1.2. Die Firma bestimmt die Art und Weise des Transportes und kann andere Transporteure oder Unternehmer mit dem Transport der Sendung beauftragen.

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.09.2008 I. Vertragsverhältnis 1.1. Vertragspartner werden jeweils der Auftraggeber und German Kurier. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. 1.2. Die Firma bestimmt die Art und Weise des Transportes und kann andere Transporteure oder Unternehmer mit dem Transport der Sendung beauftragen. 1.3. Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen liegen jedem Auftrag zwischen (Firmenbezeichnung) und dem Auftraggeber bei zugrunde, soweit nicht die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR), bei internationalen Lufttransporten die des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftfrachtrechts (Warschauer Abkommen) sowie bei Bahntransporten die einheitlichen Rechtsvorschriften über den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/CIM) Anwendung finden. Die AGB von German Kurier werden durch Übergabe der Sendung an den Transporteur, Unterschrift auf dem Frachtbrief oder besondere Vereinbarung anerkannt und sind Bestandteil des Vertrages. II. Geltungsbereich 2.1. Diese AGB gelten für sämtliche Tätigkeiten von German Kurier, wobei die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der aktuellen Fassung ergänzend Anwendung finden. 2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen, nicht Vertragsbestandteil. III: Auftragsgegenstand und Pflichten des Auftraggebers 3.1. Aufträge sowie zugehörige Mitteilungen und Weisungen sind bei Standardleistungen formlos gültig. Sonder- und Änderungswünsche (Terminvereinbarungen, Zusatzleistungen, Höherversicherung) des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von German Kurier schriftlich bestätigt werden. Weicht die Bestätigung vom Auftrag ab, so gelten die Abweichungen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht. 3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet German Kurier über den Sendungsinhalt, insbesondere über von diesem möglicherweise ausgehende Gefahren, zu informieren. Erklärt sich der Auftraggeber zum Sendungsinhalt nicht, so bringt er damit zum Ausdruck, dass es sich bei der Sendung weder um Gefahrgut noch um eine vom Transport ausgeschlossene Sendung handelt. 3.3 1

Der Auftraggeber teilt German Kuier zudem sämtliche für die Durchführung des Vertrages maßgeblichen Faktoren (z. B. Größe und Gewicht) der Sendung mit. 3.4. Sofern es zu den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns gehört, ist German Kurier verpflichtet, die vom Auftraggeber bei der Auftragerteilung gemachten Angaben zu überprüfen. 3.5. Die Sendung ist durch den Auftraggeber handelsüblich zu verpacken und zu adressieren. Diese Tätigkeiten übernimmt German Kurier nur nach gesonderter schriftlicher Vertragsabrede und gegen gesonderte Vergütung. 3.6 Ist die Sendung falsch adressiert oder aus anderen Gründen unzustellbar, so wird German Kurier die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurücktransportieren. IV. Vertragsgegenstand- Sendungsgut 4.1. Es werden grundsätzliche alle Sendungen befördert, die sich für den Transport mit dem Pkw im Sinne des Kleingüterbeförderungsgewerbes eigenen. Darüber hinaus kann die Beförderung von Sendungen höherer Werte schriftlich vereinbart werden. Dies ist im Frachtbrief zu vermerken. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert, wie Wertmarken, Münzen, Edelsteine, Unikate, besondere Sammlerstücke, Antiquitäten sowie Kunstgegenstände. Ferner ausgeschlossen sind Lebensmittel oder Güter, die der Verordnung über die Beförderung auf der Straße unterliegen und als gefährlich mit besonderer Kennzeichnungspflicht eingestuft werden. Zwischen dem Auftraggeber und German Kurier sind für den nationalen Transport davon abweichende Vereinbarungen möglich, wenn die Versicherung vom Absender übernommen wird. Ferner Güter, welche von der International Civil Aviation Organisation oder International Airtransport Association ausgeschlossen sind sowie Sendungen, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegt (insbesondere Banknoten, Schecks, Wechsel, Anteilsscheine und sonstige Wertpapiere). 4.2. Ausgeschlossen sind zudem Sendungen, die nach 2 Postgesetz erfasst werden. ( 51 PostG) 4.3. Übergibt der Auftraggeber vom Versand ausgeschlossene Güter ohne Hinweis an German Kurier oder deren Erfüllungsgehilfen, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstandenen Sach- oder Personenschaden. Dadurch entstandene Schäden an Gütern sonstiger Versender sind ebenfalls zu ersetzen. Die Übernahme der von Ziffer 4.1. ausgeschlossenen Güter kann nicht als Verzicht auf den Beförderungsausschluss ausgelegt werden und begründet keine Haftung von German Kurier. Das Risiko für den Verlust oder die Verschlechterung von der Beförderung ausgeschlossener Sendungen trägt zudem der Auftraggeber. 4.5 German Kurier ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossenes Transportgut, sofern es nach der Sachlage notwendig ist, nach Benachrichtigung des Auftraggebers zur Abwehr von Gefahren zu vernichten oder zu verwerten. 2

4.6. Sendungen, die offensichtlich eine Beschädigung aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei der Übergabe schriftlich bestätigt wird. Vorgenanntes gilt ferner für unverpacktes Transportgut. Hinzu kommt in diesem Fall ein Haftungsausschluss für Beschädigungen auf dem Transportweg. German Kurier ist zu keiner Zeit zur Verpackung verpflichtet. V. Leistungsumpfang 5.1. Die Sendungen werden grundsätzlich frei Haus versandt. Wird der Ausgleich der Frachtkosten vom Empfänger einer unfrei -Sendung verweigert, so werden diese dem Auftraggeber zzgl. einer Gebühr von 8,00 in Rechnung gestellt. 5.2. Die Sendung wird beim Auftraggeber durch German Kurier oder deren Erfüllungsgehilfen abgeholt und an den vom Auftraggeber benannten Empfänger zugestellt. 5.3. Die Übergabe erfolgt an die Person, die unter der Zustellungsadresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine bestimmte Person zur Annahme benennt, mit Ausnahme des Bestehens berechtigter Zweifel an der Empfangsberechtigung einer abweichenden Person. German Kurier ist nicht verpflichtet die Empfangsberechtigung zu überprüfen. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich vereinbarte förmliche Zustellungen. Insbesondere kann Aushändigung mit befreiender Wirkung an einem im Betrieb des Empfängers beschäftigten Angestellten, den Ehegatten des Empfängers oder eine in dessen Haushalt lebende Person, einen Empfangsbevollmächtigten, eine in dem Betrieb oder der Wohnung des Empfängers tätige Person, den Vermieter der angemieteten Wohnung oder einen sonstigen Hausbewohner erfolgen. 5.4. Die Rückversendung von in der Annahme verweigerten oder unzustellbaren Sendungen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Die Sendung ist unzustellbar, wenn die Übergabe des Gutes wegen nicht zutreffender Empfängeranschrift nicht möglich ist oder der Empfänger die Annahme verweigert. 5.5. Soweit der Auftraggeber eine Empfangsbestätigung wünscht, so stellt dies eine ausdrücklich zu vereinbarende entgeltpflichtige Zusatzleistung dar. VI. Leistungsentgelte und Fälligkeit 6.1. Das für den Transport zu zahlende Entgelt ist spätestens bei Auslieferung an German Kurier oder deren Erfüllungsgehilfen zu zahlen, sofern im Vorfeld keine davon abweichende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und German Kurier getroffen wurde. 6.2. Das zu zahlende Entgelt richtet sich ausgenommen abweichender Vereinbarungen nach der zum Zeitpunkt der Auftragerteilung gültigen Preisliste von German Kurier. Es ist mit der Übergabe an den Empfänger fällig. 3

6.3. Der Transport einer Palette wird grundsätzlich zum Buspreis befördert. 6.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet Kosten, Aufwendung oder Transportentgelte, welche vom Empfänger zu zahlen sind German Kurier zu ersetzen, sofern diese nicht auf erste Zahlungsaufforderung von dem Empfänger des Gutes beglichen werden. Der Auftraggeber haftet German Kurier für die zuvor aufgeführten Verbindlichkeiten des Empfängers. 6.4. Sonstige Kosten, die beispielsweise aufgrund unrichtiger Adressierung, unfreier Versendung, unvollständiger Beauftragung, Verzollung, Maut, Straßennutzungsgebühren, Zwischenlagerung werden nach der Preisliste von German Kurier in der jeweils gültigen Fassung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. VII. Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber Verzugzinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Für jede Mahnung ausgenommen der ersten Mahnung - darf German Kurier dem Auftraggeber eine Verwaltungsgebühr von bis zu EUR 15,00 in Rechnung stellen. VIII. Haftung 8.1. German Kurier haftet dem Auftraggeber für Schäden, welche zwischen Übergabe und Ablieferung des Sendungsgutes entstehen nach Maßgabe des jeweils aktuellen ADSp sowie nach den gesetzlichen Vorschriften bezüglich Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen, soweit Regelung dieser AGB dem nicht entgegenstehen. 8.2. Die Haftung von German Kurier für Lieferzeitverzögerungen ist nur dann begründet, wenn die Einhaltung des Liefertermins von German Kurier bestätigt wird. 8.3. Die Haftung für die Beschädigung oder den Verlust einer Sendung, welche einem Beförderungsverbot unterliegt, ist ausgeschlossen. 8.4. German Kurier haftet nicht für die Verletzung von Pflichten nach 454 HGB sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Briefen nach dem Postgesetz. 8.5. German Kurier haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, Krieg oder kriegerische Aktivitäten, Kernenergie, radioaktiver Stoffe, ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung des Sendungsgutes durch den Auftraggeber, durch vereinbarte oder üblichen Praxis entsprechende Aufbewahrung im Freien hervorgerufen wurde, verkehrsbedingten Verspätung aufgrund Staus oder der Wetterlage hervorgerufen wurden und auch bei Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abzuwenden waren. 8.6. 4

Die Haftung für andere Schäden als Güterschäden ist für jeden Schadensfall begrenzt auf das Dreifache des gesetzlichen Leistungsentgelts für den betroffenen Transport, soweit nicht das Gesetz eine geringere Haftung vorsieht. 8.7. Die zuvor aufgeführten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Personenschäden und ebenfalls nicht für Schäden, welche von German Kurier, deren leitenden Angestellten oder im Falle dessen, das der Auftragnehmer Verbraucher im Sinne von 13 BGB ist, von deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen gelten diese zuvor aufgeführten Haftungsbeschränkungen und befreiungen entsprechend 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. 8.8. Sofern ein Schadensereignis eintritt, welches voraussichtlich zu einem Ersatzanspruch führen wird, so ist German Kurier unverzüglich darüber zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet im Schadensfall zur Weitergabe an die Versicherung folgende Belege beizubringen: a)versandbeleg mit Schadensvermerk b) Originalfraktur über das vom Schaden betroffene Gut c) Versicherungserklärung des Absenders und Empfängers 8.9. Sämtliche Ansprüche wegen etwaiger Beschädigung oder Verlust der Sendung verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des Versandes. IX. Versicherungsschutz 9.1. German Kurier hat für die von ihr übernommenen Transporte eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen. 9.2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann von German Kurier eine Transportversicherung zu höherem Wert vermittelt werden. X. Allgemeine Bestimmungen 10.1. German Kurier ist berechtigt, die Ansprüche aus dem mit dem Auftragnehmer zustande gekommenen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. 10.2. Ansprüche und Rechte aus dem Transportauftrag können von dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von German Kurier abgetreten werden. Gegen die Ansprüche von German Kurier kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. 10.3. Der Auftraggeber hat German Kurier seinen Wohnsitz- bzw. einen Geschäftswechsel unverzüglich anzuzeigen. 10.4. 5

Der Auftraggeber und dessen Mitschuldner sind einverstanden, dass personenbezogene Daten durch German Kurier an Versicherungen übermittelt, verändert und gelöscht wird. 10.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen, nicht Vertragsbestandteil. 10.6. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch die Vereinbarung einsprechender wirksamer Bestimmungen zu ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen. 10.7. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf. Zusätzliche Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie auf dem Versandbeleg schriftlich vereinbart wurden. Düsseldorf im August 2008 6