszintigraphie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin

Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen

Pränatale Strahlenexposition aus medizinischer Indikation Dosisermittlung, Folgerungen für Arzt und Schwangere

Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin

Ärztliche und zahnärztliche Stellen. Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)

Aus- und Weiterbildung zum Medizinphysiker

Nuklearmedizinische Untersuchungen im Kindesalter. dr. Erzsébet Schmidt Institut für Nuklearmedizin, Universität Pécs

Computertomographie und Nuklearmedizin. PET/CT und SPECT/CT

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten

Anlage B 5. 5 SSK-Empfehlungen

Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

(Veröffentlichu ngsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1493/93 DES RATES. vom 8. Juni 1993

Prüfbericht Das natürliche 1x1 der Nahrungsergänzungsmittel Spirulina

Nuklearmedizin. Was ist Nuklearmedizin?

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

auf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

Begrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen)

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

Strahlendosis EURATOM

PJ-Logbuch Nuklearmedizin

Lungenszintigrafie : Bald ausser Atmen?

Nuklearmedizin. Allgemeine Angaben der Nuklearmedizin. Hauptabteilung. Ansprechpartner: Hausanschrift: Robert-Koch-Straße Göttingen

Physik/Technik Studentenvorlesung I. Strahlenschutz und Dosimetrie in der Nuklearmedizin

Transkript:

Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin 6. Mai 2015 1. Einleitung Das Konzept der diagnostischen Referenzwerte (DRW) wurde in ICRP-Publikation 73 [1] eingeführt und in die EU-Patientenrichtlinie [2] und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) [3] übernommen. Nach 3 Absatz 2 Nummer 26 StrlSchV sind DRW als "empfohlene Aktivitätswerte bei medizinischer Anwendung radioaktiver Arzneimittel, für typische Untersuchungen an Standardphantomen oder an Patientengruppen mit Standardmaßen, für einzelne Gerätekategorien" definiert. Nach 81 Absatz 2 StrlSchV sind die DRW bei der Untersuchung von Menschen zu Grunde zu legen, wobei Überschreitungen schriftlich zu begründen sind. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) publizierten aktualisierten DRW [4] sind zwar keine Grenzwerte für Patienten, aber ihre beständige, ungerechtfertigte Überschreitung ist von der ärztlichen Stelle (ÄS) der zuständige Behörde zu melden ( 83 Absatz 1 Buchstabe b StrlSchV). Die zuständigen ÄS fordern im Rahmen ihrer regelmäßigen Überprüfungen nach 83 Absatz 1 StrlSchV von den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) die Übersendung der entsprechenden Aktivitätswerte von Patientenuntersuchungen an und bewerten diese in Relation zu den untersuchungsspezifischen DRW und der erzielten Bildqualität. Unter Berücksichtigung der Strahlenschutzgrundsätze und der Grundpflichten der StrlSchV, aber auch der medizinischen Wissenschaften, ist es erforderlich, die DRW fortzuschreiben. Daher sollen die von den ÄS erhobenen Aktivitätswerte dem BfS zur Verfügung gestellt werden, das die Aufgabe hat, u.a. auf der Basis dieses Datenmaterials eine Aktualisierung der DRW in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen.

Im Gegensatz zur Röntgendiagnostik sind die DRW in der nuklearmedizinischen Diagnostik in Übereinstimmung mit ICRP und EU keine oberen Richtwerte, sondern Optimalwerte, die die für eine gute Bildqualität notwendigen Aktivitäten bei Standardverfahren und Standardpatienten angeben, die in der Regel einzuhalten sind. Eine Unterschreitung der Aktivitäten ist dann anzustreben, wenn mit niedrigeren Aktivitäten noch eine aussagekräftige Bildqualität gewährleistet ist. Aus diesem Grund und den bisherigen Erfahrungen ist nicht zu erwarten, dass die von den ÄS erhobenen Werte der applizierten Aktivität in allen Fällen dem jeweiligen DRW entsprechen, so dass eine Übermittlung der erhobenen Aktivitätswerte an das BfS für die Aktualisierung der DRW sinnvoll und notwendig ist. 2. Praktische Verfahrensweise Zur Überprüfung der Einhaltung der DRW gemäß 83 Absatz 1 Buchstabe b StrlSchV fordern die zuständigen ÄS von den Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) Aktivitätswerte für nuklearmedizinische Untersuchungen an, für die DRW festgelegt worden sind. Gemäß der europäischen Leitlinien für diagnostische Referenzwerte bei medizinischen Strahlenexpositionen [4] wird durch die Anzahl von mindestens 10 Aktivitätswerten pro Untersuchungsart eine vernünftige Basis für die Abschätzung der applizierten Aktivitäten für Patienten mit Standardmaßen erreicht. Bei selten durchgeführten Untersuchungen kann auch eine geringere Untersuchungszahl übermittelt werden. Insbesondere können bei pädiatrischen Untersuchungen auch wenige Einzelwerte (oder sogar ein einzelner Wert) übermittelt werden. Das Verfahren der Auswahl der zu übersendenden Werte wird durch die ÄS im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde festgelegt. Die ÄS achtet in jedem überprüften Einzelfall auf die Einhaltung der DRW bzw. ob im Falle einer Überschreitung eine plausible Begründung dafür vorliegt. Überschreiten die arithmetischen Aktivitätsmittelwerte einer Untersuchungsart den entsprechenden DRW, soll eine weitergehende Überprüfung (einschließlich der einzelnen Untersuchungen) und Objektivierung durch die ÄS mit Festlegung des weiteren Vorgehens sowie eine eingehende Beratung erfolgen. Eine in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen festgestellte Überschreitung des Seite 2

entsprechenden Höchstwertes aus der Bekanntmachung der DRW [5] für eine Untersuchungsart wird als "beständige Überschreitung des DRW" angesehen. Die zuständige Behörde kann auch festlegen, dass dieser Fall auch bei einer zweimaligen ungerechtfertigten Überschreitung des DRW vorliegt. Es sind in diesem Fall weitergehende Maßnahmen durch die ÄS erforderlich, um auf eine Optimierung der Untersuchungsverfahren hinzuwirken. Eine Maßnahme könnte sein, weitere Daten (z.b. Körpergewicht des Patienten, Untersuchungszeit o.ä.) für eine bestimmte Zeit aufzeichnen und der ÄS vorlegen zu lassen. Die ÄS informiert die zuständige Behörde über jede beständige, ungerechtfertigte Überschreitung der zu Grunde liegenden Referenzwerte. Sofern durch den SSV plausibel begründet wird, dass die Überschreitung der bekanntgemachten DRW kontinuierlich erforderlich ist (z.b. aufgrund eines speziellen Patientenklientels in einer Einrichtung), um eine erforderliche Bildqualität zu erreichen, teilt die ÄS dieses der zuständigen obersten Landesbehörde mit. In diesem Fall sollen die erhobenen applizierten Aktivitäten nicht dem BfS übermittelt werden. Sofern bei einem Anwender die applizierten Aktivitäten unterhalb der bekannt gemachten DRW liegen, gibt die ÄS nur Empfehlungen gegenüber dem SSV ab, wenn die ÄS im Rahmen ihrer Überprüfung medizinischer Strahlenanwendungen festgestellt hat, dass die diagnostisch erforderliche Bildqualität nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, werden diese Aktivitäten dem BfS entweder nicht übermittelt oder die entsprechenden Untersuchungen werden dementsprechend gekennzeichnet, dass die Bildqualität nicht ausreichend war. Bei Mittelwertbildung wird in letzterem Fall angegeben, bei wieviel Untersuchungen eine nicht ausreichende Bildqualität bekannt ist. Dem BfS werden die erhobenen Einzelwerte oder alternativ die arithmetischen Mittelwerte (nur bei erwachsenen Patienten) der bei einem Anwender für eine Untersuchungsart erhobenen Daten bis auf die o.g. Ausnahmen übermittelt. Der Übermittlungsweg (direkt oder über die Landesbehörde) wird durch die zuständige Landesbehörde festgelegt. Das Format der Datenübermittlung ist in der Anlage festgelegt. Die Übertragung erfolgt in der Regel im "Microsoft Excel-Format" (*.xls bzw. *.xlxs) als Jahresmeldung bis zum 31. März des Folgejahres. Sie ist elektronisch als E-Mail an die BfS-Adresse drw@bfs.de zu versenden. Seite 3

3. Literatur [1] International Commission on Radiological Protection. Radiological Protection and Safety in Medicine, ICRP Publication 73. Annals of the ICRP 1996; 26 (2). [2] Europäische Gemeinschaften. Richtlinie 97/43/Euratom des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/Euratom. Amtsblatt der EG Nr. L 180, 9. Juli 1997. [3] Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012. BGBl. I S. 212 [4] Europäische Kommission. Strahlenschutz 109: Leitlinien für diagnostische Referenzwerte bei medizinischen Strahlenexpositionen. Generaldirektion Umwelt, Nukleare Sicherheit und Katastrophenschutz, 1999. [5] Bundesamt für Strahlenschutz. Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen. Bundesanzeiger vom 19.10.2012. Seite 4

ANLAGE Nuklearmedizinische Untersuchungen Allgemeine Hinweise - nach Möglichkeit nur Werte für Untersuchungen mit ausreichender Bildqualität - Excel-Format Art der Aktivitäts-Eingabe: * EW: Eingabe von Einzelwerten * (nach Möglichkeit mindestens 10 Datensätze einer Einrichtung) MW: Eingabe des Mittelwerts für eine Einrichtung (nach Möglichkeit über mindestens 10 Datensätze) - Mittelwerteingabe nur zulässig, wenn nur Erwachsene erfasst werden ID der Einrichtung Unter suchungs- Code applizierte Aktivität (MBq) Alter des Patienten (Jahre)* Gewicht des Patienten (kg)* Zahl der Patienten für MW** nicht ausreichende Bildqualität*** * nur notwendig bei Kindern und Jugendlichen ** nur notwendig bei Eingabe von MW und falls nicht 10 *** "x" bei Einzeluntersuchungen mit nicht ausreichender Bildqualität, bei Mittelwertbildung Anzahl der Untersuchungen mit nicht ausreichender Bildqualität Untersuchungs-Code: 1 Schilddrüsenszintigraphie 2 Knochenszintigraphie bei benignen Erkrankungen 3 Knochenszintigraphie bei malignen Erkrankungen 99m Tc-Pertechnetat 99m Tc-MDP,-DPD,-HDP 99m Tc-MDP,-DPD,-HDP 4 Herzszintigraphie Zweitagesprotokoll 5 Herzszintigraphie Eintagesprotokoll 6 Herzszintigraphie Zweitagesprotokoll 7 Herzszintigraphie Eintagesprotokoll 8 Herzszintigraphie 99m Tc-Sestamibi 99m Tc-Sestamibi 99m Tc-Tetrofosmin 99m Tc-Tetrofosmin 201 Tl-Chlorid 9 RNV 99m Tc-Erythrozyten 10 Nieren-Funktionsszintigraphie 99m Tc-MAG 3 11 Nieren-Funktionsszintigraphie 99m Tc-DTPA 12 Nierenszintigraphie 99m Tc-DMSA Seite 5

13 Lungen-Perfusion planar 14 Lungen-Perfusion SPECT 99m Tc-MAA 99m Tc-MAA 15 Lungen-Ventilation # 99m Tc-Aerosol 16 Gehirn-Perfusion 99m Tc-HMPAO 17 Gehirn-Perfusion 99m Tc-ECD 18 PET Glukose-Uptake im 2D-Modus # 18 F-FDG 19 PET Glukose-Uptake im 3D-Modus # 18 F-FDG 20 Skelett-PET 18 F-Fluorid 21 Lungen-Ventilation 22 Lungen-Ventilation 23 Gehirn-DAT-SPECT 24 Gehirn-PET 25 Nebenschilddrüsenszintigraphie 99m Tc-DTPA 99m Tc-Technegas 123 I-FP-CIT 18 F-FDG 99m Tc-Sestamibi 26 Tumordetektion im Körperstamm - PET 27 Tumordetektion im Körperstamm - Szintigraphie 18 F-FDG 111 In-Octreotid Für diese Untersuchung gibt es keinen DRW mehr. # Diese Untersuchungen wurden durch spezifischere Untersuchungen ersetzt. Seite 6