Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße Gelsenkirchen. per Fax (0209)

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Transkript:

Die Oberbürgermeisterin 42849 Remscheid ZD 0.10 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Herrn Martin Husmann Herrn Dr. Klaus Vorgang Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen per Fax (0209) 15 84 12 31 49 Kontakt Beate Wilding Adresse Theodor-Heuss-Platz 1 Raum 220 Telefon (0 21 91) 16 22 88 Telefax (0 21 91) 16 16 21 E-Mail oberbuergermeisterin@str.de Zeichen Datum 31.08.2011 Einführung eines Sozialtickets im VRR Sehr geehrter Herr Husmann, sehr geehrter Herr Dr. Vorgang, die Einführung eines Sozialtickets auf dem Stadtgebiet der Stadt Remscheid als neue Aufgabe, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, obliegt gemäß 41 Abs. 1 Satz 2 s.) GO NRW dem Rat. Da der Rat der Stadt Remscheid erst wieder am 13.10.2011 tagt, soll ein entsprechender Beschluss per Dringlichkeitsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss am 15.09.2011 beraten und gefasst werden, u. a. um dem Erfordernis nach einem Monat Vorbereitungszeit des VRR für die voraussichtliche Einführung des Tickets zum 01.11.2011 Rechnung zu tragen. Grundsätzlich stellt sich mir weiterhin die Frage, ob die Stadt Remscheid sich als Nothaushaltkommune an dem Pilotprojekt beteiligen darf. Gemäß dem Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.08.2011 bestehen gegen eine Teilnahme von Nothaushaltkommunen an der Pilotphase keine finanzaufsichtlichen Bedenken. Es wird hierbei Bezug genommen auf ein Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW (MWEBWV) vom 28.07.2011, wonach davon auszugehen sei, dass während der Pilotphase des VRR (bis zum 31.12.2012) die bereit stehenden Gelder aller Voraussicht nach für die vom Verkehrsverbund erwartete Sozialticketnachfrage ausreichen und auf die Kommunen, insb. Nothaushaltkommunen, keine Mehrkosten zukommen werden. Dabei geht die Bezirksregierung davon aus, dass in den Nothaushaltkommunen keine zusätzlichen Personalaufwendungen für Organisation und Verwaltung entstehen. Dies ist meines Erachtens jedoch alleine mit der Ausstellung der Berechtigungsnachweise durch die Jobcenter und Sozialämter der Fall. Meines Wissens werden diese Aufwendungen nicht durch Landesmittel gefördert. Werden diese Aufwendungen der Kommunen in irgendeiner anderen Form erstattet oder sind diese allein von den Kommunen zu tragen? Sprechzeiten nach Vereinbarung www.remscheid.de Buslinien: 615, 653, 654, 655, 656, 657, 658, 660 Bushaltestellen: Rathaus, Allee-Center Bankverbindungen: Stadtsparkasse Remscheid BLZ 340 500 00 Kto.-Nr. 18 Postbank Köln BLZ 370 100 50 Kto.-Nr. 160 90-508

Seite 2 zum Schreiben der Oberbürgermeisterin vom 31.08.2011 Der VRR beziffert das Risiko aus Einnahmeausfällen für die Stadt Remscheid auf 100.000-300.000 im Falle einer Nichtübertragung der Mittel vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012. Im Falle der Mittelübertragung würde sich das Risiko minimieren, genauere Zahlen sind mir hierzu nicht bekannt. Unabhängig von der grundsätzlichen Unbedenklichkeitserklärung der Bezirksregierung zur Teilnahme von Nothaushaltkommunen am Pilotprojekt Sozialticket, verweist diese auf die Eigenverantwortung jeder Kommune zur eigenen Risikoabschätzung. Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Remscheid GmbH auf Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten eigene Berechnungen zur Risikoabschätzung (Anlage) aufgestellt. Es wurde hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei den potentiellen Sozialticketkäufern zu 90% um bereits bestehende Kunden (Altkunden) und 10% Neukunden handelt. Die Annahme beruht einerseits auf den Erfahrungen der Stadt Dortmund, andererseits darauf, dass in Remscheid bereits jeder 6. Bürger einen Zeitfahrausweis verwendet. Mit Hilfe der von Ihnen genannten Mittelwerte bzgl. der Preise der einzelnen Tickets hieße das, dass das Sozialticket ab einem Nutzungsgrad von über 9% trotz Förderung durch das Land NRW zu belastenden Mehraufwendungen der Stadt Remscheid führen würde, die die Stadt als Nothaushaltkommune nach 82 GO NRW nicht leisten darf. Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund vieler ungewisser Faktoren (u. a. Anzahl der verkauften Tickets, Anzahl der Neu- und Altkunden) keine eindeutige Zusage zu möglichen Mehraufwendungen getroffen werden kann, jedoch erfordert die Haushaltslage der Stadt Remscheid genau diese um zukünftige Risiken einschätzen zu können. Eine Teilnahme am Pilotprojekt Sozialkticket erscheint vor diesem Hintergrund als zu risikoreich, es sei denn, der VRR kann garantieren, dass die von den Stadtwerken Remscheid prognostizierten Mehraufwendungen nicht eintreten werden? Eine Stellungnahme Ihrerseits zu den von uns ermittelten Prognosen ist für die Entscheidungsfindung des Haupt- und Finanzausschusses von entscheidender Bedeutung. Aufgrund der in Kürze anstehenden Sitzung am 15.09.2011 bitte ich um eine schnellstmögliche Beantwortung der Fragen hinsichtlich einer möglichen Übernahme von zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen und Ihrer Einschätzung der von uns erstellten Risikobewertung, gerne per E-Mail oder Fax. Mit freundlichen Grüßen Beate Wilding Oberbürgermeisterin Anlage

Szenario 1 Nutzungsgrad 10% Nutzungsgrad [%] 10 tats. Nutzer 1.636 Einnahmen durch SozT / Monat 48.925 davon Neukunden [%] 10 164 davon Altkunden [%] 90 1.473 davon Barsortiment 30 442 davon MoTi Einzel 22 324 37,70 28.870 davon MoTi Abo 48 707 50,68 35.825 Rückgang durch Wechsel SozT / Monat 64.695 Einnahmen durch SozT / Jahr 587.104 Bestandsrückgang d. SozT / Jahr 776.340 Mindereinnahmen durch SozT / Jahr -189.235 zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme -14.116 1411,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr -225.272 verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten) -19.759

Szenario 2 Nutzungsgrad 15% Nutzungsgrad [%] 15 tats. Nutzer 2.454 Einnahmen durch SozT / Monat 73.388 davon Neukunden [%] 10 245 davon Altkunden [%] 90 2.209 davon Barsortiment 30 663 davon MoTi Einzel 22 486 37,70 43.305 davon MoTi Abo 48 1.060 50,68 53.737 Rückgang durch Wechsel SozT / Monat 97.042 Einnahmen durch SozT / Jahr 880.657 Bestandsrückgang d. SozT / Jahr 1.164.510 Mindereinnahmen durch SozT / Jahr -283.853 zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme -21.173 1411,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr -326.947 verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten) -121.434

Szenario 3 Nutzungsgrad 20% Nutzungsgrad [%] 20 tats. Nutzer 3.273 Einnahmen durch SozT / Monat 97.851 davon Neukunden [%] 10 327 davon Altkunden [%] 90 2.945 davon Barsortiment 30 884 davon MoTi Einzel 22 648 37,70 57.740 davon MoTi Abo 48 1.414 50,68 71.650 Rückgang durch Wechsel SozT / Monat 129.390 Einnahmen durch SozT / Jahr 1.174.209 Bestandsrückgang d. SozT / Jahr 1.552.680 Mindereinnahmen durch SozT / Jahr -378.471 zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme -28.231 1411,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr -428.623 verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten) -223.110

Szenario 4 Nutzungsgrad 25% Nutzungsgrad [%] 25 tats. Nutzer 4.091 Einnahmen durch SozT / Monat 122.313 davon Neukunden [%] 10 409 davon Altkunden [%] 90 3.682 davon Barsortiment 30 1.105 davon MoTi Einzel 22 810 37,70 72.176 davon MoTi Abo 48 1.767 50,68 89.562 Rückgang durch Wechsel SozT / Monat 161.737 Einnahmen durch SozT / Jahr 1.467.761 Bestandsrückgang d. SozT / Jahr 1.940.849 Mindereinnahmen durch SozT / Jahr -473.088 zus. Mindereinnahmen d.pers.-mitnahme -35.289 1411,55 Mindereinnahmen gesamt / Jahr -530.298 verbleibender Aufwand (ohne Zusatzkosten) -324.785