Dr. Martin Grundmann

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Transkript:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 27.10.2015 5. Fachworkshop zu Ausschreibungen bei Windenergie an Land "Referenzertragsmodell und Vergütungssystem" Dr. Martin Grundmann 1

1. Grundlegende Gedanken zu Ausschreibungen Windenergie onshore a. Ausschreibungen müssen aus unternehmerischer Sicht klar kalkulierbar sein, eine angemessene Renditeerwartung ermöglichen und den Wettbewerb zwischen Standorten weiter zulassen. b. Zentrale Rahmenbedingungen der Ausschreibung sind bislang noch unklar: Auszuschreibende Brutto-Menge (Netto-Korridor + Repowering = 4-5.000 MW p.a.) Höhe der Grundvergütung, Dauer der Förderung c. Windenergie onshore muss auch im Binnenland stattfinden. Dies wird nur bei weiterer Kostenoptimierung in der Wertschöpfungskette möglich sein. d. Der Wettbewerb besserer und schlechterer Windstandorte muss auch im Rahmen einer Ausschreibung stattfinden, also etwa 90 % zu 60 % Standort. e. Da kurzfristig weitere Anpassungen der EEG-Förderung zu erwarten sind, sollten keine oder nur geringe Eingriffe in den jetzigen Mechanismus des Referenzertragsmodells erfolgen, um Investoren nicht zu verunsichern. f. Das EEG kann eine sachlich nachvollziehbare standortdifferenzierte Förderung ermöglichen, aber nicht nach Bundesländergrenzen arbeiten. 2

2. Aktuelle Entwicklung der Windenergie onshore an unterschiedlichen Standorten a. Etwa zwei Drittel des Zubaus findet seit einem langen Zeitraum im Bereich von Referenzstandorten 80 % und darunter statt. Damit besteht aktuell keine Diskriminierung schwächerer Windstandorte, ganz im Gegenteil. b. Aufgrund des nachholenden Ausbaus in mittleren und südlichen Bundesländern ist mit einer Zunahme mittlerer und schlechter Standorte und damit einem zunehmenden Ungleichgewicht der Standorte im Rahmen des gesetzlichen Netto-Ausbaukorridors zu rechnen. c. Ab 2020 liegt das Repowering konstant bei >2.000 MW über dem Netto- Ausbaukorridor, dies wird zunächst die besseren Standorten betreffen. Daher ist darauf zu achten, dass Repowering-Standorte in der Ausschreibung nicht benachteiligt werden. d. Ohne Repowering lassen sich die energiepolitischen Ziele nicht erreichen, insbesondere nicht die EE-Nutzung von mind. 14 % im Wärme- und 10 % im Verkehrssektor bis 2020 Studien: BMWi-Marktanalyse Wind onshore 2015, IE Leipzig 2014, Deutsche Windguard 2014, Anlagenregister 3

2. Aktuelle Entwicklung der Windenergie onshore an unterschiedlichen Standorten BMWi-Marktanalyse Wind onshore 2015 4

3. Unterschiedliche Standorte im Rahmen von Ausschreibungen a. Das zweistufige Referenzertragsmodell sorgt für einen fairen Wettbewerb der unterschiedlichen Standorte untereinander. b. Im Falle einer Ausschreibung ist zu bewerten, ob die Zugangschancen zur Ausschreibung in einem fairen Wettbewerb erfolgen können. c. Bessere Standorte sollten eine größere Erlöschance erhalten als schlechtere: Dies dient sowohl der volkswirtschaftlichen Effizienz (beabsichtigte Kostensenkung) als auch der betriebswirtschaftlichen Effizienz (Kostenoptimierung in der Wertschöpfungskette). d. Eine Absenkung der 20-jährigen Durchschnittsvergütung wirkt bei Standorten mit langer Anfangsvergütung stärker als bei besseren Standorten. Eine Absenkung der Grundvergütung wirkt in umgekehrter Richtung. e. Aufgrund der hohen Konzentration in den Standortbereichen 80 % und darunter, sollte über eine Standortdifferenzierung der Wettbewerb zwischen diesen Standorten angeregt werden. Wettbewerbsnachteile gegenüber besseren Standorten sind kaum zu erkennen. Studien: Deutsche Windguard 2015, BTU Cottbus/r2b 2015 5

4. Es muss ein klarer Anreiz bestehen, überall zuerst die wirtschaftlich vorteilhafteren Standorte zu entwickeln a. Der Fördermechanismus sollte in allen Regionen immer den Anreiz bieten, zuerst die besseren und kostengünstigeren und erst zeitlich später die schlechteren und teureren Standorte zu entwickeln. So können volks- und betriebswirtschaftliche Zielsetzungen gleichermaßen erreicht werden. b. Daher sollte die Erlöserwartung an einem 90 % Standort signifikant höher sein sollte als einem 70 % Standort, analog 120 % zu 100 % Standort etc. c. Jedes Windenergieprojekt hat seine individuellen Kostenstrukturen, die Investitionsentscheidung sollte weiter unternehmerisch gefällt werden. d. Bei einer Nivellierung der Erlösmöglichkeiten zwischen den Standortqualitäten würde der Anreiz zur Kostenoptimierung in der Wertschöpfungskette fehlen. e. Stromgestehungskosten: Studien: BTU Cottbus/r2b 2015, Marktanalyse BMWi Wind onshore 2015 6

5. Kostenoptimierung entlang der Wertschöpfungskette a. In der gegenwärtigen Diskussion findet die Kostenoptimierung nur am Ende der Wertschöpfungskette, beim Investor, statt: Bürgerwindparks haben eine niedrigere Renditeerwartung als professionelle Anleger Institutionelle Anlager erwarten keine hohe, aber eine stabile Rendite b. Wir erwarten eine Kostenoptimierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette also Öffentliche und private Landeigentümer Planer, Gutachter Behörden/Bürokratiekosten Anlagen- und Komponentenhersteller Projektierer Anlagenbetreiber/Investor Vertrieb/Weiterverkauf c. Nur eine Optimierung der Kosten je kwh wird die Entwicklung von Windenergie onshore auch an schlechteren Standorten ermöglichen. Mehr Klarheit könnte eine international vergleichende Kostenstudie schaffen. 7

6. Angebote zur Förderung im Rahmen von Ausschreibungen a. Zweistufiges Referenzertragsmodell Gebot auf die Anfangsvergütung, Verkürzung der Anfangsvergütung, Beibehalten der Höhe der Grundvergütung -> nicht sinnvoll wegen zu kurzer Anfangsvergütung Gebot auf eine 5-jährige Anfangsvergütung, Absenkung der Grundvergütung -> für alle Standorte wirtschaftlich darstellbar, Vorschlag 3,5 ct/kwh ist zu niedrig Kopplung der Dauer der Grundvergütung und der Anfangsvergütung -> für alle Standorte wirtschaftlich darstellbar b. Einstufiges Referenzmodell Gebot auf 100 % Referenz, Festlegung von Hebelfaktoren für unterschiedliche Standortgüten Umrechnung aus dem zweistufigen Modell über die 20-jährige Durchschnittsvergütung ist möglich, es ergeben sich Standortfaktoren zwischen 122 % und 81 % Noch viel Unklarheit c. Festlegung von geförderten Mengenkontingenten a. Schlechtere Standorte verbleiben länger in der Förderung b. Kann standortdifferenziert aus dem Referenzertragsmodell abgeleitet werden c. Testlauf bei Windenergie offshore vorgeschlagen 8

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9