Gefährliche Stoffe. und was man darüber wissen muss

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Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.

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Transkript:

Gefährliche Stoffe und was man darüber wissen muss

1. Kennzeichnung Stoffe und Zubereitungen 1 müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit verpackt und gekennzeichnet sein. 2 Die Verpackungen sind mit den entsprechenden Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen versehen. Weitere Informationen zum betreffenden Stoff finden Sie kurz und prägnant auf der Kennzeichnungsetikette und ausführlicher im Sicherheitsdatenblatt. Die Gefahrenhinweise (R-Sätze) auf der Etikette geben Auskunft über die Gefährlichkeit der Stoffe. In den Sicherheitsratschlägen (S-Sätzen) ist festgehalten, was beim sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu beachten ist. Das Sicherheitsdatenblatt enthält Angaben zum Gesundheitsschutz, zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Umweltschutz. Achtung: Das Fehlen einer Sicherheitskennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass der Stoff ungefährlich ist! 1 Im Folgenden werden in diesem Merkblatt «Stoffe und Zubereitungen» unter dem Begriff «Stoffe» zusammengefasst. 2 Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) vom 15. Dezember 2000. 2

Gefahrensymbol Stoffbezeichnung c Schwefelsäure (über 15%) acide sulfurique (plus de 15%) ätzend corrosif R35 Verursacht schwere Verätzungen. S 26-30-45 Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Niemals Wasser hinzugiessen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). R35 Provoque de graves brûlures. S 26-30-45 En cas de contact avec les yeux, laver immédiatement et abondamment avec de l eau et consulter un spécialiste. Ne jamais verser de l eau dans ce produit. En cas d accident ou de malaise, consulter immédiatement un médecin (si possible lui montrer l étiquette). Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Schweizer Firma Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Gefahrenhinweise (R-Sätze) Gefahrenbezeichnung Bild: Kennzeichnungsetikette 3

2. Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen Stoffe mit sehr giftigen, giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften T+ Stoffe, die bereits in sehr geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen oder zum Tode führen können, z.b. Blausäure, Flusssäure (über 7 %). Sehr giftig T Stoffe, die in geringen Mengen zu ernsten Gesundheitsschäden oder zum Tode führen können, z.b. Chlor, Methanol. Giftig 3 Xn Stoffe, die zu Gesundheitsschäden oder in grösseren Mengen zum Tode führen können, z.b. Methylenchlorid, Toluol. Gesundheitsschädlich 4 3 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 und 2 werden ebenfalls mit T gekennzeichnet. 4 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 werden ebenfalls mit Xn gekennzeichnet. 4

Stoffe mit ätzenden oder reizenden Eigenschaften C Stoffe, die zu einer ausgeprägten Schädigung von Haut, Augen und Schleimhäuten führen können, z.b. Natriumhydroxid, Schwefelsäure (über 15 %). Ätzend Xi Stoffe, die bei Berührung mit Haut, Augen oder Schleimhäuten Rötungen oder Entzündungen hervorrufen können, z.b. Soda, Javelwasser. Reizend 5 5 In diese Kategorie fallen auch sensibilisierende (Allergien auslösende) Stoffe. 5

Stoffe mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen oder entzündlichen Eigenschaften F+ Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle 6 sehr leicht entzündet werden können (Flammpunkt 7 unter 0 C, Siedepunkt unter 35 C), z.b. Wasserstoff, Acetylen. Hochentzündlich F Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle leicht entzündet werden können (Flammpunkt unter 21 C), z.b. Benzin, Ethanol. Leichtentzündlich Kein Gefahrensymbol Stoffe, die mit der Umgebungsluft explosionsfähige Gemische bilden und bei Anwesenheit einer Zündquelle entzündet werden können (Flammpunkt zwischen 21 C und 55 C), z.b. Styrol, Terpentinersatz. Entzündlich 6 Als Zündquellen kommen unter anderem in Betracht: elektrisch erzeugte Funken, heisse Oberflächen, Raucherwaren, mechanisch erzeugte Funken, offenes Feuer, elektrostatische Entladung. 7 Der Flammpunkt ist die tiefste Temperatur, bei der unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. Beim Lagern von und beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 30 C sind Explosionsschutzmassnahmen zu treffen. 6

Stoffe mit brandfördernden Eigenschaften O Stoffe, die einen Brand ohne Luftzufuhr (Sauerstoff) unterhalten können, z.b. Kaliumnitrat, Wasserstoffperoxid (über 60 %). Brandfördernd Stoffe mit explosionsgefährlichen Eigenschaften E Stoffe, die beispielsweise durch Hitze, Reibung, Schlag oder Initialzündung zur Explosion gebracht werden können, z.b. Nitrozellulose, Pikrinsäure. Explosionsgefährlich Stoffe mit umweltgefährdenden Eigenschaften N Stoffe, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können, z.b. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Umweltgefährlich 7

3. Kauf, Anwendung und Aufbewahrung Gefährliche Stoffe ersetzen c ätzend corrosif Sanitärreiniger R34 Verursacht Verätzungen. S2-26-27-28-36/37/39-45 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Denken Sie daran, dass sich gefährliche Stoffe oft ersetzen lassen durch weniger gefährliche Stoffe, die den gleichen Zweck erfüllen. Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Schweizer Firma Sanitärreiniger Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Schweizer Firma Richtige Menge kaufen Kaufen Sie nur so grosse Mengen, wie Sie unbedingt brauchen. Zu grosse Mengen gefährlicher Stoffe verursachen unnötige Kosten, versperren Platz, können für Unbeteiligte (z. B. Kinder) gefährlich werden und belasten bei der Vernichtung die Umwelt. Kennzeichnung beachten c Schwefelsäure (über 15%) acide sulfurique (plus de 15%) ätzend corrosif R35 R35 Verursacht schwere Verätzungen. Provoque de graves brûlures. S 26-30-45 S 26-30-45 Bei Berührung mit den Augen sofort En cas de contact avec les yeux, laver mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Niemals Wasser hinzugiessen. de l eau et consulter un spécialiste. immédiatement et abondamment avec Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt Ne jamais verser de l eau dans ce produit. En cas d accident ou de malaise, zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). consulter immédiatement un médecin (si possible lui montrer l étiquette). Beachten Sie Sicherheitskennzeichnungen (Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen, R-Sätze und S-Sätze), Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen. Sicherheitskennzeichnungen dienen Ihrem Schutz. In den Gebrauchsanweisungen sind die Verwendungszwecke und Dosierungen angegeben. Überdosierungen nützen nichts und können für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein. Name, Adresse und Telefonnummer der verantwortlichen Schweizer Firma 8

Verwechslung vermeiden Bewahren Sie gefährliche Stoffe nur in der Originalverpackung oder im Originalbehälter auf. Gefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrer Gefährlichkeit verpackt und gekennzeichnet sein. Verpackungen von gefährlichen Stoffen sind so zu gestalten, dass sie nicht mit Lebensmitteln, Kosmetika, Heilmitteln oder Futtermitteln verwechselt werden können. Gefährliche Flüssigkeiten dürfen beispielsweise nie in Getränkeflaschen umgefüllt werden. Verwechslungsgefahr! Sicher aufbewahren Bewahren Sie gefährliche Stoffe richtig auf. Bei der Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen sind die Hinweise auf der Verpackung und gegebenenfalls dem Sicherheitsdatenblatt zu berücksichtigen. Lagern Sie keine Lebens-, Futteroder Heilmittel in unmittelbarer Nähe von gefährlichen Stoffen. Halten Sie besonders gefährliche Stoffe 8 unter Verschluss. Kennzeichnen Sie Chemikalienschränke und Lagerräume gut sichtbar mit dem jeweiligen Warnzeichen. Fachgerecht entsorgen Gefährliche Stoffe oder Reste, die Sie nicht mehr benötigen, sind fachgerecht zu entsorgen. Im Kleinverkauf bezogene gefährliche Stoffe oder Reste davon können nicht gewerbliche Verwender bei der Verkaufsstelle zurückgeben. Diese hat sie unentgeltlich der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. 8 Besonders gefährliche Stoffe sind solche mit den Eigenschaften: sehr giftig (T+), giftig (T), ätzend (C), explosionsgefährlich (E), leichtentzündlich (F) mit den R-Sätzen R15 oder R17, Produkte mit den R-Sätzen R1, R4, R5, R6, R16, R19 oder R44, umweltgefährlich (N) mit dem R-Satz R50/53 sowie Produkte zur Selbstverteidigung (gilt auch für alte Produkte der Giftklassen 1-3). 9

4. Massnahmen bei Vergiftungen und Verätzungen Anschlag «Massnahmen bei Vergiftungen und Verätzungen» (Bestellnummer 2063/1) zweifarbige Ausführung in Aluminiumblech: 0,3 mm dick (zum Aufnageln) Abmessung: 420x297 mm (Format A3 quer) Bestelladresse für Informationsmittel Suva Zentraler Kundendienst Postfach, 6002 Luzern www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 10

Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Für Auskünfte: Tel. 041 419 51 11 Für Bestellungen: www.suva.ch/waswo Fax041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Gefährliche Stoffe und was man darüber wissen muss Bereich Chemie Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. 1. Auflage Juli 1980 Überarbeitung: September 2005 21. Auflage März 2006 30 000 Bestellnummer: 11030.d