Informationen und Hinweise zum Bewerbungsverfahren ( Direkteinstieg ) Sie interessieren sich für eine Tätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und möchten sich in unserem Hause bewerben? Nachfolgende Ausführungen sollen Ihnen nützliche Informationen und Hinweise für Ihre Bewerbung und das Bewerbungsverfahren liefern. Inhaltsverzeichnis Einstellungsvoraussetzungen... 2 Wie bewerbe ich mich?... 3 Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?... 3 Ich habe einen ausländischen Studienabschluss erworben, was muss ich hierbei beachten und einreichen?... 4 Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen, ab wann kann ich mich bewerben?... 4 Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens?... 4 Erhalte ich meine Unterlagen zurück?... 5 Werden die Kosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center übernommen?... 5 Ist eine Initiativbewerbung erfolgsversprechend?... 5 Allgemeine Hinweise: Die BaFin ist bestrebt den Anteil schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter Menschen weiter zu erhöhen und daher an Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen besonders interessiert. Den gesetzlichen Vorgaben nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX und den besonderen Belangen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Frauen wird Rechnung getragen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wir verbinden eine fordernde Berufstätigkeit mit der Wahrung eines ausgleichenden Familienlebens. Neben einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit) bestehen grundsätzlich weitere Möglichkeiten, wie z.b. eine Teilzeitbeschäftigung oder ein Telearbeitsplatz, soweit dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die BaFin verfügt an beiden Dienstsitzen über eigene Kindertagesstätten. Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Stand: November 2016 1/5
Einstellungsvoraussetzungen Die konkreten Einstellungsvoraussetzungen sind der jeweiligen aktuellen Stellenausschreibung zu entnehmen. Sie richten sich insbesondere nach der jeweiligen Laufbahn und dem zu besetzenden Dienstposten. Zu unterscheiden sind die Laufbahnen des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes. Folgende Anforderungen werden für die jeweilige Laufbahn allgemein gestellt: Für die Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes ist eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich. Grundsätzlich gilt für die Berücksichtigung in einem externen Auswahlverfahren für die Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes, dass die geforderten Kriterien an den Ausbildungsgang (geforderter Ausbildungsgang bzw. Schwerpunkt) und die Gesamtabschlussnote zwingend erfüllt werden müssen. Als Nachweis für den Abschluss und die Gesamtabschlussnote des Ausbildungsgangs dient bspw. Ihr entsprechendes IHK-Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist nicht ausreichend. Entspricht der Ausbildungsgang und/oder die Gesamtabschlussnote nicht den diesbezüglichen Angaben im Anforderungsprofil, kann Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Für die Laufbahn des gehobenen Dienstes ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Diplom-(FH) bzw. akkreditierter Bachelorabschluss, erforderlich. Für die Laufbahn des höheren Dienstes ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium, Diplom-(Uni) bzw. akkreditierter Masterabschluss oder erste und zweite juristische Staatsprüfung (früher: erstes und zweites Staatsexamen), erforderlich. Grundsätzlich gilt für die Berücksichtigung in einem externen Auswahlverfahren für die Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes, dass die geforderten Kriterien an den Studiengang (z.b. Bachelor- oder Masterabschluss, Studienrichtung und/oder Schwerpunkt) und die Gesamtabschlussnote zwingend erfüllt werden müssen. Zudem muss Ihr Bachelor- oder Masterstudiengang akkreditiert sein. Eine Akkreditierung erfolgt durch lizensierte nationale Akkreditierungsagenturen wie z.b. FIBAA, AQAS und ACQUIN. Wichtig ist dabei, dass Ihr Studiengang zum Zeitpunkt des Abschlusserwerbs akkreditiert ist. Eine Übersicht (inkl. Suchfunktion) der akkreditierten Studiengänge finden sie unter Akkreditierungsrat oder auf der Homepage der jeweiligen Akkreditierungsagentur bzw. Hochschule/Universität. Entspricht der Studiengang nicht der geforderten Studienrichtung, liegt keine Akkreditierung zum Abschlusszeitpunkt vor oder liegt die Gesamtabschlussnote unterhalb der geforderten Notengrenze des Anforderungsprofils, kann Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Stand: November 2016 2/5
Wie bewerbe ich mich? Sie können Ihre Bewerbung innerhalb der angegebenen Frist und unter Angabe der Kennzahl der Ausschreibung per E-Mail oder postalisch einreichen. Ihre elektronische Bewerbung per E-Mail reichen Sie bitte in einer zusammengefassten DOC- oder PDF- Datei ein. Bitte beachten Sie, dass für Ihre E-Mail eine maximale Größe von 18 MB nicht überschritten werden darf. Wir präferieren eine elektronische Bewerbung. E-Mail: Karriere@bafin.de (max. Größe: 18 MB, für E-Mail inkl. Anhang) Postalisch: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen? Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens legen wir Wert auf vollständige, korrekte und aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten: Anschreiben Vollständiger Lebenslauf Akademische Nachweise über erworbene Studienabschlüsse (Urkunde und Zeugnis) Akkreditierungsnachweis Ihres Studiums, aus dem die akkreditierende Stelle/Agentur und die Dauer der Akkreditierung hervorgeht (z.b. Akkreditierungsurkunde für Studiengang oder Nachweis der Systemakkreditierung der Hochschule/Universität) Arbeitszeugnisse, ggf. Praktikumszeugnisse Schriftliche Einverständniserklärung (inkl. Unterschrift) zur Weiterleitung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (siehe Seite 4) Ggf. Nachweis über bestehende Schwerbehinderung (Ausweis) oder Gleichstellung (Gleichstellungsbescheid), sofern diese geltend gemacht werden soll. In jedem Fall ist die Kennzahl des Stellenangebots anzugeben, auf welches sich Ihre Bewerbung bezieht. Zudem möchten wir Sie bitten, uns Ihre aktuellen Kontaktdaten für unsere Korrespondenz im Bewerbungsverfahren mitzuteilen. Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Stand: November 2016 3/5
Ich habe einen ausländischen Studienabschluss erworben, was muss ich hierbei beachten und einreichen? Ausländische Hochschulabschlüsse bedürfen einer gutachterlichen Stellungnahme zur Anerkennung der Vergleichbarkeit des ausländischen Bildungsabschlusses mit einem deutschen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss durch die dafür zuständige Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz. Diesbezüglich benötigen wir Ihre Studiendokumente (Zeugnis, Urkunde, Supplement, ggf. Studienordnung) in Originalsprache. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmung ist zudem eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits mit dem Inhalt beizufügen, dass Sie mit der Weiterleitung Ihres Studienabschlusses an die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) zwecks Anerkennung der Vergleichbarkeit, einverstanden sind. Bitte unterschreiben Sie Ihre Einverständniserklärung handschriftlich und fügen diese Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Eine weitere Berücksichtigung Ihrer Bewerbung im Auswahlverfahren erfolgt nur bei einer positiven Anerkennung durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB). Bis zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung über die Anerkennung der Vergleichbarkeit Ihres Studiums, erfolgt Ihre Teilnahme am Auswahlverfahren unter Vorbehalt. Nähere Information zur Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Kultusministerkonferenz. Ich habe mein Studium noch nicht abgeschlossen, ab wann kann ich mich bewerben? Eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung bei noch offenem Bachelor- oder Masterabschluss, Diplom (FH)/(Uni) bzw. zweiter juristischer Staatsprüfung kann nur dann erfolgen, wenn Ihr Studienabschluss spätestens sechs Monate nach Fristende der Ausschreibung durch Vorlage der Urkunde und des Zeugnisses (inkl. Gesamtnote) nachgewiesen werden kann. Sofern Ihnen ein Nachweis über Ihren Studienabschluss und die Gesamtabschlussnote noch nicht vorliegt, erfolgt eine Berücksichtigung im weiteren Auswahlverfahren unter Vorbehalt des späteren Nachweises. Der Nachweis muss bis spätestens sechs Monate nach Fristende des Auswahlverfahrens nachgereicht werden. Anderenfalls scheidet eine weitere Berücksichtigung im Auswahlverfahren aus. Wie ist der Ablauf des Bewerbungsverfahrens? Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten für Ihre Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in Ausnahmefällen postalisch. Sofern Sie mit Ihrer Bewerbung das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen und für ein persönliches Gespräch ausgewählt wurden, erhalten Sie eine Einladung für ein Vorstellungsgespräch. Die Einladung erfolgt in der Regel vier bis sechs Wochen nach Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Stand: November 2016 4/5
Ende der Ausschreibungsfrist per E-Mail (in Ausnahmefällen postalisch). Im Einzelfall kann sich der Zeitraum der Rückmeldung verlängern. Das Auswahlverfahren für die Laufbahn des einfachen und des mittleren Dienstes besteht aus einem Interview. Das Auswahlverfahren für die Laufbahn des gehobenen Dienstes besteht aus einem strukturiertem Interview und einem Englischtest. Das Auswahlverfahren für die Laufbahn des höheren Dienstes ist zweistufig. In einem ersten Schritt erfolgt ein fachliches Interview. Bei Bestehen des Interviews werden Sie zur zweiten Stufen, einem Assessment Center und Englischtest, eingeladen. Zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens werden hausintern die zuständigen Stellen hinsichtlich der Einstellung/en beteiligt. Nach deren Zustimmung werden die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber kontaktiert und erhalten ein Einstellungsangebot. Die Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Besetzung nicht zum Zuge kommen konnten, erhalten eine Absage. Erhalte ich meine Unterlagen zurück? Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Wir bitten Sie daher, von der Übersendung von Originaldokumenten abzusehen. Werden die Kosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center übernommen? Die Kosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch und Assessment Center werden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des Bundesreisekostengesetzes übernommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Reisekostenerstattung im Rahmen von Vorstellungsreisen. Ist eine Initiativbewerbung erfolgsversprechend? Die BaFin ist gehalten, alle vakanten Stellen öffentlich auszuschreiben. Aus diesem Grund können ausschließlich Bewerbungen im Rahmen einer Ausschreibung entgegengenommen werden. Unter der Rubrik Stellenangebote finden Sie auf unserer Homepage eine Übersicht der aktuellen Ausschreibungen. Daher möchten wir Sie bitten, auf eine Initiativbewerbung zu verzichten, da diese aus den o.g. Gründen mit einer Absage beantwortet werden muss. Die Möglichkeit eines Bewerbungspools oder einer Warteliste besteht nicht. Referat ZI 1 Besondere Fragen der Personalarbeit Stand: November 2016 5/5