A. Neue Beratungsförderung

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Transkript:

A. Neue Beratungsförderung Das neue Förderprogramm mit dem Namen Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Programme Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Gründercoaching Deutschland, Turn-Around-Beratung und Runder Tisch zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie wurde am 28.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Wer wird gefördert? Die neue Förderung unternehmerischen Knowhows richtet sich an: I. Jungunternehmen Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. II. Bestandsunternehmen Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung. III. Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter. Was wird gefördert? Die Beratung junger und etablierter Unternehmen (Bestandsunternehmen) kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden: Allgemeine Beratungen Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Unternehmenssicherungsberatung Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten eine Beratungsförderung zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit inklusive Moderation / Begleitung durch einen regionalen Ansprechpartner. Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen und zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden Zeitliche Begrenzung Unternehmen, die bereits seit mindestens zwei Jahren am Markt sind (Bestandsunternehmen), dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für junge Unternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (6 Monate ab Antragstellung) durchgeführt und abgerechnet werden. Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden. Keine Förderung von Seminaren und Workshops Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht mehr berücksichtigt.

Wer darf beraten? Die Berater müssen u.a. über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Wie hoch ist der Zuschuss? Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie am Standort des Unternehmens. Jung- und Bestandsunternehmen können sich mehrere allgemeine und spezielle Beratungen; Unternehmen in Schwierigkeiten können sich mehrere Unternehmenssicherungs- und zusätzlich mehrere Folgeberatungen fördern lassen jedoch immer nur im Rahmen der Bemessungsgrundlage. Ich bin seit vielen Jahren bei der BAFA als qualifizierter Unternehmensberater gelistet und bin auch mit den neuen Förderrichtlinien bestens vertraut. Bemessungsgrundlage Zuschuss Maximaler Fördersatz* Jungunternehmen 80% 3.200 nicht länger als 2 Jahre 4.000 60% 2.400 am Markt 50% 2.000 Bestandsunternehmen 80% 2.400 ab dem 3ten Jahr nach der 3.000 60% 1.800 Gründung 50% 1.500 Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 90% 2.700 *Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, 50 % alte Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg und der Region Leipzig), 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort. Unternehmensgruppe Beratungsart Maximal förderfähige Gesamtberatungskosten = Bemessungsgrundlage Jungunternehmen Allgemeine Beratung 4.000 Spezielle Beratung 4.000 Bestandsunternehmen Allgemeine Beratung 3.000 Spezielle Beratung 3.000 Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmenssicherungsberatung 3.000 Folgeberatung 3.000

Was sind allgemeine Beratungen? Jung- und Bestandsunternehmen können Unterstützung zu allen - Wirtschaftlichen, - finanziellen, - personellen und - organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Wirtschaftliche Beratungen - Unternehmensstrategie/-konzeption - Standort und Wettbewerb - Einkauf / Produktion / Sortiment - Lagerhaltung - Marketing - Geschäftserweiterung - Unternehmensnachfolge - Kooperationsberatungen Finanzielle Beratungen - Investitionsbedarf und Rentabilität - Überprüfung der Liquidität - Finanzierungsstrategien - Klärung der Kapitalbeschaffung - Finanzierung durch Umschichtung Was sind spezielle Beratungen? Zusätzlich können folgende Beratungen gefördert werden: Beratung von Unternehmen, die - von Unternehmerinnen oder - von Migrantinnen oder Migranten oder - von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden - und/oder zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund - zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung - zur Fachkräftegewinnung und sicherung - zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit - zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. Nutzen Sie jetzt die neuen Förderrichtlinien zu einer strategischen Beratung Ihres Unternehmens. Personelle Beratungen - Rekrutierungsprozess - Nachwuchsförderung - Mitarbeiterbeteiligung - Weiterbildung - Personalkosten / Entlohnung - Mitarbeiterführung Organisatorische Beratungen - Unternehmerische Ausrichtung / Strategie - Innerbetriebliche Organisation - Umstrukturierung

Wann befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten? Für die Zwecke dieser Leitlinien gilt ein Unternehmen dann als Unternehmen in Schwierigkeiten, wenn - im Fall von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist; - im Fall von Einzelunternehmen oder Gesellschaften bei den zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist. Ziel der Beratung ist die Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen durch eine Unternehmenssicherungsberatung. Wo und wie wird der Antrag gestellt? Hier gibt es die größte Änderung gegenüber der vorherigen Praxis der Bezuschussung. Der Antrag muss in jedem Fall online bei einer der Leitstellen vor Unterzeichnung des Beratungsvertrages gestellt werden. Nach der Antragstellung kann der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Ein Schreiben, das die Führung des Informationsgesprächs mit dem regionalen Ansprechpartner bestätigt, muss dem Antrag beigefügt werden. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Die Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ich leite Sie durch die Online-Antragstellung; so dass Sie innerhalb kürzester Zeit und ohne Zeitverlust eine Genehmigung Ihres Antrages vorliegen haben. Dies gilt auch für den Fall des notwendigen Informationsgespräches mit den Leitstellen / Regionalpartnern, die bei Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten vorausgesetzt werden. Ich zeige Ihnen gerne auf, wo und wie Sie diese Informationsgespräche erfolgreich führen. Scheuen Sie nicht das Informationsgespräch bei den Leitstellen und Regionalpartnern; Sie können sich hierdurch ggf. Ihren Zuschuss von 50% auf 90% der Bemessungsgrundlage erhöhen! Was ist mit Beratungen vor der Gründung? Die Bundesländer bieten Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Gründerinnen und Gründer können damit alle Fragen rund um ihren Businessplan und die Gründungsvorbereitungen klären. Voraussetzung ist: Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein.

Haftungsausschluss Ich habe die aufgeführten Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Allerdings übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität. Impressum DIETER PERK UNTERNEHMENSBERATUNG BDU Katharinenstraße 33b 49078 Osnabrück www.perk-unternehmensberatung.de Fon: 0541 / 915 903 48 Fax: 0541 / 915 903 47 Copyright Januar 2016