BG NÖRDLICH ALTE DORFSTRAßE / AN DER SCHONUNG

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Transkript:

BG NÖRDLICH ALTE DORFSTRAßE / AN DER SCHONUNG IN LINGEN / BACCUM-RAMSEL GEOTECHNISCHER BERICHT

Seite 1 von 17 BG NÖRDLICH DER STRAßE AN DER SCHONUNG IN LINGEN / BACCUM-RAMSEL GEOTECHNISCHER BERICHT VERSICKERUNGSGUTACHTEN BAUGRUNDBEURTEILUNG Probenahme/ Bodenuntersuchungen Auftragnehmer Bearbeiter Auftraggeber Projektnummer 10. März 2016 Büro Dr. Herholz 48159 Münster Westhoffstr. 41 Dr. Michael Herholz Stadt Lingen (Ems) FB Planung und Hochbau Elisabethstraße 14-16 49808 Lingen (Ems) Datum 30. März 2016

Seite 2 von 17 VERANTWORTLICHE PERSONEN UND INSTITUTIONEN Auftragnehmer Geschäftsleiter/Bearbeiter Auftraggeber Ansprechpartner Büro Dr. Herholz Westhoffstr. 41 48159 Münster Tel.: 0251/2652756 Fax: 0251/2652763 Email: info@buero-dr-herholz.de Dr. Michael Herholz Stadt Lingen (Ems) FB Planung und Hochbau Elisabethstr. 14-16 49808 Lingen (Ems) Tel.: +49 (0591) 9144629 Fax: +49 (0591) 9144657 Dipl.-Ing. Ekkhart Mayer

Seite 3 von 17 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Allgemeines... 4 2. Bearbeitungsunterlagen... 4 3. Durchgeführte Untersuchungen... 4 4. Untergrundverhältnisse... 5 4.1 Schichtenfolge... 5 4.2 Grundwasserverhältnisse... 5 4.3 Sedimentdurchlässigkeit... 6 5. Bodengruppen und -klassen... 7 6. Bodenkennwerte... 7 7. Baugrundbeurteilung... 7 7.1 Tragfähigkeit, Aushubtiefen, zulässige Belastung des Baugrundes... 7 7.1.1 Nicht unterkellerte Bauwerke... 8 7.1.2 Unterkellerte Bauwerke... 9 7.2 Bauzeitliche und ständige Wasserhaltung... 10 8. Bewertung der Versickerungsmöglichkeiten... 10 9. Kanalbau... 11 10. Schlusswort... 13 ANLAGEN Anlage 1: Lageplan... 14 Anlage 2: Bohr- /Rammprofile... 15 Anlage 3: Nivellement... 17

Seite 4 von 17 1. Allgemeines Die Stadt Lingen (Ems) beabsichtigt im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 23 die Erschließung des Baugebietes Nördlich Alte Dorfstraße/ An der Schonung im Ortsteil Baccum-Ramsel. Das Büro Dr. Herholz wurde vom FB Planung und Hochbau der Stadt Lingen beauftragt, Bodenuntersuchungen in dem geplanten Baugebiet durchzuführen und den Baugrund sowie die Versickerungsmöglichkeit von Niederschlagswasser zu beurteilen. 2. Bearbeitungsunterlagen Für die Ausarbeitung dieses Berichtes lagen die folgenden Unterlagen vor: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2014; Lageplan und Luftbild zum B-Plan Nr. 23, BG Nördlich Alte Dorfstraße / An der Schonung (Maßstab 1: 1.000) Ergebnisse der Felduntersuchungen: Rammkernsondierungen (RKS), Rammsondierungen (DPL 10 ), Lotungen des Grundwasserstandes Ergebnisse der bodenphysikalischen Untersuchungen: Bodenansprache 3. Durchgeführte Untersuchungen Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse (Bodenschichtung, Lagerungsdichte, Grundwasser) im geplanten Baugebiet wurden am 10.03.2016 insgesamt 2 Rammkernsondierungen (RKS) sowie 2 Rammsondierungen mit der leichten Rammsonde (DPL gem. DIN EN ISO 22476-2) bis in eine Tiefe von max. 5,00 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt. Die RKS 2 musste bei einer Teufe von 3,50 m u. GOK auf einem Bohrhindernis abgebrochen werden. Die Rammsondierungen wurden bei Schlagzahlen von > 81 (DPL 1) und > 65 (DPL 2) in einer Teufe von 3,60 m bzw. 3,10 m u. GOK abgebrochen, weil kein signifikanter Rammfortschritt (Rf) mehr erreicht werden konnte. Im Anschluss an die Geländearbeiten wurden die Ansatzpunkte lage- und höhenmäßig eingemessen. Als Bezugspunkt (BZP) diente die Oberkante eines Kanaldeckels (OKD) in der Straße An der Schonung vor Haus Nr. 2 (siehe Anlage 1).

Seite 5 von 17 Texttabelle 1: Lage der Bohransatzpunkte Aufschlusspunkt Rechts- und Hochwerte [ETRS89 / UTM Zone 32N] RKS 1/ DPL 1 32390517, 5819257 RKS 2/ DPL 2 32390574, 5819197 Die Grundwasserstände wurden während der Bohrarbeiten an den Aufschlusspunkten mittels Lichtlot eingemessen. Nach einer ersten Vor-Ort-Beurteilung der gewonnenen Bodenproben erfolgte eine Ansprache hinsichtlich ihrer bodenphysikalischen Eigenschaften (Bodengruppen etc.) im Labor. Die Position der Untersuchungsstellen geht aus dem Lageplan (siehe Anlage 1) hervor. Das Ergebnis der Rammkern- bzw. Rammsondierungen ist diesem Bericht sowie den Bohr- bzw. Rammprofilen (siehe Anlage 2) zu entnehmen. 4. Untergrundverhältnisse 4.1 Schichtenfolge Das Untersuchungsgebiet wird geologisch geprägt von glaziofluviatilen Ablagerungen bzw. glazialen Grundmoränen, die im Laufe des Pleistozäns bzw. im Drenthe-Stadium der unteren Saale Kaltzeit entstanden sind. Dabei sind die Schichten der glaziofluviatilen Sande und Kiese und die tonig bis kiesigen Grundmoränensedimente (Geschiebelehme, -mergel) lateral ineinander verzahnt. Sie werden überlagert von weichseleiszeitlichen fluviatilen Ablagerungen, in die regional Schluff- und Torflagen eingeschaltet sein können. Sowohl die Mächtigkeit als auch Kornzusammensetzung dieser Ablagerungen können auf Grund ihrer Bildungsbedingungen stark schwanken. Im Untersuchungsgebiet stehen unter der ca. 50-70 cm mächtigen Mutterbodendecke (Plaggenesch) zunächst gelbbraune Fein- und Mittelsande an, die zur Basis in einen grobsandigen Mittelsand übergehen. Sie werden ab einer Teufe zwischen 3,20 m und 3,30 m u. GOK unterlagert von schwach schluffigen Kiessanden. Ab 4,50 m u. GOK (RKS 1) folgen bis zur Endteufe steife Geschiebelehme. Eine detaillierte Darstellung der Schichtenfolge ist den Bohrprofilen zu entnehmen (siehe Anlage 2). 4.2 Grundwasserverhältnisse Zum Zeitpunkt der Aufschlussarbeiten wurde das Grundwasser zwischen 0,87 m (RKS 1) und 0,88 m u. GOK (RKS 2) angetroffen.

Seite 6 von 17 Texttabelle 2: Grundwasserstände am 09.03.2013 Aufschlusspunkt GWSt. (erbohrt) [m u. GOK] GWSt. (erbohrt) [m u. BZP] RKS 1 0,87 1,18 RKS 2 0,88 1,23 Angaben über die Höhe des mittleren höchsten Grundwasserspiegels (MHGW) im Untersuchungsgebiet liegen uns nicht vor. Genauere Aussagen über die Lage des Grundwasserspiegels im geplanten Baugebiet sowie über dessen Schwankungsbreite können nur nach der Beobachtung von qualifiziert ausgebauten Grundwassermessstellen gemacht werden. Jahreszeitlich bedingte Schwankungen der Niederschlagsintensität, die zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels um mehrere Dezimeter führen, sind bei der Bauplanung in jedem Fall zu berücksichtigen. 4.3 Sedimentdurchlässigkeit Zur Beurteilung des angetroffenen Untergrundes hinsichtlich seiner Wasserdurchlässigkeit wurden die entnommenen Bodenproben im Labor visuell beurteilt. Da die Durchlässigkeit von Lockergesteinen (Porendurchlässigkeit) im Wesentlichen von ihrem Feinkornanteil abhängig ist, wurde dabei eine Abschätzung des Korngrößenanteils < 0,063 mm vorgenommen. Bei den angetroffenen reinen Sanden der Bodengruppe SE handelt es sich um Böden mit einem sehr geringen (< 5 %) Feinkornanteil (< 0,063 mm), die aufgrund ihrer Korngrößenzusammensetzung als gut durchlässig (gem. DIN 18130) zu bezeichnen sind. Ihr Durchlässigkeitsbeiwert (k-wert) kann mit 1 10-4 m/s angenommen werden. In der darunter folgenden schwach schluffigen Kiessandschicht (Bodengruppe GU) kann aufgrund des lagenweise wechselnden Feinkornanteiles (Schluffstreifen = GU*) die Durchlässigkeit bereichsweise differieren. Der k f -Wert bewegt sich hier je nach Feinkornanteil schätzungsweise zwischen 10-4 und 10-6 m/s. Die angetroffenen Geschiebelehme (Bodengruppe ST*) sind aufgrund ihrer bindigen Eigenschaften als Wasser stauende Schichten zu bewerten. Ihre Porendurchlässigkeit kann als sehr schwach durchlässig (gem. DIN 18130 k 1 10-8 m/s) angenommen werden. Exaktere Angaben zur Durchlässigkeit der angetroffenen Böden lassen sich erst nach Versickerungsversuchen im Feld oder anhand von Körnungsanalysen machen.

Seite 7 von 17 5. Bodengruppen und -klassen Gemäß DIN 18196 und DIN 18300 können die angetroffenen Böden in folgende Bodengruppen und -klassen eingeteilt werden: Texttabelle 3: Bodengruppen und klassen der angetroffenen Böden Bodenart Bodengruppe gem. DIN 18196 Bodenklasse gem. DIN 18300 Mutterboden OH 1 Fein- bis Mittelsand SE 3 Geschiebelehm ST* 4 5 2 (für I C < 0,5) schwach schluffiger Kiessand GU 3 schluffiger Kiessand GU* 4 (2 für I C < 0,5) 6. Bodenkennwerte Für erdstatische Berechnungen können nach DIN 1055, T2 folgende Bodenkennwerte in Ansatz gebracht werden: Texttabelle 4: Bodenkennwerte der angetroffenen Böden Wichte über Wasser Γ Wichte unter Wasser Γ Reibungswinkel ϕ Steifemodul E S Kohäsion Bodenart C' [kn/m³] [kn/m³] [ ] [MN/m 2 ] [kn/m 2 ] Fein- bis Mittelsand 19-20 9-10 32,5 40-80 0 Geschiebelehm 20-21 10-11 27,5 15-30 5-10 Kiessand schwach schluffig 20-21 12-13 35 30-50 0 schluffig 21-22 11-12 27,5 30-50 2-5 7. Baugrundbeurteilung Nachfolgend werden allgemeine Hinweise für eine spätere Bauausführung gegeben. Darüber hinausgehende Hinweise können erst nach Kenntnis der weiteren Planungen sowie nach ergänzenden Untersuchungen des Untergrundes erfolgen. 7.1 Tragfähigkeit, Aushubtiefen, zulässige Belastung des Baugrundes Im derzeitigen Planungsstand gehen wir von einer 1-2 geschossigen, sowohl unterkellerten als auch einer nicht unterkellerten Bauweise aus.

Seite 8 von 17 7.1.1 Nicht unterkellerte Bauwerke An beiden Untersuchungsstellen (RKS 1, RKS 2) stehen ab einer frostfreien Gründungstiefe von rd. 1,0 m u. GOK mitteldicht gelagerte Sande der Bodengruppe SE an. Diese sind gem. der ZTVA StB der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zuzurechnen und damit gut zu verdichten. Wir empfehlen auch zur Egalisierung möglicher im Rahmen des Fundamentaushubes entstandener Bodenstörungen eine Nachverdichtung dieser Böden. Die Nachverdichtung sollte mit Hilfe eines mindestens mittelschweren Verdichtungsgerätes in 4 bis 6 kreuzweise angeordneten Verdichtungsübergängen erfolgen. Dabei sollte ein Verdichtungsgrad von mindestens 100 % der einfachen Proctordichte erreicht werden. Wird derart verfahren, kann die Gründung der geplanten Bauwerke mit Hilfe von Streifen- und Einzelfundamenten erfolgen, die eine Bewehrung gem. der statischen Erfordernisse erhalten. Die Bemessungswerte sind der Texttabelle 5 zu entnehmen Texttabelle 5: Bemessungswerte des Sohlwiderstandes bei nichtbindigem Boden und setzungsemfindlichem Bauwerk (gem. DIN 1054:2010-12) Kleinste Einbindetiefe des Fundamentes Bemessungswerte σ R,d [kn/m²] des Sohlwiderstandes bei Streifenfundamenten mit Breiten b bzw. b von [m] 0,5 m 1,0 m 1,5 m 2,0 m 2,5 m 3,0 m 0,5 280 420 480 390 350 310 1,0 380 520 500 430 380 340 1,5 480 620 550 480 410 360 2,0 560 700 590 500 430 390 bei Bauwerken mit Einbindetiefen 0,3 d 0,5 und mit Fundamentbreiten 210 b bzw. b 0,3 m Die angegebenen Bemessungswerte des Sohlwiderstandes können bei Fundamentbreiten bis ca. 1,5 m zu Setzungen von ca. 2 cm, bei breiteren Fundamenten zu wesentlich größeren Setzungen führen. Bei wesentlicher Beeinflussung benachbarter Fundamente können sich die Setzungen vergrößern. Die in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. angegebenen Werte gelten nur bei einem Abstand Gründungssohle/Grundwasser von min. einer Fundamentbreite. Anderenfalls ist sofern der Grundwasserspiegel in Höhe der Gründungssohle liegt, der Tabellenwert um 40 % abzumindern. Ist der Abstand zur Gründungssohle kleiner als die Fundamentbreite darf zwischen dem um 40 % abgeminderten und dem vollen Tabellenwert entsprechend dem tatsächlichen Abstand interpoliert werden.

Seite 9 von 17 Liegt der Grundwasserspiegel über der Gründungssohle, reicht die Abminderung um 40 % aus, wenn die Einbindetiefe 0,8 m übersteigt und die Fundamentbreite kleiner als die Einbindetiefe ist. Zur Schaffung eines ausreichend tragfähigen Unterlagers für die Sohlenplatte an der Baugrubensohle ist eine mindestens 0,2 m starke Schicht aus kornabgestuftem, verdichtungsfähigen Bodenmaterial, z.b. Schotter 0/45, 0/56 gem. ZTV SoB StB oder Betonkies 0/32 (mineralischer Flächenfilter) einzubringen. Auch dieses Bodenmaterial muss lagenweise eingebracht und verdichtet werden. Es sollte ein Verdichtungsgrad, der min. 100 % der einfachen Proctordichte entspricht, erreicht werden. In den oberflächennah anstehenden Sanden könnten Torfe (HZ) angetroffen werden. Diese organischen Böden sind noch zusammendrückbar und zur Abtragung von Lasten nicht geeignet. Werden im Sohlbereich von Fundamenten organische Böden angetroffen, so müssen diese ausgetauscht werden. Für diesen Bodenaustausch kann Magerbeton verwendet werden. Alternativ ist auch ein Bodenaustausch gegen kornabgestuftes, verdichtungsfähiges Bodenmaterial, z.b. Schotter 0/45, 0/56 gem. ZTV SoB StB möglich. Wegen der Lastausbreitung unter 45 ist auf einen ausreichenden seitlichen Überstand (min. halbe Fundamentbreite) dieses Schotterpolsters zu achten. Der Schotter muss lagenweise eingebracht und verdichtet werden. Es sollte ein Verdichtungsgrad, der min. 100 % der einfachen Proctordichte entspricht, erreicht werden. Art und Umfang des möglicherweise notwendigen Bodenaustausches sollten vom Gutachter im Rahmen einer Baustellenbesichtigung festgelegt werden. 7.1.2 Unterkellerte Bauwerke Bei Wohngebäuden mit Keller liegt die Gründungssohle in rd. 3,0 m Tiefe unter GOK. Auf diesem Tiefenniveau wurden an beiden Aufschlusspunkten (RKS 1, RKS 2) mitteldicht gelagerte Sande der Bodengruppe SE angetroffen. Diese sind gem. der ZTVA StB der Verdichtbarkeitsklasse V 1 zuzurechnen und damit gut zu verdichten. Für die weitere Vorgehensweise siehe vorstehendes Kapitel. Da die unterkellerten Bereiche möglicher Gebäude unter dem erbohrten Grundwasserspiegel liegen, empfehlen wir alle erdberührten Bauteile aus wasserundurchlässigem (druckwasserdichten) Beton zu erstellen. Zum Schutz der Kellerräume vor dem Eindringen des Grundwassers in niederschlagsreichen Zeiten wird empfohlen, diese im Baugrund gegen drückendes Grundwasser durch eine Wannenkonstruktion aus wasserundurchlässigem Beton ("weiße Wanne") abzudichten. Diese Art der Ausführung unterbindet das Einfließen des Wassers in den Keller, jedoch nicht eine Feuchtigkeitsdiffusion.

Seite 10 von 17 7.2 Bauzeitliche und ständige Wasserhaltung Die Gründungssohle unterkellerter Gebäude liegt unterhalb der eingemessenen Grundwasserstände. Die Absenkung des Grundwasserspiegels kann mit Hilfe einer geschlossenen Wassererhaltung (Vakuumfilter) erfolgen. Bei ausreichender Absenkung (Absenkungsziel 0,5 m unter Baugrubensohle) kann die Neigung der Baugrubenböschung 45 50 (Sande) bzw. 55 60 (Geschiebelehm) betragen. 8. Bewertung der Versickerungsmöglichkeiten Im Arbeitsblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (ATV-DVWK-A 138) werden bei der Planung von Versickerungsanlagen qualitative Anforderungen an den Sickerraum gestellt. Danach hat der zum Beobachtungszeitpunkt nicht vollständig mit Wasser gefüllte Bodenkörper (Sickerraum) ausreichend durchlässig und mächtig zu sein. Dies ist gewährleistet, wenn die anstehenden Böden so durchlässig sind, dass sie einerseits eine rückstaufreie Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers, anderseits eine ausreichende Aufenthaltszeit und damit Reinigungswirkung des Bodens gewährleisten. Diese Anforderung sieht das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138 bei Lockergesteinen mit Wasserdurchlässigkeitsbeiwerten (k) zwischen 1 10-3 m/s und 1 10-6 m/s erfüllt. Eine ausreichende Mächtigkeit des Sickerraumes ist danach gegeben, wenn die Sickerstrecke bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserspiegel (MHGW) mindestens 1,0 m beträgt. Nach den vorliegenden Ergebnissen stehen im geplanten Baugebiet bis zu einer Tiefe von 3,30 (RKS 1) bzw. 3,20 m u. GOK (RKS 2) Sandböden an, deren abgeschätzte Durchlässigkeit im entwässerungstechnisch relevanten Versickerungsbereich des ATV-Arbeitsblattes liegen. Dagegen wird die ATV-Anforderung an einen ausreichenden Sickerraum zum Beobachtungszeitpunkt (10.03.2016) nicht eingehalten. Aufgrund der angetroffenen Gegebenheiten raten von einer Versickerung von Niederschlagswasser im geplanten Baugebiet ab.

Seite 11 von 17 9. Kanalbau Für die Bauausführung sind neben den speziellen technischen Normen insbesondere die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB 94) und die Sicherheitsvorschriften der Tiefbau- Berufsgenossenschaft zu beachten. 9.1 Aushubtiefen, bauzeitliche Wasserhaltung und Baugrubenverbau Die Verlegetiefen für etwaig geplante Abwasserleitungen waren zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht bekannt. Wir gehen daher im Folgenden von einer Verlegetiefe zwischen 2 und 3 m u. GOK aus. Im Tiefenbereich einer möglichen Grabensohle stehen im wesentlichen Sande an. Diese Böden sind im nicht aufgelockerten Zustand für die vorgesehene Rohrauflagerung ausreichend tragfähig. Die Rohrsohle liegt im gesamten Bauabschnitt ab einer Tiefe rd. 0,9 m u. GOK im unmittelbaren Einflussbereich des Grundwassers. Zur Bewältigung der Wassermengen aus den Sanden wird eine geschlossene Wasserhaltung (Vakuum-Saugbrunnen OTO-Filter, engständig und beidseitig des Verbaus) empfohlen. Die entwässerten Sedimente sind bauzeitlich unter einem Winkel von ca. 45-50 standsicher. Zu erstellende Leitungsgräben können bis in eine Tiefe von 1,25 m ohne besondere Sicherung hergestellt werden. Nicht verbaute Gräben von mehr als 1,25 m Tiefe müssen mit abgeböschten Wänden hergestellt oder durch einen Verbau gesichert werden. Es gilt die DIN 4124. Die Grabenwände können bei wirksamer Grundwasserabsenkung durch einen ausreichend dimensionierten Kanaldielen- oder einen Großtafelverbau gesichert werden. 9.2 Rohrauflager Die in der Kanaltrasse auf Höhe möglicher Rohrsohlen anstehenden Sande sind als Rohrauflager geeignet. Eine Nachverdichtung (min. mittelschweres Verdichtungsgerät, Verdichtung auf 100 % der einfachen Proctordichte) ist zweckmäßig. Auf eine ausreichende Verdichtung ist zu achten. Die nach ZTVE-StB erforderlichen Verdichtungsgrade sind der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Seite 12 von 17 Abbildung 1: Beispiele für den zu erreichenden Verdichtungsgrad D Pr 9.3 Wiederverwendung des anfallenden Aushubmateriales Die bei einem Aushub anfallenden Sandböden (Bodengruppe SE gem. DIN 18196) sind gem. ZTVA-StB in die Verdichtbarkeitsklasse V 1 (gut zu verdichten) einzuordnen (vgl. Abb. 1). Ausreichende Lagerkapazität vorausgesetzt, ist dieses Aushubmaterial nach Zwischenlagerung und Abtrocknung i.a. zum Wiedereinbau geeignet. Etwaige organische Einlagerungen (Torfe) sind ggf. zu separieren. Generell sollten für die Verfüllzone Böden der Verdichtbarkeitsklasse V 1 (z.b. Sand der Bodengruppe SE gem. DIN 18196) Verwendung finden, die wegen ihrer geringeren Wasser- und somit Witterungsempfindlichkeit leichter zu verdichten sind als Böden der Klassen V 2 und V 3. Wir empfehlen daher zur Verfüllung des Kanalgrabens verdichtungsfähigen Boden, z.b. Füllsand der Bodengruppen SE, SU gem. DIN 18300 (Verdichtbarkeitsklasse V 1 gem. ZTVA-StB) zu verwenden. Ein aufzustellendes Leistungsverzeichnis sollte daher ausreichende Zusatzmassen berücksichtigen.

Seite 13 von 17 Texttabelle 6: Einteilung der Böden nach ihrer Verdichtbarkeit (nach ZTVA-StB 97) Verdichtbarkeitsklasse V 1 Kurzbeschreibung nicht bindige bis schwach bindige, grobkörnige und gemischtkörnige Böden Bodengruppe (nach DIN 18196) GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, GT, SU, ST V 2 bindige, gemischtkörnige Böden GU*, GT*, SU*, ST* V 3 bindige, feinkörnige Böden UL, UM, TL, TM Generell gilt, dass das Bodenmaterial lagenweise einzubringen und zu verdichten ist. Die Verdichtungsanforderungen sind auch hier der Abbildung 1 zu entnehmen. Anfallender Mutterboden (Plaggenesch) sollte für landschaftsgärtnerische Zwecke verwendet werden. 10. Schlusswort Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Untergrundverhältnisse im geplanten Baugebiet nur stichpunktartig untersucht wurden. Die dabei angetroffenen unterschiedlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse zeigen, dass für genauere Hinweise zur Bauausführung gezielt ergänzende Untersuchungen erforderlich werden. Dr. Michael Herholz Münster, den 30.03.2016 Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, die im vorliegenden Gutachten nicht oder abweichend erörtert wurden, ist der Gutachter zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern.

Geotechnischer Bericht Seite 14 von 17 Anlage 1: Lageplan BG NÖRDLICH ALTE DORFSTRAßE/ AN DER SCHONUNG IN LINGEN / BACCUM-RAMSEL Lage der Sondierungen (RKS/ DPL 1 und RKS/ DPL 2) Lage des Bezugspunktes (KD=Kanaldeckel)

Seite 15 von 17 Anlage 2: Bohr- /Rammprofile

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Seite 17 von 17 Anlage 3: Nivellement Nivellementformular Ort : Projekt : Lingen OT Baccum BG "Nördlich Alte Dorfstraße/ An der Schonung" Projekt-Nr.: Datum: 10.03.2016 Bezeichnung Ablesungen Höhe des Rück- Zwischen- Vor- des Punktes Bemerkungen Messpunktes blick punkte blick über BP OKD 1 1,830 Bezugspunkt = OKD 1 RKS/DPL2 2,176-0,346 WP1 2,068-0,238 WP1 = OKD 2 WP 1 1,468 1,230 RKS/DPL1 1,780-0,312