St. Vinzentius- Verein e.v. Deggendorf Kapuzinergraben Deggendorf

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Transkript:

Alten- und Pflegeheim Haus St. Vinzenz,, Im Bereich der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen arbeiten wir nach folgenden Leitsätzen, an denen kontinuierlich weitergearbeitet wird. Grundlage ist das Leitbild des Diözesan- Caritasverbandes Regensburg: Die Würde des Menschen steht bei allen hauswirtschaftlichen Handlungen im Vordergrund. Wir beachten, dass jeder Mensch eine eigene Persönlichkeit ist und selbst über die Gestaltung seines Lebens bestimmt. Wir berücksichtigen die Lebenserfahrung, die körperlichen, geistigen, seelischen und religiösen Bedürfnisse der Heimbewohner. Wir beachten dies bei der Gestaltung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.. So sprechen wir beispielsweise die Bewohner mit Sie an, wir klopfen vor Eintritt in das Bewohnerzimmer, Bad usw. an. Darüber hinaus bemühen wir uns um den Aufbau und den Erhalt des Ansehens und Stils des Hauses nach außen und innen, was sich mit Ausdrücken beschreiben lässt, wie gepflegtes Haus leistungsfähiges Haus umweltbewusstes Haus. Insgesamt ein Haus, auf das sich die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige verlassen können, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner - in einem guten Sinne - gut aufgehoben sind. Qualitätsziele Das Alten- und Pflegeheim ist eine Wohnstätte mit dem Anspruch, alten Menschen ein privates Zuhause anzubieten. Normalität und ein Stück Lebenskontinuität zu gewährleisten, bedeutet sich an den Bewohnerinnen und Bewohnern zu orientieren und ihnen gewisse Entscheidungs- und Handlungsspielräume zu sichern, ohne fachspezifische Erfordernisse, Wirtschaftlichkeitsvorstellungen und Anforderungen des Umweltschutzes zu vernachlässigen. Allgemein 1. Das Klima unserer Einrichtung ist durch freundlichen Umgang mit den Bewohnern und Bewohnerinnen geprägt. 2. Wir respektieren die individuellen Wünsche unserer Bewohner und Bewohnerinnen. 3. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen gestalten den Alltag und den Tagesablauf. Ihre zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung muss Gewohnheiten der Bewohner/innen aufgreifen und einen normalen Ablauf wiedergeben (Essenszeiten etc.). 1. Qualitätshandbuch für Alten- und Pflegeheime Seite 1 von 5

4. Die mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen verbundenen Tätigkeiten bieten Aktivierungsund Gesprächsmöglichkeiten für ältere Menschen. 5. Wir wollen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit fördern und erhalten. (Man tut dem Menschen nichts Gutes, in dem man das tut, was er noch selber tun kann.) 6. Die Bewohner haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Hauses, z. B. Gestaltung und Dekoration der Gemeinschaftsräume. Damit wird die Gemeinschaft gefördert. 7. Die Jahreszeiten wie der festliche Jahreskreis werden durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen auch innerhalb des Hauses erlebbar. 8. Eigene Möbel, Teppiche (nach Absprache), eigene Wäsche und Bettzeug, eigene Vorhänge, Lampen... gestalten das Zimmer des einzelnen Bewohners; über dessen Platzierung kann der Bewohner selbst entscheiden. In Zwei-Bett-Zimmern müssen Kompromisse gefunden werden. Über die im Heimvertrag zugesicherten Grundleistungen können gegen Entgelt Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, wie Übernachtung und Verpflegung von Gästen Kennzeichnung der Wäsche (lt. Leistungs- und Qualitätsvereinbarung) Instandhaltung und Änderung der Bewohnerwäsche Instandhaltung und Reparatur von Bewohner eigenen Möbeln etc. Verpflegung 1. Es werden täglich 3 Hauptmahlzeiten und mindestens 3 Zwischenmahlzeiten (vormittags / nachmittags / abends / evtl. nachts) angeboten, mit Auswahlmöglichkeiten bei den Hauptmahlzeiten. Dabei ist mindestens eine Menülinie für Diabetiker geeignet. 2. Die Speisen werden in einer Frischkostküche hergestellt. Es werden Getränke lt. Leistungsund Qualitätsvereinbarung zur Verfügung gestellt. 3. Die Bewohner erhalten ernährungsphysiologisch richtig entsprechend den Energie- und Nährstoffempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zusammengestelltes Essensangebot. Dies gilt im gleichen Maß für Bewohnerinnen und Bewohner mit Schluckstörungen (z. B. passierte Kost) oder PEG-Sonden etc. 4. Sonderkostformen, z. B. Fingerfood usw., sind nach Rücksprache jederzeit möglich. 5. Die Verpflegung der Bewohner ist hygienisch einwandfrei. 6. Die Portionsgrößen orientieren sich dabei an den individuellen Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. 7. Die Zubereitung kleinerer Gerichte ist jedem Bewohner / jeder Bewohnerin bei Bedarf mit Unterstützung - möglich. 8. Die Essenszeiten orientieren sich an einem in der Region üblichen Tagesablauf, d. h.: Frühstück von 7.30 Uhr bis 10.00 Uhr Mittagessen nicht vor 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr Abendessen nicht vor 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr 1. Qualitätshandbuch für Alten- und Pflegeheime Seite 2 von 5

Nach Absprache sind auch andere Lösungen möglich. Die Zwischenmahlzeiten können jederzeit eingenommen werden. 9. Die Mahlzeiten werden im Speisesaal oder im Aufenthaltsraum auf den einzelnen Wohn- und Pflegebereichen oder nach Wunsch / Bedarf im Bewohnerzimmer serviert. 10. Beim Servieren der Mahlzeiten wird sich an den individuellen Fähigkeiten des Bewohners orientiert (z. B. bei Bedarf Kleinschneiden der Komponenten). 11. Die Bewohner und der Heimbeirat werden regelmäßig zum Speisenplan befragt. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. Aktueller Speiseplan wird für alle Bewohner zugänglich (auch Rollstuhlfahrern) ausgehängt bzw. ausgehändigt. Wäscherei 1. Das Austauschen von Schmutzwäsche gegen Frischwäsche erfolgt im Bedarfsfall sofort und nach Wunsch des Bewohners / der Bewohnerin, ansonsten nach einem festgelegten Rhythmus, der zusammen mit dem Bewohner / der Bewohnerin bestimmt wird. 2. Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden auf Wunsch des Bewohners / der Bewohnerin vom Heim gestellt. 3. Die Wäscherei (Eigen- oder Fremdwäscherei) erfüllt die gesetzlichen Hygienestandards. Sie liefert optisch einwandfreie Wäsche zurück an den Bewohner / die Bewohnerin. 4. Die Bewohnerwäsche soll innerhalb von 2 Wochen aus der Wäscherei gewaschen, gebügelt bzw. gefaltet zurückgelangen und wird auf Wunsch des Bewohners/der Bewohnerin in die Schränke im Bewohnerzimmer eingeordnet. Reinigung 1. Hauswirtschaftsmitarbeiter/innen sind Vertrauenspersonen für die Bewohner/innen. Die Bewohnerzimmer werden daher durch eigene Mitarbeiter gereinigt. 2. Die Reinigung erfolgt nach Absprache mit den Bewohnern regelmäßig und im Bedarfsfall sofort nach dem im Haus geltenden Reinigungsplan. 3. Eine Vermeidung von Infektionen ist durch eine - dem Hygienestandard entsprechende - Reinigung gewährleistet. 4. Die Bewohner/innen werden unterstützt, wenn sie sich an der Reinigung ihres Zimmers oder im Haus beteiligen wollen. Haustechnik 1. Die Außenanlagen werden gepflegt und Verkehrswege regelmäßig gereinigt bzw. geräumt. 2. Abfälle werden ordnungsgemäß und regelmäßig entsorgt. Es wird auf Abfallvermeidung und umweltgerechte Entsorgung geachtet, u. a. werden Abfälle getrennt gesammelt. 1. Qualitätshandbuch für Alten- und Pflegeheime Seite 3 von 5

3. Notwendige Reparaturen werden nach Absprache mit dem Bewohner ausgeführt; Glühbirnen u. ä. werden kostenlos ersetzt. 4. Regelmäßige Wartung und Prüfung aller Medizinprodukte werden vom Medizinproduktebeauftragten übernommen bzw. beauftragt. 5. Elektrogeräte, die nicht Eigentum der Bewohner sind, werden auf Funktionsfähigkeit geprüft. Strukturen und Arbeitsweisen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an ihrem Arbeitsplatz für die Qualität verantwortlich. Unumgänglich ist dabei der gegenseitige Austausch, die gemeinsame Beurteilung des bisher Erreichten und die Suche nach weiteren Verbesserungsmöglichkeiten. Dies gilt nicht nur für die hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche untereinander, sondern auch in der Zusammenarbeit, z. B. mit dem Pflegedienst. Wir bemühen uns um klare Strukturen, Aufgabenbeschreibungen, Stellenbeschreibungen und eine durchschaubare und effektive Aufbau- und Ablauforganisation. Wir gestalten u. a. dementsprechend die Dienstpläne und die Aufgabenverteilung im Haus. Für das gemeinsame Handeln legen wir Aufgaben, Ziele und Verantwortlichkeiten fest, sprechen uns ab und achten auf entsprechende Rückmeldungen. Dies geschieht u. a. in regelmäßigen Dienstbesprechungen in den hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen und in bereichsübergreifenden Besprechungen mit dem Pflegedienst. Unser Führungsstil entspricht dem christlichen Menschenbild. Dies zeigt sich durch die Achtung der Person und Meinung des anderen und in gegenseitiger Wertschätzung im Umgang miteinander, auch in Konfliktsituationen. Die Möglichkeit, Eigenverantwortung zu übernehmen, unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Motivation und Identifikation mit ihrem Arbeitsplatz. Selbstverständlich ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Entscheidungen in ihrem Arbeitsbereich mit einzubeziehen, u. a. durch Besprechungen, auch mit der MAV. Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen, bieten wir regelmäßige interne und externe Fortbildungen an. Intern wird Qualitätssicherung entsprechend SGB XI durch Arbeitsgruppen, Standards, Reinigungsvisiten, Qualitätszirkel und regelmäßige Dienstbesprechungen (protokolliert) usw. gewährleistet. Externe Qualitätssicherung findet u. a. im Rahmen der regelmäßigen Heimleiter- und Hauswirtschaftsleitertreffen des Trägers statt. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben werden in den einzelnen hauswirtschaftlichen Arbeitsbereichen und bei der Gestaltung der Arbeit generell beachtet. Die personelle Besetzung (qualitativ und quantitativ) orientiert sich an den zuletzt verhandelten Stellenschlüsseln mit dem Kostenträger (Vergleich letzte Pflegesatzverhandlung). Bei externen Anbietern von Hauswirtschaftsleistungen wird auf die Einhaltung der für die Einrichtungen geltenden Qualitätsstandards geachtet. 1. Qualitätshandbuch für Alten- und Pflegeheime Seite 4 von 5

Anlagen 1.4.1 Grundsätzliches zur Verpflegung 1.4.1.1 Esskultur im Heim 1.4.1.2 Prozessablaufbeschreibung Verpflegung 1.4.2 Grundsätzliches zur Wäscheversorgung 1.4.2.1 Prozessablaufbeschreibung Wäscheversorgung 1.4.3 Grundsätzliches zur Reinigung 1.4.3.1 Prozessablaufbeschreibung Reinigung 1.4.4 Grundsätzliches zur Haustechnik (noch offen) 1.4.5 Kooperation mit anderen Diensten erstellt durch: Referat Heimberatung Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V. genehmigt am: 10/2000 Msgr. Bernhard Piendl, Diözesan-Caritasdirektor überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 10/2005 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 01/2006 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 05/2007 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 04/2008 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 08/2008 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV / HWL genehmigt am: 05/2009 überarbeitet durch: Referat Heimberatung, DiCV genehmigt am: 04.06.2012 Msgr. Dr. Roland Batz, Diözesan-Caritasdirektor überarbeitet durch: GF/ HL Birgit Begerow genehmigt am: 08.04.2013 GF/ HL Birgit Begerow Name der Einrichtung: Haus St. Vinzenz _Stand_2013.doc Träger: St. Vinzentius- Verein e.v. Deggendorf 1. Qualitätshandbuch für Alten- und Pflegeheime Seite 5 von 5