Preisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen. Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)

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Transkript:

Preisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) Informationsblatt vom 1. April 2012

Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen und Zweck... 3 2. Wo ist die PBV anwendbar?... 3 3. Preisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen... 4 4. Verkauf von Waren in der Tierarztpraxis... 5 5. Vollzug, Strafbestimmungen... 6 6. Preislistevorlage... 7 2

1. Rechtliche Grundlagen und Zweck 2. Wo ist die PBV anwendbar? Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) 1 stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2. Sie bezweckt, dass die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten klar und miteinander vergleichbar sind sowie irreführende Preisangaben verhindert werden. Die Preisbekanntgabe bildet ein Instrument zur Förderung des lauteren Wettbewerbs. Die PBV gilt für Waren und Dienstleistungen, die den Konsumentinnen und Konsumenten zum Kauf angeboten werden (Art. 3 und 10 PBV). Konsumentinnen und Konsumenten sind Personen, die Waren oder Dienstleistungen für Zwecke kaufen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen (Art. 2 Abs. 2 PBV). Für das Angebot der tierärztlichen Dienstleistungen sind die folgenden PBV-Bestimmungen von besonderer Bedeutung: Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Nutztieren ausgeführt werden, sind nicht der PBV unterstellt. Artikel 10, Absatz 1, Buchstabe t und Absatz 2 PBV (Dienstleistungen); Artikel 11, Absatz 1 und 2 PBV (Art und Weise der Preisbekanntgabe von Dienstleistungen); Die PBV gilt für standardisierte Angebote. Bei individuellen Offerten ist die PBV nicht anwendbar. Artikel 13 ff. PBV (Werbung). 1 SR 942.211 - http://www.admin.ch/ch/d/sr/c942_211.html 2 SR 241 - http://www.admin.ch/ch/d/sr/c241.html 3

3. Preisbekanntgabe für tierärztliche Dienstleistungen 3.1 Welcher Preis ist anzugeben? Für tierärztliche Dienstleistungen ist der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken bekannt zu geben. In diesem Preis müssen überwälzte öffentliche Abgaben (z.b. MwSt.) und nicht frei wählbare Zuschläge aller Art, welche sich auf den Preis auswirken, enthalten sein (Art. 10 PBV). Die tierärztlichen Dienstleistungen können in drei Kategorien unterteilt werden (siehe Beispiel der Preisliste im Anhang): Die erste Kategorie betrifft die standardisierten tierärztlichen Dienstleistungen. Unter standardisierten tierärztlichen Dienstleistungen verstehen sich all jene Behandlungen oder Untersuchungen, bei welchen die Leistung des Tierarztes von der Art oder der Modalität her ähnlich oder gleich bleibt, unabhängig davon, um welches Tier es sich im Einzelfall handelt. Darunter fallen beispielsweise Impfungen, Labordienstleistungen, Röntgenbilder, Implantieren eines Erkennungschips, usw. Für diese Dienstleistungen müssen Fixpreise bekanntgegeben werden. Bezeichnungen wie Impfung Katze ab CHF 57. ˮ sind nicht erlaubt. Eine zweite Kategorie betrifft die Routine-Operation, z. B. Kastrationen. Die Modalität dieser Operationen sind je nach Tier ähnlich, der Endpreis aber ist von der Menge an benutzten Medikamenten abhängig. Für diese Dienstleistungen können verschiedene Gewichtskategorien und Bandbreiten (max. 10%) innerhalb der Kategorien vorgesehen werden. Der Preis umfasst sowohl die Dienstleistungserbringung wie auch die in diesem Zusammenhang verwendeten Medikamente. Bei individuellen tierärztlichen Behandlungen (z. B. nach Unfällen und bei komplexen Krankheiten) können die Preise nicht im Voraus bestimmt werden. Diese Kosten richten sich nach Zeit, Schwierigkeitsgrad und/ oder Operationstyp. Die Preise werden z. B. mit Stundenansatz bekanntgegeben. Die Kosten sind mit der Tierhalterin/dem Tierhalter zu vereinbaren 4

(bspw. mittels eines Kostenvoranschlages). Falls der Kostenvoranschlag verrechnet wird, muss sein Preis ebenfalls bekannt gegeben werden. 3.2 Wo und in welcher Form sind die Preise anzugeben? Die Preise für die tierärztlichen Dienstleistungen sind mittels Preisanschlägen oder Preislisten leicht zugänglich und gut lesbar bekannt zu geben. Die Preisinformationen sind an Stellen anzubringen oder aufzulegen, wo die Kundin und der Kunde sich normalerweise aufhält. Für Tierarztpraxen empfiehlt sich ein Anschlag oder ein Auflegen der relevanten Preisinformationen im Wartezimmer oder im Eingangsbereich der Praxis. Die Preisinformationen müssen für die Kunden verfügbar sein, ohne dass diese danach fragen müssen. Eine bloss mündliche Information genügt den Bestimmungen über die Preisbekanntgabe nicht. Daneben muss auch die Möglichkeit bestehen, die Preise telefonisch zu erfragen, eine Preisliste per Post oder elektronisch anzufordern oder sie vom Internet abzurufen. 4. Verkauf von Waren in der Tierarztpraxis 4.1 Prinzip Sofern in der Tierarztpraxis Waren zum Verkauf angeboten werden, muss der tatsächlich zu bezahlende Preis gut lesbar und leicht sichtbar in Schweizer Franken (inkl. MwSt.) bekanntgegeben werden. 4.2 Preisbekanntgabe für tierärztliche Medikamente Die Preise für tierärztliche Arzneimittel sind an der Ware selbst anzubringen (Anschrift auf der Packung, Etikette, Aufdruck, usw.). Es ist möglich, die Preise auf dem Arzneimittel erst bei dessen Abgabe anzubringen (z. B. auf der Posologieetikette). 4.3 Preisbekanntgabe für andere Waren Die Preise für andere Waren (Futter, Petshop, Pflegeartikel, usw.) sind an der Ware selbst oder unmittelbar daneben bekanntzugeben (Aufschrift, Aufdruck, Etikette, Preisschild oder Ähnliches). Die Preise können auf dem Regal angeschrieben werden, wenn die Anschrift an der Ware selbst wegen der Vielzahl preisgleicher Waren nicht zweckmässig ist. 5

5. Vollzug, Strafbestimmungen Der Vollzug der PBV obliegt den Kantonen. Die zuständigen kantonalen Stellen überwachen die vorschriftsgemässe Anwendung der PBV und verzeigen Verstösse bei den zuständigen kantonalen Instanzen (Art. 22 PBV). Der Bund führt die Oberaufsicht. Sie wird durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ausgeübt (Art. 23 PBV). Widerhandlungen gegen die PBV werden mit Busse bis zu 20'000 Franken bestraft (Art. 24 UWG). 6

6. Preislistevorlage Diese Liste stellt ein Minimum dar. Es steht jeder Praxis frei, weitere Positionen in die Liste einzufügen. 1. Standardisierte Tierärztliche Dienstleistungen Fixpreise Grundleistungen Erstkonsultation Hund Katze Andere kleine Heimtiere Folgekonsultation Hund Katze Andere kleine Heimtiere Notfallzuschläge Praxiszeit Ausserhalb Praxiszeit Nachts (22.00 07.00) Sonntags/Feiertags Hausbesuche Bis 5 km Km-Vergütung ab 5 km Zeugnis und Identifizierung Transponder implantieren (inkl. Transponder und Registrierung) Heimtierpass (inkl. Ausstellung) Impfungen Impfungen Hund Staupe, Hepatitis, Leptospirose/ (inkl. Untersuchung, Impfstoff und Impfpasseintrag) Zwingerhusten/Parvovirose Staupe/Hepatitis, Leptospirose, Zwingerhusten Leptospirose Parvovirose Zwingerhusten (Intranasal) Piroplasmose Impfungen Katze (inkl. Untersuchung, Impfstoff und Impfpasseintrag) Tollwut Seuche/Schnupfen Seuche/Schnupfen/Leukose Leukose 7

Injektionen / Infusionen Injektionen (exkl. Med.) Injektion subkutan Injektion intramuskulär Injektion intravenös Intravenösen Katheter legen (exkl. Mat. + Med.) Infusion (exkl. Mat. + Med.) Infusion subkutan Infusion intravenös Betreuung Infusion intravenös weitere Anaesthesie / Narkose Sedation/Analgesie Hund Per intramuskuläre Injektion (exkl. Mat. + Med.) Per intravenöse Injektion Sedation/Analgesie Katze Per intramuskuläre Injektion (exkl. Mat. + Med.) Per intravenöse Injektion Inhalationsnarkose Hund + Katze bis 30 Min. (exkl. Mat. + Med.) Hund + Katze zusätzlich / Min. / Min. Diagnostik / Untersuchungen Blutentnahme mit Nadel Hund Katze Leukosebluttest (inkl. Blutentnahme u. Material) Harnuntersuchung Harnlabor Stick Harnlabor Stick/spez. Gewicht/Sediment Kotuntersuchung Kotuntersuchung Flotation (inkl. Mat.) Röntgenaufnahme (inkl. kleine Platte Entwicklung und Film) mittelgrosse Platte grosse Platte Röntgenuntersuchungen Hüftgelenk-Dysplasie spez. (inkl. Sedation u. Auswertung) (HD) Röntgen Hüftgelenk/Ellbogen-Dysplasie (HD/ED) Röntgen Ultraschalluntersuchung Einzelorgan Trächtigkeit 8

Hospitalisation Hospitalisation pro 24 h Hund < 10 kg Hund 10-30 kg Hund 30-50 kg Hund > 50 kg Katze Andere kleine Heimtiere < 1 kg Andere kleine Heimtiere 1-3 kg Andere kleine Heimtiere > 3 kg Euthanasie / Entsorgung Euthanasie (inkl. Hund < 10 kg Mat.+ Med.) Hund 10-30 kg Hund 30-50 kg Hund > 50 kg Katze Andere kleine Heimtiere < 1 kg Andere kleine Heimtiere 1-3 kg Andere kleine Heimtiere > 3 kg Entsorgung Hund < 10 kg Hund 10-30 kg Hund 30-50 kg Hund > 50 kg Katze Andere kleine Heimtiere Andere 9

2. Routine-Operation Chirurgie: Pauschale + mögliche Bandbreite (je nach Körpergewicht des Tieres und Menge Medikamente) Kastration (inkl. Prämedikation, Anästhesie, Material und Medikamente) Kastration HUND Ovariektomie Kastration HUND Ovariohysterektomie Bandbreite 10% (je nach Menge Medikamente) weiblich < 10 kg -. bis -. weiblich 10-30 kg -. bis -. weiblich 30-50 kg -. bis -. weiblich >50 kg -. bis -. weiblich < 10 kg -. bis -. weiblich 10-30 kg -. bis -. weiblich 30-50 kg -. bis -. weiblich > 50 kg -. bis -. Kastration HUND männlich < 10 kg -. bis -. männlich 10-30 kg -. bis -. männlich 30-50 kg -. bis -. männlich > 50 kg -. bis -. Kastration KATZE weiblich männlich Kastration andere männlich (alle) kleine Heimtiere Meerschweinchen männlich < 2 Monate Vasektomie Kleinsäuger Ovariotomie Kleinsäuger Andere 10

3. Behandlungen / Chirurgie usw. nach Unfällen, individuellen Krankheiten Nach Zeit -. / Stunde Nach Zeit + I -. / Stunde Schwierigkeitsgrad II -. / Stunde III -. / Stunde IV -. / Stunde V -. / Stunde Nach Operationstyp z.b. Kreuzbandriss -. / Stunde Andere 11

Impressum / Auflage Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Recht Holzikofenweg 36, 3003 Bern Tel: 031 322 77 70 E-mail: pbv-oip@seco.admin.ch www.seco.admin.ch: Themen > Spezialthemen > Preisbekanntgabe > Online-Shop 04.2012 / 2500/d