Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept Sonderschulung Bildungsdepartement
Schwerpunktthemen - Angebote der Sonderschulung - Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine - Förderplanung, Lernberichte und Zeugnisse - Versorgungskonzept - Elemente für die Zusammenarbeit - Neuerungen - Fragen, Diskussion Seite 2
Angebote der Sonderschulung im Vorschulalter Heilpädagogische Frühförderung Dazu gehören: - Heilpädagogische Früherziehung - Logopädie im Vorschulalter - Audio-Pädagogik - Low-Vision-Pädagogik Seite 3
Angebote der Sonderschulung in Tagessonderschulen Pädagogisch und pädagogisch-therapeutische Förderung - Unterricht in Anlehnung an die Stundentafel und den Lehrplan der Regelschule - Therapeutische Massnahmen - Schulische Nachbetreuung während der Berufsausbildung Seite 4
Angebote der Sonderschulung in Tagessonderschulen Verpflegung - Mittagessen Ausserschulische Betreuung a) Grundangebot: - Mittagsbetreuung b) Ergänzendes Angebot: wird im Rahmen der Versorgungskonzeptes ausgebaut - Ausserschulische Betreuung/Aufgabenhilfe - Ausserschulische Betreuung in Tagesstruktur Seite 5
Angebote der Sonderschulung Transport in Tagessonderschulen - Schulweg wenn immer möglich mit ÖV - Ist ÖV nicht möglich, organisiert Sonderschule Sammeltransporte - Einheitlicher Schulbeginn und Schulschluss Transport ins Internat - Sonderschule achtet darauf, dass Transport für alle Schülerinnen und Schüler geregelt ist Seite 6
Angebote der Sonderschulung im Sonderschulinternat Grundangebot: - Wocheninternat Ergänzendes behinderungsspezifisches Angebot: für Kinder mit einer Mehrfachbehinderung, hohem Betreuungs- und Pflegebedarf und/oder vormundschaftlichen Massnahmen vor allem aus Tagessonderschulen: - Behinderungsbedingte Wochenend-Betreuung/Krisen - Behinderungsbedingte Ferienbetreuung/Krisen Seite 7
Angebote der Sonderschulung im Sonderschulinternat Medizinische Versorgung a) Grundangebot: Medizinische Reihenuntersuchungen analog RS b) Zusätzliche Leistungen je nach Behinderung, ärztlicher Zuweisung und Leistungsvereinbarung - Tagespflege und medizinische Versorgung - Nachtpräsenz - Medizinisch-therapeutische Massnahmen Seite 8
Angebote der Sonderschule für eine erweiterte Zielgruppe - Dienste für Beratung und Unterstützung (B&U) für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in der Regelschule Ziel: Das Kind kann mit der Unterstützung des spezialisierten Dienstes dem Unterricht in der Regelschule folgen. wird im Rahmen des Versorgungskonzeptes ausgebaut - Dienste für Heilpädagogische Frühförderung Seite 9
Angebote der Sonderschulung nach der Schulpflicht Fortgesetzte Sonderschulung - Berechtigte gemäss Art. 19 und 62 der Bundesverfassung und Art. 45ff des Volksschulgesetzes - Verfahren (Merkblätter) - Kostenübernahme Fortsetzung der behinderungsspezifischen Beratung und Unterstützung (B&U) während der Berufsausbildung (Sek II) - Kostenübernahme durch BLD Seite 10
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine Zuweisungen zu den verstärkten Massnahmen im Schulalter mit SPD Abklärung - Sonderschulung - Internat - Wochenend- und Ferienbetreuung - Fortgesetzte Sonderschulung ab 14. Schuljahr (BLD 3) künftig: - B&U wenn > als 40 Einheiten/Jahr Seite 11
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine im Vorschulalter Heilpädagogische Frühförderung Antrag: Kinderärztin, Kinderspital, SPD ev. mit zusätzlicher Fachabklärung Verfügung: Finanzierung: Bildungsdepartement Bildungsdepartement max. bis Schuleintritt Termine Anmeldung nach Bedarf Art. 36 Abs. 1 Bst. b VSG SOK Sonderschulung, Kap. 6.4.2 Seite 12
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren, Termine im Schulalter Sonderschule Antrag: Verfügung: Finanzierung: Termin: Schulpsychologischer Dienst Schulrat/SR (Pauschale) Befristung Bildungsdepartement Anmeldung in Sonderschule durch SR bis 31. März neu: Art. 36 Abs. 2 VSG / SOK Kapitel 3.4 Der Schulrat verfügt die Sonderschulung und bestimmt nach Absprache mit Eltern und Sonderschule die geeignete Sonderschule. Seite 13
Abklärung, Zuweisung im Schulalter Behinderungsbedingte Wochenendbetreuung/Krisen Behinderungsbedingte Ferienbetreuung/Krisen Antrag Verfügung Finanzierung Dauer Termin Eltern mit Bestätigung der Sonderschule Bildungsdepartement Bildungsdepartement Verfügung pro Kalenderjahr Anmeldung nach Bedarf SOK, Sonderschulung, Kapitel 4.5 Seite 14
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren im Schulalter Beratung und Unterstützung (B&U) als verstärkte Massnahme > als 40 Einheiten Künftige Lösung: Detailkonzept in Bearbeitung Antrag Abklärung Verfügung Finanzierung Regelschule, Eltern, Leitung Dienst Regelschule SPD Bildungsdepartement Bildungsdepartement Art. 36 Abs. 1 Bst. b VSG SOK Sonderschulung, Kapitel 8.4 Seite 15
Abklärungs- und Zuweisungsverfahren nach der Schulpflicht Fortgesetzte Sonderschulung Antrag: Sonderschule und Eltern Gutachten Schulpsychologischer Dienst (ab 14. Schuljahr, BLD 3) Verfügung: Finanzierung: Bildungsdepartement Bildungsdepartement max. bis 20. Altersjahr Kostengutsprache für je 1 Jahr, Verlängerung möglich Art. 19 und 42 BV Art. 36 Abs.1 Bst. b und Art. 45 ff VSG SOK Sonderschulung, Kapitel 7 Seite 16
Förderplanung, Lernbericht (und Zeugnis) für Sonderschulen und Diensten Entwicklung von Handreichungen und Instrumenten durch Netzwerk (= AG aus Regelschule, Sonderschule und Diensten) Für Schülerinnen und Schüler der Sonderschule wird einmal im Jahr ein standardisierter Lernbericht verfasst, welcher dem Zeugnis beigelegt wird. Im Zeugnis wird minimal der Schulbesuch bestätigt. Seite 17
Umsetzung Versorgungskonzept Regionale Grundausstattung: Jede Versorgungsregion hat Zugang zu Tagessonderschulplätzen für: - SuS mit geistiger Behinderung - SuS mit Sprach- und Hörbehinderung im Kindergarten und auf der Unterstufe - SuS mit schwerwiegenden Verhaltens- und Lernschwierigkeiten (Mittel- und Oberstufe) Seite 18
Umsetzung Versorgungskonzept Vergleichbare Versorgung den Versorgungsregionen Ausgleich zwischen den Versorgungsregionen: zweit zusätzliche Tagessonderschulen im Bereich Lernen/Verhalten Ausbau des Angebotes im Bereich Sprache (Rheintal, Werdenberg, Sarganserland) Seite 19
Umsetzung Versorgungskonzept Ambulant vor stationär - Tagessonderschule vor Sonderschulinternat geplante flankierende Massnahmen: - Entlastung der Eltern durch ausserschulisches Betreuungsangebot («Hort») - Ausbau des Angebotes an behinderungsbedingter Wochenend- und Ferienbetreuung für Kinder von Tagessonderschulen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf - Ausbau von B&U Seite 20
Umsetzung Versorgungskonzept Kantonale bzw. überregionale Versorgung Spezialisierte Angebote für kleine Zielgruppen: - CP-Schule - Sonderschule und Internat Kronbühl Kinder und Jugendliche mit Mehrfachbehinderung mit durchgehend medizinischem Bedarf Sonderschulen mit Internat für alle Behinderungsarten Seite 21
Neuerungen für Volksschulträger Jede Gemeinde gehört zu einem definierten Einzugsgebiet einer Tagessonderschule. Der Schulrat verfügt und bestimmt die Sonderschule. Eintritte und Austritte in Sonderschulen auf Ende Schuljahr oder Ende Semester - Planbarkeit für Sonderschulen - Semesterpauschale SPD klärt Internatsplatzierung ab. Seite 22
Neuerung für Sonderschulen Elemente für die Zusammenarbeit zwischen Sonderschulen und Kanton Sonderpädagogik-Konzept, inkl. Versorgungskonzept Anerkennung als Sonderschule Bewilligung Betriebskonzept Leistungsvereinbarung jährliche Überprüfung der Leistungsvereinbarung (Controllinggespräch) evtl. Anpassung im Rahmen des Versorgungskonzepts Seite 23
Neuerungen für Sonderschulen - Tagessonderschulen nehmen Schülerinnen und Schüler aus dem definierten Einzugsgebiet auf. - Sonderschulen planen Eintritte/Austritte auf Ende Semester oder Schuljahr höhere Planbarkeit - Sonderschulen erstellen Lernberichte und Zeugnisse - Sonderschulen erhalten Empfehlungen zur Förderplanung und zu Standortgesprächen Seite 24
Neuerungen für Sonderschulen Sonderschulen können neue Angebote anbieten: (bewilligtes Betriebskonzept, Leistungsvereinbarung) - ausserschulische Betreuung - behinderungsbedingte Wochenend- und Ferienbetreuung Sonderschulen können neue Angebote anbieten: (Versorgungskonzept bestimmt Angebot): - neue Tagessonderschulen - Ausbau von Diensten für B&U Seite 25
Neuerungen für Sonderschulen Sonderschulen arbeiten nach definierten Qualitätsstandards (SOK Anhang 2). Sonderschulen werden ab 1. Januar 2015 mit behinderungsabhängigen Pauschalen finanziert. Für Sonderschulen wird die Zuständigkeit der Aufsicht neu geregelt. Seite 26
Neuerungen für Eltern Tagessonderschulen sind durch die Regionalisierung besser erreichbar kürzere Transportwege und -zeiten Ausbau der ausserschulischen Betreuung Aufgabenhilfe, «Hort» Ausbau der behinderungsbedingten Wochenend- und Ferienbetreuung für SuS mit hohem Pflegebedarf, vor allem für SuS aus Tagessonderschulen Flexiblere Beratung für SuS mit Behinderung in der Regelschule durch Beratung & Unterstützung B&U Seite 27
Weiterhin gutes Gelingen in Ihrer Arbeit für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf Bildungsdepartement