STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1994 und 1998

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Transkript:

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 1 STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1994 und 1998 Alexandra Schmucker, Institut für Freie Berufe, Nürnberg Im Rahmen der STAR-Befragung wurden auch die Kosten in Anwaltskanzleien erhoben. Im folgenden sollen die Kosten und Kostenstrukturen unterschiedlicher Kanzleitypen gegenübergestellt werden. Zudem erlaubt ein Vergleich der Jahre 1994 und 1998 Aussagen zur Entwicklung der Kosten. Die Abbildungen 1, 2, 4, 5 und 6 sind in zwei Bereiche gegliedert: In der linken Hälfte sind jeweils die absoluten Zahlen 1 zu Umsatz, Kosten und zu sehen. Auf der rechten Seite befinden sich die Grafiken, die die relativen Anteile der Kosten und des Überschusses am Umsatz anzeigen. Um die Kanzleien in Ost- und Westdeutschland besser vergleichen zu können, wurden die Kanzleien mit Anwaltsnotaren als Partnern nicht in die Analysen einbezogen, da davon auszugehen ist, daß deren Umsätze, Kosten und Gewinne höher liegen als bei Kanzleien ohne Anwaltsnotare. Einzelkanzleien Zunächst sollen die Einzelkanzleien näher betrachtet werden. Die Einzelanwälte in den alten Bundesländern konnten ihren durchschnittlichen Umsatz von 260.000 DM 1994 auf 279.000 DM 1998 vergrößern. Allerdings erhöhten sich auch die Kosten um insgesamt 10%. Damit stiegen die Überschüsse im Vergleich zu den Umsätzen nur unterdurchschnittlich an. Dies zeigt sich auch in der Abb. 1: Einzelkanzleien 1994 Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den alten Personal 74.000 Raum 19.000 63.000 Kosten gesamt 156.000 Umsatz 260.000 104.000 Einzelkanzleien 1998 Personal 79.000 Raum 22.000 71.000 Kosten gesamt 172.000 Umsatz 279.000 107.000 2 2 24% Raum 41% 25% Raum 39% Verteilung der Kostenanteile am Umsatz: Während der Anteil der Personal in beiden Jahren auf gleichem Niveau liegt (2), stiegen die Anteile für Raum- und leicht an. Somit ging der Anteil der Überschüsse von 41% auf 39% zurück (siehe Abb. 1). 1 Hier wird jeweils das arithmetische Mittel ausgewiesen. Der Umsatz wird ohne Mehrwertsteuer und ohne Anderkonten ausgewiesen. Die Personal schließen auch die Kosten von angestellten bzw. frei mitarbeitenden Rechtsanwälten einer Kanzlei und alle Sozialleistungen ein. Die sind einschließlich AfA erhoben worden. Der errechnet sich aus dem Umsatz minus der Gesamt (ohne Mehrwertsteuer). In die Analyse gingen dabei nur die Fragebögen ein, bei denen alle relevanten Angaben vollständig und konsistent vorhanden sind. Die Begriffe und Gewinn werden synonym verwendet.

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 2 In den neuen Bundesländern hingegen blieb der Anteil des Gewinns am Umsatz bei 39% konstant. Die Anteile der jeweiligen Kostengruppen haben sich jedoch verschoben. So stieg der Personalanteil von 23% auf 25%, der Anteil der ging von 30% auf 2 zurück. Die Raum betrugen 1994 des Umsatzes, 1998 9%. Bei den absoluten Mittelwerten ist besonders der Anstieg der Umsätze von 209.000 DM 1994 auf 236.000 DM 1998 zu erwähnen. Aber auch die Kosten stiegen an, so daß sich der nur um 11% erhöhte (siehe Abb. 2). Stellt man die Zahlen der ostdeutschen Einzelkanzleien in Bezug zu den westdeutschen, dann läßt sich eine Annäherung feststellen. Während die Einzelanwälte in den neuen Bundesländern 1994 im Mittel 80% des Umsatzes und 79% des Gewinns ihrer westdeutschen Kollegen erwirtschafteten, lagen die entsprechenden Anteile 1998 bereits jeweils bei 85% des Umsatz bzw. Gewinns der Einzelkanzleien in Westdeutschland. Sozietäten Abb. 2: Einzelkanzleien 1994 Einzelkanzleien ohne Anwaltsnotare in den neuen Personal 48.000 Raum 17.000 62.000 Kosten gesamt 127.000 Umsatz 209.000 82.000 Einzelkanzleien 1998 Personal 60.000 Raum 21.000 64.000 Kosten gesamt 145.000 Umsatz 236.000 91.000 23% 25% 30% 2 Raum 39% Raum 9% 39% Da seit dem 1.7.1995 die Partnerschaftsgesellschaft als spezielle Rechtsform für Sozietäten in den Freien Berufen erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie sich die Kostenstrukturen zwischen den Kanzleien mit der neuen Gesellschaftsform und den Kanzleien mit der traditionellen Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) unterscheiden. Leider sind die Fallzahlen für die Partner- Abb. 3: Partnerschaftsgesellschaft GbR GmbH und Sonstige Anteile der Gesellschaftsformen an den lokalen und überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich (in %) 2 3 7 98 95 0 2 92 89 89 1 1995 1996 1997/1998 1999 2000 10 1 10 1

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 3 schaftsgesellschaften zu niedrig um allgemeingültige Aussagen machen zu können, so daß im folgenden nur auf die Wirtschaftszahlen der Sozietäten insgesamt eingegangen werden kann. Zuvor sollen jedoch noch einige Worte zur Entwicklung der Akzeptanz der Partnerschaftsgesellschaft bei den Rechtsanwälten verloren werden: Absolut stieg die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften bei den Rechtsanwälten seit 1996 stark an. Waren zum 1.1.1996 lediglich 11 Partnerschaftsgesellschaften registriert, waren es zum 1.1.1997 bereits 78. In den folgenden Jahren stieg die Anzahl auf 288 (1998) bzw. 392 (1999) an und 2000 gab es schon 568 Partnerschaftsgesellschaften 2. Diese absolute Zunahme an Partnerschaftsgesellschaften muß jedoch in Relation zum allgemeinen Anstieg der Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gesehen werden. Da hierzu die Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer jedoch keine Angaben macht, werden im folgenden die Verteilungen der Kanzleien auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen aus den STAR-Erhebungen herangezogen. Während 1995 nur 2% der Sozietäten eine Partnerschaftsgesellschaft waren, lag der entsprechende Anteil 1996 bei 3% und 1997 bei. 1999 und 2000 waren 10% der Sozietäten als Partnerschaftsgesellschaft eingetragen. Damit hat immer noch ein Großteil (89%) der Kanzleien die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die neu geschaffene Form der Partnerschaftsgesellschaft wird damit heute in der Anwaltschaft nur von einer Minderheit bevorzugt (siehe Abb. 3). Lokale Sozietäten Auch in den lokalen Sozietäten in den alten Abb. 4: Bundesländern lagen lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten wie in den Einzelkanzleien die durchschnittlichen Umsätze Personal 291.000 lokale Sozietäten 1994 Raum Raum 65.000 1 6% 1998 mit 1.111.000 181.000 DM höher als 1994 (1.088.000 DM). Dies Kosten gesamt 537.000 Umsatz 1.088.000 2 ist eine Zunahme von 551.000 50% 2%. Gleichzeitig stiegen jedoch die Gesamt lokale Sozeitäten 1998 Raum Personal 312.000 19% wesentlich stärker an (12%). Dies Raum 75.000 214.000 Kosten gesamt 601.000 führte zu einem Rückgang des Überschu- 510.000 Umsatz 1.111.000 2 46% ßanteils am Umsatz von 50% auf 46%. Absolut sanken die Überschüsse im Schnitt von 551.000 DM auf 510.000 DM also um. Bemerkenswert ist der Anstieg der von 181.000 DM auf 214.000 DM bzw. des anteils von 1 auf 19% des Umsatzes (siehe Abb. 4). 2 Vgl. BRAK-Mitteilungen: Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum jeweils 1.1.1996 bis 2000, verschiedene Jahrgänge.

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 4 In den ostdeutschen lokalen Sozietäten ging dieser Anteil jedoch von 25% 1994 auf 23% 1998 zurück. Dagegen stieg der Anteil der Personal am Umsatz um 4 Prozentpunkte an. Der Anteil des Gewinns ging von 4 auf 44% zurück. Betrachtet man die absoluten Zahlen, dann liegen die Durchschnittswerte von 1998 deutlich über den Vergleichszahlen von 1994. Allen voran sind die Aufwendungen für das Personal 1998 wesentlich höher als noch 1994 (siehe Abb. 5). Im Vergleich zu den Kanzleien in den alten Bundesländern konnten die ostdeutschen lokalen Sozietäten seit 1994 aufholen: Erzielten die ostdeutschen Sozietäten 1994 lediglich 4 des durchschnittlichen Umsatzes und 45% des durchschnittlichen Gewinns in westdeutschen Kanzleien, lagen diese Anteile 1998 bereits bei 5 bzw. 56%. Dennoch besteht bei den Wirtschaftszahlen der lokalen Sozietäten in West und Ost immer noch eine erhebliche Differenz. Überörtliche Sozietäten Abb. 5: lokale Sozietäten 1994 lokalen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den neuen Personal 111.000 Raum 35.000 129.000 Kosten gesamt 275.000 Umsatz 523.000 248.000 lokale Sozeitäten 1998 Personal 160.000 Raum 49.000 150.000 Kosten gesamt 359.000 Umsatz 647.000 288.000 21% 25% 25% 23% Raum 4 Raum 44% Am größten sind die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland jedoch bei den ü- berörtlichen Sozietäten 3. Hier erreichen die Kanzleien in den neuen Bundesländern 1998 nur 36% des mittleren Umsatzes der Kanzleien in Westdeutschland. Auch beim Gewinn erzielen sie nur 39% dessen, was entsprechende Sozietäten in den alten Bundesländern erwirtschaften. Abb. 6: überörtlichen Sozietäten ohne Anwaltsnotare in den alten und neuen Bundesländern 1998 (in DM) überörtliche Sozietäten WEST Personal 1.399.000 Raum 304.000 740.000 Kosten gesamt 2.443.000 Umsatz 4.325.000 1.882.000 überörtliche Sozietäten OST Personal 411.000 Raum 134.000 281.000 Kosten gesamt 826.000 Umsatz 1.564.000 738.000 32% 26% 1 1 Raum Raum 9% 44% 4 3 Die Zuordnung der überörtlichen Sozietäten zu den neuen und alten Bundesländern erfolgte über die Person, die den Fragebogen zur überörtlichen Sozietät ausgefüllt hat. Je dem, wo deren Zulassung zur Anwaltschaft bestand, wurde die Sozietät in die Gruppe der ost- bzw. westdeutschen Kanzleien aufgenommen.

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 5 Leider ist ein Vergleich der Kostenstruktur in überörtlichen Sozietäten zwischen den Jahren 1994 und 1998 nicht möglich, da die Fallzahlen 1994 sehr gering sind. Somit können nur die Zahlen für 1998 dargestellt werden. In den westdeutschen überörtlichen Sozietäten liegen die Personal mit 1.399.000 DM deutlich über dem Betrag in den ostdeutschen Sozietäten. Auch der Anteil der Personal am Umsatz ist in den alten Bundesländern mit 32% bedeutend höher als in den neuen Bundesländern mit 26%. Dieser Unterschied wirkt sich auch auf die Überschüsse aus. Zwar ist der durchschnittliche in den westdeutschen überörtlichen Sozietäten mit 1.882.000 DM absolut mehr als doppelt so hoch wie in den ostdeutschen Kanzleien, aber der Anteil am Umsatz beträgt in den alten Bundesländern nur 44%, in den neuen Bundesländern jedoch 4 (siehe Abb. 6). Fazit zur Entwicklung der kanzleibezogenen Wirtschaftsdaten: Über alle Kanzleiformen hinweg zeigen sich bei den Kosten- und Gewinnanteilen insgesamt keine großen Veränderungen im Jahresvergleich 1994 und 1998. Bemerkenswert ist dabei jedoch, daß in den neuen Bundesländern der Anteil der Personal am Umsatz sowohl in den Einzelkanzleien als auch in den lokalen Sozietäten angestiegen ist. In den Sozietäten läßt sich diese Zunahme durch die vermehrte Beschäftigung von Personal erklären. Waren 1994 in den ostdeutschen Sozietäten im Schnitt 6 Mitarbeiter beschäftigt, lag dieser Wert für 1998 bei 10 4. Abschließend sollen die absoluten Gewinnentwicklungen dem Anstieg der Lebenshaltungs gegenübergestellt werden. In den alten Bundesländern stiegen die Gewinne von 1994 bis 1998 in den Einzelkanzleien um 3% an, in den lokalen Sozietäten sanken sie um. Im selben Zeitraum stieg die Kosten für die Lebenshaltung in den alten Bundesländern um 5,9% an 5. In den neuen Bundesländern erhöhten sich die Überschüsse in den Einzelkanzleien um 11% und in den lokalen Sozietäten um 16%. Die Lebenshaltungs für die neuen Bundesländer nahmen jedoch nur um 7,5% zu. 4 Teilzeitkräfte gehen in diese Berechnung mit 0,5 ein, freie Mitarbeiter werden unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Vollzeitkräfte betrachtet. 5 Vgl. Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1998. Wiesbaden 1998, S. 631 und Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1999. Wiesbaden 1999, S. 646; eigene Berechnungen

Quelle: BRAK-Mitteilungen 2/2001 (S. 62-65) Seite 6 Verteilung des Gewinns auf die Sozietätspartner Da zur Verteilung des Überschusses an die Partner einer Sozietät für 1994 leider keine Zahlen vorliegen, können nur die Ergebnisse von 1998 erörtert werden. Am weitesten verbreitet ist in westdeutschen Sozietäten die Verteilung des Gewinns variablen Prozentsätzen (50%). In weiteren der Sozietäten wird der Gewinn fixierten DM-Beträgen verteilt. Abb. 7: variablen %-Sätzen 50% Maßstäbe der Verteilung des Sozietätsgewinns auf die Partner im Wirtschaftsjahr 1998 (in %) als fixeierte DM- Beträge WEST sonstigem Maßstab 42% variablen %-Sätzen 45% als fixeierte DM- Beträge 10% OST sonstigem Maßstab 45% In den restlichen 42% der Sozietäten kommen sonstige Maßstäbe zur Gewinnverteilung zur Anwendung. Die ostdeutschen Kanzleien unterscheiden sich bei der Gewinnverteilung kaum von den westdeutschen: 45% der Sozietäten verteilen ihren variablen Prozentsätzen, 10% fixierten DM-Beträgen und 45% sonstigen Maßstäben (siehe Abb. 7). Zwischen den lokalen und überörtlichen Sozietäten zeichnen sich keine bedeutenden Differenzen in Bezug auf die Gewinnverteilung ab.