Stellungnahme zu Eckpunkten für eine Pilotausschreibung. für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
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- Hinrich Grosser
- vor 6 Jahren
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1 Stellungnahme zu Eckpunkten für eine Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Berlin, August 2014
2 Stellungnahme im Rahmen der Konsultation der Eckpunkte für eine Pilotausschreibung für Photovoltaik- Freiflächenanlagen 50Hertz begrüßt die mit dem 2014 novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführten Regelungen hinsichtlich Ausschreibungen Erneuerbarer- Energien (EE)-Anlagen. Durch die gezielte Ausschreibung einer bestimmten zu installierenden Leistung wird die Planbarkeit des EE-Zubaus verbessert. Dies hat einerseits tendenziell positive Auswirkungen auf die Zubauprognosen (Minderung von Prognosefehlern), andererseits kann dadurch eine bessere Synchronisierung mit dem Netzausbau erfolgen. Daher begrüßen wir die nun vonseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgelegten Eckpunkte für eine Pilotausschreibung für Photovoltaik- Freiflächenanlagen. Das vorgeschlagene Verfahren gewährleistet grundsätzlich eine erfolgreiche Durchführung der Pilotausschreibungen. Dennoch möchten wir uns im Rahmen des Konsultationsprozesses einbringen und einige Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Im Einzelnen: Bestimmung des Höchstpreises durch das Uniform-pricing-Prinzip Das vorgeschlagene Auktionsprinzip (Pay-as-bid), das jedem Bieter individuelle Preise zusichert, hat unseres Erachtens einige wesentliche Nachteile: Zum einen würde ein Wettbewerb um das Erraten desjenigen Preises entstehen, der gerade noch einen Zuschlag erhält. Die Folge wäre eine sehr flache Preiskurve, wie andere vergleichbare Aktionen zeigen. Diese Problematik verschärft sich zudem bei wiederholten Auktionen, da der aus vorherigen Bieterrunden bekannte Grenzpreis zu einer immer flacher werdenden Preiskurve führen würde. Zum anderen würden individuelle Preise dazu führen, dass der Aufwand der Netzbetreiber bei der Abrechnung der EEG-Vergütungen deutlich anstiege. Der etwas geringere Grenzkostenpreis beim Pay-as-bid-Verfahren stünde in keinem Verhältnis zur Komplexität durch individuelle PV-Einspeisetarife für jeden Bieter. Sinnvoller wäre aus unserer Sicht daher ein sogenanntes Uniform-pricing- Verfahren, bei dem der Bieter mit dem Grenzkostenpreis den Preis für alle Bieter mit Zuschlag setzt. Dadurch könnten sämtliche Bieter mit ihren echten Kosten rechnen ihnen würde die Angst genommen, Geld zu verlieren, was wiederum die Realisierungswahrscheinlichkeit der günstigen Projekte erhöht. 50-HERTZ-STELLUNGNAHME ZU ECKPUNKTEN FÜR PILOTAUSSCHREIBUNG FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN 2
3 Verteilung des EE-Zubaus nach Netzentwicklungsplan prüfen Im Hinblick auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte keine Regionalisierung des Zubaus angestrebt werden. Die bisherige Förderung verfügte nicht über ein Instrument zur Regionalisierung, weshalb es bislang keine Bevorzugung ertragreicher Standorte gab. An diesem Grundsatz sollte auch im Rahmen eines Ausschreibungsdesigns festgehalten werden. Anders stellt sich die Situation für die künftigen Ausschreibungen für Windenergieanlagen dar. Für diese wird bereits jetzt auf Basis des Referenzertragsmodells eine gewisse regional differenzierte Vergütung gewährt, wodurch der Zubau auch regional allokiert wird. Dies spiegelt sich in den Prognosen des Zubaus wider, die den Netzentwicklungsplänen (NEP) zugrunde liegen. Daher könnte in Betracht gezogen werden, den Zubau entsprechend des dem NEP zugrunde liegenden Szenariorahmens zu verteilen. Auf diesem Weg könnte eine wirkungsvolle Synchronisierung von EE- und Netzausbau erfolgen. Damit würde auch eine übermäßige Einschränkung des Wettbewerbs verhindert, da nur wenige Bieterzonen eingerichtet werden müssten. Einbehaltene Pönalen sollten Verbrauchern zugutekommen Das Anwenden von Pönalen zur Sicherstellung einer hohen Realisierungsrate begrüßen wir ebenso wie das vorgeschlagene Mittel, die hinterlegte Kaution im Fall einer Nicht-Realisierung einzubehalten. Mithilfe dieses Instruments sollte es möglich sein, die Realisierungsraten zu erhöhen. Diesbezüglich regen wir an, etwaige Einnahmen auf einbehaltenen Kautionszahlungen dem EEG-Konto gutzuschreiben damit sie auch tatsächlich zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen können. ÜNB durch Monitoring bezuschlagter Projekte informiert halten Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sollte dafür Sorge getragen werden, dass ein möglichst hoher Anteil der bezuschlagten Projekte realisiert wird. Die in den Eckpunkten vorgeschlagenen Hürden zur Teilnahme an den Auktionen dürften hierzu einen ausreichenden Beitrag leisten. Zusätzlich sollten jedoch die bezuschlagten Projekte bis zu ihrer Fertigstellung einem Monitoring unterzogen werden, in dessen Rahmen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) über den jeweiligen Stand der Projekte informiert werden. Diese Maßnahmen sind wichtige Voraussetzungen, um die Netzausbauplanung mit dem Bau neuer EE-Anlagen synchronisieren zu können. 50-HERTZ-STELLUNGNAHME ZU ECKPUNKTEN FÜR PILOTAUSSCHREIBUNG FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN 3
4 Abwicklungsprozesse bei EU weiter Ausschreibungen sicherstellen Eine mögliche Teilnahme und Qualifikation ausländischer EE-Anlagen im Rahmen der europaweiten Ausschreibung setzt voraus, dass die aus ÜNB-Sicht etablierten Abwicklungsprozesse sichergestellt werden. Dazu gehören vor allem die Zahlungsströme vom ÜNB an den Netzbetreiber und vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber. Diese Prozesse müssen genau definiert werden, um eine länderübergreifende Abwicklung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist zu klären, wie im Falle von bewirtschafteten Engpässen die Gewährleistung des Zugangs zum nötigen Transportquerschnitt sichergestellt wird. 50Hertz Transmission GmbH, kurz 50Hertz 50Hertz sorgt mit rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Betrieb und den Ausbau des Übertragungsnetzes. Darüber hinaus ist das Unternehmen für die Führung des elektrischen Gesamtsystems auf den Gebieten der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen verantwortlich. Als Übertragungsnetzbetreiber im Herzen Europas steht 50Hertz für die sichere Integration der erneuerbaren Energien, die Entwicklung des europäischen Strommarktes und den Erhalt eines hohen Versorgungssicherheitsstandards. Anteilseigner sind seit 2010 der belgische Netzbetreiber Elia (60 Prozent) sowie der australische Infrastrukturfonds IFM (40 Prozent). Als europäischer Übertragungsnetzbetreiber ist 50Hertz Teil der Elia Gruppe und Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E. 50-HERTZ-STELLUNGNAHME ZU ECKPUNKTEN FÜR PILOTAUSSCHREIBUNG FÜR PV-FREIFLÄCHENANLAGEN 4
5 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A Berlin Deutschland Tel. +49 (30) Fax +49 (30)
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