M E R K B L A T T Zum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege in Niedersachsen ANTRÄGE AUF DIE FINANZIELLE FÖRDERUNG VON BAUDENKMALEN SIND GRUNDSÄTZ- LICH ÜBER DIE UNTEREN DENKMALSCHUTZBEHÖRDEN AN DAS LANDESAMT FÜR DENK- MALPFLEGE ZU RICHTEN. Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat. Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung. An wen muss ich mich wenden? Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Denkmalen ist in der Regel die Untere Denkmalschutzbehörde (Kontaktdaten: siehe unten). Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes (Zuwendungen) obliegt in Niedersachsen dem Landesamt für Denkmalpflege. Es hat sich ein zweistufiges Antragsverfahren bewährt: Stufe1: Formloser Antrag an die Untere Denkmalschutzbehörde mit Grundinformationen zum Objekt und zur Maßnahme. Hieraus folgen z.b. Beratung und Abstimmung auch mit anderen Zuwendungsgebern etc. Stufe 2: Formantrag, wenn die Finanzierung weitgehend gesichert erscheint und vor allem die Landesmittel in der Denkmalpflege aller Voraussicht nach bewilligt werden können. Der Formantrag wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde an das Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet. Die entsprechenden Vordrucke liegen an. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund Ansprechpartner Esens/Friedeburg/Langeoog - Frau Andrea Jahn Telefon : 04462-86-1261 Fax : 86-1717 Holtriem/Spiekeroog/Wittmund Frau Ines Reinema Telefon : 04462-86-1260 Fax : 86-1717
Antragsteller Name, Vorname Str. Nr. Telefon Fax e-mail Ort: Datum: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Stützpunkt Oldenburg Ofener Straße 15 26121 Oldenburg Tel. 0441/799-2120 Fax 0441/799-2123 über die Denkmalschutzbehörde: Landkreis Wittmund Untere Denkmalschutzbehörde Schlossstrasse 9 26409 Wittmund Tel. 04462 86 1260 bzw. 1261 Fax 04462 86 1717 Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege für folgendes Vorhaben: Bitte 2-fach einreichen Straße, Haus-Nr. Objekt Maßnahme 1. Gesamtkosten der Maßnahme, die durch die hier beantragte Zuwendung gefördert werden soll, gemäß anliegender Kostenaufstellung: Ich erkläre, dass ich für die o.a. Maßnahme zum Vorsteuerabzug ( ) berechtigt bin - deshalb ist in der Kostenaufstellung keine Mehrwertsteuer enthalten. ( ) nicht berechtigt bin ( zutreffendes bitte ankreuzen ) 2. Finanzierungsplan: Eigenmittel Zuwendungen Dritter (einzeln aufgeführt): 1.) 2.) 3.) Hier beantragte Landeszuwendung: Gesamtsumme: AG Zuwendung Antrag_GILT.doc
Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, mit denen nicht vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides oder einer Ausnahmegenehmigung begonnen wurde. Als Beginn im Sinne der Landeshaushaltsordnung gilt bereits der Abschluss eine Lieferungsund Leistungsvertrages (Auftragserteilung). Ausgenommen sind Aufträge an Gutachter und Planer. 3. Beginn und Dauer der Maßnahme, die Gegenstand dieses Antrags ist: 3.1 voraussichtlicher Maßnahmenbeginn: 3.2 voraussichtliche Dauer der Maßnahme: 3.3 eine Ausnahmegenehmigung zu vorzeitigen Maßnahmenbeginn - wurde bereits am erteilt - wird hiermit beantragt und die Dringlichkeit wie folgt begründet: Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. ( rechtsverbindliche Unterschrift des / der Antagstellers / Antragstellerin ) Nur von der Unteren Denkmalschutzbehörde auszufüllen: Die Genehmigung gem. 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wurde / wird am erteilt. Die beantragte Förderung wird befürwortet wird nicht befürwortet Einzelheiten siehe anliegenden Vermerk/Begleitbogen. Ort.:,den ( Unterschrift ) AG Zuwendung Antrag_GILT.doc
Kostenaufstellung als Anlage zum Zuwendungsantrag vom für folgendes Vorhaben: Straße, Haus-Nr. Maßnahme Kostenangebote: Nr. Datum Firma Gewerk Summe 1. 2. 3. 4. 5. 6. Übertragung aus einer anliegenden weiteren Aufstellung : Die aufgelisteten Angebote sind im Original beigefügt. Gesamtsumme : Hinweis: Kostenfreie Arbeitsleistungen ( Eigenarbeit und Nachbarschaftshilfe ) sind nicht zuwendungsfähig. Sie sind in der o.a. Gesamtsumme nicht enthalten, sondern werden nachrichtlich auf einem gesonderten Blatt aufgestellt. Antragsteller/in Planer/in / Baubetreuer/in ( Datum, Unterschrift ) ( Name / Stempel, Datum, Unterschrift ) AG Zuwendung Kostenaufstellung - GILT.doc
Denkmalschutzbehörde: Landkreis Wittmund - Schlossstrasse 9, 26409 Wittmund Sachbearbeiter/in: Telefon / Telefax / email: Telefon 04462-86 1260 bzw. 1261 - Telefax 04462-86 1717 bauamt@lk.wittmund.de Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde zum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege vom für folgendes Vorhaben Straße, Haus-Nr., Objekt: : Maßnahme: 1. Bedeutung des Baudenkmals aus Sicht der Denkmalschutzbehörde 2. Dringlichkeit und Notwendigkeit der Förderung 3. Angemessenheit der Kosten: Die dem Zuwendungsantrag beigefügte Kostenaufstellung ist vollständig Die Kosten sind angemessen Weitere Bemerkungen : 4. Das Vorhaben wird aus eigenen Mitteln der Kommune unterstützt. Die Fördersumme beträgt Datum: ( Sachbearbeiter/in Unterschrift, Stempel ) AG Zuwendung UD Stellungnahme - GILT.doc