HERAUSFORDERUNG QUALITÄT DER BEITRAG DER VERSORGUNGSFORSCHUNG: AM 16.11.2016 IN HAMBURG Qualität statt Quantität? Dr. Ulrich Wandschneider WINEG Symposium Hamburg, 16.11.2016
Themen Qualität und Quantität sind kein Widerspruch Krankenhausträger und Qualitätsinitiativen Regulierung im DRG-System Qualitätsteigerung durch Transparenz?
Von der Selbstkostendeckung hin zu Wettbewerb Förderung von Produkt- und Prozessinnovationen Ausrichtung des Leistungsangebots am Bedarf Bedürfnisse lenken Leistungen Gute Leistung ist erfolgreich Gute Qualität, gute Verfügbarkeit und gute Effizienz werden in Einklang gebracht Ein wettbewerbliches Gesundheitswesen fördert bestmögliche Qualität zu einem möglichst niedrigen Preis.
Stehen Qualität und Quantität im Widerspruch? Qualitätstransparenz schafft Wahlmöglichkeiten Leistungen werden vergleichbar Patienten entscheiden sich für das beste Versorgungsangebot Patienten suchen Beratungsangebote: Empfehlung des niedergelassenen Arztes, Informationssuche in Krankenhausportalen (www.qualitätskliniken.de oder www.initiative-qualitaetsmedizin.de), Internetrecherche etc. Leistungserbringer sind bemüht Qualität und Service zu verbessern Qualität durch Wettbewerb Wirtschaftlicher Erfolg und Qualität der Patientenversorgung hängen zusammen Häuser verbessern kontinuierlich Versorgungsqualität Gute Versorgungsangebote setzen sich im Qualitätswettbewerb durch Nein! Patienten entscheiden sich im Qualitätswettbewerb gerade für die guten Häuser!
Patienten brauchen hierfür Informationen Beispiel: www.qualitätskliniken.de Berücksichtigt Anforderungen aus fünf Qualitätsdimensionen: 1. Medizinische Qualität QS-Daten und weitere Routinedaten 2. Patientensicherheit Empfehlungen von WHO & APS 3. Patientenzufriedenheit 4. Einweiserzufriedenheit 5. Ethik & Werte Scoring & Q-Index Qualitäts-Index Qualitätsverbesserung durch Methoden: Public Reporting & Transparenz Mehr als 500.000 Besucher pro Jahr (2015) Benchmarking & Best-Practice Deutschlandweit mehr als 250 Mitgliedskliniken.... vor allem private Träger engagierten sich bereits früh in Qualitätsportalen! Andere haben inzwischen deutlich nachgezogen
Qualitätsoffensive der Bundesregierung verstärkt Qualitätstransparenz Qualitätsinstitut (IQTIG) durch GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) Entwicklung der Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung Geeignete und verständliche Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen Einrichtungsbezogene, risikoadjustierte Übersichten, mit denen die Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung verglichen werden kann Qualitätsverträge in vier ausgewählten Leistungsbereichen (KHSG) Qualitätsindikatoren für Krankenhausplanung (KHSG) Qualitätsorientierte Vergütung Höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Häuser wird die Qualität weiter verbessern! Die Herausforderung liegt allerdings in einer sachlich angemessenen Umsetzung
aber es wird zunehmend eingegriffen und nachjustiert! Mehrleistungsabschlag/Fixkostendegressionsabschlag Absenkung/Abstufung von Bewertungsrelationen Korrektur der Anteile von Sachkosten in Bewertungsrelationen Mindestpersonalvorgaben Gestuftes System Notfallversorgung Sicherstellungszuschlag Zentrumszuschlag Erweiterte Prüfmöglichkeiten des MDK Hier entstehen Widersprüche: Qualität braucht Wettbewerb!
Beispiel Fixkostendegressionsabschlag durch das KHSG Ab 2017 wird die Mengenberücksichtigung von der Landes- auf die Ortsebene verlagert. Auf Landesebene wird die Mindesthöhe eines dreijährigen Fixkostendegressionsabschlags festgelegt. Die Partner vor Ort können für einzelne Leistungen abweichend höhere Abschläge und eine längere Geltungsdauer festlegen. Bei Leistungsverlagerungen nur halber Fixkostendegressionsabschlag, aber bei hohem Aufwand bei den Nachweispflichten des Krankenhauses. Bewertung: Hoher bürokratischer Aufwand und kaum zu überblickendes Nebeneinander unterschiedlicher Abschläge vor Ort. Stattdessen erfolgt ein gezieltes Abschöpfen jedweder Kostenvorteile. Pauschalierung?!? Eigentlich gewollte Leistungsverschiebungen im Hinblick auf Qualitätswettbewerb, Spezialisierung, Konzentrierung etc. werden verhindert!
Exkurs PsychVVG Ab 2020 soll der G-BA auf Bundesebene verbindliche Personalmindestvorgaben für die psychiatrische/psychosomatische Versorgung beschließen. Bei einem Personalkostenanteil von rund 80 % im Psych-Bereich wird die wirtschaftliche Eigenverantwortung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser de facto außer Kraft gesetzt. Folge: Medizinische und organisatorische Innovationen vor Ort werden verhindert! Zur Erfüllung der heute gültigen Psych-PV, müssten Krankenhäuser ca. 10 % mehr Personal einstellen (zusätzliche Mehrkosten überschlägig rund 600 Millionen EUR). Eine 10 % über der Psych-PV liegende Personalquote ließe die Kosten für die stationäre Versorgung der psychisch Kranken um 1,2 Milliarden EUR ansteigen. Außerdem: das notwendige Fachpersonal ist auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden! Eine finanzierbare Krankenhausversorgung auf hohem Qualitätsniveau lässt sich mit Mitteln einer Planwirtschaft nicht erreichen!
Fazit Qualität und Quantität sind kein Widerspruch! Kann sich ein Haus im Qualitätswettbewerb durchsetzen ist das ein Zeichen hoher Leistungsfähigkeit und guter Versorgung! Es ist sinnvoll, Qualitätstransparenz durch die Entwicklung neuer Qualitätsindikatoren weiter zu entwickeln! Die Vergleichbarkeit der Häuser wird so weiter erhöht und Patienten neue Informationsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Qualität durch die zentrale Vorgabe bundeseinheitlicher Mindestvorgaben zu verbessern kann nicht funktionieren! Teure Vorgaben mit hohem bürokratischem Aufwand werden den Bedürfnissen vor Ort nicht gerecht und stehen häufig nicht im Zusammenhang mit Qualität. Es müssen vor Ort Impulse zu mehr Qualitätswettbewerb gesetzt werden! Der Weg zu aussagekräftigen und validen Qualitätsindikatoren muss weitergegangen werden. Die Qualität des Behandlungsergebnisses zu messen ist sinnvoller als Köpfe zu zählen!
VIELEN DANK! Dr. Ulrich Wandschneider uwandschneider@t-online.de