Leckage-Notfall-Training Marc Eder Partner der Umwelt
Inhalt Theorie Warum Leckagenotfallplanung? Erstellung eines Notfall-Plans Vereinfachter Notfall-Plan Notfall-Ausrüstung Praxis Inhalte von Notfall-Sets Richtige Verwendung der Notfallausrüstung Begehung potenzieller Unfallorte Titel / Autor / Datum Seite 2
Wasserrechtsgesetz 1959 31 Allgemeine Sorge für die Reinhaltung* Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten (...). Siehe auch Allg. Bürgerliches Gesetzbuch 1297 und 1299 zur Definition Sorgfaltsbegriff *sinngemäß dargestellt Titel / Autor / Datum Seite 3
- bereits geringste Schadstoffmengen reichen aus, um große Mengen an Wasser zu verschmutzen. - 1 Öltropfen verschmutzt 1000 l Wasser! - 1 Liter Öl macht 1 Million Liter Wasser zum Zwecke der Trinkwassernutzung unbrauchbar. Titel / Autor / Datum Seite 4
Gewässerverunreinigung ist u.a. ein Straftatbestand gem. 180 StGB! Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (1) Wer entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag ein Gewässer, den Boden oder die Luft so verunreinigt oder sonst beeinträchtigt, dass dadurch 1. Gefahr für das Leben, einer schweren Körperverletzung eines anderen, Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer größeren Zahl von Menschen, 2. Gefahr f. d. Tier- oder Pflanzenbestand in erheblichem Ausmaß, 3. lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands v. Gewässern, Boden, Luft 4. ein Beseitigungsaufwand, sonst ein Schaden an einer fremden Sache, einem unter Denkmalschutz stehenden Gegenstand, einem Naturdenkmal, der 50 000 Euro übersteigt, ENTSTEHEN KANN (!), ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. (2) WIRD durch die Tat der Tier- oder Pflanzenbestand erheblich geschädigt, eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands eines Gewässers, Bodens oder Luft bewirkt oder ein Beseitigungsaufwand oder sonst ein Schaden an einer fremden Sache, an einem unter Denkmalschutz stehenden Gegenstand oder an einem Naturdenkmal, der 50 000 Euro übersteigt, HERBEIGEFÜHRT, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Hat die Tat eine der im 169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen. Titel / Autor / Datum Seite 5
Vor dem Unfall Erstellung eines Notfallplans Neun Schritte 1. Bestandsaufnahme aller Flüssigkeiten 2. Berechnung der Flüssigkeitsmenge 3. Identifikation der Risikobereiche 4. Sammlung und Verwaltung der Sicherheitsdatenblätter 5. Untersuchung der Zugangswege 6. Entwicklung und Erprobung von Notfall-Maßnahmen, Notfall-Checklisten 7. Definition und Beschaffung der Notfall-Ausrüstung 8. Überwachung der Notfall-Ausrüstung 9. Überprüfung des Notfallplans Titel / Autor / Datum Seite 6
So bitte nicht! Titel / Autor / Datum Seite 7
Im Notfall Vereinfachte Notfallmaßnahmen 1. Beurteilen Sie die Gefahr 2. Schützen Sie sich mit Persönlicher Schutzausrüstung 3. Dämmen Sie die Leckage ein 4. Stoppen Sie die Leckage an ihrer Quelle 5. Beurteilen Sie die Lage 6. Beseitigen Sie die ausgelaufene Flüssigkeit 7. Dekontaminieren 8. Dokumentieren Sie den Einsatz 9. Ersetzen Sie verbrauchtes Material Titel / Autor / Datum Seite 8
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Notfall-Ausrüstung Kanalabdichtung Überfahrbare Kanalabdeckung Absperrbarriere Abdichtmatte Tür-/Torabdichtung Ölbarriere Leckage-Auffangplane Leckage-Wanne Titel / Autor / Datum Seite 11
Notfall-Ausrüstung Fassbandage Bergungsfass Bergungsfass Flüssigkeitssauger Körperdusche Augendusche Warnaufsteller Titel / Autor / Datum Seite 12
Entsorgungsbehälter Oily Waste Can aus Kunststoff mit Ölablassstutzen ASP-Behälter Titel / Autor / Datum Seite 13
Fazit: Leckagen können an allen Arbeitsplätzen zum Sicherheitsrisiko werden! Deshalb geeignete Bindemittel verwenden um : Personenschäden zu vermeiden Umweltverschmutzungen und Umweltschäden zu vermeiden Schäden an Maschinen, Immobilien und Gelände zu vermeiden ACHTUNG: DIE MITARBEITER SOLLTEN REGELMÄSSIG IM UMGANG MIT LECKAGEN GESCHULT WERDEN UM AUSGELAUFENE FLÜSSIGKEITEN SICHER ZU BESEITIGEN! Titel / Autor / Datum Seite 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Partner der Umwelt