Klimaschutz- und Energieleitbild für die. Gemeinde Schieren

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Transkript:

Klimaschutz- und Energieleitbild für die Gemeinde Schieren

1 Einleitung Um den natürlichen und ländlichen Lebensraum der Gemeinde Schieren zu erhalten und nachhaltig für die kommenden Generationen zu sichern, ist es erforderlich im Sinne der internationalen Klimaabkommen lokal tätig zu werden. Im Rahmen des Klimapaktes setzt sich die Gemeinde für eine nachhaltige Entwicklung ein und fördert Möglichkeiten zum Schutz des Klimas durch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien (z.b. Solarenergie). Zugleich werden konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der CO 2 Emissionen auf dem Gemeindegebiet ergriffen. Die Gemeinde Schieren wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten den verantwortlichen Umgang mit Ressourcen aller Art in die kommunalen Entwicklungspläne integrieren und mit konkreten Maßnahmen einen kontinuierlichen und nachweisbaren Beitrag zu diesem Ziel leisten. Um dieses Ziel zu erreichen ist die Gemeinde Schieren im Jahre 2013 dem nationalen Klimapakt zwischen Staat und Gemeinden beigetreten. Im Rahmen des Klimapakts beabsichtigt die Gemeinde Schieren, spätestens im Jahre 2017 die erste Zertifizierungsstufe des European Energy Award (EEA) zu erreichen. Konkrete Ziele werden in diesem Dokument auf der Grundlage der sechs Handlungsfelder des EEA-Maßnahmenkataloges formuliert: Entwicklungsplanung und Raumforderung Kommunales Energiemanagement Versorgung und Entsorgung Mobilität Interne Organisation Kommunikation und Kooperation Sie stellen eine freiwillige Selbstverpflichtung dar und sollen in konkreten Fällen die Entscheidungsprozesse vereinfachen, vereinheitlichen und transparent gestalten.

2 Qualitative Ziele 2.1 Kommunikation, Kooperation Durch die regelmäßige Veröffentlichung von Artikeln in der Gemeindezeitung De Louis und durch die Erweiterung der gemeindeeigenen Internetseite um eine eigene Rubrik zum Klimapaktprogramm sollen die Bürger verstärkt für energie-, umwelt- und klimaschutzrelevante Themen sensibilisiert werden. Zum Ausbau des Beratungsangebotes für die Bürger, baut die Gemeinde ihre Zusammenarbeit mit MyEnergie aus und fördert die verstärkte Nutzung des Infopoint Angebotes sowie die Durchführung von Veranstaltungen zu Energie- und Klimaschutzthemen. In Zusammenarbeit mit dem Klimateam werden konkrete öffentlichkeitswirksame Aktionen organisiert und durchgeführt (Informationsversammlungen, Aktionen mit der Schule bzw. mit Vereinen, ). Die von der Gemeinde erhobenen Verbrauchsdaten der kommunalen Gebäude für Heizung, Strom und Wasser werden den Bürgern alljährlich in Form eines Kurzberichts zugänglich gemacht der in der Gemeindezeitung und auf der Internetseite veröffentlicht wird. Die Kooperation und der Austausch mit den anderen Nordstadtgemeinden soll im Rahmen des Klimapaktes ausgebaut und intensiviert werden.

2.2 Entwicklungsplanung und Raumordnung Die Gemeinde Schieren nutzt im Rahmen der Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes (PAG) die verfügbaren Möglichkeiten und Planungsinstrumente zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für energieeffiziente Siedlungskonzepte (Schéma directeur). In der Raumplanung sollen auch energetische Aspekte in verstärktem Umfang berücksichtigt werden. So soll auf die Gebäudeausrichtung, -dichte und abstände geachtet werden, Baulücken sollen geschlossen werden, leerstehende Gebäude aktiviert und saniert werden. Zudem soll das Informations- und Beratungsangebot der Gemeindeverwaltung bzw. des MyEnergy Infopoint bezüglich der Planung von Neubauten und der energetischen Sanierung von Altbauten weiter ausgebaut werden. 2.3 Kommunale Gebäude Die Gemeinde führt für sämtliche gemeindeeigenen Gebäude ein detailliertes Monitoring der Verbrauchswerte für Heizung, Strom und Wasser ein. Die Verbrauchsdaten werden künftig regelmäßig erhoben und ausgewertet. Verwendet wird hierfür die Software Enercoach die der Gemeinde im Rahmen des Klimapaktes kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ermittelt die Gemeinde künftig auch regelmäßig (alle 1-3 Jahre) Kennzahlen zum Gesamtverbrauch von Strom und Wasser sowie für die Gesamtproduktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequelle auf dem gesamten Gemeindegebiet (Pro Kopf-Werte). Neue kommunale Gebäude werden konsequent im Niedrigenergie-, Passivhaus-, oder Plusenergie-Standard errichtet. Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energiequellen wird gezielt gefördert. Umgesetzt wurde dieser Ansatz bereits beim Bau der neuen Schule. Bei bestehenden Gebäuden, wie z.b. dem aktuellen Gemeindehaus, besteht die Bestrebung die thermische Hülle und die Gesamt- Energieeffizienz systematisch zu verbessern. Bei Dämmmaßnahmen an gemeindeeigenen Gebäuden und bei Neubauten sollen künftig vorrangig ökologisch und nachhaltig produzierte Dämmstoffe eingesetzt werden, sofern dies unter wirtschaftlichen Geschichtspunkten vertretbar ist.

Ohnehin anstehende Reparaturen und Sanierungsarbeiten an gemeindeeigenen Gebäuden sollen mit der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Mögliche Einsparpotentiale die sich durch durch technischen Fortschritt ergeben, sollen fortlaufend genutzt werden sofern die ökonomische Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im Falle der öffentlichen Beleuchtung wird die Gemeinde die kommunale Straßenbeleuchtung schrittweise auf sparsame LED-Technologie umrüsten. 2.4 Versorgung, Entsorgung Die Erstellung einer Energiepotentialanalyse (Solarenergie, Biomasse [Hackschnitzel],...) soll dazu beitragen den Anteil an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen. Um die Bürger für das Thema Wasserverbrauch zu sensibilisieren, wird die Gemeinde in Zukunft den vorjährigen individuellen Wasserverbrauch auf der Wasserrechnung mitangeben. Die Tarife für die Müllentsorgung werden regelmäßig an die aktuellen Kosten angepasst. 2.5 Mobilität Das Angebot und die Qualität des öffentlichen Verkehrs werden im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten noch stärker verbessert. Die Kombination von verschiedenen Verkehrsmitteln, beispielsweise des öffentlichen Nahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs wird gefördert. Im neuen PAG wird großer Wert auf eine noch weitere Verbesserung der Infrastrukturen für sanfte Mobilität gelegt. Ein neues Verkehrskonzept (Auftrag einer Studie im Dezember 2014) soll die bewohnten Gemeindestraßen zu 30er Zonen ausweisen. Um der jungen Generation die Wichtigkeit des Klimaschutzes zu vermitteln, sollen Schulwegaktionen (z.b. Zu-Fuß-zur-Schule [Pedibus]) in Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal und den Eltern organisiert werden.

Die Gemeinde versucht bei zukünftigen Anschaffungen möglichst die sparsamsten Modelle zu bevorzugen. Eine konstante Überwachung des Verbrauchs der kommunalen Fahrzeuge wird eingeführt. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, nimmt die Gemeinde bereits am Nordstadtprojekt E-movin (mehrere E-Bikes und E- Autos) teil. Die Gemeinde setzt sich dafür ein, dass die gemeindeeigenen E-Bikes künftig verstärkt vom Gemeindepersonal genutzt werden. Die Gemeinde will weiterhin verstärkt an nationalen Mobilitätsaktionen (Dag ouni Auto, usw. ) teilnehmen. 2.6 Interne Organisation Um bei der Beschaffung konsequent auf Energie- und Umweltaspekte zu achten, erstellt die Gemeinde Beschaffungsrichtlinien und setzt diese konsequent um (z.b. nur Papier aus zertifiziertem Zellstoff (PEFC/FSC), nur energieeffiziente Computer und Elektro-Geräte (z.b. Energy-Star bei Computer und Elektronikgeräten, Verwendung ökologischer Reinigungsmittel,...). Das Leitbild und die Zielsetzungen darin werden allen Gemeindeangestellten vorgestellt. Die Entwicklungen der Zielsetzungen werden intern und extern kommuniziert. Im kommunalen Haushalt wird dauerhaft ein Posten für klimapaktrelevante Aktivitäten geschaffen (mindestens 1 /Einwohner). Die Gemeinde erstellt ein Organigramm für alle Gemeindemitarbeiter mit genauer Zuordnung der Pflichten und Zuständigkeiten für Arbeiten im Rahmen des Klimapaktes (Verbrauchserfassung).

3 Quantitative Ziele Die Gemeinde Schieren orientiert sich in diesem Leitbild an klar nachvollziehbaren und bilanzierbaren Zielen im Bereich der Klimaschutzpolitik. Betrachtet und bilanziert werden die Ziele im Zeitraum von 2015 (nach der ersten Erfassung der Daten im Enercoach) bis 2025. 3.1 Entwicklungsplanung und Raumordnung Alle 3 Jahre wird eine Bilanz im Bereich Energie und Klima aufgestellt und ausgewertet. Bis 2020 sollen auf dem Gemeindegebiet mindestens 40 Wohnneubauten errichtet werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse A/B entsprechen. 3.2 Kommunale Gebäude und Anlagen Der spezifische Stromverbrauch (kwh/m 2 ) der kommunalen Gebäude soll sich bis 2020 reduzieren oder zumindest nicht zunehmen (im Vergleich zu 2015). Der spezifische Wärmeverbrauch (kwh/m 2 ) der kommunalen Gebäude soll insgesamt verringert werden (Referenzjahr: 2015). Die Warmwasserproduktion mittels Solarthermie soll in den gemeindeeigenen Gebäuden gegenüber dem Referenzjahr 2015 bis zum Jahre 2020 um 100% erhöht werden. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen auf dem Gemeindegebiet wird gegenüber dem Referenzjahr 2015 jährlich um 2% gesteigert.

3.3 Versorgung, Entsorgung Das pro-kopf-volumen der grauen Mülltonnen soll bis 2020 jährlich verringert werden. Der jährliche Wasserverbrauch pro Einwohner soll gegenüber dem Referenzjahr nicht weiter steigen (Referenzjahr: 2013=138 Liter). 3.4 Interne Organisation Es finden jährlich mindestens 4 Versammlungen des Klimateams statt. 3.5 Kommunikation, Kooperation Das Klimateam will mindestens 1 öffentliche Veranstaltung pro Jahr mit organisieren und zur Sensibilisierung der Bürger beitragen. In der Gemeindezeitung De Louis sind jeweils 1-2 Seiten für Klimapakt- Aktionen vorgesehen. Die Internetseite der Gemeinde wird durch eine eigene Klimapakt Rubrik, welche regelmäßig aktualisiert wird, ergänzt.

4 Maßnahmen mit erforderlicher Beschlussfassung Im Rahmen der Umsetzung des Klimapaktprogramms beabsichtigt die Gemeinde in kommenden Jahren folgende Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Jede der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Bedarf eines offiziellen Beschlusses durch den Gemeinderat. Beschlusspunkt 1.1.1 1.1.2 Beschreibung des Beschlusspunktes KLIMASCHUTZ- UND ENERGIESTRATEGIE AUF GEMEINDEEBENE Inkraftsetzung und Umsetzung des vorliegenden Energie- und Klimaschutzleitbildes für die Gemeinde Schieren. KLIMASCHUTZ- UND ENERGIEKONZEPT Erstellung eine Energie- und Klimaschutzkonzeptes zur Konkretisierung des Leitbildes. Das Konzept enthält z. B. Strategien: zum Energiesparen zur Effizienzerhöhung und Emissionsvermeidung zur vollen Ausnutzung des Potentials, lokaler erneuerbarer Energien, zum Erhalt der natürlichen Umgebung Das Konzept orientiert sich an mittel- und langfristigen Zielen und Strategien und beinhaltet einen Absenkpfad (Energiebedarf, CO2-Emission). BILANZ- UND INDIKATORENSYSTEME Die Gemeinde beschließt künftig regelmäßig (alle 1-3 Jahre) eine Situationsanalyse für die Bereiche Energie und Klima durchzuführen, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet, inkl. Aussagen zur Mobilität. Die Bilanz umfasst: 1.1.3 Energieverbrauch Treibhausgasemissionen für das gesamte Gemeindegebiet sowie Einzelindikatoren für z. B. 1.1.4 Gebäude (z.b. Anzahl Passivwohnungen, Mobilität (z.b Anzahl angemeldeter Fahrzeuge) Abfall (z.b. Abfallmengen, Recyclingquote) Wasserversorgung und Abwasser (z.b. pro Kopf Wasserverbrauch) EVALUATION VON KLIMAWANDELEFFEKTEN Die Gemeinde schätzt die Folgen des Klimawandels unter Beachtung der Sensibilität des Gemeindegebietes ab und handelt dementsprechend. Themen für die Überprüfung sind unter anderem: Risikobewertung (Überschwemmungen, Erosion, Waldbrandgefahr, etc.) Sicherheit der Bevölkerung

Die Themen werden mit den lokalen Interessenvertretern diskutiert und die Ergebnisse fließen in das Leitbild und die Konzepte ein. ABFALLKONZEPT Die Gemeinde, bzw. das Abfallsyndikat, erstellt ein Konzept zur Reduktion und (stofflichen und energetischen) Nutzung von Abfall. Das Konzept zielt auch auf die Erhöhung der Abfalltrennung, die Rückgewinnung wiederverwendbarer Materialien und die Senkung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei der Abfalleinsammlung. 1.1.5 Folgende Abfallarten werden einbezogen: Restmüll Bioabfall Deponiegas. Das Gebührensystem wiederspiegelt das Verursacherprinzip und fördert damit Abfallvermeidung, -weiterverwendung und -recycling. 1.2.1 ENERGIEPLANUNG Die Gemeinde verfügt über eine Energieplanung, basierend auf einem Energieund Klimaschutzkonzept. Sie übernimmt zudem die Koordination mit der Raumplanung und anderen Maßnahmen des Klimapakt-Katalogs. Die Energieplanung enthält eine Karte, welche die Vorzugsgebiete für die Nutzung erneuerbarer Energieträger und der Abwärme aufzeigt. Diese Karte sollte soweit wie möglich in einen direkten Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde gestellt werden. Die Energieplanung wird im Aktivitätenprogramm mit Strategien und Zwischenzielen übernommen. Die Umsetzung wird evaluiert. MOBILITÄTS UND VERKEHRSPLANUNG Die Gemeinde verfügt über eine Verkehrsplanung, mit dem Ziel einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs auf dem Gemeindegebiet und mit konkreten Aussagen und Strategien zu: 1.2.2 Maßnahmen zur Reduktion von motorisiertem Individualverkehr Förderung von Fuss- und Radwegen Förderung / Ausbau des ÖPNV und kombinierter Mobilität Geeignete Positionierung von verkehrserzeugenden Einrichtungen (Einkaufszentren, Schulen etc.) Die Verkehrsplanung enthält eine Karte und wird von einem Aktivitätenprogramm mit Strategien und Zwischenzielen begleitet. Die Umsetzung wird evaluiert. => Urbanismus- und Mobilitätsstudie Nordstad 1.3.1 GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERVERBINDLICHE INSTRUMENTE Die Bauvorschriften (PAG, PAP, Bautenreglement) für Grundstückseigentümer reflektieren die Strategien der Gemeinde in Bezug auf Energiesparen, Energieeffizienz und Klimaschutz. Sie verlangen bspw.:

Adaptierte Bebauungsdichte Günstige Orientierung der Bauten, kompakte Bauformen, hohe Energieeffizienz Regelungen für Parkraummanagement und sanfte Mobilität Versickerung von Regenwasser, Trennung von Regen- und Abwasser, Reduktion der Bodenversiegelung Grünflächen und Grünflächenvernetzung => Aktueller Umsetzungsstand? INNOVATIVE STÄDTISCHE UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Energie- und klimaschutzrelevante Gesichtspunkte und der Einsatz von erneuerbaren Energien spielen bei der Ausschreibung von städtebaulichen bzw. architektonischen Projekten resp. Wettbewerben oder beim Verkauf von gemeindeeigenen Flächen oder der längerfristigen Vermietung eine wichtige Rolle. Beispiele: 1.3.2 2.1.2 Passivhausstandard Erneuerbare Energieversorgung (Solarwärme, Holz, Wärmepumpen, PV etc.) Fernwärme-, Nahwärmeanschluss wo energetisch nachhaltig sinnvoll Nachhaltige Bauweise Erreichbarkeit im Umweltverbund Berücksichtigung der biologischen Vielfalt Freihalten von Kaltluftschneisen Durchgrünung der Siedlungsbereiche BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE GEBÄUDEBESTAND Die Gemeinde führt eine energietechnische Bestandsaufnahme aller relevanten gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen durch (in Abstimmung mit dem Energiepass). Die Bestandsaufnahme umfasst: Erfassung der Gebäudesubstanz und der Haustechnik Ermittlung der Energiebezugsflächen Ermittlung der Kennzahlen von Wärme und Strom, CO2- / Treibhausgasemissionen sowie Wasserverbrauch Analyse des Anteils des Stromverbrauchs nach Nutzungsart (Heizung, Warmwasser, Klimatisierung, Beleuchtung, elektr. Geräte etc.) Abschätzung der Energieeinsparpotentiale und der Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energieträgern Ausweisung von Sofortmaßnahmen Festlegung Vorgehen zum Sanierungsplan Eine Übersichtsdarstellung wird dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Die Resultate werden auch den Hauswarten und / oder Gebäudenutzern mitgeteilt. 2.3.2 WASSEREFFIZIENZ

Die Gemeinde beschließt, den Wasserverbrauch kontinuierlich zu überprüfen und zu optimieren. Die Gemeinde erhöht die Wassereffizienz gemeindeeigener Gebäude. Die Gemeinde wertet die Wassereffizienz (z.b. Kennzahlen pro Kopf) und den jährlichen Wasserverbrauch für verschiedene Gebäudetypen aus. Die Gemeinde setzt eine angemessene Wasserverbrauchspolitik (Bedarf und Verbrauch) um inkl. der effizienten Bewässerung von Grünflächen und der Berücksichtigung der biologischen Vielfalt. UNTERSTÜTZUNG BEWUSSTER MOBILITÄT IN DER VERWALTUNG Die Gemeinde fördert intelligentes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten bei ihren Mitarbeitern. 4.1.1 Beispiele: Dienstfahrräder, Elektrofahrräder, Business-Car-Sharing- Unterstützung Fahrräder für den Arbeitsweg (Abstellanlagen für Fahrräder, Duschmöglichkeiten, "Mam Velo op d'schaff" etc.) Beitrag an ÖPNV-Abo (z.b. M-Pass) Parkraummanagement bei den gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen Förderung von Fahrgemeinschaften für den Arbeitsweg Förderung von Telearbeit und Video-Konferenzen Spesenreglemente enthalten energierelevante Aspekte (Dienstfahrten mit Fahrrädern oder ÖPNV etc.). BEISPIELHAFTE MOBILITÄTSSTANDARDS Die Gemeinde erreicht herausragende Mobilitätsstandards und belegt dies z. B. durch die folgenden Indikatoren: 4.5.2 5.2.4 6.3.2 Anteil des umweltfreundlichen Verkehrs (Radfahrende, FußgängerInnen, öffentlicher Verkehr) am gesamten Verkehrsaufkommen (Modal Split) Anteil der effizienten und CO2-armen Mobilität (z.b. Anzahl Elektroautos in der Gemeinde) Budget für kommunalen ÖPNV (EUR/EinwohnerIn) BESCHAFFUNGSWESEN Die Gemeinde beschließt, bei der Beschaffung Energie- und Klimaauswirkungen zu beachten. Es wird mit Einkaufsrichtlinien gearbeitet, die Energie- und Klimafaktoren sowie Lebenszyklus-Kosten berücksichtigen, z. B. für Beschaffung Büromaterial und -geräte Beschaffung Gebäudeunterhalt (Reinigung) Ausschluss der Verwendung von Tropenholz Beschaffung Tief- und Hochbau Vorzug von regionalen, Bio- und zertifizierten Fairtrade-Produkten Streugut Weitere klimarelevante Beschaffung WOHNUNGSBAU UND RENOVATION IM PRIVATEN WOHNUNGSBAU Die Gemeinde motiviert Investoren und private Bauherren, Projekte im Einklang mit der lokalen Energiepolitik zu planen, z. B.:

freiwillige Vereinbarungen zu den höchsten Baustandards- Initiierung von Sanierungsprojekten Energieeffizienz autofreies Wohnen Infrastruktur für Elektromobilität Bewusstseinsbildung bei den MieterInnen