BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte ANTRAGSFORMULAR



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Transkript:

BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte ANTRAGSFORMULAR Forschungskooperation Bitte nur eine Option auswählen Forschungsbezogene Kooperation in der Lehre Dem Förderantrag sind beizufügen: 1) Vorliegendes vollständig ausgefülltes Antragsformular 2) Offizielle Befürwortung des zuständigen Departments der bayerischen Institution 3) Offizielle Befürwortung des Projektes durch das zuständige Department und/oder durch die Hochschulleitung der lateinamerikanischen Institution (siehe: http://www.baylat.org/programme.html) 4) Kopie des Abkommens bzw. des Letter of Intent zwischen den beteiligten Institutionen ACHTUNG: Unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet! Bitte beachten Sie: Alle Angaben im Antragsformular sind in deutscher Sprache abzufassen. Zusätzlich muss die Beschreibung des wissenschaftlichen Projektvorhabens (Punkt 4) in spanischer bzw. portugiesischer Sprache verfasst werden. 1. Titel des Projektes 2. Wissenschaftsbereich BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 1 von 7

3. Projektverantwortliche 3.1 Bayerische/r Projektverantwortliche/r Titel Name Vorname Institution Institut / Department / Fachbereich / Fakultät Lehrstuhl / Professur / Position Dienstanschrift: Straße Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail Offizielle Webseite der Institution des/der bayerischen Projektverantwortliche/n Bei zusätzlichen lateinamerikanischen Partnereinrichtungen bitte ANNEX 1 verwenden. 3.2 Lateinamerikanische/r Projektpartner/in Titel Name Vorname Institution Institut / Department / Fachbereich / Fakultät Lehrstuhl / Professur / Position Dienstanschrift: Straße Postleitzahl Ort Land Telefon Fax E-Mail Offizielle Webseite der Institution des lateinamerikanischen Projektpartners BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 2 von 7

3.3 Warum wurde diese Partnereinrichtung gewählt? (Konkreter Mehrwert) 3.4 Bisherige Drittmittelerfahrung (Benennung von max. 3 Projekten pro Förderprogramm mit Akronym) Bayerische Förderprogramme: Nationale Förderprogramme: EU-Förderprogramme: Internationale Förderprogramme: 3.5 Bezug zu aktueller/kommender Ausschreibung (falls vorhanden) BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 3 von 7

4. Beschreibung des Projektvorhabens 4.1 Abstract des Projektvorhabens auf Deutsch maximal 350 Zeichen mit Leerzeichen 4.2 Kurzbeschreibung des Projektvorhabens auf Deutsch im Anhang Maximal 3.750 Zeichen mit Leerzeichen Zielsetzung des geplanten Projektvorhabens Darstellung der fachlichen Expertise und Kompetenzen (Antragsteller/Gasteinrichtung) Kurzer Zeit- und Arbeitsplan der Kooperationsmaßnahme (u.a.: Meilensteine, Workshops/Tagungen, Forschungsexkursionen, Koordinationstreffen) 4.3 Kurzbeschreibung des Projektvorhabens auf Spanisch bzw. Portugiesisch im Anhang - zu erstellen vom lateinamerikanischen rojektpartner Maximal 3.750 Zeichen mit Leerzeichen Zielsetzung des geplanten Projektvorhabens Darstellung der fachlichen Expertise und Kompetenzen (Antragsteller/Gasteinrichtung) Kurzer Zeit- und Arbeitsplan der Kooperationsmaßnahme (u.a.: Meilensteine, Workshops/Tagungen, Forschungsexkursionen, Koordinationstreffen) BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 4 von 7

5. Finanzierung 5.1 Geplante Projektdauer (von - bis) 1 1 maximal 12 Monate 5.2 Angaben zu den Reisenden und der geplanten Dauer des Aufenthaltes # Titel Name(n) des/der reisenden Person(en) 1. 2. 3. 4. 5. 6. Geplantes Reisedatum Dauer des Aufenthalts 2 2 in Tagen 5.3 Voraussichtliche Kosten des geplanten Aufenthaltes Auslandstage- und Übernachtungsgelder pro Person nach der Bayerischen Auslandsreisekostenverordnung BayARV und den entsprechenden gültigen Reisekostensätzen Ausland ab 01.01.2015 für des Aufenthalts (in Tagen) http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/#allgemein Kostenart Kosten in Reisekosten Renate Muster, Flug München Buenos Aires hin/zurück Reisekosten gesamt Übernachtungskosten Renate Muster, Buenos Aires, 12.-19.7.2013 Übernachtungskosten gesamt Auslandstagegeld Renate Muster, Buenos Aires, 12.-19.7.2013 Auslandstagegeld gesamt Beantragte Gesamtförderung 3 3 Die Endsumme darf den Betrag von 6000,00 Euro nicht überschreiten. Die Ausgabenauflistung soll einen Richtwert wiedergeben. Die endgültige Auflistung der Ausgaben erfolgt im Abschlussbericht. BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 5 von 7

5.4 Doppelfinanzierungsausschluss Wurden für das Vorhaben vom Antragssteller bereits an anderer Stelle Fördermittel beantragt oder/und bewilligt? Ja Nein Wenn, ja: Nennung des Projektnamens und des Fördermittelgebers! ANNEX 1 für zusätzliche Gasteinrichtungen ist beigefügt (bitte ankreuzen) BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 6 von 7

6. Verpflichtungserklärung (von der teilnehmenden bayerischen Institution zu unterschreiben) Hiermit stellen wir dem Bayerischen Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT) das wissenschaftliche Projekt mit dem Titel vor und verpflichten uns als Institution zu den folgenden Punkten: 1) Alle institutsinternen Büromittel und Räumlichkeiten den Zielen, Aktivitäten und dem Arbeitsplan des Projektes zur Verfügung zu stellen. 2) Die Übergabe der durch BAYLAT zugewiesenen Mittel gemäß der Ausschreibung zu gewähren. 3) Die rechtzeitige Zusendung des Projektberichtes an BAYLAT sicherzustellen. Wir/ich erklären/e hiermit, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Wir/ich sind/bin einverstanden, dass die im Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Antrags gespeichert und für statistische Zwecke an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) weitergegeben werden können, und erteile hierzu meine Einwilligung. Wir/ich sind/bin damit einverstanden, dass BAYLAT Informationen über den Verwendungszweck im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Wir/ich haben/habe zur Kenntnis genommen, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht. Die BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte wird unter der Bedingung gewährt, dass die Antragssteller die oben genannten Verpflichtungen einhält/ einhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT) berechtigt, die BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte ganz oder teilweise zurückzufordern. Damit erkläre/n ich/wir mich/uns einverstanden. Ort, Datum, Unterschrift der/des bayerischen Projektverantwortlichen BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte 7 von 7

Bekanntmachung des Bayerischen Hochschulzentrums für Lateinamerika (BAYLAT) zur BAYLAT-Anschubfinanzierung für neue Projekte Förderjahr 2016 0. Präambel Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT) ist eine bayernweit tätige Serviceeinrichtung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) und fördert die Vernetzung von bayerischen und lateinamerikanischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre. Die Ziele von BAYLAT sind direkt mit der Internationalisierungsstrategie der Hochschulen des Freistaats Bayern verbunden. Um diese Ziele zu erfüllen, plant und führt BAYLAT seine Aktivitäten im Rahmen des Konzepts der Wissenschafts- und Hochschuldiplomatie durch. Die vorliegende BAYLAT-Anschubfinanzierung ist eine der Maßnahmen dieser Internationalisierungsstrategie. Vorhaben zur Anbahnung von neuen Projekten für Forschung und/oder Lehre mit Lateinamerika (spanischsprachige Länder sowie Brasilien) können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung von BAYLAT gefördert werden. Die finanzielle Unterstützung der Projekte versteht sich als eine Initialförderung, welche dazu dient, die Entwicklung und den Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen anzuschieben. 1. Gegenstand und Ziele der Förderung Gegenstand der Förderung sind Projektvorschläge in Forschung und/oder Lehre, welche die Schaffung neuer und dauerhafter Kooperationen zwischen bayerischen und lateinamerikanischen Partnerinstitutionen bzw. Projektpartnern mit Letter of Intent beabsichtigen. Die neuen Projekte müssen von beiden Projektpartnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen. Gefördert werden können neue und innovative Projekte, die unter die Definition der BAYLAT- Anschubfinanzierung fallen. Die BAYLAT-Anschubfinanzierung unterstützt: - Gemeinsame Forschungsvorhaben - Konzeption gemeinsamer Studiengänge - Gemeinsame Projekte zur Verbesserung der Lehre 2. Antragsteller/in Antragssteller/in sind HochschullehrerInnen und WissenschaftlerInnen staatlicher bayerischer Hochschulen. 3. Förderberechtigte/r Förderberechtigt sind die ProjektleiterInnen, NachwuchswissenschaftlerInnen sowie ForscherInnen bayerischer Hochschulen und lateinamerikanischer Hochschulen sowie lateinamerikanischer universitärer Forschungsinstitutionen, die eine Kooperationspartnerschaft (z.b. durch ein Memorandum of Understanding) unterhalten oder dies durch einen Letter of Intent beabsichtigen. Die bayerische Hochschule ist verwaltender Fördermittelempfänger und kann die Mittel antragsgemäß sowohl an bayerische als auch an die lateinamerikanischen PartnerwissenschaftlerInnen weitergeben. Geschäftsführerin: Dr. jur. Irma de Melo-Reiners irma.demelo@baylat.org Direktorium: Prof. Dr. Andrea Pagni andrea.pagni@fau.de Prof. Dr. Uta M. Feser uta.feser@hs-neu-ulm.de Prof. Dr. Stefan Leible praesident@uni-bayreuth.de Prof. Dieter Rehm rehm@adbk.mhn.de

4. Laufzeit Die Laufzeit der konkreten Maßnahme, für welche die BAYLAT-Anschubfinanzierung beantragt wird und für die von BAYLAT Fördermittel bereitgestellt werden, darf 12 Monate nicht überschreiten. Es ist wichtig, dass der bayerische Projektverantwortliche bis spätestens Mitte November 2016 (vor Kassenschluss) eventuelle Restmittel bei BAYLAT meldet. Die Restmittelmeldung an BAYLAT muss zeitgleich mit der Restmittelmeldung an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) erfolgen, da die Fördermittel durch das Haushaltsreferat der FAU Erlangen-Nürnberg zugewiesen werden. 5. Antragsverfahren Die Projektträger bewerben sich mit einer gemeinsamen Projektbeschreibung, welche vom bayerischen Projektverantwortlichen eingereicht wird. Hierfür muss das von BAYLAT bereitgestellte Antragsformular verwendet werden. Die im BAYLAT-Anschubfinanzierungsantragsformular geforderte Projektbeschreibung auf Spanisch bzw. Portugiesisch (Vgl. 4.3 Antragsformular) soll vom lateinamerikanischen Projektpartner verfasst werden und soll die Perspektive des/der lateinamerikanischen Projektpartners deutlich machen. Bitte keine reinen Übersetzungen. 6. Antragsstellung Folgende Dokumente müssen zur Antragsstellung eingereicht werden: - Vollständig ausgefülltes Antragsformular (mit Projektbeschreibung auf Deutsch, Vgl. 4.2 des Antragsformulars, und auf Spanisch bzw. Portugiesisch, Vgl. 4.3 des Antragsformulars) - Offizielle schriftliche Befürwortung und Kenntnisnahme der/des Vorgesetzen der/des bayerischen Projektverantwortlichen - Offizielle Befürwortung des Projektes durch die/den Vorgesetzte/n und/oder durch die Hochschulleitung der lateinamerikanischen Institution - Kopie des Abkommens bzw. des Letter of Intent zwischen den beteiligten Institutionen 7. Fördervoraussetzungen/ Art und Umfang der Förderung Die Anschubfinanzierung umfasst Reise- und Aufenthaltskosten. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 pro Antrag. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, muss von Seiten der beteiligten Einrichtungen selbst sichergestellt werden, dass die weiteren, für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (z.b. Personalkosten, Zugang zu Geräten und Infrastruktur etc.) den Projektbeteiligten stets ergänzend zur Verfügung gestellt werden. Folgende Aufwendungen können bezuschusst bzw. von BAYLAT aus gefördert werden: a) Flugtickets (Hin- und Rückflug) in der Economy-Class bis zum und vom Ort des Projektpartners. In begründeten Ausnahmefällen können die Kosten des/der lateinamerikanischen Kooperationspartner/in übernommen werden. b) Der Aufenthalt von ProjektwissenschaftlerInnen, maximal mit den feststehenden Auslandstage- und -übernachtungsgeldern pro Person entsprechend der Bayerischen Auslandsreisekostenverordnung (BayARV) und den entsprechenden gültigen Reisekostensätzen Ausland (Stand: 01.01.2015) (vgl. http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/reisekosten/). Aber: Beiträge zu einer zusätzlichen Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Reisekostensätzen selbst zu entrichten. c) In begründeten Ausnahmefällen können die Aufenthaltskosten des/der lateinamerikanischen Kooperationspartners/in für seinen/ihren Aufenthalt in Bayern übernommen werden. d) Eine zusätzliche bzw. weitere Projektpauschale für Projekte, die bereits eine Förderung durch BAYLAT erhalten, kann nicht gewährt werden. e) Sonstige vorhabenbezogene Sachmittel (spezifische Verbrauchsmaterialien, Geräte, Transportkosten, Mieten, Gebühren für Kongressteilnahme etc.) werden in der Regel ebenfalls nicht bezuschusst. f) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Personalkosten sowie die übliche Grundausstattung (Aufwendungen für z.b. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV- Ausstattung etc.) Geschäftsführerin: Dr. jur. Irma de Melo-Reiners irma.demelo@baylat.org Direktorium: Prof. Dr. Andrea Pagni andrea.pagni@fau.de Prof. Dr. Uta M. Feser uta.feser@hs-neu-ulm.de Prof. Dr. Stefan Leible praesident@uni-bayreuth.de Prof. Dieter Rehm rehm@adbk.mhn.de

8. Förderkriterien Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: - Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes - Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation - Beteiligung von NachwuchswissenschaftlerInnen Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. BAYLAT wählt aus den Anträgen die aus BAYLAT-Sicht geeignetsten Vorhaben aus und gewährt in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln eine entsprechende Förderung. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. 9. Auswahlverfahren Alle zulässigen Projekte werden durch das BAYLAT-Direktorium bzw. extern durch bestellte Gutachter evaluiert. 10. Pflicht zur Erstellung eines Projektberichtes Die Projektträger sind verpflichtet, nach Projektabschluss einen Projektbericht zu erstellen. Dieser besteht aus: - Sachbericht und - Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis mit Kopien ALLER Belege und Quittungen) 11. Geistiges Eigentum Die Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos etc.) verbleiben zu gleichen Teilen bei dem Projektverantwortlichen und dem/den Projektpartner/n. Beide Seiten stehen gemeinsam dafür ein, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen und diese Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 12. Grundlage/ Haushaltsvorbehalt Projekte, die in der Vergangenheit bereits einmal durch BAYLAT-Anschubfinanzierung gefördert wurden, können keine erneute Förderung erhalten. Die BAYLAT-Anschubfinanzierung wird aus den Internationalisierungsmitteln des StMBW finanziert. Diese Mittel können von BAYLAT lediglich unter dem Vorbehalt der Zuweisung der dazu angedachten Mittel durch das StMBW für 2016 in Aussicht gestellt werden. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die entsprechende Übermittlung der hier in Aussicht gestellten Fördermittel erst im Laufe des Haushaltsjahres 2016 erfolgen kann. Wir bitten dies bei der Projektplanung zu berücksichtigen, da eventuell eine Überbrückungsfinanzierung notwendig werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. 13. Einreichung Die rechtsverbindlich unterschriebenen Projektanträge müssen von der/dem bayerischen Projektverantwortlichen bis spätestens 20. Oktober 2015 an folgende Anschrift gesendet werden: Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT) Stichwort: BAYLAT-Anschubfinanzierung Hugenottenplatz 1a 91054 Erlangen Es gilt der Poststempel. Gleichzeitig muss bis dahin auch eine elektronische Fassung des gesamten Projektantrages an anschubfinanzierung@baylat.org übermittelt werden. 14. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Bitte beachten Sie für weitere Informationen unbedingt das Merkblatt zur Mittelverwendung. Erlangen, den 10. Juli 2015 BAYLAT Geschäftsführerin: Dr. jur. Irma de Melo-Reiners irma.demelo@baylat.org Direktorium: Prof. Dr. Andrea Pagni andrea.pagni@fau.de Prof. Dr. Uta M. Feser uta.feser@hs-neu-ulm.de Prof. Dr. Stefan Leible praesident@uni-bayreuth.de Prof. Dieter Rehm rehm@adbk.mhn.de