AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 5 (Kompetenzzentrum Gesundheit) UA Sanitätswesen Betreff: Impfkonzept 2012 Datum: 04.05.2012 Zahl: 12-SAN-101/ -2011 (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) Auskünfte: Dr. Wallenko, MAS Telefon: 050 536 15071 Fax: 050 536 15050 e-mail: abt5.sanitaetswesen@ktn.gv.at Firma Herba Chemosan Klagenfurt Flatschacher Straße 57 Firma Jacoby Pharmazeutika AG Emil Hölzel Weg 56 9073 Viktring An die Ärztekammer für Kärnten St. Veiter Straße 34/2 Herrn Dr. Pekka Muttonen Othmar Crusiz Straße 13 9500 Villach An die Österreichische Apothekerkammer Landesstelle Kärnten Alter Platz 24/II An das Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee Med. Direktion St. Veiter Straße 47 An das LKH Villach Med. Direktion Nikolaigasse 43 9500 Villach Das Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee sowie das LKH Villach werden ersucht, die do. Kinderinternen Abteilungen und Anstaltsapotheken über gegenständliches Schreiben zu informieren. Das seitens des Bundesministeriums für Gesundheit mit Zl. BMG 21800/0163-III/7/2011 vom 20.12.2011 übermittelte Schreiben wird hier auszugsweise wiedergegeben: Im Zusammenhang mit dem kostenlosen Impfkonzept 2012 für Kinder und Jugendliche hat am 11. November 2011 die Eröffnung der Ausschreibung stattgefunden. Die Bundesbeschaffung GmbH wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zwischenzeitlich ersucht, den Zuschlag für die zur Verabreichung gelangenden Impfstoffe zu erteilen.
Seite 2 Für das Jahr 2012 werden folgende Impfstoffe zur Verfügung gestellt: Impfstoff Bezeichnung Lieferfirmen Hepatitis-B-Impfstoff HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml Sanofi Pasteur MSD Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff M-M-RvaxPRO Sanofi Pasteur MSD Rotavirus-Impfstoff Rotarix GlaxoSmithKline DTP-IPV-Hib-HepB-Impfstoff Infanrix Hexa GlaxoSmithKline Konjugierter Pneumokokken-Impfstoff Synflorix GlaxoSmithKline Vorgenannte Impfstoffe sind ausschließlich für Kinderimpfungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr heranzuziehen (Ausnahme: MMR-Impfstoff). Impfkonzept 2006 Kärnten Das Land Kärnten hat gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten und der Österreichischen Apothekerkammer/Landesverband Kärnten das Impfkonzept weiterentwickelt. Die wesentliche Neuerung ist eine Umstellung auf ein Scheckheft-System, wobei alle nach dem 30.9.2006 geborenen Kinder, basierend auf einem Anforderungsschein, ein Impfscheckheft erhalten. Sechsfachimpfung- Infanrix Hexa Bei der Sechsfachimpfung ist nach dem 2+1 Schema vorzugehen, wobei eine Grundimmunisierung jeweils im 3. und im 5. Lebensmonat erfolgt sowie eine Auffrischung ab dem 12. Lebensmonat. Hepatitis B-Impfung Sonderregelung Kinder HBsAg-positiver Mütter sollen im Alter von einem Monat eine Dosis HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml erhalten (2. Teilimpfung). Diese Indikationsimpfung wird bezahlt, jedoch ist die Abwicklung über Impfgutscheine nicht zweckmäßig. Daher kann in diesen seltenen Einzelfällen der Impfstoff mit Einzelrezept und dem Vermerk Gratisimpfung IND geimpft werden. Es können nur HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml- Einzelimpfungen bei plausiblem Geburtsdatum verrechnet werden. Pneumokokken Ab 2012 wird nunmehr auch die kostenlose Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder (anstatt wie bisher lediglich für Risikokinder) ermöglicht. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass mit dem Impfkonzept 2012 eine Umstellung auf das 2+1-Schema erfolgt (3., 5. und 12. Lebensmonat); die 3. Teilimpfung verschiebt sich damit auf das 12. Lebensmonat. Es wird ersucht, folgende Übergangsbestimmungen zu beachten: Alle Risikokinder, welche bisher mit dem 3+1-Schema angeimpft wurden, sollen nach diesem Schema fertig geimpft werden. Die wenigen bisher ungeimpften Risikokinder, welche vor dem 1. September 2011 geboren wurden, aber das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können gegen Vorlage eines vom behandelnden Arzt gezeichneten Anforderungsscheines mit Angabe einer medizinischen Indikation wie bisher Impfgutscheine erhalten. (2+1-Schema bzw. Anzahl je nach Alter bei Erstimpfung). Für Kinder, die älter als zwei Jahre sind, ist eine Gratisimpfung mit konjugiertem Pneumokokkenimpfstoff in Hinkunft generell nicht vorgesehen.
Seite 3 Kinder ohne besonderes individuelles Risiko, die nach dem Stichtag 1.9.2011 geboren sind, sollen nach dem Schema 2+1 mit dem 10valenten Impfstoff (Synflorix) geimpft werden. Bei jenen Nicht-Risikokindern, die bereits eine Impfung mit Synflorix erhalten haben, ist die Impfserie nach dem 2+1 Schema zu komplettieren. Für jene Kinder, die bereits eine Impfung mit dem 13valenten Impfstoff erhalten haben, kann die Impfserie mit dem 10valenten Impfstoff nach dem 2+1 Schema neu begonnen werden. Die am Impfkonzept beteiligten ÄrztInnen werden ersucht, die Eltern all jener Kinder, welche bisher keine oder erst eine Impfung mit dem 13valenten Impfstoff erhalten haben und zwischen dem 1.9. und dem 30.11.2011 geboren wurden, auf die Möglichkeit der Gratisimpfung mit Synflorix hinzuweisen. Dazu ist es erforderlich, einen mit den Stammdaten des Kindes ausgefüllten Pneumokokken-Anforderungsschein (in jedem bisher ausgestellten Impfscheckheft vorhanden) ohne Angabe einer medizinischen Indikation einzusenden oder an die Faxnummer 050536 15100 zu faxen. Alle ab 1. Dezember 2011 geborenen Kinder bekommen auf Anforderung neue Impfscheckhefte zugesandt, welche Gutscheine für Synflorix von vornherein enthalten. Jene Kinder, die bereits zwei oder mehr Impfungen des 13valenten Impfstoffs erhalten haben, mögen außerhalb des Gratis-Kinderimpfkonzepts komplettiert werden und bekommen keine Impfgutscheine. Der 13valente Impfstoff steht im Gratis-Impfkonzept derzeit nicht zur Verfügung. Synflorix kann ab dem 30. Jänner 2012 kostenlos verimpft werden. Masern-Mumps-Röteln Die Landessanitätsdirektion weist erneut auf die Möglichkeit der Gratisimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln für alle Kärntnerinnen und Kärntner bis zum vollendeten 45. Lebensjahr hin. Der Impfstoff kann gegen Vorlage eines Rezepts mit dem Vermerk Gratisimpfung in allen öffentlichen Apotheken bezogen werden. Alle am Impfkonzept teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können die Impfhonorare mit dem Land wie bei Kinderimpfungen verrechnen. Diese Regelung soll bis auf weiteres aufrecht bleiben und dient zur Schließung von Impflücken im Jugend- und Erwachsenenalter. Rotavirus Keine Änderung. Obere Altersgrenze beachten! Die Impfstoffkosten der im Rahmen des Impfkonzeptes bereitgestellten Impfstoffe werden zu 2/3 vom Bund bzw. zu je 1/6 von den Ländern und Sozialversicherungsträgern getragen. Obere Altersgrenzen für die kostenlose Impfung im niedergelassenen Bereich Bezeichnung der Arzneispezialität HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml M-M-RvaxPRO Rotarix Infanrix hexa Synflorix Altersgrenze 1. Lj (Sonderregelung s. oben) vollendetes 45. Lj. vollendete 26. Woche vollendetes 6. Lj. vollendetes 2. Lj.
Seite 4 Auf zwei Regelungen wird besonders hingewiesen: 1. Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb Kärntens können nicht in das Kärntner Impfkonzept 2006 aufgenommen werden. Einzelrezepte mit einer Adresse außerhalb Kärntens werden ausnahmslos abgewiesen. Die Kosten für an diese Kinder verabreichte Impfstoffe werden dem Arzt in Rechnung gestellt. 2. Für Kinder, die nach dem 30.9.2006 geboren wurden, dürfen keine Rezepte mit dem Vermerk Gratisimpfstoff ausgestellt werden (Ausnahmen: Masern-Mumps-Röteln bei über Sechsjährigen und Hepatitis B). Impfplan 2011 bzw. 2012 Nach Beschluss des Nationalen Impfgremiums vom 13. Dezember 2011 bleibt der Impfplan 2011 bis Ende Jänner 2012 in Kraft bleibt. Eine Veröffentlichung des neuen Impfplanes 2012 ist für die zweite Januarhälfte 2012 vorgesehen. Der gültige Impfplan kann bei Bedarf über die Website des BMG (www.bmg.gv.at) in elektronischer Form bezogen werden. Die genaue Kenntnis dieses Planes ist Voraussetzung für jede Impftätigkeit. Er stellt den Stand der medizinischen Wissenschaft dar. Abweichungen vom Impfplan sind vom Impfarzt individuell zu verantworten. Impfaufklärung und Einwilligung - Drucksorten Das Land Kärnten stellt Aufklärungs- und Einwilligungsblätter zur Verfügung. Die Drucksorten stehen im pdf-dateiformat auf http://www.gesundheitkaernten.at/fachgebiete/formulare/einverst.html zum download bereit. Auf die Empfehlungen zur Aufklärung im Impfplan wird hingewiesen. Es wird empfohlen, die Anwender-Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffherstellers jedem Impfling bzw. dessen Erziehungsberechtigten im vollen Wortlaut vor der Impfung nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Entsprechende Drucksorten werden ebenfalls online gestellt bzw. sind von der Online-Datenbank der nationalen Zulassungsbehörde http://pharmaweb.ages.at/pharma_web/asergebnis.jsf, oder bei der europäischen Zulassungsbehörde auf www.ema.europa.eu direkt als pdf-datei abrufbar. Dokumentation Jede Impfstelle ist zur internen Dokumentation der durchgeführten Impfungen verpflichtet. Festgehalten werden müssen dabei: Datum der Verabreichung der Impfung, Versicherungsnummer und/oder Name und Geburtsdatum, Art der Impfung, Chargennummer. Bruch, Schwund oder Ablauf von Impfstoffen Auf allen Stufen der Distribution (Großhandel, Apotheke, niedergelassener Arzt) mögen folgende Prinzipien angewendet werden: 1. First in, first out. 2. Bedarfsorientierte Lagermengen. 3. Der Verfüger haftet für die Ware ab Übernahme. Die UA Sanitätswesen wird auch in Hinkunft nur vereinbarungsgemäß verwendete Impfstoffe abrechnen.
Seite 5 Reaktionen und Nebenwirkungen bei Impfungen Auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (www.basg.at - Pharmakovigilanz-Formulare-Humanarzneimittel) steht ein Dokumentationsblatt für Nebenwirkungen/Reaktionen bei Impfungen im pdf-format zum download bereit. Alle Impfärzte werden ersucht, dieses im Bedarfsfall konsequent zu verwenden und Nebenwirkungen direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Institut Pharmakovigilanz, Schnirchgasse 9, 1030 Wien, Fax: 050 555-36207, und in Kopie an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 / UA Sanitätswesen, FAX: 05 0536 15050, E-Mail: abt5.sanitaetswesen@ktn.gv.at zu melden. Für fachliche Auskünfte seitens der Abteilung 5 / UA Sanitätswesen steht Ihnen Dr. Heimo Wallenko, MAS (Tel.Nr.: 05 0536-15071 oder heimo.wallenko@ktn.gv.at) zur Verfügung. Für den Landeshauptmann: Dr. in Oberleitner, MPH FdRdA