Vorschläge zur Novellierung des EEG. Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energien
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- Martin Walter
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1 Vorschläge zur Novellierung des EEG Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energien
2 Zeitplan der Bundesregierung Grundsatzentscheidung zur Umstellung des EEG von festen Vergütungssätzen auf Ausschreibungen (November 2013). Verabschiedung des EEG 2014 (Juli 2014). Veröffentlichung der Marktanalysen zur Windenergie an Land und anderen erneuerbaren Energien (März 2015). Erörterung der Eckpunkte zum EEG 3.0 bei der BLWE (ursprünglich geplant Anfang Juli 2015 verschoben). Veröffentlichung der Eckpunkte zum EEG 3.0 und Konsultationsprozess (ursprünglich geplant am 8. Juli 2015 verschoben). Kabinettsbeschluss (geplant: 1 Q. 2016). Geplante Verabschiedung des EEG 3.0 (geplant: 4 Q. 2016). Inkrafttreten des EEG 3.0 (ab 2017 mit Übergangsregime). Folie 2
3 Initiativen Baden-Württembergs Folie 3
4 Herausforderungen der EEG-Novelle Schaffung eines homogenen Ausschreibungsguts Steigerung der Marktliquidität (mehr Referenzertragsklassen) Förderung der Marktintegration Sicherstellung einer ausreichenden räumlichen Regionale Verteilung Verteilung des Anlagezubaus über Gesamtdeutschland Sicherstellung einer breiten Akteurs- und Wettbewerbsstruktur Erhalt der Akteursvielfalt Minimierung Zuschlagsrisiken Sicherstellung eines liquiden Marktes Referenzertragsmodell Akteurspluralität Auktionsdesign Wettbewerb um Zuschlagserteilung Minimierung Preisrisiken für kleinere Akteure Kostenoffenbarung versus Wertschätzung Folie 4
5 Parametrierungsvorschlag Vorschlag für Parametrierung: Verschiebung der Dauer der Anfangsvergütung (AV) bei 20 Jahren für Standort > 70%. Absenkung der Dauer der AV kontinuierlich. Absenkung der Grundvergütung. Wirkung auf die Wettbewerbsintensität: Modell kann Standorte bis ca. 70% bzgl. ihres risikofreien Barwerts nivellieren. Regulierter, d.h. garantierter Barwert sehr guter Standorte wird abgebaut ggü. Status Quo. Schaffung eines homogenen Gutes => Wettbewerbsintensität steigt. *Veranschaulichung der Wirkungsweise auf Grundlage der Erlöse und variabler Kosten (2ct/kWh) Folie 5
6 Grundvergütung & Marktchance Chancenpotential für windstarke Standorte: Nivellierung der Barwerte nur auf Basis der regulierten Vergütung. Marktchance Marktpreise spielen für windhöffige Standorte durch geringere Zeit der Anfangsvergütung und Absenkung der Grundvergütung höhere Rolle. Marktpreis stellt Chance auf Zusatzrenditen für windhöffige Standorte dar. BET Strompreisszenario Marktchance wird unmittelbar realisiert, sobald Marktwert die Grundvergütung übersteigt. Schaffung einer stärkeren und schnelleren Marktintegration der Anlagen zur Entlastung der EEG-Umlage. Marktchance Erhalt des Anreizes zum Zubau möglichst windhöffiger Standorte. Folie 6
7 Ausgangssituation Mittlere Erträge am Referenzertrag für Anlagenbestand Motivation und Hintergrund: Standorte mit Windgüten zwischen 70-90% existieren auch in norddeutschen Bundesländern Aktualisierung des Referenzertragsmodells garantiert somit keinen regional ausgewogenen Zubau Aktuelle Netzausbauplanung unterstellt auch Ausbau im Süden Quelle: Betreiberdatenbank des IE Leipzig, Stand 2013; aus Zwischenbericht für Erfahrungsbericht EEG 2014 Zielsystem Regionalisierung: Keine Reduktion der Marktliquidität Kein Eingriff in das einfache Auktionsverfahren; eine Auktion über alle Standorte Kein Zusatzaufwand für Auktionsteilnehmer Erhalt der historischen Zubauverteilung für Wind an Land Folie 7
8 Gebot auf AV [ct/kwh] Gebot auf AV [ct/kwh] Vorschlag zur Regionalisierung 1. Bsph. Ausgangsergebnis der Auktion geordnete Angebotskurve Nord Mitte/Süd Teilraum Mitte/Süd hat 40% der Ausschreibungs-menge nicht erreicht Konzeption Regionalisierung: Schaffung von zwei impliziten Teilräumen Teilraum Nord: BB, BE, HB, HH, MV, NI, SH, ST Teilraum Mitte/Süd: BW, BY, HE, NW, SL, RP, TH, SN Jeder Teilraum erhält mindestens 40% und maximal 60% des Zubaus 2. Nachträgliche Umordnung Gebotskurve umgeordnete Angebotskurve ausgeschriebene Menge [MW] MW Umordnung der bezuschlagten Projekte bis 40% erreicht sind MW Funktionsweise der Zuteilung: Normaler Ablauf einer gemeinsamen Auktion Reihung der Gebote bis ausgeschriebene Menge erreicht ist Prüfung, ob Teilräume mindestens 40% der Ausschreibungsmenge erreicht haben NEIN => Umordnung der Gebotskurve: günstigste Projekte des Teilraums, der 40% nicht erreicht hat, erhalten Zuschlag auf Kosten der teuersten, gerade noch bezuschlagten Projekte des anderen Teilraums Folie 8
9 Gründe für die Regionalisierung Einspeise-Management Eingriffe [#/100 km²] HGÜ-Korridore in DE Kosteneffizienz Sicherstellung des Ausbaukorridors der perspektivisch auf bis zu 5,7 GW/Jahr brutto steigt Wettbewerbswirkung und Marktliquidität Anreiz zu Planung von Standorten, die sonst nicht entwickelt würden; einheitlicher Gebotsmarkt bleibt erhalten Mittlerer quadratischer Vorhersagefehler (RMSE*) der Windleistungsprognose nach Regelzonen Systemsicherheit Zonenzuordnung berücksichtigt aktuelle Netzbelastung und verringert tendenziell künftige Einspeisemanagementeingriffe Angleichung der Lebensverhältnisse Infrastrukturkosten (bspw. in Form von NNE) werden angeglichen und eine Partizipation von Bürgerenergie über Gesamtdeutschland gestärkt RMSE: Root-Mean-Square Error Einfachheit und Praktikabilität Folie 9
10 Herleitung der Regionalisierung Begründung der 40% je Teilraum: Netzausbau: Stützung des EE-Ausbau Szenarios (Basis-Szenario) der Netzausbauplanung gemäß NEP 2014 Historischer Zubau: Anteil der Mitte/Südländer am historischen Ausbau der Windenergie zeigt die Fähigkeit der Teilzone Anteil zu erreichen Flächenpotential: UBA-Potentialstudie gibt für Mitte/Süd-Teil ein leicht höheres Potential im Vergleich zum Nordteil an Folie 10
11 Zusammenfassung Referenzertragsmodell / Vergütungsmodell Unterschiedliche Projektrenditen (Gefahr: Abschöpfung von Produzentenrente) Risiko einer nicht ausreichend Marktliquidität Hohe Grundvergütung hemmt weitere Marktintegration Regionalisierung Referenzertragsmodell stellt per se keine hinreichende räumliche Verteilung des Anlagenzubaus deutschlandweit sicher Ziel kann aber auch keine komplette Gleichverteilung darstellen Beibehaltung grundsätzlicher Ausgestaltung Vergütungsforderung an Standorten mit unterschiedlichen Windgüten angeglichen Höhe der Grundvergütung reduzieren Erhalt des Anreizes zum Zubau möglichst windhöffiger Standorte (Markterlöse) Kein Eingriff in Auktionsverfahren Erhalt der historischen Zubauverteilung Kein Zusatzaufwand für Auktionsteilnehmer Keine Reduktion der Marktliquidität Folie 11
12 Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energie Kernerplatz Stuttgart Telefon: +49 (711) Till.Jenssen@um.bwl.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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