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H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

Transkript:

Name Vorname Blatt-Nr. A 1 Staatliche Prüfung für Podologinnen und Podologen Schriftlicher Teil der Prüfung - Variante A Fächergruppe 1 (nach 5 der PodAPrV vom 18.12.2001) Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie/Pädagogik/Soziologie Termin: Zeit: Hilfsmittel: Donnerstag, 12.03.2015 14.00 Uhr, 60 Minuten keine Falls der Platz zwischen den Fragetexten für die Antwort nicht ausreicht, kann die Rückseite des gleichen Blattes verwendet werden. Für weiter gehenden Bedarf Zusatzblatt (erhältlich bei der Aufsicht) einfügen, nummerieren (z.b. 3 a, 3 b etc.) und mit Namensangabe versehen. Die Arbeit wurde um...* Uhr abgegeben und umfasst (incl. Deckblatt etc.)...* Blätter. * (nur vom Prüfling einzutragen)...... Unterschrift Prüfling als Abgabebestätigung Unterschrift Aufsicht als Annahmebestätigung Fach Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie/Pädagogik/Soziologie Zeit Min. erreichbare Punkte 60 100 erreichte Punkte Name Fachprüfer: Name Fachprüfer: Punktesumme: Punktesumme: Note Bewertung Erreichte Punktzahl in Prozent 1 = sehr gut Eine den Anforderungen in besonderem Maße 100 % bis 92 % entsprechende Leistung. 2 = gut Eine den Anforderungen voll entsprechende unter 92 % bis 81 % Leistung. 3 = befriedigend Eine den Anforderungen im Allgemeinen unter 81 % bis 67 % entsprechende Leistung. 4 = ausreichend Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber unter 67 % bis 50 % Im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. 5 = mangelhaft Eine Leistung, die den Anforderungen nicht unter 50 % bis 30 % entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 6 = ungenügend Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. unter 30 % Note Fachprüfer: (nach 9 PodAPrV): Datum und Unterschrift: Note Fachprüfer: (nach 9 PodAPrV): Datum und Unterschrift: Notenbildung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfer(innen) für diese Aufsichtsarbeit nach 5 (2) der PodAPrV: Bemerkungen: Datum: Note: Unterschrift des Vorsitzenden des PrA:

Name Vorname Blatt-Nr. A 2 1. Bitte übersetzen Sie die nachfolgenden Abkürzungen durch Volleintrag! AEV = BKK = BMG = DAK = DKG = G-BA = GbR = GKV = GRV = GUV = HeilprG = HeilprVO = HEK = hkk = i.d.r. = IKK = KBV = KV = KKH = KV en = LKK = PKV = RVO = SGB V = vdek =

Name Vorname Blatt-Nr. A 3 2. GKV und PKV in Deutschland: Was versteht man darunter? Wie sieht etwa die prozentuale Verteilung aus? 3. Definieren Sie die Begriffe Heilmittel und Hilfsmittel nach SGB V und geben Sie jeweils 5 Beispiele! 4. Wer ist in einer podologischen Einrichtung grundsätzlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig? 5. Definieren Sie Nadelstichverletzung! Quelle?

Name Vorname Blatt-Nr. A 4 6. Welche Aufgaben hat der G-BA? Übersetzung Kürzel! Wo ist sein Sitz? 7. Was versteht man unter Sachleistungsprinzip, was unter Kostenerstattungsprinzip in der GKV? Was wird überwiegend in der GKV praktiziert? 8. Wie ist der Begriff Heilmittel in der gesetzlichen Sozialversicherung (Zweig Krankenversicherung) definiert? 9. Versicherte haben nach 32 i.v. mit 61 SGB V zu Heilmitteln Zuzahlungen zu leisten. Erklären Sie, wie diese für den Bereich der Podologie (am Beispiel einer Podologischen Komplexbehandlung beider Füße) konkret aussehen! 10. Eine Patientin (40 Jahre) mit schwerem Rheuma und als Folge eine schwere Deformität beider Hände kann sich nicht selbst pflegerisch versorgen. Kann eine Podologische Komplexbehandlung zu Lasten der GKV verordnet werden? Begründung! 11. Die Wagner-Stadien wurden durch Amstrong modifiziert. Worum geht es bei dieser Modifikation?

Name Vorname Blatt-Nr. A 5 12. Die folgenden Daten kennzeichnen Ereignisse mit podologischen Bezug. Um welche Ereignisse handelt es sich? 01.07.2001 02.01.2002 01.08.2002 01.01.2003 01.07.2004 01.07.2007 01.07.2011 01.11.2011 01.07.2014 13. Muss eine Praxis für Podologie zum Zwecke einer Kassenzulassung in der GKV behindertengerecht sein? Rechtsgrundlage(n)! 14. Wir unterscheiden bei Abgabe podologischer Leistungen zwischen vertraglichen Hauptpflichten und Nebenpflichten. Zählen Sie diese Pflichten auf! 15. Kostenaufklärung des Patienten in der Podologie: Wie kann bzw. muss diese erfolgen? Gibt es Formvorschriften?

Name Vorname Blatt-Nr. A 6 16. Gibt es für die Aufbewahrung der Patientenunterlagen eine zeitliche Aufbewahrungspflicht? Rechtsgrundlage/n? 17. Podologische Praxis mit 2 Podologinnen und 2 Fußpflegerinnen: Beide Podologinnen fallen kurzfristig aus (Grippesymptomatik). Da Patienten nicht mehr abbestellt werden können, behandelt die Fußpflegerin einen Patienten mit DFS und ausgeprägter PNP und setzt dabei eine Verletzung, die (lt. Behauptung des Patienten) im Laufe der Zeit zur Amputation D 1 führt. Die Fußpflegerin hatte keine Erfahrung in der Behandlung solcher Fälle, hat sich aber geopfert um dem Patient ein nochmaliges Kommen zu ersparen und der Chefin in dieser schwierigen Situation zu helfen. Bewerten Sie diesen Sachverhalt ausführlich unter Angaben der jeweiligen Quellen bzw. Rechtsgrundlagen!

Name Vorname Blatt-Nr. 18. Erklären Sie die Begriffe Compliance und Adhärenz. Beschreiben Sie ausführlich, worin der bedeutende Unterschied zwischen beiden Konzepten liegt?