Retriever Rassehunde e. V.

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Transkript:

Retriever Rassehunde e. V. Zuchtordnung In der Fassung vom 28.03.2016 gültig ab 01.04.2016 1 Allgemeines 1. Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht ist der Retriever Rassehunde e.v. Dies schließt die Zuchtberatung, Zuchtkontrolle und das Führen des Zuchtbuches ein! 2. Die Retriever Rassehunde e.v. ist bestrebt den Retriever in einer verantwortungsvollen Reinzucht, der Gesundheit, dem Verhalten, der rassetypischen Brauchbarkeit und der Schönheit zu fördern und zu erhalten. 1/2 Zuchtbuchamt 1. Die Zuchtkommision bildet sich aus Hauptzuchtwart und Zuchtwarte. Sie legen die Zuchtordnung fest und entscheiden über die Zuchtzulassungen auch bezüglich Entziehungen der Zuchtzulassung, Zuchtsperrung oder befristete Zuchtsperren. Sie sind zuständig für das Verfolgen von Zuchtverstößen und sie entscheiden über Sonderverpaarungen und auch über Ausnahmen in der künstlichen Befruchtung. 2. Der Hauptzuchtwart bildet die Zuchtwarte aus! Zuchtwart kann werden, wer schon 4 Würfe selber großgezogen hat. 1

2 Die Züchter 1. Züchter und Deckrüdenbesitzer im RRH e.v. müssen ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht aufgenommen werden Personen, die noch einem anderen Zuchtverein züchten oder deren Partner in einem anderen Zuchtverein züchten! Die Welpen müssen das Leben im Haus kennenlernen, um eine gute Sozialisierung zu gewährleisten. Die Mitglieder verpflichten sich zur überwiegenden Hausaufzucht, d.h. zur Haltung ihrer Hunde in häuslicher Gemeinschaft. 2. Zuchtrecht Nur eigene Hunde dürfen zum Züchten eingesetzt werden. Es darf nicht mit Hündinnen in Zuchtmiete gezüchtet werden! Leihhündinnen sind untersagt, ebenso wie der Einkauf von Würfen zum Weiterverkauf! 3. Dokumentation der Zucht- Notwendige Unterlagen Jeder Züchter ist verpflichtet ein Zwingerbuch sowie ein Deckrüdenbuch zu führen. Diese Dokumente müssen aktuell und vollständig sein und alle notendigen Daten bzgl. der Zucht enthalten. Diese Unterlagen haben Charakter von Nachweisdokumenten gegenüber dem Verein und ggf. dem Finanzamt, sowie bei Rechtstreitigkeiten. 4. Zuchtgemeinschaft Eine Zuchtgemeinschaft ist nur möglich, wenn beide Züchter unter einem Zwingernamen und einer Adresse gemeinschaftlich züchten und beide Züchter dem RRH e.v. angehören. 2

5. Eigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft mit Zuchthunden sind möglich, wenn der Hundeeigentümer Züchter im Verein ist und der Hund eine gültige Zuchtzulassung hat. 3 Zuchthunde 1. Für Zuchthunde muss eine anerkannte Ahnentafel vorliegen! Die Chipnummer muss in der Ahnentafel eingetragen sein und mit der Chipnummer des Hundes übereinstimmen. Registerpapiere sind Einzelfallentscheidungen. 2. Im Zuchtbuch werden Hunde auch aus anderen Ländern aufgenommen, sofern sie nach dem gültigen Rassestandard gezüchtet wurden. Liegt für diese Hunde eine gültige HD und ED Untersuchung vor, nebst einer Zuchtzulassung, so wird diese gleich im Zuchtbuch übernommen. Aus dem Ausland benötigt man ein Export-Pedigree oder eine anerkannte Ahnentafel. Ebenso können auch aus anderen deutschen Verbänden, Hunde mit gültigen Ahnentafeln und Registerpapieren ins Zuchtbuch übernommen werden. 3. Dudleys dürfen nur mit dunkelpigmentierten Partnern belegt werden (reinerbig). 4. Die Zuchtzulassung erteilt der Zuchwart, welcher auch für die Wurfabnhame zuständig ist. Alternativ kann die Zuchtauglichkeit in genehmigten Ausnahmefällen auch bei einer empfohlenen Hundeausstellung festgestellt werden. Es sind nur Hunde mit den von der FCI anerkannten Farben (schwarz, braun, gelb) zur Zucht zugelassen. Die Zucht erfolgt mit Hunden, die in Anlehnung an die Größenvorgaben der FCI festgelegt sind, d.h. Rüde: 55-59 cm (Standard FCI = 56-57 cm +/-) und 3

Hündinnen: 51 57 cm (Standard FCI = 54-56 cm +/-) 5. Die Hunde müssen um eine Zuchtzulassung zu erhalten, folgende Untersuchungen absolviert haben: HD A1-B2 ED beidseitig Frei oder maximal Grad 1 (der schlechtere Wert entscheidet und der Partner muss bei Grad I ED frei sein) EIC ( Labrador Retriever, Curly-Coated Retriever, Chesapeake-Bay Retriever) CNM-Myopathie (Labrador Retriever, Golden Retriever) Prcd-PRA (Labrador Retriever, Chesapeake Retriever, Golden Retriever) RD/OSD (Labrador Retriever) HNPK (Labrador Retriever) HC (hereditärer Katarakt) beim Curly-Coated Retriever + Golden Retriever) DM (Degenerative Myelopathie beim Chesapeake-Bay Retriever, Curley-Coated Retriever, Golden Retriever) GR-PRA1 (beim Golden Retriever) MH (Maligne Hyperthermie beim Curly-Coated Retriever, Chesapeake Retriever, Golden Retriever) GPRA (Katarakt!) Augenuntersuchung bei allen Hunden maximal alle 3 Jahre wird empfohlen. Ab dem 6. Jahr gilt der Hund als Frei Herzuntersuchung -> Empfehlung Bei EIC,HNPK, prcd-pra, CNM und RD/OSD muss zumindest ein Partner frei sein! Bei einem Träger eines Gendefektes darf nur mit einem Gendefekt freien Hund verpaart werden. 5. Hunde dürfen erst mit Vollendung von 12 Monaten geröntgt werden. Ebenso sollten die Hunde ein Scherengebiss haben und vollzahnig sein. Toleriert werden Hunde mit 4 fehlenden Zähnen, es sei denn es fehlen der P4 oder der M1 oben oder unten, dies erfordert einen vollzahnigen Deckpartner. 6. Alle medizinischen Ergebnisse der Hunde werden veröffentlicht und in den Ahnentafeln eingetragen. 4

7. Hunde können nur mit einer Zuchtzulassung für die Zucht eingesetzt werden. Mindestalter für Hündinnen in der Zucht sind in der Regel ab 18 Monate. Hündinnen dürfen bis zum vollendeten Alter von 8 Jahren in der Zucht sein und nicht mehr als 5 Würfe haben. Bei besonders guten Vererbern kann eine Verlängerung beantragt werden. 8. Eine Hündin darf in 24 Monaten nicht öfter als 2 mal belegt werden. Eine Belegung darf frühestens nach 8 Monaten nach dem letzten Wurf erfolgen. 9. Rüden dürfen mit 12 Monaten ohne Altersbegrenzung zum Deckeinsatz kommen. 10. Die Röntgenuntersuchungen werden von einem Gutachter GRSK e.v ausgewertet! Die Formulare und Röntgenaufnahmen mit der Originalen Ahnentafel müssen an das Zuchbuchamt geschickt werden. Alle Unterlagen werden an den Gutachter vom Verein weitergeleitet! 11. Die medizinischen Untersuchungsergebnisse der Eltern-Hunde werden in die Ahnentafeln der Welpen übernommen! 12. Zuchtausschluß: fehlender Hoden Knickrute Gaumenspalte Ektropium und Entropium Augenkrankheiten HD mit Befund C - E ED Befund II-III Gebissfehler: Zangenbiss, Kreuzbiss, Vorbiss oder Rückbiss Ab 5 fehlende Zähne untypisches Verhalten Bissigkeit fehlende Zuchtzulassung 5

4 Zuchtstätte 1. Zwingernamensschutz Der Zwingername wird im Verein geschützt und nur einmal vergeben. Es muss sichergestellt sein, dass der zu schützende Name anderen Zwingernamen nicht zu sehr ähnelt und so eine Verwechslung ausgeschlossen ist. 2. Zuchtstätte Unser RRH e.v. erhebt den Anspruch einer besonders anspruchsvollen Welpenaufzucht. Wir erwarten von unseren Mitgliedern, dass sie sich gegen Zwinger-/Massen-/Gartenhausaufzuchten aussprechen und auch nicht praktizieren. Es sollten höchstens 2 Würfe gleichzeitig aufgezogen werden. Ausserdem ist ein Hundehandel untersagt und wird mit Ausschluss aus unserem Verein geahndet. 3. Haltung der Hunde Die gesetzlichen Bestimmung zum Halten von Hunden entsprechend der Tierschutzgesetzgebung sind zwingend einzuhalten! 4. Der RRH e.v. behält sich vor, die Haltung und Betreuung zu kontrollieren. 5 Der Deckakt 1. Der Deckrüde darf vereinsunabhängig frei gewählt werden, sofern er unseren Vereinsstatuten entspricht. Bei Zuchtauflagen müssen diese strikt eingehalten werden, sonst erhalten die Welpen keine Papiere und dem Züchter droht der Ausschluß aus dem RRH e.v. 2. Künstliche Besamung darf nur bei Hündinnen vorgenommen werden, die schon einen Wurf hatten! 3. Es muss immer ein Deckschein ausgestellt werden und dieser mit der Kopie der Papiere vom Deckrüden incl. der gesundheitlichen 6

Untersuchungen und der originalen Ahnentafel der Hündin nach der Wurfabnahme eingereicht werden. 4. Es darf während der Läufigkeit der Hündin nur ein Rüde decken! 5. Auf dem Deckschein muss der Besitzer des Rüden mit seiner vollständigen Anschrift stehen. Die Daten des Rüden (Name, Rasse, Farbe, Größe, Zuchtbuchnummer und Chipnummer, Decktage) müssen eingetragen sein. Selbige gilt für die Hündin. 6. Inzestverpaarungen sind untersagt! 6 Der Wurf 1. Ein Wurf muss bis maximal 10 Tage nach der Geburt gemeldet werden. Die Welpen dürfen frühestens in der 8. Woche nach der Wurfabnahme aus ihrem Zuhause ausziehen. Die Wurfabnahme darf erst mit der 8. Wochen erfolgen. Die Welpen müssen geimpft und gechipt sein und mindestens 2 mal entwurmt werden. Das Mindestgewicht von 4,5 kg beim Nova Scotia Duck Tolling muss erreicht sein. Sollte der Welpe keine 4,5 kg erreicht haben, muss er solange beim Züchter bleiben, bis die 4,5 kg erreicht sind. Die anderen Retriever-Rassen müssen 5 kg Mindestgewicht bei der Abgabe aufweisen. 2. Nach der Wurfabnahme muss der Züchter umgehend, spätestens am 2. Tag der Wurfabnahme, den Bericht mit allen Angaben an das Zuchtbuchamt schicken: Name der Welpen Geschlecht der Welpen Chipnummern Fehler z.b. fehlender Hoden Deckschein Original Ahnentafel der Hündin HD+ED Bescheinigung der Hündin Gentestkopie der Hündin Kopie der Ahnentafel HD und ED Bescheinigung (in Kopie) des Rüden Gentestkopie des Rüden 7

7 Kaiserschnitt Nach einem Kaiserschnitt muss für 2 Läufigkeiten ausgesetzt werden und die Hündin darf erst wieder mit der 3. Läufigkeit belegt werden. Nach 2 Kaiserschnitten darf die Hündin nicht weiter zur Zucht eingesetzt werden, es sei den es war minimalinvasiver Eingriff und ein Tierarzt bestätigt die weitere Zuchttauglichkeit aus medizinischer Sicht! 8