REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 4 - STRASSENWESEN UND VERKEHR

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Transkript:

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE ABTEILUNG 4 - STRASSENWESEN UND VERKEHR Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe An Verteiler Karlsruhe 06.03.2009 Name Hans Heinrich Kudlinski Durchwahl 0721 926-3508 Aktenzeichen 46b2-3848.9-3 / NATO-Gipfel 2009 (Bitte bei Antwort angeben) Regelung des Flugverkehrs in den Beschränkungsgebieten anlässlich des NATO- Gipfels 2009 (NfL I-51/09 bzw. AIP SUP VFR 5 vom 26.02.09) - Informationen an die Fachverbände Anlagen AIP SUP VFR 5 mit Karten Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen inzwischen bekannt sein dürfte, wurden zum Schutze des Luftraums vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für während des NATO-Gipfels am 03./04.04.2009 in der Zeit vom 01.04. bis 04.04.09 in Baden-Baden und Straßburg Flugbeschränkungsgebiete um die Veranstaltungsorte und in weiteren Teilen Baden-Württembergs und Rheinland-Pfalz angeordnet (gleiche Flugbeschränkungen wurden für den angrenzenden Teil Frankreichs durch die französischen Behörden angeordnet. Für Flüge nach Frankreich sind auch die Veröffentlichungen Frankreichs zu beachten). Mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde in Baden-Württemberg die Landespolizeidirektion Freiburg beauftragt TO-Gipfels 2009. Das Regierungspräsidium Karlsruhe - Luftfahrtbehörde - führt die in diesem Zusammenhang die erforderlichen luftrechtlichen, nicht polizeilichen Maßnahmen aus. Wir Dienstgebäude Schlossplatz 4-6 76131 Karlsruhe Telefon 0721 926 0 Fax 0721 93340248 abteilung4@rpk.bwl.de www.rp.baden-wuerttemberg.de www.service-bw.de ÖPNV Haltestellen Marktplatz und Kronenplatz Parkmöglichkeit Schlossplatz Tiefgarage

- 2 - bitten Sie, die zuständigen Behörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und den Inhalt dieses Schreibens sowie die beigefügten Anlagen Ihren Mitgliedern und den Lesern Ihrer Fachzeitschriften bekannt zu machen. Soweit Sie als Verband im Rahmen der entsprechenden Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) auch für die Erteilung von Außenstart- und - landeerlaubnisse z.b. für Hängegleiter, Gleitsegel und Sportfallschirme zuständig sind, möchten wir Sie bitten, diese direkt zu informieren und die beigefügten Anlagen an diese weiterzuleiten, weil wir als Luftfahrtbehörde offiziell weder Zugang noch Kenntnis über die Lage der Gelände und die Anschriften der Erlaubnisinhaber besitzen. Ferner weisen wir auf Folgendes hin: 1. In den Beschränkungsgebieten dürfen gem. Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen anlässlich des NATO- Gipfels in Baden-Baden und Straßburg keine Flugbewegungen nach Sichtflugregeln und Aufstiege durch Luftfahrzeuge (Ballone/Modellflugzeuge) - bis auf die dort erwähnten Ausnahmen - durchgeführt werden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Text der beigefügten Bekanntmachung verwiesen. Zeitweise möglich werdende Aufhebungen der Beschränkungen werden im Bedarfsfalle durch NOTAM veröffentlicht. 2. Die Platzhalter/Geländehalter sind aufgrund ihrer Organisationsverantwortung verantwortlich dafür, dass auf den ihnen unterstellten Flugplätzen/Geländen keine Starts und Landungen sowie Aufstiege während der Aktivierung durchgeführt werden bzw. werden können (ausgenommen Modellflugzeuge im Beschränkungsgebiet Rheingraben bis 150 m über Grund). Hierzu haben sie alle Maßnahmen zu treffen, um Starts bzw. Landungen zu verhindern. Neben Informationen über Art und Zeit der Beschränkungen an die Piloten und Flugzeughalter bzw. Platz- /Geländebenutzer (persönlich oder/und durch Aushang auf dem Flugbetriebsgelände) sind gegebenenfalls auch Maßnahmen zu treffen, die solche Handlungen körperlich unterbinden (z.b. Sperrung der Pisten durch Barrieren, Anforderung polizeilicher Unterstützung).

- 3-3. Wir weisen zusätzlich ausdrücklich auf die persönliche Pflicht eines jeden Luftfahrzeugführers hin, sich gem. 3a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) bei der Vorbereitung eines Fluges/Aufstieges mit allen Unterlagen und Informationen vertraut zu machen, die für die sichere Durchführung des Fluges erforderlich sind. Hierzu gehören in dem hier vorliegenden Fall auch die Einholung von NOTAM über die mögliche Aktivierung/Deaktivierung der vorgesehenen Beschränkungsgebiete. Einzelheiten über Orte, Arten und zeitliche Wirksamkeiten wurden in diesen Tagen allen Beziehern des Luftfahrthandbuches AIP VFR in Form einer AIP SUP VFR 5 (ENR) vom 26.02.09 sowie als NfL I-51/09 übermittelt. Weitere Daten einschließlich Karten können unter der Homepage der DFS www.dfs.de eingesehen und abgerufen werden. Wir müssen außerdem darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen gegen die angeordneten Flugbeschränkungen nach 62 Luftverkehrsgesetz strafrechtlich zu verfolgen sind. Der Unterzeichner Herr Kudlinski ist für weitere Fragen und Hilfen vor und während des gesamten Zeitraums des NATO-Gipfels unter der o.a. Rufnummer zu erreichen. Für Ihre Mitarbeit möchten sich alle an der Durchführung dieser Aufgabe beteiligten Behörden und Mitarbeiter bedanken. Mit freundlichen Grüßen Hans Heinrich Kudlinski

- 4 - V e r t e i l e r : Messe Friedrichshafen Aero Neu Messe 1 88046 Friedrichshafen presse@messe-fn.de Redaktion aerokurier (für aerokurier und Flugrevue ) Ubierstraße 83 53173 Bonn readktion@aerokurier.de AOPA-Germany (für AOPA-Letter ) Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.v. Außerhalb 27 63329 Egelsbach-Flugplatz info@aopa.de Deutscher Aero Club (DAeC) e.v. Hermann-Blenk-Straße 28 38108 Braunschweig info@daec.de Deutscher Fallschirmsportverband (DFV) e.v. Comotorstraße 5 66802 Überherrn info@dfv.de Deutscher Hängegleiterverband (DHV) e.v. Miesbacher Straße 2 83701 Gmund am Tegernsee pr@dhv.de bjoern@dhv.de

- 5 - Deutscher Modellflieger Verband (DMFV) e.v. Pressestelle Hans-Henny-Jahnn-Weg 51 22085 Hamburg dmfv@wm-medien.de redaktion@wm-medien.de Deutscher Ultraleichtflugverband (DULV) e.v. Mühlweg 9 71577 Großerlach-Marbach JKonrad@dulv.de Baden-Württembergischer Luftfahrtverband (BWLV) e.v. (für der adler ) Geschäftsstelle Herdweg 77 70193 Stuttgart info@bwlv.de loehmann@bwlv.de Pilot und Flugzeug Redaktion Regensburger Str. 61 D-94315 Straubing info@pilotundflugzeug.de Luftsportverband-Rheinland-Pfalz e.v. Postfach 164 55561 Bad Sobernheim geschaeftsfuehrer@lsvrp.de

- 6 - Nachricht hiervon per e-mail: Innenministerium des Landes Baden-Württemberg Herr Liesche Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Frau Dr. Pradel Landesbetrieb für Mobilität Rheinland-Pfalz Referat Luftverkehr Regierungspräsidien - Freiburg - Stuttgart - Tübingen RP Stuttgart - Abteilung 6 Ref. 64 / Ö - Herr Buth Polizeihubschrauberstaffel des Landes Baden-Württemberg Beauftragte für Luftaufsicht - Herr Hausmann - Herr Wegmann - Herr Spannagel - Herr Bernstein - Herr Gründler Regierungspräsidium Karlsruhe - Abteilung 6 - LPD - Postfach Natogipfel - Herr Bühler - KOB Mit freundlichen Grüßen Hans Heinrich Kudlinski