Akustik-Messgerät Was bedeuten die Messergebnisse? Wie können Sie weiter vorgehen? Inhalt: 1. Raumakustikmessung mit dem Messgerät 2. Ohne Sachkostenträger läuft nichts 3. Der Standardfall 4. Im Zweifelsfall spezialisiertes Akustikingenieurbüro beauftragen 5. Anforderungen der DIN 18041 und die Umsetzungsmöglichkeiten 6. Sonderfälle Mensa und Sporthalle 7. Welche rechtliche Bedeutung hat die Norm DIN 18041? 1. Raumakustikmessung mit dem Messgerät Ein Klassenraum ohne akustische Maßnahmen, nur mit den üblichen Möbeln versehen, ohne Schüler, weist in den meisten Fällen folgenden, typischen Nachhallzeitenverlauf auf (Abb. 1, dicke schwarze Linie). Dies bestätigen viele Messungen, die mit unseren Messgeräten durchgeführt wurden. (Abb. 1)
Die Grafik entstammt dem Raumakustikrechner des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der hier http://www.dguv.de/ifa/fachinfos/laerm/raumakustik-in-unterrichtsraeumen/index.jsp für jedermann zugänglich ist und genutzt werden kann. Leider wird in diesem Raumakustikrechner nur die Nutzungsart A3 Unterricht nach DIN 18041 (2016) abgebildet und nicht die Nutzungsart A4 UnterrichtKommunikation inklusiv, welche für den Unterricht von hörgeschädigten Personen, für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache und Lernstörungen aller Art anzuwenden ist. Da öffentliche Gebäude grundsätzlich inklusiv errichtet werden sollen, kann man sich jedoch ersatzweise an der unteren, rot gepunkteten Linie orientieren (ohne die Knicke nach unten). 2. Ohne Sachkostenträger läuft nichts Der Sachkostenträger ist sozusagen der Besitzer des Gebäudes und ohne dessen Zustimmung zu Maßnahmen kann nichts passieren. Daher sollten Sie nach der Messung den Kontakt zum Sachkostenträger suchen und ihm die Situation erläutern. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Sachkostenträger hilfsbereit und den Argumenten aufgeschlossen sind. 3. Der Standardfall Betrachtet man Wirkung und Kosten, empfiehlt sich als Standardfall für Klassenzimmer der Einbau einer vollflächigen Akustikdecke (a) in Verbindung mit mindestens einem Wandabsorber auf der Rückwand (c), bei glattflächigen Fensterfassaden auch auf der Seitenwand (c) (siehe Abb. 2). Abb.2
Als Material für die Akustikdecke kommen Absorber der Klasse B (höchst absorbierend) oder Klasse A (ebenfalls höchst absorbierend ) in Frage. Gelochte Gipskartonplatten erreichen meist nur die Klasse C (hoch absorbierend) und nur einzelne Produkte und Einbausituationen die Klasse B. Dabei ist die Einbauvorschrift des Herstellers genau zu beachten, da bei gelochten Gipskartonplatten der Abstand zur Rohdecke eine wichtige Rolle spielt. Im Bereich der Großraumbüros kommen meist Rasterplatten aus Mineral- oder Glaswolle zum Einsatz. Sollten die Messwerte bei 125 Hz besonders hoch sein, empfiehlt sich bei Rasterdecken der Einbau zusätzlicher Bassabsorber (b). Dies sind i.d.r. in Folie eingeschweißte Mineralwollepakete, die auf die Deckenplatten in den Hohlraum, U-förmig an den Wänden, eingelegt werden. Der Deckenhohlraum sollte 200 Millimeter möglichst nicht unterschreiten. Dort, wo sich die Lehrkraft am häufigsten aufhält, empfiehlt sich der Einbau eines schallharten Deckenreflektors (d). Bei gelochten Gipskartonplatten würde man hier die Löcher verschließen, bei Rasterplatten gibt es schallharte Ausführungen im selben Design oder alternativ legt man Sperrholzplatten auf. Dieser Deckenreflektor erlaubt der Lehrkraft eine bessere Einschätzung über die eigene Sprechlautstärke. Rasterplattendecke: Vorteile: Nachteile: - preiswert - hohe Schallabsorption - Platten für Wartungsarbeiten leicht entfernbar - nicht mit Farbe überstreichbar Gipskartonlochplatten: Vorteile: Nachteile: - überstreichbar - genaue Auswahl und Dimensionierung erforderlich - Deckenhohlraum kaum noch zugänglich 4. Im Zweifelsfall spezialisiertes Akustikingenieurbüro beauftragen Wenn sich der Deckenhohlraum mit 200 Millimeter nicht realisieren lässt, weil z.b. der Fensterstock zu niedrig ist oder andere besondere Verhältnisse vorliegen, z.b. auch ungewöhnliche Messergebnisse, sollte eine spezialisiertes Akustikingenieurbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind vernachlässigbar im Verhältnis zu den Kosten die durch falsche Dimensionierung und Einbau ungeeigneter Produkte entstehen. 5. Anforderungen der DIN 18041 (2016-03) Die DIN 18041 unterscheidet zwei Raumgruppen, A und B. Bei der Raumgruppe A geht es um eine gute Sprachverständlichkeit, bei der Raumgruppe B um eine ausreichende Lärmdämpfung. Klassenzimmer entsprechen nach DIN 18041 der Raumgruppe A4 - Unterricht/Kommunikation inklusiv, da öffentliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei gebaut werden sollen. In der Vorgängerversion der DIN 18041 aus dem Jahre 2004 entspricht das der Kategorie Unterricht minus 20 Prozent (bezogen auf die maximale Nachhallzeit). Insofern waren Planer bereits seit 2004 gehalten diese Werte einzuhalten. Wichtig zu wissen: Die Nachhallzeitwerte der DIN gelten immer für den gebrauchsfertigen Zustand, also mit Personen darin. Gemessen wird aber meist bei Ruhe und ohne Personen. Nachhallzeit nach DIN 18041: T Soll, A4 = 0,26 * lg V - 0,14
Für ein typisches Klassenzimmer nach Musterschulbaurichtlinie mit einem Raumvolumen von V = 180 m 3 Raumvolumen ergibt das eine maximale Nachhallzeit von: T Soll, A4, 180m 3 = 0,45 s Für große Klassenzimmer mit einem Raumvolumen von z.b. V = 250 m 3 Raumvolumen ergibt sich eine maximale Nachhallzeit von: T Soll, A4, 250m 3 = 0,48 s Als Faustregel kann man sich merken, dass typische Klassenzimmer eine Nachhallzeit von ca. 0,5 Sekunden haben sollten. Dieser Wert gilt bei Anwesenheit der Schüler! Da früher oft die Hoffnung bestand, dass die Anwesenheit der Schüler eine schlechte oder gar nicht durchgeführte raumakustische Planung rettet, wurde jetzt eine Umrechnungsgleichung für die Oktaven von 125 Hz bis 4000 Hz in die Norm aufgenommen. Damit kann von Unbesetzt auf Besetzt umgerechnet werden. Für 20 Grundschüler ergibt sich nach DIN 18041 eine zusätzliche äquivalente Schallabsorptionsfläche A von 5 m 2, für 30 Sekundarschüler von 11 m 2. Ein Klassenzimmer (V = 180 m 3 ) für Grundschüler darf ohne Schüler gemessen eine maximale Nachhallzeit von 0,5 Sekunden haben, für Sekundarschüler 0,55 Sekunden. Man erkennt, dass der akustische Einfluss der anwesenden Schüler gering ist. Die Formel nach Sabine errechnet für einen Raum mit 180 m 3 eine erforderliche äquivalente Schallabsorptionsfläche A von: A = 0,163 * V / T A = 65 m 2 Die 20 Grundschüler liefern damit gerade einmal 8 Prozent der erforderlichen Schallabsorptionsfläche und können somit eine verkorkste Raumakustik nicht mehr retten. 6. Sonderfälle Mensa und Sporthalle Nach der DIN 18041 (2016-03) gehören Mensen zur Nutzungsart B5. Bei einer Raumhöhe von 2,5 m ist ein A/V-Verhältnis von >= 0,3 erforderlich. Bei einem Raumvolumen der Mensa in der Größenordnung des o.g. Klassenzimmers von 180 m 3 ergibt das eine äquivalente Schallabsorptionsfläche von 60 m 2 und ist somit vergleichbar mit den akustischen Anforderungen an ein Klassenzimmer. Die Erfahrung zeigt, dass diese Menge unbedingt erforderlich ist und bedenkenlos erhöht werden kann. Der Kommunikationsbedarf in der Mensa ist sehr hoch und Maßnahmen zur Raumbedämpfung lohnen sich hier besonders. Sporthallen gehören nach DIN 18041 (2016-03) zur Raumgruppe A5. Dies scheint nicht allgemein bekannt zu sein, denn im Internet sind haufenweise Berichte von akustischen Sanierungsfällen zu Sporthallen zu finden. Schallpegel-Mittelwerte bis zu 100 db(a) wurden schon gemessen. Hier müssten eigentlich nach 15 Minuten Sportunterricht Gehörschützer verteilt werden!
7. Welche rechtliche Bedeutung hat die Norm DIN 18041? Die DIN 18041 ist eine anerkannte Regel der Technik und bildet den aktuellen Stand der Technik ab. Sie ist keine eingeführte technische Baubestimmung. Die Liste der technischen Baubestimmungen enthält die technischen Regeln, die unerlässlich sind, um die Grundsatzanforderungen der sog. Geneneralklausel des Art. 3 Abs. 1 BayBO zu erfüllen (Zitat Homepage Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr). Im Art. 3 Abs. 1 steht: Anlagen sind unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur, insbesondere der anerkannten Regeln der Baukunst, so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden In der Liste der technischen Baubestimmungen ist jedoch die DIN 18040 (Achtung kein Schreibfehler!) Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - öffentlich zugängliche Gebäude enthalten, die wiederum auf die DIN 18041 verweist. Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Fachgruppenleiter Lärm und Akustik des BLLV, Dipl.-Ing. (FH) Peter Hammelbacher: peter.hammelbacher@tonline.de.