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Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen, Mitarbeiter führen oder sich technischen Herausforderungen stellen. Dazu brauchen Sie verlässliche Informationen, direkt einsetzbare Arbeitshilfen und Tipps aus der Praxis. Es ist unser Ziel, Ihnen genau das zu liefern. Dafür steht seit mehr als 25 Jahren die FORUM VERLAG HERKERT GMBH. Zusammen mit Fachexperten und Praktikern entwickeln wir unser Portfolio ständig weiter, basierend auf Ihren speziellen Bedürfnissen. Überzeugen Sie sich selbst von der Aktualität und vom hohen Praxisnutzen unseres Angebots. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button In den Warenkorb oder wenden sich bitte direkt an: FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostr. 18 86504 Merching Telefon: 08233 / 381-123 Telefax: 08233 / 381-222 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

Checkliste Gesetzlich geforderte Unterweisungen Thema oder Problemfeld Allgemeiner Arbeitsschutz Verhalten im Gefahrenfall Vorschrift Inhalte Wer 12 Arbeitsschutzgesetz 7 BGV A 1 55 Arbeitsstättenverordnung alle am Arbeitsplatz auftretenden Gefahren und, sicherheitsgerechtes Verhalten Räum-Übungen entsprechend dem Fluchtund Rettungsplan alle Arbeitnehmer alle Arbeitnehmer Erste Hilfe 11 BGV A 5 Verhalten bei Unfällen alle Arbeitnehmer Gefahrstoffe 20 Gefahrstoffverordnung Heben und Tragen Bestimmte Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Anlagen Persönliche Schutzausrüstung 4 Lastenhandhabungsverordnung 6 Arbeitsmittelbenutzungsverordnung 3 PSA- Benutzungsverordnung Gefahren,, richtiger Gefahrstoffen richtiges Heben und Tragen Gefahren, richtiger Arbeitsmitteln, Verhalten bei Störungen richtiger PSA Lärm 9 BGV B 3 Höhe der Belastung, gentechnisch veränderten Organismen Röntgenstrahlen 12 Gentechnik- Sicherheitsverordnung 18, 36 Röntgenverordnung richtiger Umgang Arbeitsmethoden, Gefahren und Verhalten im Störfall 6 Störfallverordnung Verhaltensregeln im Störfall radioaktiven Stoffen biologischen Arbeitsstoffen Unterweisung für Jugendliche 29 Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutz- Unterweisung 9 Strahlenschutzverordnung Sicherheits- und 12 Biostoffverordnung Gefahren,, Verhaltensregeln 2 Mutterschutzrichtlinienverordnung Unfall- und besondere Gefahren für werdende oder stillende Mütter alle, die mit Gefahrstoffen umgehen alle, die mit Lasten umgehen alle, die mit Maschinen, Geräten, Werkzeugen oder Anlagen umgehen alle, die PSA tragen müssen alle, die in Lärmbereichen arbeiten alle, die mit gentechnischen Arbeiten befasst sind alle, die Zutritt zum Sperrbereich haben alle, die in genehmigungsbedürftigen Anlagen arbeiten alle, die mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung umgehen alle, die mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen alle unter 18 Jahren (halbjährlich) alle Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter Datum: Unterschrift: (Einrichtungsleiter) (Vorgesetzter)

Erläuterungen zu den Alarmund Notfallplänen Alarmplan, Verhalten im Brandfall und Verhalten bei Unfällen I. Allgemeine Erläuterungen Wer muss einen Alarmplan erstellen? Jeder Unternehmer ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung bei Bränden, Unfällen und sonstigen Notfällen auf ein nicht zu vermeidendes Minimum zu reduzieren. Hierzu legen unter anderem 4 ArbStättV, 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 22 der BGV A1 sowie diverse BGR und BGI-Richtlinien fest, dass der Unternehmer einen geeigneten Alarmplan erstellen muss. Welche Informationen muss der Alarmplan enthalten? Der Alarmplan muss alle notwendigen Informationen enthalten, die Mitarbeiter und sonstige anwesende Personen benötigen, um in einer Gefahrensituation richtig reagieren zu können. Neben den oben genannten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z. B.: BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, BGI 562 Brandschutz ) gibt es die DIN 14 096, die Inhalte und optische Gestaltung einer Brandschutzordnung regelt. DIN-Normen geben den Stand der Technik wieder und haben im Gegensatz zu den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften keinen grundsätzlich bindenden Charakter für den Unternehmer. Welche Aushänge umfasst ein Alarmplan? Die Aushänge zum Alarmplan bestehen aus dem Aushang Alarmplan, dem Aushang Verhalten im Brandfall und dem Aushang Verhalten bei Unfällen. Wo sind Alarmpläne auszuhängen? Alarmpläne sind gut sichtbar auszuhängen. Beispiele für geeignete Stellen sind: Eingangsbereiche, allgemein zugängliche Telefone oder Flure. II. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen Notfallnummern: Sofern vor den allgemeinen Notfallnummern 19222, 110 bzw. 112 noch irgendwelche Ziffern gewählt werden müssen, um ein Amt zu bekommen, sind diese handschriftlich einzutragen. Weiterhin kann noch eine interne Notrufnummer eingetragen werden. Aufzüge: Sofern im Unternehmen Aufzüge vorhanden sind, ist folgender Text im Aushang Verhalten im Brandfall unter 2. In Sicherheit bringen (auf der Linie) zu ergänzen: KEINEN AUFZUG BENUTZEN Erste Hilfe: Im Aushang Verhalten bei Unfällen sind die Namen der Ersthelfer, deren telefonische Erreichbarkeit, der Standort des nächsten Verbandskastens und der nächsten Krankentrage zu ergänzen. Hier sind immer die entsprechend der Aushangstelle gültigen Daten einzutragen. Weitere Einrichtungen: Hier sind Name, telefonische Erreichbarkeit und Adresse der nächsten Ärzte und Krankenhäuser einzutragen. Bei den Telefonnummern ist wieder die Amtsholungskennziffer zu berücksichtigen. Alarmplan: In den Alarmplan sind die Namen und Rufnummern der Personen einzutragen, die der betroffene Mitarbeiter informieren soll, nachdem er die notwendigen Sofortmaßnahmen ergriffen hat.

VERHALTEN IM BRANDFALL 112 oder 110 Brandbekämpfung 5 Feuer in Windrichtung angreifen Flächenbrände vorn beginnend ablöschen Aber: Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen Genügend Löscher auf einmal einsetzen nicht nacheinander Vorsicht vor Wiederentzündung Eingesetzte Löscher nicht mehr aufhängen Feuerlöscher neu befüllen lassen! Verhalten im Brandfall 1. Brand melden: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wer ist betroffen? Wie viel Verletzte? Welche Verletzungen? Wer meldet? 2. In Sicherheit bringen: Gefährdete Personen warnen Hilfsbedürftigen Personen helfen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Anweisungen der Rettungskräfte und Brandschutzhelfer befolgen 3. Löschversuch unternehmen 4. Erste Hilfe leisten Keine Aufzüge benutzen diese werden abgeschaltet Berufsgenossenschaft: Straße: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: Mitgliedsnummer: Fax:

Bestellung per FAX (08233) 38 12 22 Service-Telefon: 08233/38 11 23 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com/arbeitsschutz-praxen Inhaltskurzübersicht Erläuterungen und Hinweise Aushangpflichten Aktualisiert: ArbSchG, ASiG, MuSchG, JArbSchG Neu: DGUV Vorschriften und DGUV Regeln u. a. DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2 Neu: ArbMedVV Aktualisiert: IfSG, BioStoffV und TRBA 250 Neu: GefStoffV und TRGS Neu: ArbStättV, ASR Neu: BetrSichV Erweitert: RöV, StrlSchV, QS-RL Übersichten Aktualisiert: Die wichtigsten Regelwerke im Arbeitsschutz Wichtige wiederkehrende Termine Notwendige Unterlagen Prüffristen Gesetzlich geforderte Unterweisungen Sicherheitsunterweisungen Arbeitssicherheit, PSA und Gesundheitsvorsorge Hygiene und Schutz vor Infektionen Hautschutz Gefahrstoffe RöV und StrlSchV Brand-/Explosionsschutz Erste Hilfe Neu: Nadelstichverletzungen Gefährdungsanalysen und -beurteilungen Gefährdungsfaktoren/-dokumentation Aktualisiert: Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Aktualisiert: Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Formulare Gefahrstoffverzeichnis Hygieneplan Desinfektionsplan Sterilisationsplan Hautschutzplan Verbandbuch Merkblätter Hygienische Händedesinfektion Verhalten bei Nadelstichverletzungen elektrischen Betriebsmitteln Neu: Hautschutzmaßnahmen Neu: Nutzung von PSA Checklisten Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefahrstoffe / Arbeitssicherheit Aktualisiert: Infektionsgefährdung nach BioStoffV und TRBA 250 Arbeitsmedizinische Vorsorge Notfallmaßnahmen Arbeitsbedingungen von Arbeitsstätten Sicherheitskonzepte und -kennzeichnung Neu: Psychische Belastungen Aushänge (aktualisiert) Verhalten bei Unfällen (1x), Verhalten im Brandfall (1x), Alarmplan (1x) Bestellung: Ja, wir möchten ab sofort auf der sicheren Seite sein und bestellen: Die Arbeitsschutzmappe für das Gesundheitswesen Bestell-Nr. 2985/3-99141104/1 zum Preis von nur 99,- EUR zzgl. MwSt. und Versandkosten. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Widerrufsbedingungen des Verlags. Diese finden Sie unter www.forum-verlag.com/agb.lieferung innerhalb 5 Werktagen ab Erscheinen. Absender: Praxis/ Einrichtung Straße, Nr. PLZ, Ort Name, Vorname des Bestellers Telefon Telefax @ Zur Auftragsbearbeitung bitte E-Mail-Adresse angeben. Datum, Unterschrift, Stempel Kundenservice Telefon: 0 82 33 / 381-123 Telefax: 0 82 33 / 381-222 www.forum-verlag.com Wenn Sie zukünftig keine interessanten Angebote mehr erhalten wollen, können Sie der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch an: FORUM VERLAG HERKERT GMBH, Fax (08233) 3 81 98 76 oder Tel. (08233) 38 11 56.