- 2 - Mautsätze für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht mit 4 oder mehr Achsen

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Transkript:

Weißerlenstraße 9 79108 Freiburg Gewerbegebiet Hochdorf Telefon (0761) 7 05 23-0 Telefax (0761) 7 05 23-20 E-Mail: info@vv-suedbaden.de Internet: www.vv-suedbaden.de An alle Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr 11.11.2008 Kl/Gei R u n d s c h r e i b e n Nr. 13/08 Mauterhöhung zum 01.01.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesrat hat am 07.11.2008 mit knapper Mehrheit von 35 Stimmen der Mauterhöhung zum 01.01.2009 unter Berücksichtigung der sog. Mittelstandsklausel zugestimmt. Folgende Bundesländer votierten für eine Mauterhöhung: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Überraschend war die Zustimmung von Hessen, das sich zuvor immer öffentlich gegen die Mauterhöhung ausgesprochen hatte. Unsere intensiven landespolitischen Aktivitäten haben dazu geführt, dass Baden-Württemberg - weil unsere Argumente die Unterstützung der FDP gefunden haben!? - der Mauterhöhung nicht zugestimmt hat, umso enttäuschender muss die knappe Mehrheitsentscheidung im Bundesrat zur Kenntnis genommen werden. Der Bewertung, wie sie in der beigefügten BGL-Pressemeldung vom 7. November zum Ausdruck kommt, ist nichts hinzuzufügen. Nach dem Bundesratsbeschluss wird die Lkw-Maut für EURO III-Fahrzeuge um zwei Cent/km geringer ansteigen als ursprünglich geplant (und nicht abgesenkt, wie es beispielsweise in der beigefügten Pressemeldung des Bundesrates heißt!). Im Gegenzug werden die Lkw-Mautsätze der übrigen Emissionsklassen um jeweils zusätzlich 0,1 Cent/km erhöht. Die Mittelstandsklausel ist bis zum 31.12.2010 befristet, so dass zum 01.01.2011 die ursprünglich geplante Mauterhöhung zum Tragen kommt. Nachfolgend geben wir Ihnen die künftigen Mautsätze bekannt: Mautsätze für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht mit bis zu 3 Achsen gemäß heutiger MautHV Emissionsklasse Kat. bis 31.12.2008 gemäß künftiger MautHV Emissionsklasse Kat. ab 01.01.2009 ab 01.01.2011 EURO 0 C 0,145 /km EURO 0 D 0,274 /km 0,273 /km EURO I C 0,145 /km EURO I D 0,274 /km 0,273 /km EURO II C 0,145 /km EURO II D 0,274 /km 0,273 /km EURO III B 0,120 /km EURO III / EURO II + PF * ) C 0,190 /km 0,210 /km EURO IV B 0,120 /km EURO IV / EURO III + PF * ) B 0,169 /km 0,168 /km EURO V A 0,100 /km EURO V A 0,141 /km 0,140 /km EEV * ) A 0,100 /km EEV * ) A 0,141 /km 0,140 /km

- 2 - Mautsätze für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht mit 4 oder mehr Achsen gemäß heutiger MautHV gemäß künftiger MautHV Emissionsklasse Kat. bis 31.12.2008 Emissionsklasse Kat. ab 01.01.2009 ab 01.01.2011 EURO 0 C 0,155 /km EURO 0 D 0,288 /km 0,287 /km EURO I C 0,155 /km EURO I D 0,288 /km 0,287 /km EURO II C 0,155 /km EURO II D 0,288 /km 0,287 /km EURO III B 0,130 /km EURO III / EURO II + PF * ) C 0,204 /km 0,224 /km EURO IV B 0,130 /km EURO IV / EURO III + PF * ) B 0,183 /km 0,182 /km EURO V A 0,110 /km EURO V A 0,155 /km 0,154 /km EEV * ) A 0,110 /km EEV * ) A 0,155 /km 0,154 /km *) EEV = Enhanced Environmentally Friendly Vehicle; PF = Partikelfilter Demnach steigt die Lkw-Maut ab 01.01.2009, je nach Emissionsklasse zwischen 40 % und 90 %! Der BGL hat dieses Existenzvernichtungsprogramm in einer Pressemeldung am 07.11.2008 kommentiert. Im Zusammenhang mit der Mauterhöhung hat der Bundesrat zudem eine Entschließung gefasst. Darin vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass es die bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, insbesondere zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logistik, erforderlich macht, die Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße zu erhöhen und zu verstetigen und äußert die Erwartung, dass diesbezüglich mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Einigkeit besteht. Ferner fordert der Bundesrat, dass Bundesregierung und Bundestag von den beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen absehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einstellen. Überdies erinnert der Bundesrat an die im Autobahnmautgesetz verankerten Harmonisierungsleistungen zu Gunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes. Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie auch einen BGL-Unternehmerbrief, der soeben bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen ist, zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Verband des Verkehrsgewerbes Südbaden e.v. (Klug) Anlagen

Bundesrat 168 2008 Seite 1 168 2008 07.11.08 Mittelstand bei der Mauterhöhung entlasten Der Bundesrat will den Mittelstand bei der geplanten Mauterhöhung entlasten. Er hat seine Zustimmung zur Anhebung der Gebühren heute deshalb davon abhängig gemacht, dass die Bundesregierung die bislang vorgesehenen Mauthöhen entsprechend ändert. So soll die Gebühr für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3 bis Ende 2010 um zwei Cent abgesenkt werden. Diese Lkws machen den größten Teil des Lastverkehrs aus. Um dennoch ausreichend Mittel für Verkehrsinvestitionen zu erhalten, möchte der Bundesrat, dass die Gebühr in den übrigen Kategorien um jeweils 0,1 Cent erhöht wird. In einer darüber hinaus gefassten Entschließung verlangt der Bundesrat, dass Bundesregierung und Bundestag mehr Mittel für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stellen. Die mittelfristige Finanzplanung sollte hierfür ab 2009 jährlich insgesamt 6,6 Milliarden Euro vorsehen. Die bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur müsse beendet werden, begründen die Länder ihre Vorgabe. Ansonsten könne die Effizienz des Verkehrssystems nicht wie von der Bundesregierung geplant gesteigert werden. Zudem fordert der Bundesrat, die durch die Mauterhöhung erzielten Mehreinnahmen sowohl für die Verkehrsinfrastruktur als auch für Harmonisierungsleistungen zu Gunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes einzusetzen. Durch eine Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Reduzierung der Feinstaubbelastung schaffen. Künftig wird bei der Erhebung der Mautsätze noch stärker nach der jeweiligen Emissionsklasse der Lastwagen differenziert. Hierfür wird die mittlere Kategorie mit den Schadstoffklassen S 3 und S 4 in zwei neue mittlere Kategorien aufgespaltet. In allen Kategorien fallen künftig erhöhte Gebühren an. Außerdem soll der Einbau von Partikelminderungssystemen gefördert werden, indem man hiermit ausgerüstete Lkw in eine günstigere Mautkategorie einstuft. Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Drucksache 567/08 Beschluss) 2065 Zeichen Dieser Inhalt ist Teil des Internet-Angebotes des Bundesrates. Bundesrat 2008

Bundesrat Drucksache 567/08 (Beschluss) 07.11.08 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen: Zu Artikel 2 (Eingangssatz, 1 Abs. 1 und 2 MautHV) Artikel 2 ist wie folgt zu ändern: a) Der Eingangssatz ist wie folgt zu fassen: " 1 der Mauthöheverordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juli 2008 (BGBl. I S. 1327) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:" b) In 1 sind die Absätze 1 und 2 wie folgt zu fassen: "(1) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen 1. in der Kategorie A 0,141 Euro, ab 1. Januar 2011 0,140 Euro 2. in der Kategorie B 0,169 Euro, ab 1. Januar 2011 0,168 Euro 3. in der Kategorie C 0,190 Euro, ab 1. Januar 2011 0,210 Euro 4. in der Kategorie D 0,274 Euro, ab 1. Januar 2011 0,273 Euro. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0720-2946

Drucksache 567/08 (Beschluss) - 2 - (2) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen 1. in der Kategorie A 0,155 Euro, ab 1. Januar 2011 0,154 Euro 2. in der Kategorie B 0,183 Euro, ab 1. Januar 2011 0,182 Euro 3. in der Kategorie C 0,204 Euro, ab 1. Januar 2011 0,224 Euro 4. in der Kategorie D 0,288 Euro, ab 1. Januar 2011 0,287 Euro." Begründung: Zu Buchstabe a: Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da die Mauthöheverordnung zuletzt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung vom 21. Juli 2008 geändert wurde. Zu Buchstabe b: Die Belastung des Güterkraftverkehrsgewerbes ist in der letzten Zeit infolge der geänderten Sozialvorschriften, der steigenden Kraftstoffpreise und der bereits bestehenden Bemautung der Bundesautobahnen stark angewachsen. Um die vorgesehene Anhebung der Maut mittelstandsverträglicher zu gestalten, soll die Erhöhung der Mautgebühren für Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3, die den größten Anteil an den Fahrleistungen mautpflichtiger Fahrzeuge erbringen, in den ersten zwei Jahren um 2 Cent pro Kilometer geringer ausfallen als dies in dem Entwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Dementsprechend wird für die Kategorie C, der die Schadstoffklasse S 3 zugeordnet ist, die Mauthöhe bis zum 31. Dezember 2010 niedriger festgesetzt. Im Wege einer teilweisen Kompensation zu Gunsten der für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur benötigten Mittel soll in demselben Zeitraum die Maut in den anderen Schadstoffklassen um 0,1 Cent pro Kilometer erhöht werden. Ferner hat der Bundesrat folgende E n t s c h l i e ß u n g gefasst: 1. Der Bundesrat vertritt im Zusammenhang mit der Änderung der Mauthöheverordnung die Auffassung, dass es die bestehende Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, insbesondere zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logistik, erforderlich macht, die Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße zu erhöhen und zu verstetigen und äußert die Erwartung, dass diesbezüglich mit der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Einigkeit besteht.

- 3 - Drucksache 567/08 (Beschluss) 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, von den im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Kürzungen bei den steuerfinanzierten Anteilen der Verkehrsinvestitionen abzusehen und für die Haushaltsjahre ab 2009 jährlich mindestens 6,6 Mrd. Euro des Steueraufkommens für die Verkehrsinfrastruktur in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. 3. Entsprechend den Regelungen des Autobahnmautgesetzes sind daneben die Mauteinnahmen für die Verkehrsinfrastruktur sowie für Harmonisierungsleistungen zu Gunsten des Güterkraftverkehrsgewerbes einzusetzen. Begründung: Die Entschließung greift die ausweislich der Entwürfe des Haushaltsplans 2009 und des Finanzplans 2010 bis 2012 der Bundesregierung bestehende Tendenz, Mautmehreinnahmen zur Absenkung des steuerfinanzierten Anteils der Investitionen zu verwenden, auf. Der Bundesrat stellt damit klar, dass seine Zustimmung zur Verordnung zur aktuellen Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausschließlich von der Erwartung getragen ist, dass zwischen ihm, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag Übereinstimmung darin besteht, dass angesichts der bestehenden Unterfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland eine Änderung der Mauthöhe neben der Umsetzung der Klimaschutzziele nur vermittelbar ist, wenn sie auch der verlässlichen Erhöhung und Verstetigung der Investitionen des Bundes in die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße dient.

Seite 1 von 1 Hauptidentität Von: <presse@bgl-ev.de> An: <info@vv-suedbaden.de> Gesendet: Freitag, 7. November 2008 13:06 Betreff: BGL Pressemeldung: BGL: Bundesrat stimmt Mauterhöhung und damit einem Existenzvernichtungsprogramm für 40.000 Arbeitsplätze zu. BGL, Frankfurt am Main, 07.11.2008: Mit großer Enttäuschung und fassungsloser Wut nehmen Tausende von mittelständischen Transportlogistikunternehmen die Entscheidung des Bundesrats zur Erhöhung der Lkw-Maut zur Kenntnis. Der Bundesrat hat damit in Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der Tausende von Transportunternehmen um ihre Existenz ringen, ein zusätzliches Belastungsprogramm beschlossen. Demnach steigt die Lkw-Maut, je nach Schadstoffklasse zwischen 40 % und 90 % ab 01. Januar 2009. Angesichts der abstürzenden Konjunktur und der daraus folgenden schwierigen Auftragslage rechnet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. als größter Branchenverband mit dem Verlust von 5.000 Unternehmen und ca. 40.000 Arbeitsplätzen. "Das Schlimme ist, dass den Ministerpräsidenten der Länder, aber auch der Bundesregierung diese prekäre Situation bewusst ist und sie trotzdem kaltschnäuzig das mittelständische Transportlogistikgewerbe an die Wand fahren", entrüstet sich BGL-Präsident Hermann Grewer. An die eigene Unternehmerklientel gewandt appelliert er, sämtliche Mautmehrbelastungen 1 zu 1 an die Auftraggeber und letztendlich an die Verbraucher weiterzugeben. Wem dies nicht gelinge, der habe nach dem verlustreichen Jahr aufgrund der Dieselpreisrallye kaum eine Überlebenschance. Es gelte jetzt außerdem, alle Investitionsentscheidungen für 2009 zu überprüfen. Nach Ansicht des BGL verstößt die Mauterhöhung in Deutschland gegen die europäische Wegekostenrichtlinie. Kalkulatorische Kosten verteuern die Infrastruktur über das zugelassene Maß. So wird beispielsweise in der Wegekostenrechnung die Fiktion von Wiederbeschaffungswerten zugrunde gelegt. Dies führt unter anderem dazu, dass 307 Mrd. Euro durch das Transportgewerbe für Infrastrukturinvestitionen verzinst werden müssen, obwohl der Bund historisch gesehen nur 190 Mrd. Euro an Bruttoinvestitionen in die Bundesstraßen getätigt hat. Weitere Kalkulationsansätze der "unabhängigen Wegekostengutachter" sind ebenfalls strittig im Verhältnis zum Europäischen Recht. Ein diesbezügliches Gutachten soll hierüber Klarheit schaffen. "Wenn sich gravierende europarechtliche Verstöße feststellen lassen, werden wir die Gerichte gegen die Mauterhöhung und die Existenzvernichtung im mittelständischen Verkehrsgewerbe anrufen", erklärt BGL-Präsident Hermann Grewer. Die laufende Informationskampagne des BGL, die den Verbraucher über kurz oder lang milliardenschwer als Erhöhung der Supermarktpreise treffen wird, soll zielgerichtet und konsequent im Wahljahr 2009 fortgesetzt werden. 11.11.2008