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Transkript:

1

Neue Kartenlesegeräte in den Arztpraxen Wilhelm Wilharm KVN / KV Telematik ARGE 2

Auszustattende Betriebs- / Nebenbetriebsstätten ca. 123.000 Einzelpraxen / Berufsausübungsgemeinschaften / MVZ / Zweigpraxen / Ermächtigte Ärzte / Ermächtigte Einrichtungen / Bereitschaftsdienstpraxen müssen mit neuen stationären und - bei Vorliegen der Voraussetzungen - zusätzlich mobilen Kartenterminals ausgestattet werden 3

egk-basisrollout Finanzierungszeitraum: 01.04.2011 bis 30.09.2011 Ausnahme: - Bestellung erfolgt bis 30.09.2011 - Geräte können bis 30.09.2011 nicht geliefert und installiert werden Anträge können bis längstens 31.12.2011 unter Beifügung der Bestellbestätigung eingereicht werden (Antragsende variiert von KV zu KV) 4

Kostenerstattung Stationäres Lesegerät 355,00 Installation 215,00 Mobiles Lesegerät 280,00 5

Kostenerstattung 6

Informationen der KVen zum Basisrollout 1 Erste Informationen zum Basisrollout in der Februarund Märzausgabe 2011 des jeweiligen Ärzteblattes Anschreiben mit Übersendung des Erstattungsantrages und der Broschüre Merkblatt zur Kostenerstattung Ende März 2011 sämtliche Informationen zum Basisrollout stehen auf der Website der KV-ARGE www.kv-telematik.de von dort zusätzlich Verlinkung zu: BÄK, BMG, gematik und KBV 7

Informationen der KVen zum Basisrollout 2 Broschüre Testbericht egk-kartenlesegeräte als PDF zum Download unter: www.kv-telematik.de/index.php?id=376 Informationen zum Kartenterminal-Rollout auf der Website der jeweiligen KV Informationen zur egk und Telematik auf der Website der KBV www.kbv.de/telematik/5533.html 8

Informationen der KVen zum Basisrollout 3 Informationsveranstaltungen der KVen zum Kartenlesegeräte Rollout Vortrag zum Erstattungsverfahren (Zeitraum, Höhe der Pauschalen, Tauschoption etc) Präsentation der förderungsfähigen stationären und mobilen Lesegeräte In Niedersachsen z.b. fanden 10 Veranstaltungen mit ca. 3.000 Teilnehmern statt 9

Informationen der KVen zum Basisrollout 4 monatlich von April bis September 2011 Informationen zur egk und den Kartenlesegeräten in den KV-Rundschreiben Erinnerungsschreiben zwischen Anfang bis Mitte September 2011 an alle Praxen, die noch keinen Erstattungsantrag bei ihrer KV eingereicht hatten 10

Stationäre ehealth BCS-Kartenterminals - Schnittstellen 11

Installation eines stationären Kartenlesegerätes 1. serielle Schnittstellen Serieller Anschluss mit 9600 Baud Übertragungsgeschwindigkeit: einfach zu installieren, aber das Auslesen der egk ist damit relativ langsam (kann bis zu 4 Sekunden dauern); außerdem haben neue PC s häufig keinen seriellen Anschluss mehr Serieller Anschluss mit 115200 Baud Übertragungsgeschwindigkeit: Einfach zu installieren, aber die Umstellung auf 115200 Baud muss zusätzlich im PVS erfolgen oder es muss eine Umstellung auf eine vom Kartenlesegeräte-Hersteller mitgelieferte Bibliothek durchgeführt werden und außerdem muss die Umstellung vom PVS unterstützt werden 12

Installation eines stationären Kartenlesegerätes 2. USB und LAN - Schnittstelle USB-Schnittstelle Standard-Schnittstelle aller Kartenlesegeräte und die schnellste Auslesemöglichkeit von KVKs und egks Nachteil: jedes Kartenlesegerät bringt seine eigene Bibliothek und eigene Treiber mit; deshalb muss das Lesegerät auch vom PVS unterstützt werden (ist leider nicht immer der Fall; außerdem können bei einigen PVS-Anbietern die Lesegeräte nur nach einer kostenpflichtigen Freischaltung angeschlossen werden) Die Installation ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich und kann Probleme bereiten LAN-Schnittstelle bietet sich an, wenn in der Anmeldung zwei Arbeitsplätze zunächst nur mit einem ehealth-bcs-gerät ausgestattet werden sollen. Dann kann das ehealth- BCS-Gerät in der Mitte stehen und zwei oder mehr Arbeitsplätze können auf das Gerät zugreifen. Dies muss vom PVS unterstützt werden, da der jeweilige Arbeitsplatz-Computer eine Verbindung zum Kartenlesegerät über das Praxisnetzwerk aufbaut (komplizierte Presseseminar Installation) Gesundheitskarte 13

Übertragungsgeschwindigkeiten (Durchschnittswerte in Sekunden) 14

Marktanteile stationäre Kartenterminals in Niedersachsen Stand:20.09.2011 German- Telematik Cherry- 6% Terminal 3% Omnikey 7% SCM Gemalto 2% 1% ORGA 43% herrystatur 12% Celectronic 10% Hypercom 16%

ehealth BCS-Kartenlesegeräte mit Zulassung zum Erstellen der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) Hypercom GmbH medcompact V2.0 SCM Microsystems GmbH ehealth 200 BCS German Telematics ehealth Terminal GT 900 BCS esign Ingenico Healthcare GmbH / ORGA 6041 L egk ehealth BCS Celectronic CARD STAR /medic 2 Modell 6020-4 Celectronic CARD STAR /medic 2 Modell 6220-4 Celectronic CARD STAR /medic 2 Modell 6020-2 Celectronic CARD STAR /medic 2 Modell 6220-2 Celectronic CARD STAR /medic 2 Modell 6011-2 HID Global GmbH - Omnikey / 8751 ehealth BCS LAN Gemalto / GCR 5500-D-BCS 16

Mögliche Mehrwertanwendungen mit einem ehealth BCS-Kartenlesegerät mit QES zum Signieren der quartalsweise mit der Abrechnung abzugebenden Sammelerklärung zum Signieren der Arztbriefe derzeit klärt eine Arbeitsgruppe der gematik die Einsatzbedingungen der BCS-Kartenlesegeräte mit QES 17

mobile Kartenlesegeräte -Schnittstellen seriell USB 18

Marktanteile mobile Kartenterminals in Niedersachsen Stand: 20.09.2011 Celectronic 10% ZEMO 13% SCM 4% Cherry Telematic 2% 2% ORGA 930 31% Hypercom 16% ORGA 920M 22%

stationäre MKT+ Kartenterminals können sowohl die Versichertendaten der KVK als auch die der egk auslesen sind in Arztpraxen teilweise bereits vor dem Beginn des Basisrollouts vorhanden gewesen und dürfen deshalb weiterverwendet werden (Bestandsschutz) fallen nicht unter die Finanzierungsvereinbarung, da sie nicht migrationsfähig sind sobald Teile der Versichertenstammdaten auf der Karte geschützt werden, reichen diese Terminals nicht mehr 20

Fazit des Kartenlesegeräte-Rollouts aus Sicht der meisten KVen Die Arztpraxen sind durch die vielfältigen Aktivitäten der KVen auf die Einführung der egk gut vorbereitet worden. Bis zum 30.09.2011 werden in den meisten KV-Bereichen ca. 80 bis 85 % der Arztpraxen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet sein. Weitere ca. 5-10 % der Praxen haben die neuen Kartenlesegeräte bereits bestellt, werden sie aber aufgrund der Lieferschwierigkeiten einiger weniger Hersteller, erst nach dem 30.09.2011 erhalten. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass ca. 5 % Erstattungsanträge nicht eingereicht werden. Die Ermächtigten Krankenhausärzte sind in der Regel an das Krankenhaus-Informations-System (KIS) angeschlossen. Aus diesem Grunde benötigt nicht jeder Ermächtigte Krankenhausarzt ein eigenes Kartenlesegerät, obwohl er darauf Anspruch hätte. Er wird demzufolge auch keinen Erstattungsantrag bei seiner KV einreichen. Der prozentuale Anteil der Praxen, die die Beschaffung der ehealth BCS-Kartenlesegeräte ablehnen, wird in der Mehrzahl der KVen vermutlich kleiner 5% sein. Diese Arztpraxen verfügen aber bereits über ein Multi_Funktionales_Kartenlesegerät (MKT), mit dem die Versichertendaten der egk ebenfalls ins Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden können. 21

Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 22