Gentechnik im Honig. Honig als Sondermüll

Ähnliche Dokumente
Biene sticht Gentechnik-Giganten

I N F O R M A T I O N

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

I N F O R M A T I O N

Honig mit Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen

Transgene Pflanzen und Bienen

Neonicotinoide in der Landwirtschaft Expositionspfade für Bienen

Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne

Grüne Gentechnik Auswirkung auf die Imkerei

Bundesrat Drucksache 58/1/14 (Grunddrs. 58/14, 104/14 und 105/14)

Gentechnik Newsletter

GVO-Pollen im Honig als Prüfstein der Koexistenz

Austria. Wolfgang Pirklhuber

Die ökonomische und ökologische Bedeutung der Honigbienen

Entschließung des Bundesrates "Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken"

Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

GutAchten. Biodiversität Koexistenz Nicht-Zielorganismen. Gentechnisch veränderter Mais Regulierung Nationalstaaten.

Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Berufsfreiheit Regulierung Nationalstaaten EU-Recht Sicherheit. Sicherheitsforschung Einzelne Regionen

Mellifera e. V. Initiativen für Biene, Mensch, Natur

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Fraktion GRÜNE. und

Mellifera e. V. Initiativen für Biene, Mensch, Natur

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

Situation in Bayern Georg Wimmer Stellv. Generalsekretär Bayerischer Bauernverband

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung

GutAchten. Sicherheitsforschung Nicht- Gentechnisch veränderter Mais Kenntnisstand. Biodiversität Einzelne Regionen Sicherheit.

DBB. Deutscher Bauernbund e.v. Christlich konservativ - heimatverbunden. Standpunkte des Deutschen Bauernbundes zur Grünen Gentechnik

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais EU-Recht Nulltoleranz Grundfreiheiten. Biodiversität Nicht-Zielorganismen.

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Gentechnik und Lebensmittel Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

gebildet in Kristallstruktur, die sich nur bei bestimmtem ph-wert

Generalanwalt des EuGH Zufällig GVO-haltiger Honig ist zulassungsbedürftig Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot bedarf Honig, der Pollen des

Statement zur Proteinversorgung der europäischen Futtermittelwirtschaft

Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover

GutAchten. Gentechnisch veränderter Mais Biodiversität Nulltoleranz Nicht- Zielorganismen Sicherheitsforschung. Schädlingsbekämpfung Sicherheit

Mellifera e. V. Initiativen für Biene, Mensch, Natur

Gentechnik Erntemonitoring 2016 keine Auffälligkeiten

1. Brauchen wir Gentechnik, um den Hunger zu bekämpfen?

Was bedeutet das neue Gentechnikgesetz für den Imker?

Ein Blick auf den Artikel über Biotechnologie im europäisch-kanadischen Handelsabkommen

Gentechnik in Lebensmitteln Ergebnisse aus 2003

Imker und Gentechnik. Gen-ethischer Informationsdienst. von Walter Haefeker

Die Möglichkeiten der Kennzeichnung

Die europäische Agrarpolitik aus der Bienenperspektive

Anforderungen an Analyseumfang. 1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel

Gentechnik Newsletter

Aktuelle Aspekte der Gentechnik Auswirkungen auf die europäische Lebensmittelwirtschaft. 24. Getreide-Tagung 04. März 2009

I N F O R M A T I O N

zunächst vielen Dank an den VDI, dass Sie mir die Gelegenheit geben, Ihren Workshop zur Standardisierung des Monitoring zu eröffnen.

I N F O R M A T I O N

Regelung und Verwendung von GVO in der Ukraine: weder verboten, noch erlaubt

Ohne Gentechnik - Damit Sie die Wahl haben!

Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel Amtliche Überwachung in Sachsen-Anhalt

Gendreck-weg Mittwoch, 4. November 2009

Gentechnik und Lebensmittel die Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Agrogentechnik & Bienen

GVO aus Sicht der Produzenten

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut

EU-Kommission das Gentechnik-Monster

Bündnis zur Unterstützung von Imkern und Maisanbauern Schutz vor Gen-Mais von Imkern durchgesetzt

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Stellungnahme der deutschen Imkerverbände zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur der Richtlinie 2001/110/EG über Honig

Meinungen und Einstellungen der ÖsterreicherInnen zum Thema Gentechnik

Stellungnahme im Auftrag des Aktionsbündnisses Projekt Gen-Klage

Lösungen zu den Arbeitsblättern HONIG LERNZIEL:

Anbau von genveränderten Pflanzen Auswirkungen auf Biene und Umwelt Peter Maske, Schwarzach November, 2012

Neue gentechnische Verfahren. Dr. Eva Gelinsky und Stefanie Hundsdorfer IG Saatgut Bingenheim, 2. August 2018

Aktuelle Gentechnik-Debatte

Fred Klockgether Freier Berater für Bienengesundheit. Deutschland, Österreich, Schweiz Bayer Bee Care Center

Gentechnik und Lebensmittel die Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Europäische Regionen gegen GVO

Agro-Gentechnik in Deutschland und der Europäischen Union: Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven

Untersuchungen zum GVO-Anbau in Sachsen Untersuchungen zur Auskreuzung Dr. Karsten Westphal

Rechtliche und fachliche Anforderungen an das Monitoring der Umweltwirkungen von GVO

Zusammenfassung. Testbiotech e. V. Jahresrückblick Inhaltsverzeichnis. Christoph Then, Juli 2014

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Landwirtschaft und Gentechnik

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

I N F O R M A T I O N

REFERENZUNTERLAGEN. Arbeitsfeld Lebensmittel und Gentechnik. Gentechnik- und Lebensmittelrecht. Referenzliste/Vorträge und Veröffentlichungen

Ohne Gentechnik Anforderungen. Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 07. Mai 2015 Berlin

Gentechnik in Lebensmitteln - Ergebnisse 2006

Gentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft

Gentechnik bei Mais. Aktuelle Situation Maistag 2007 Eichhof. Helmut Heiderich HMULV

Nachwachsende Rohstoffe, Gentechnik und Bienen. Walter Haefeker, Vorstandsmitglied, Deutscher Berufs und Erwerbsimkerbund (DBIB)

HONIGBIENEN NATUR VIELFALT GENUSS

Entwurf zur Diskussion

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 6. September 2011 *

Untersuchungen zum GVO-Anbau in Sachsen

Antworten des EuGH auf die Vorlagefragen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs:

Bayerische Staatskanzlei

(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8534. der Bundesregierung

GutAchten. Regulierung Schädlingsbekämpfung. Gentechnisch veränderter Mais Einzelne Regionen. Koexistenz Nicht-Zielorganismen Biodiversität

Transkript:

Gentechnik im Honig Autor Walter Haefeker, Imker aus Bayern, Präsident des Europäischen Berufsimkerbundes (EPBA) und Vorstandsmitglied im Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) 1 Karl-Heinz Bablok hatte sich die Arbeit als Imker ruhig und beschaulich vorgestellt, als er 1990 die ersten Bienenvölker in seinem Heimatort auf Blütensuche gehen ließ. Doch Jahre später wurde er aufgrund von Gerichtsprozessen, die er wegen Gentechnik in seinem Honig führte, zu einem der bekanntesten Imker in und außerhalb Deutschlands. 2015 erhielt er vom bayerischen Staat, der die Gentech-Verunreinigung von Babloks Honig durch Freisetzungen von transgenem Monsanto-Mais verursacht hatte, Schadensersatz. Dieser deckte aber nur einen Teil seiner tatsächlichen Kosten. Honig als Sondermüll Als 2005 auf Versuchsfeldern im bayerischen Kaisheim gentechnisch veränderter Mais des US-Unternehmens Monsanto (MON810) getestet wurde, standen Babloks Bienenhäuser nicht weit entfernt. Der Imker ließ seinen Honig vorsichtshalber im Labor untersuchen und seine Befürchtungen wurden bestätigt: In seinem Honig wurde Pollen der Gentechnik- Maispflanzen gefunden. Damit durfte er den Honig nicht mehr verkaufen. Da Bienen bis zu zehn Kilometer weit fliegen, um ihre Nahrung zu sammeln, wären Mindestabstände von mehreren Kilometern zwischen Gentechnik-Feldern und Bienenstöcken nötig, um Verunreinigungen des Honigs wirklich zu verhindern (Kasten I). Dies hätte zu starken Beschränkungen des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa geführt, denn Imker gibt es fast überall. Doch solche Vorschriften waren zu Babloks Zeit politisch nicht durchsetzbar (und sind es heute vor dem Hintergrund der angestrebten weiteren Liberalisierung des Welthandels noch viel weniger). Für ihn und seine Imkerkollegen war deshalb klar, dass sie vor Gericht ziehen mussten, um besseren Schutz für ihre Bienen und den Honig zu erstreiten.das Verwaltungsgericht in Augsburg entschied am 30. Mai 2008 [1], dass durch die Kontamination des Honigs zwar ein Schaden für den Imker entstanden sei. Diesen könne er jedoch in Zukunft vermeiden, indem er während der Blütezeit des Gentechnik- Mais seine Bienen einfach woanders hinbrächte. Dieses Urteil betraf auch Hobby-Imker, die für das Wandern mit den Bienen nicht ausgerüstet waren und ihre Völker nicht einfach wie vom Gericht vorgeschlagen in gentechnikfreie Gebiete umsiedeln konnten.

2 Ihre Bienenstöcke werden teils seit Jahrzehnten in feststehenden Bienenhäusern bewirtschaftet. Die Berufsimker boten ihren Kollegen daher Fluchthilfe an. Unter großer Aufmerksamkeit der Medien wurde der Gerichtsbeschluss umgesetzt, indem die Bienen zum Schutz vor den Gentechnik- Feldversuchen umgesiedelt wurden und zwar nach München, vor den bayerischen Landtag und die bayerische Staatskanzlei. Schließlich hatte man ja dort politisch beschlossen, die Einführung der Gentechnik in Bayern durch den Erprobungsanbau zu fördern, ohne dabei die Belange der Imker und ihrer Kunden zu berücksichtigen. Kasten 1 Die Biene eines der wichtigsten Nutztiere Bienen gehören neben Rindern und Schweinen zu den wichtigsten Nutztieren in Deutschland. Sie bestäuben ca. 80 % aller Blüten und schwärmen dabei bis zu 10 Kilometern aus. Ohne die Arbeit der Bienen wäre unsere Nahrungsgrundlage bedroht. Umso besorgniserregender, dass die Bienenbestände zurückgehen. Ein Anbau von gentechnisch veränderten Maissorten, die selbst ein Insektizid produziert, würde ihnen zusätzlich zu schaffen machen.

Foto: Prac SCHULE UND GENTECHNIK. FALLBEISPIEL: Gentechnik im Honig 3 Europäischer Gerichtshof gibt Imker Recht Mit Spenden der Imkerverbände und der breiten Öffentlichkeit wurde der Rechtsstreit weiter geführt und landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zum großen Erstaunen der politischen Institutionen und von Monsanto, dem Hersteller des Gentechnik- Maises, folgte das höchste Gericht der EU am 6. September 2011 [2] der Auffassung der klagenden Imkers: Es entschied, dass auch geringste Mengen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in einem Lebensmittel dazu führen, dass dieses ebenfalls als gentechnisch verändert gilt. Das betroffene Lebensmittel verliert durch die Verunreinigung mit GVO seine Verkehrsfähigkeit, wenn die GVO aus einer in der EU nicht als Lebensmittel zugelassenen Pflanze stammen. Dies war bei der Maispflanze MON810 der Fall, weil sie als Futtermittel zwar zugelassen war, als Lebensmittel aber nur teilweise (für bestimmte Maisprodukte). Nun stand die EU-Kommission vor einem Problem. Wenn Gentechnik im Honig behandelt werden muss wie in allen anderen Lebensmitteln auch, dann dürfen und müssen die Mitgliedstaaten der EU Regeln zum Schutz der Imkerei einführen. Die dafür eigentlich notwendigen Abstände von mehreren Kilometern um jeden Bienenstand hätten viele Regionen Europas de facto zu einem Gebiet gemacht, in der keine Gentech-Pflanzen mehr angebaut werden können. (Es gibt innerhalb der EU Länder wie z.b. Bulgarien, die versuchen, über derlei Abstandsregelungen den Gentechnikanbau flächendeckend zu verhindern.) Foto: courtesy Timo Bablok Karl-Heinz Bablok erhielt nun auch im Ausland Aufmerksamkeit, denn diese Gerichtsentscheidung hatte nicht nur Auswirkungen auf Honig aus der EU, sondern auch auf Honigimporte aus Übersee. In vielen Ländern, aus denen Honig nach Europa verkauft wird, werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die hier nicht als Lebensmittel zugelassen sind oder zumindest kennzeichnungspflichtig wären (Kasten II).

4 Kasten 2: Gentechnik und die Folgen: Kein Rapshonig mehr aus Kanada 80 Prozent des in Deutschland konsumierten Honigs wird importiert. Raps-Honig ist besonders von Verunreinigungen betroffen, weil sich der Raps-Pollen leicht verbreitet. Lange Zeit war Rapshonig aus Kanada in Deutschland sehr beliebt. Da in Kanada aber mittlerweile bereits auf 94 Prozent der Rapsfelder gentechnisch veränderter Raps angebaut wird, gibt es bei uns bereits seit 2011 keinen kanadischen Rapshonig mehr zu kaufen. Dies betrifft nicht nur konventionellen Honig, sondern auch Bio-Honig. Denn angesichts des fast flächendeckenden Einsatzes von Gentechnik-Sorten sind Verunreinigungen nicht zu vermeiden. Die Produktion von biologischem Rapshonig ist in Kanada aufgrund der fehlenden Exportmöglichkeiten inzwischen nahezu komplett eingestellt worden. Gentech-Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig Die EU-Kommission versuchte daher, das Urteil des Gerichts durch einen rechtlichen Kunstgriff zu unterlaufen. So argumentierte die Kommission, das Gericht habe sich in seiner Auffassung geirrt und es sei Aufgabe der Kommission, die Imker vor den Folgen dieses Irrtums zu schützen. Sie schlug daher vor, Pollen nicht wie das EuGH als Zutat, sondern als natürlichen Bestandteil des Honigs zu definieren. Dies gelte auch für gentechnisch veränderten Pollen. Der Gentechnik-Pollen soll also im Honig als natürlich angesehen werden und der Honig selbst damit weiter verkauft werden dürfen. Dieser Vorschlag widerspricht allen Grundprinzipien der Regulierung von Gentechnik in der EU. Denn gentechnisch veränderte Pflanzen müssen in der EU vor allem deshalb ein anderes Zulassungsverfahren durchlaufen als gewöhnliche Pflanzen, weil es sich dabei nicht um natürliche Organismen handelt. Doch die Imker lehnten diese Hilfe der Kommission dankend ab ihre Kunden wollten nämlich gar keinen Gentechnik-Pollen in ihrem Honig. Zwei Jahre lang wehrten sich ihre Verbände gegen die Umsetzung des Kommissionsvorschlags. Auch im Europäischen Parlament zeigten sich erhebliche Zweifel daran, den Pollen einfach umzudeklarieren. Letztlich konnte sich die Kommission im April 2014 aber doch durchsetzen. Auch wenn Gentechnik-Pollen in Honig damit künftig als natürlicher Bestandteil gilt, der nicht gekennzeichnet werden muss, ist die Kennzeichnungsfrage trotzdem nicht abschließend geklärt. Denn zulässig sind Verunreinigungen mit gentechnischem Pollen bis 0,9 Prozent nur dann, wenn sie zufällig und technisch unvermeidbar waren beides vage Rechtsbegriffe, die es im Einzelfall auszulegen gilt. Auch die Frage, wie mit gentechnisch verändertem Nektar verfahren wird und wie die Analyseverfahren für Honig umgestellt werden müssen, ist aus Sicht der Imker nicht beantwortet von den erhöhten Analysekosten, die nicht der Verursacher, sondern die Imker tragen müssen, ganz zu schweigen.

5 Kasten 3: Ein paar Zahlen Flugradius Bienen: bis zu 10 km Flugweite von Mais-Pollen: bis zu 4,5 km Gesetzlicher Mindestabstand eines Gentechnik-Maisfeldes zu konventionellem Maisfeld: 0,15 km zu biologischem Mais-Feld: 0,3 km Für die Imker und ihre Kunden bedeutet das vorerst: weniger Schutz vor Gentechnik-Pollen im Honig. Der Honig von Karl-Heinz Bablok ist trotzdem wieder gentechnikfrei, weil auch der Freistaat Bayern sich inzwischen dem Druck der Bürger und Imker gebeugt hat, die Feldversuche inzwischen eingestellt hat und Gentechnik auf den bayerischen Äckern ablehnt. Unmöglich ist künftiger Anbau dadurch jedoch nicht. Bablok wurde für sein persönliches Engagement für die Sache der Imker jedenfalls mit dem Goldenen Stachel des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes ausgezeichnet. Anm. d. Red.: 2015 erklärte sich der Freistaat Bayern bereit, 6.000 Euro Schadensersatz zu bezahlen. Laut Babloks Anwälten deckt das allerdings nur die Hälfte der Kosten, die dem Imker durch die Unverkäuflichkeit des Honigs, die DNA-Proben und den Umzug der Bienen entstanden waren. [3] Quellen 1. Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg: Urteil (2008) bit.ly/urteilbv 2. Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil (2011) bit.ly/urteilgdeu 3. Informationsdienst Gentechnik: Bayern zahlt Schadensersatz an Imker (05.08.15) bit.ly/idgersatz Studie Eine Studie der Universität Bremen (2013) zeigt, dass Mais-Pollen bis 4,5 km weit fliegen kann. bit.ly/smaispollen Netzwerk: Bienen machen Schule Das Netzwerkprojekt Bienen machen Schule von Mellifera e.v. möchte Pädagogen und Imker ermutigen, gemeinsam mit Kindern Bienen zu halten. Auf der Webseite sind allerlei nützliche Informationen rund um das Thema Bienen für Schulen. bit.ly/bienenmachenschule