Informationsveranstaltung zur Einführung der Telematikinfrastruktur
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- Ingeborg Geier
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Informationsveranstaltung zur Einführung der Telematikinfrastruktur März / April
2 Telematikinfrastruktur (TI) Themen heute Teil 1 Teil 2 Warum TI? Bausteine der TI? Was ist Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)? Pflicht zum VSDM? Ausnahmen VSDM? Technische Komponenten? Weg zur SMC-B Karte? Grundlage Finanzierung Pauschalen Erstausstattung? Pauschalen Betriebskosten? Beispielrechnung Auszahlungsprozess? Empfehlung Weitere Informationen 2
3 Telematikinfrastruktur (TI) Themen heute Teil 1 Warum TI? Bausteine der TI? Was ist Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)? Pflicht zum VSDM? Ausnahmen VSDM? Technische Komponenten? Weg zur SMC-B Karte? 3
4 Warum TI? Auslöser: Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit Quelle: 4
5 Warum TI? Auslöser: Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit Quelle: 5
6 Bausteine des E-Health Gesetz earztbrief Notfalldatenmanagement epatientenfach emedikationsplan epatientenakte VSDM Telemed. Anwendungen 6
7 Was ist VSDM? VSDM VSD NFD Quelle: Anwendungen der egk NFDM DPE O Pflichtanwendung O freiwillige Anwendung... Versichertenstammdaten (VSD): Name Geburtsdatum Anschrift Versichertenstatus ergänzende Informationen wie z.b. Zuzahlungsstatus VSDM-Prüfung: auf der egk gespeicherte Versichertenstammdaten werden online auf Gültigkeit und Aktualität geprüft Automatische Übernahme ggf. aktualisierter Daten per Knopfdruck ins PVS möglich 7
8 Versichertenstammdatenmanagement - Pflicht Laut E-Health Gesetz Stichtag 01. Januar 2019 Alle Praxen müssen an TI angeschlossen sein und müssen Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen. Wenn nicht, droht Vertragsärzten und - psychotherapeuten Honorarkürzung um ein Prozent. Zum VSDM sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten beim ersten Arzt- Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtet. Da die Datenübermittlung gesetzlich vorgegeben ist, bedarf es für den VSDM- Abgleich keiner Patienteneinwilligung. 8
9 Wer ist von der VSDM-Pflicht ausgenommen? A) Auftrags- und Konsiliaruntersuchungen Ist im Versorgungskontext kein Arzt-Patienten-Kontakt VSDM nicht möglich. Keine VSDM-Pflicht für Behandler ohne Arzt-Patienten-Kontakt (3. Anhang 1, Anlage 4a BMV-Ä): z.b. Laborärzte Pathologen B) Arzt-Patienten Kontakt nicht in eigenen Praxisräumen Arzt-Patienten Kontakt nicht in eigenen Praxisräumen (z.b. die meisten Anästhesisten, Versorgung in Pflegeeinrichtungen) keine VSDM-Pflicht.! Weiterhin mobiles Kartenlesegerät verwenden. Empfehlung KBV Anbindung an die TI, um zukünftig weitere Anwendungen nutzen zu können. 9
10 Technik im Praxisbetrieb - heute PVS Kartenterminal Internetanschluss 10
11 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Kartenterminal Internetanschluss Praxisausweis Konnektor VPN- Zugangsdienst 11
12 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 12
13 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (1/8) Internetanschluss Internetanschluss Internetzugang ist Grundvoraussetzung für Anbindung an das Netzwerk der TI Einfacher DSL-Anschluss reicht aus. Modem-, ISDN- oder UMTS-Verbindungen können zu Verbindungsfehlern führen 13
14 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 14
15 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (2/8) PVS Praxisverwaltungssystem (PVS) Anpassung Update mit den TI Funktionalitäten = Voraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung Alle PVS-Hersteller müssen bis August 2018 gegenüber Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) TI-Fähigkeit nachweisen Wenn nicht Verlust der KBV Zertifizierung Bedeutet: Abrechnungsdateien, die mit PV-Systemen ohne Zertifizierung eingereicht werden, müssen von KVen abgelehnt werden 15
16 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 16
17 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (3/8) Konnektor Konnektor mit Funktionalität zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) Stellt virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her (ähnlich einem DSL-Router) Koordiniert und verschlüsselt Kommunikation zwischen PVS, egk, ehba/smc-b und zentralen TI-Netzwerk Pro Praxis ist ein Konnektor erforderlich Quelle: 17
18 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 18
19 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (4/8) VPN- Zugangsdienst VPN-Zugangsdienst Baut auf Basis des Internetanschlusses einen sicheren Tunnel zur TI auf (VPN) Sicherer Tunnel ermöglicht neben TI-Nutzung den Aufruf vertrauenswürdiger Internetseiten ( Sicherer Internet Service, SIS) Sicheres Netz der KVen (SNK) über die TI erreichbar Zugang zu TI-Anwendungen Zugang zu SNK-Anwendungen, z.b. Online-Abrechnung Tipp: Test bei TI Installation, ob KV Anwendungen über TI- Anschluss erreichbar sind 19
20 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 20
21 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (5/8) Kartenterminal Stationäres Kartenterminal Neues für TI zugelassenes E-Health-Kartenterminal notwendig für Nutzung der egk-anwendungen (z.b. VSDM) Per LAN-Schnittstelle an Konnektor und nicht wie bislang per USB-Schnittstelle an PVS-Rechner Besitzen mehrere Kartenschächte: egk elektronischen Heilberufsausweis (ehba) SMC-B Praxisausweis Quelle: Quelle: 21
22 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (6/8) Optional: Mobiles Kartenterminal VSDM mit mobilen Lesegeräten grundsätzlich nicht möglich, sondern nur mit stationären Kartenterminals (da keine Online Verbindung) Zukünftig erforderlich, um z.b. auch mobil auf Notfalldaten oder emedikationsplan zugreifen zu können Wer benötigt TI-fähiges mobiles Kartenterminal? Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen die meisten Anästhesisten Praxen mit ausgelagerten Praxisräumen Quelle: 22
23 Technik im Praxisbetrieb - mit TI-Anschluss PVS Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss Konnektor VPN- Zugangsdienst 23
24 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (7/8) Praxisausweis Praxisausweis: SMC-B Karte Elektronischer Ausweis weist Praxis beim Zugang zur TI als zugriffsberechtigte medizinische Einrichtung aus Karte wird bei Installation in stationäres Kartenterminal gesteckt und über PIN aktiviert Nur so kann Konnektor eine TI-Verbindung herstellen Bestellung über Online-Portal der Kartenanbieter (auch Trust Service Provider genannt) Pro Betriebsstätte nur ein Praxisausweis, egal wie viele stationäre Kartenterminals im Einsatz 24
25 Technik im Praxisbetrieb mit TI-Anschluss (8/8) Elektronischer Heilberufsausweis: ehba Elektronischer Ausweis eines Arztes bzw. Psychotherapeuten Erzeugung qualifizierte elektronische Signatur möglich erforderlich für einige TI-Anwendungen wie z. B. earztbrief Empfehlung: mindestens ein Praxisteilnehmer sollte über ehba verfügen Erhältlich bei der zuständigen Landesärztebzw. Psychotherapeutenkammer. 25
26 Was passiert bei der VSDM-Datenabfrage? (1/2) Arztpraxis Telematikinfrastruktur ehealth KT 1. egk wird gesteckt Praxisausweis SMC-B 7. Datenkorrektur (bei Aktualisierung) Konnektor PVS 2. Verbindungsaufbau zur TI 6. Vermerk bzgl. VSDM Korrektur Patientenstammdaten (bei Aktualisierung) und Übermittlung Prüfnachweis an PVS VPN- Zugangsdienst Praxis 3. Aufruf des Fachdienst VSDM 5. Rückmeldung der Prüfung NfDM Fachdienst VSDM emedikations plan 4. Vergleich Versichertendaten auf Bereitstellung Karte mit hinterlegten Versichertenstammdaten Daten VPN- Zugangsdienst Kasse VSD der Krankenkassen 26
27 Was passiert bei der VSDM-Datenabfrage? (2/2) Der Patient legt seine egk am Empfangstresen vor. Die Karte wird in das E-Health- Kartenterminal gesteckt. Sobald die Karte eingesteckt ist, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die egk gültig ist und ob die auf der egk gespeicherten Daten aktuell sind. Ist die egk gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der egk aktualisiert. Der Prüfnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Nach dem Datenabgleich übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfnachweis der egk und zeigt eine der folgenden Meldungen an: Die Karte und die Daten sind aktuell Aktualisierte Daten liegen vor. Per Knopfdruck können die auf der egk aktualisierten Daten auch in die Patientendatei der Praxis übernommen werden. Ist die egk ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. In diesem Fall werden dann weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die egk geschrieben oder an das PVS übermittelt. oder Die egk wird wie gewohnt aus dem Kartenterminal entnommen. 27
28 Verfügbare und erwartete TI Komponenten Wichtig: Bei den nachfolgenden Angaben handelt es sich um Prognosen der Hersteller. Sie sollen Ihnen zur Orientierung dienen. Es gibt jedoch keine zuverlässige Auskunft, wann genau diese weiteren Zulassungen erfolgen und die Komponenten somit tatsächlich lieferbar sein werden. Zulassungen erfolgen durch: 28
29 Verfügbare und erwartete TI Komponenten KOMPONENTEN Konnektoren November Dezember Januar Februar März April I Mai Juni Juli CGM - KoCoBox MED+ I Telekom I 1. Halbjahr RISE I Ende 1.Halbjahr Secunet I Ende 1.Halbjahr I stationäres Kartenterminal I Ingenico - ORGA 6141 online I CHERRY-eGK-Tastatur G I German Telematics ab 2018 I weitere Anbieter unbekannt I I VPN-Zugangsdienst I CGM VPN Zugangsdienst I T-Systems I Concat AG I weitere Anbieter ab 2018 I I Update PVS I fortlaufend erhalten PVSe I Bestätigung der gematik, über I Eignung zum Einsatz in der TI I I Praxisausweis (SMC-B) I Bundesdruckerei I medisign I 1. Halbjahr Telekom I I 1. Halbjahr mobiles Kartenterminal I Anbieter und Zeitpunkt nicht I bekannt I I heute 29
30 Ihr Weg zum SMC-B Praxisausweis (1/4) Auswahl Kartenanbieter Antragstellung auf Online-Portal Freischaltung Praxisausweis auf Online-Portal Aktivierung Praxisausweis mit PIN Praxis PIN-Brief Praxisausweis Weiterleitung Antragsdaten Kartenproduktion Kartenanbieter Berechtigungsprüfung Attributsbestätigung Erstellung und Versand KVB Freigabeanschreiben 30
31 Ihr Weg zum SMC-B Praxisausweis (2/4) 1 Praxis Auswahl Kartenanbieter (z.b. Bundesdruckerei, Medisign oder Telekom) 2 Praxis Antragstellung auf Onlineportal Hinweis: Antragsteller muss zugelassener Arzt / Psychotherapeut oder ärztlicher Leiter (bei MVZen) sein. Pro Betriebsstätte reicht in der Regel eine Karte. 3 Kartenanbieter Weiterleitung Antragsdaten Hinweis: Kartenanbieter erhält über das Online-Portal Ihre Bestellung 31
32 Ihr Weg zum SMC-B Praxisausweis (3/4) 4 Berechtigungsprüfung Hinweis: Der Kartenanbieter leitet die Information über die eingegangene Bestellung an die KVB weiter. Die KVB prüft Ihre Berechtigung zur Bestellung eines Praxisausweises. 5 Bestätigung der Attribute Name, BSNR, LANR, Geburtsdatum 6 Erstellung und Versand KVB Freigabeanschreiben 7 Kartenanbieter Kartenproduktion (dauert 3 bis 10 Tage) 32
33 Ihr Weg zum SMC-B Praxisausweis (4/4) 8 Praxis Erhalt Praxisausweis 9 Praxis Erhalt PIN-Brief Hinweis: PIN-Brief wird zeitversetzt zum Praxisausweis verschickt 10 Praxis Freischaltung Praxisausweis auf Online-Portal Hinweis: Muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt von Praxisausweis u. PIN- Brief erfolgen. 11 Praxis Aktivierung Praxisausweis mit PIN Hinweis: Erfolgt in der Regel bei der Installation aller TI-Komponenten in der Praxis. 33
34 Hinweise zur Beantragung SMC-B Karte Beantragung nicht zu früh ca. drei Wochen vor Ihrem Installationstermin genügen Wichtig: Je früher die Beantragung der SMC-B Karte, desto früher fallen die Kosten an. Aber: Erstattung der Pauschalen erst ab dem erstmaligem VSDM-Abgleich. Eine SMC-B Karte pro BSNR auch bei Einsatz mehrerer stationärer Kartenlesegeräte Antragserfassung dauert ca Minuten Bestätigungsseite über die erfolgreiche Bestellung im Online-Portal speichern bzw. ausdrucken enthält wichtige Anmeldedaten, die Sie später benötigen (z. B. Freischaltung oder Sperrung) Praxisausweis im Online-Portal Ihres Kartenanbieters freischalten, spätestens vier Wochen nach Antragstellung 34
35 Telematikinfrastruktur (TI) Themen heute Teil 2 Grundlage Finanzierung Pauschalen Erstausstattung? Pauschalen Betriebskosten? Beispielrechnung? Auszahlungsprozess? Empfehlung? Weitere Informationen? 35
36 Gesetzliche Vorgaben zur Finanzierung der TI 36
37 Fakten zur Kostenerstattung Fest definierte Pauschalen zur Kostenerstattung Keine Erstattung von individuellen Rechnungsbeträgen Entscheidend für die Auszahlung und deren Höhe ist Zeitpunkt des erstens VSDM Nicht ausschlaggebend: Zeitpunkt der Bestellung oder Lieferung Alle Praxen haben Anspruch auf Erstattung der Pauschalen Auch Facharztgruppen ohne VSDM-Pflicht können sich an die TI anbinden und erhalten die festgelegten Pauschalen 37
38 Technische Komponenten für den TI-Anschluss PVS Konnektor Praxisausweis Kartenterminal Internetanschluss VPN- Zugangsdienst In den folgenden Folien werden die einzelnen Komponenten mit den jeweiligen Erstattungspauschalen vorgestellt. 38
39 Erstattungspauschalen Konnektor Festgesetzte Pauschale mit Abstaffelung Konnektor Q1/ ,20 Q2/ ,98 ab Q3/ ,00 Höhe der Pauschale abhängig vom Quartal des erstmaligen VSDM-Abgleichs Pro Praxis Erstattung der Pauschale für einen Konnektor 39
40 Erstattungspauschalen Stationäres Kartenterminal stationäres KT Festgesetzte Pauschale je Gerät 435,00 Anspruch nach Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten (Vollzeitäquivalente) in einer Praxis 1 Stationäres Kartenterminal 2 Stationäre Kartenterminals 3 Stationäre Kartenterminals <= 3 Ärzte/ Psychotherapeuten > 3 bis <= 6 Ärzte/ Psychotherapeuten > 6 Ärzte/ Psychotherapeuten Ermittlung Anzahl der Ärzte/Psychotherapeuten auf Basis des Tätigkeitsumfangs gemäß Zulassungs- und Genehmigungsbescheid 40
41 Erstattungspauschalen TI-Startpauschale Festgesetzte Pauschale je Betriebsstätte einmalig 900,00 Pauschale soll Kosten decken für: Installation, damit zusammenhängende Ausfallzeiten Schulungen, Einweisungen zusätzlichen Zeitaufwand für VSDM in der Startphase 41
42 Erstattungspauschalen Mobile Kartenlesegeräte mobiles KT Festgesetzte Pauschale je Gerät 350,00 Anspruch auf Pauschale besteht: je Vertragsarzt mit mind. halber Zulassung; mind. drei Besuche nach definierten GOPen im Vor-/aktuellen Quartal und/oder Kooperationsvertrag zur Pflegeheimbetreuung für ausgelagerten Praxisraum Derzeit noch keine neuen mobilen Kartenlesegeräte zugelassen bisher eingesetzte mobilen Geräte können bis auf weiteres weiter verwendet werden 42
43 Betriebskostenpauschalen pro Quartal Betriebskosten Festgesetzte Pauschalen mit Abstaffelung je Betriebsstätte bis Q2/ ,00 ab Q3/ ,00 Pauschale soll Kosten abdecken, die der Praxis im laufenden Betrieb der TI entstehen: Betrieb, Wartung und Update Konnektor VPN-Zugangsdienst Betrieb und Wartung Kartenterminals 43
44 Betriebskostenpauschalen pro Quartal Praxisausweis SMC-B Karte Praxisausweis Kartenterminal Festgesetzte Pauschalen pro Quartal und Karte 23,25 Pauschale wird erstattet für einen Ausweis pro Betriebsstätte jedes anspruchsberechtigte mobile Kartenlesegerät 44
45 Betriebskostenpauschalen pro Quartal Heilberufsausweis (ehba) Festgesetzte Pauschalen pro Quartal und Karte 11,63 ehba ist keine Voraussetzung für VSDM eine Karte pro Arzt/Psychotherapeut Ansprechpartner ist hier die Ärztekammer oder Psychotherapeutenkammer 45
46 Betriebskostenpauschalen pro Quartal Betriebskostenpauschalen werden im Installationsquartal anteilig ausgezahlt abhängig davon, in welchem Quartalsmonat erstmals das VSDM durchgeführt wurde. VSDM-Abgleich im ersten Monat des Installationsquartals gesamte vorgesehene Quartalspauschale wird ausgezahlt VSDM-Abgleich im zweiten Monat des Installationsquartals 2/3 der vorgesehen Quartalspauschale werden ausgezahlt VSDM-Abgleich im zweiten Monat des Installationsquartals 1/3 der vorgesehen Quartalspauschale wird ausgezahlt 46
47 Betriebskostenpauschalen pro Quartal Beispiel Pauschale für Betriebskosten bis Q2/ ,00 Erster VSDM-Abgleich Anteilig ausgezahlter Betrag Anteil April ,00 Mai ,67 Juni ,33 47
48 Beispielrechnung Gemeinschaftspraxis Erster VSDM-Abgleich im Juni 2018 Q2/2018 LANR A Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR B Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 Summe 2,0 Pauschalen für Erstausstattung Konnektor 1.909,98 Stationäres Kartenterminal 435,00 TI-Startpauschale 900,00 Summe 3.244,98 Betriebskostenpauschalen für Installationsquartal Praxisausweis (SMC-B Karte) 7,75 (von 23,25 anteilig) ehba pro LANR 7,76 (von 2 x 11,63 anteilig) Betriebskosten 99,33 (von 298 anteilig) Summe 114,84 48
49 Beispielrechnung Gemeinschaftspraxis Betriebskostenpauschalen ab Q3/2018 LANR A Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR B Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 Praxisausweis (SMC-B Karte) 23,25 ehba pro LANR 2 x 11,63 Betriebskosten 248,00 Summe 294,51 49
50 Beispielrechnung überörtl. BAG (Berufsausübungsgemeinschaft) Praxis 1 Praxis 2 Praxis 3 hauptsächlicher Tätigkeitsort von LANR A Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR B Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR F Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR G Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 kein Arzt hat hier seinen hauptsächlichen Tätigkeitsort LANR C Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,5 LANR H Anstellung Tätigkeitsumfang: 1,0 die Praxis erhält die Pauschalen für die Grundausstattung LANR D Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,5 LANR E Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,25 Summe 3,25 Summe 3,0 50
51 Beispielrechnung überörtl. BAG Praxis 1 Erster VSDM-Abgleich im Mai 2018, Q2/2018 Praxis 1 LANR A Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR B Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR C Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,5 LANR D Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,5 LANR E Anstellung Tätigkeitsumfang: 0,25 Summe 3,25 Pauschalen für Erstausstattung Konnektor 1.909,98 2 Stationäre Kartenterminals je 435,00 TI-Startpauschale 900,00 Summe 3.679,98 Betriebskostenpauschalen für Installationsquartal Praxisausweis (SMC-B 15,50 Karte) (von 23,25 anteilig) ehba pro LANR 38,80 (von 5 x 11,63 anteilig) Betriebskosten 198,67 (von 298 anteilig) Summe 252,97 51
52 Beispielrechnung überörtl. BAG Praxis 2 Erster VSDM-Abgleich im Mai 2018, Q2/2018 Praxis 2 LANR F Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR G Zulassung Tätigkeitsumfang: 1,0 LANR H Anstellung Tätigkeitsumfang: 1,0 Summe 3 Pauschalen für Erstausstattung Konnektor 1.909,98 Stationäres Kartenterminal 435,00 TI-Startpauschale 900,00 Summe 3.244,98 Betriebskostenpauschalen für Installationsquartal Praxisausweis (SMC-B Karte) 15,50 Karte) (von 23,25 anteilig) ehba pro LANR 23,26 (von 3 x 11,63 anteilig) Betriebskosten 198,67 (von 298 anteilig) Summe 237,43 52
53 Beispielrechnung überörtl. BAG Praxis 3 Erster VSDM-Abgleich im Mai 2018, Q2/2018 Praxis 3 kein Arzt hat hier seinen hauptsächlichen Tätigkeitsort die Praxis erhält die Pauschalen für die Grundausstattung Pauschalen für Erstausstattung Konnektor 1.909,98 Stationäres Kartenterminal 435,00 TI-Startpauschale 900,00 Summe 3.244,98 Betriebskostenpauschalen für Installationsquartal Praxisausweis (SMC-B Karte) 15,50 Karte) (von 23,25 anteilig) Betriebskosten 198,67 (von 298 anteilig) Summe 214,17 53
54 Beispielrechnung überörtl. BAG Gesamtsummen hauptsächlicher Tätigkeitsort von Praxis 1 Summe 3,25 Praxis 2 Summe 3 Praxis 3 Grundausstattung Pauschalen für Erstausstattung Summe ,94 Betriebskostenpauschalen für Quartal 2/18 Summe 704,57 Betriebskostenpauschalen ab Quartal 3/18 Summe 906,79 54
55 Auszahlung TI-Pauschalen Praxis Kauf u. Installation TI-Komponenten in Betriebsstätte(n) Pro Betriebsstätte Durchführung VSDM-Abgleich Erstellung Online- Abrechnung (wie bisher) Ausweisung Pauschalen Honorarbescheid Auszahlung Pauschalen mit Restzahlung Prüfung der Abrechnung auf VSDM-Prüfnummer Ermittlung der Pauschalen je Betriebsstätte 55
56 Auszahlung der TI-Pauschalen 1 Praxis Kauf und Installation TI-Komponenten in Betriebsstätte(n) 2 Praxis Pro Betriebsstätte Durchführung VSDM-Abgleich Hinweis: Für die Auszahlung der Betriebskostenpauschalen muss in jeder Betriebsstätte jedes Quartal das VSDM durchgeführt werden. 3 Praxis Erstellung Online-Abrechnung (wie bisher) und Versand an KVB Hinweis: VSDM-Nachweis wird automatisch ins PVS eingespielt. Beim Erstellen der Online-Abrechnung wird VSDM-Prüfnummer beim jeweiligen Behandlungsfall mit übertragen. VSDM-Nachweis in Abrechnung wird nur berücksichtigt, wenn Behandlung des Patienten entsprechend abgerechnet wird. 56
57 Auszahlung der TI-Pauschalen 4 Prüfung der Abrechnung auf VSDM-Prüfnummer 5 Ermittlung der Pauschalen je Betriebsstätte 6 Ausweisung der Pauschalen im Honorarbescheid und Versand an Arztpraxis 7 Auszahlung der Pauschalen mit der Restzahlung 57
58 Was wir Ihnen empfehlen können Wenden Sie sich an Ihren System-betreuer. Er kennt die technischen Gegebenheiten Ihrer Praxis. Orientieren Sie sich an den Komponenten, die bereits vorliegen, wie Ihrem PVS. Prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Angebote genau auf Kostendeckung. Klären Sie Ihre Fragen oder Bedenken mit Ihrem Anbieter, bevor Sie unterzeichnen 58
59 Weitere Informationen zur TI (1/3) KVB FORUM TI-Sonderausgabe Dezember 2017 Neue Informationen und Erfahrungsbericht einer Praxis in aktueller Märzausgabe KVB Rundschreiben Aktuelle Informationen direkt an alle Praxen Im März: Wissenswertes zu TI-Angeboten, Erstattungspauschalen und deren Auszahlung 59
60 Weitere Informationen zur TI (2/3) KVB Homepage: Detaillierte Infos zu Komponenten, Finanzierung und E-Health-Gesetz sowie FAQs, Rundschreiben und Checklisten Präsentationen und Infoblätter dieser Veranstaltung fachportal.gematik.de/zulassungen Aktuelle Datenbank zu den von der gematik zugelassenen TI-Komponenten und Anbietern 60
61 Weitere Informationen zur TI (3/3) Zum Mitnehmen: Infoblätter zu TI-Themen TI-Grundlagen und VSDM Finanzierung Technische Voraussetzung und Komponenten Bestellung der SMC-B Karte Checkliste TI-Installation Patienteninfo VSDM (KBV) Komponenten zum Anfassen TI Industrieausstellung 5. Mai 2018 in München Hersteller und Anbieter informieren über ihre Geräte, Dienste und Angebote 61
62 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit istockphoto.com 62
63 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/kyoshino 2, 3, 35 istockphoto.com/cruphoto istockphoto.com/imagestock 9 63
64 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n Quelle: KVNO 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 23, 38, 41, 43 istockphoto.com/ extracoin 10, 11, 12, 14, 16, 18, 19, 20, 26, 38, 41, 43 Quelle: KBV 10 Quelle: KVNO 10, 11, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 23, 26, 38, 40, 41, 43, 44, 60 64
65 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n Quelle: KVNO 11, 12, 14, 16, 18, 20, 23, 24, 26, 30, 31, 32, 34, 38, 41, 43, 44, 60 Quelle: KVNO 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 23, 26, 38, 39, 41, 43, 60 Quelle: 17 Quelle:
66 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n Quelle: KVNO 22, 42 Quelle: 22 Quelle: Bundesärztekammer 25, 45 Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer 25, 45 66
67 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n Quelle: 28 Quelle: 28 istockphoto.com/-victor- 30, 31, 33, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55 istockphoto.com/ Joboy O G 30 67
68 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/ dutchicon 34 istockphoto.com/ slalomp 34 istockphoto.com/ extracoin 34 Quelle:
69 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n Quelle: 36 Quelle: 36 istockphoto.com/ Joboy O G 37, 56 istockphoto.com/ extracoin 34, 37, 46 69
70 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/-victor- 37, 50, 51, 54 istockphoto.com/-victor- 26 istockphoto.com/ extracoin 41 70
71 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/fingermedium 48, 49, 50, 51, 54 istockphoto.com/fingermedium 48, 49, 50, 51, 52, 54 istockphoto.com/fingermedium 50, 51, 52, 54 istockphoto.com/fingermedium 50, 51, 52, 54 71
72 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/ Joboy O G 56 istockphoto.com/ Makkuro_GL 57 istockphoto.com/ Joboy O G 57 istockphoto.com/ appleuzr 57 72
73 Bildnachweise Bild / Icon Bildnachweis Folie/n istockphoto.com/ appleuzr 57 istockphoto.com/ appleuzr 57 Quelle:
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