Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA

Ähnliche Dokumente
Rahmenbedingungen für einen ökologisierten Verkehrssektor

Der Weg zur öko-sozialen Marktwirtschaft: Mehr vom Gleichen oder Neustart in der Energie- und Klimapolitik?

Energiewende: Effektivität und Gerechtigkeit

Menschenrechte und Umweltschutz

Das Zwei-Grad-Ziel: Wunsch und Wirklichkeit

Energiewende, Nachhaltigkeit und Demokratie

Erneuerbare- Energien-Recht quo vadis?

Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA

Stellungnahme zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Deutsche Anti-Atom-Initiativen bereiten Einwendungen in den USA vor

Nachhaltigkeitsinstrumente für Klima, Energie, Landnutzung Jenseits von buntem Instrumentenmix und mainstream-ökonomischer Vereinfachung

Aktuelle Fragen der Finanzierung des Atomausstiegs

Instrumentenmix: Ordnungs- und Planungsrecht als (auch) regionales Instrument

Geschichte der Rechts- und Sozialphilosophie

Grenzen des ökonomischen ls

Rechtsfragen des Ausstiegs aus der Kernenergie

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Atommüll ohne Ende (Teil 2): Atommülltagung statt Pseudo-Dialog

- Drucksache 16/ Herkunft des Atommülls für Schacht KONRAD und prognostizierte Kosten

IV. Die Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 39

Kurzgutachten. Verbringung in Deutschland erzeugter radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ins Ausland

Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge für die Atommülllagerung

Suffizienz in der Energiewende: Grenzen der Technik und Folgen für die Wachstumsgesellschaft

Thesen und Schlussfolgerungen zum Umgang mit dem Atommüll

Export von Brennelementen aus Jülich in die USA und deren Kosten

Rechtliche Aspekte der Erneuerbaren- Finanzierung und der CO 2 -orientierten Besteuerung

Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls über welche Zeiträume reden wir? Thorben Becker

Rechtsfragen der Beendigung der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente

Europäisierung des deutschen Grundrechtsschutzes?

Atommüll lagern - aber wie?

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS2. 3. Veranstaltung: : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Nachhaltigkeit: Vision und Wirklichkeit

Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang

Abkürzungsverzeichnis... 15

Wie einfache Wahrheiten die Demokratie untergraben: Beispiel Energiewende nach der Kattowitzer Klimakonferenz

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17

Wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und öffentlicher Hand an Onshore- Windprojekten Rechtliche Fragen. Prof. Dr. Michael Rodi

AKW-Rückbau - aber sicher! Forderungen des BUND zum Rückbau des AKW Krümmel. Thorben Becker

LEBENSLAUF. 01/ /2009 Praktikum im Bundesumweltministerium (Referat KI III 4 Rechtsfragen Erneuerbarer Energien) in Berlin

Das Recht der öffentlichen Unternehmen im Spannungsfeld von öffentlichem Auftrag und Wettbewerb

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bayerische Sonderweg im Abtreibungsrecht

Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und InfraSt Universität Rostock

Für mehr Klimaschutz, weniger Bürokratie und sozial gerechtere Energiepreise

Hartmut Aden Grundrechte, Grundfreiheiten und Rechtsanwendungstechnik für die Sicherheitsbranche

EURATOM EIN EUROPÄISCHER ERFOLG

Grundlagen des Sportrechts. Vorlesung BAS : Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 15

1. SIG in Kürze. 2. Energiewende : die grossen Veränderungen. 3. SIG : Strategie eines Multi-Energie-Verteilers. 4. Schlussfolgerungen

Hürden für eine Energiewende in Österreich aus der Perspektive sozio-technischer Transitionen

Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland aktuelle Entwicklungen Energiewende konkret

Atomgesetz mit Verordnungen

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

erwägt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverbandd Dirk Jansen, 23-Sep-14 BUND die USA (BUND) eine Deutschland Ahaus in die

Klimagerechtigkeit. Cool Down: 50 Irrtümer über unsere Klima-Zukunft Klimaschutz neu denken, Herder 2009

Konsequenzen aus der Bestandsaufnahme Atommüll

Atomgesetz mit Verordnungen


Europarecht I (Grundzüge des Europarechts)

Rechtsanwälte Günther

Rechtswissenschaftliche Einordnung der EEG-Ausschreibungsverfahren

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten

Endlagersuche: StandAG und KfK-Gesetz

Der beschleunigte Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie

Transformation zur Nachhaltigkeit und die integrierte Lösung verschiedener Umweltprobleme

Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atom recht

Beste Versorgung durch Verzahnung der Sektoren?

Das neue Energierecht

Fachworkshop Asse: Strahlenschutz und Notfallvorsorge

Prof. Dr. jur. Waller Frenz Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Aachen und

Long-term Governance aus rechtswissenschaftlicher Sicht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts.

Textgegenüberstellung

Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich

Priv.-Doz. Dr. Michaela Wittinger SS Staatsrecht III Teil 2 - Bezüge zum Völkerrecht -

Atomgesetz mit Verordnungen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. November 2015 Teil I

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen

Der Schweizer Gebäudepark nach dem Klimagipfel von Paris. für KGTV

Wiederaufarbeitung und Verbleib deutscher Brennelemente

Die Regulierung der Elektrizitätsnetzentgelte nach der Anreizregulierungsverordnung

Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis... 13

Mehr Geld für die Kommunen! - Bürokratiebelastung als Fall des Konnexitätsprinzips?

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

Strahlenschutz; Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen

Das EEG und seine Wirkung auf Produktion und Forschung. Wie können Investitionen in Richtung erneuerbare Energien gelenkt werden?

Standortauswahlkriterien, Möglichkeiten der Fehlerkorrektur und Alternativen zur Endlagerung in tiefen geologischen Formationen aus Sicht der NEA/IGSC

2. Abschnitt: Beamtenrecht

Grundbegriffe des Abfallrechts

LE 12: Das Recht der Vertragsänderung, des Beitritts, des Austritts, des Ausschlusses und der Suspendierung

Klimaschutz. Kommunale Energiepolitik

wir kennen uns noch nicht

Schönberger: Stellungnahme NaPro - 1 -

Zivilisationsmüll Bewältigen wir unseren Abfall wirklich?

2. Abschnitt: Grundzüge des Beamtenrechts

des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

Transkript:

Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle des AVR Jülich in die USA Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Leipzig/Berlin & Universität Rostock, Juristische Fakultät & Forschungsinstitut für Philosophie Hannover felix.ekardt@uni-rostock.de www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de

Problemstellung Anknüpfung: (frühere) Planungen verschiedener Stellen, nach denen Brennelemente-Kugeln des Kugelhaufen- Atomreaktors Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich (AVR Jülich) in die USA verbracht werden sollen AVR Jülich = Kugelhaufen-Atomreaktor, bei dem sich der Kernbrennstoff in einzelnen mit Graphit umhüllten Kugeln befindet AVR Jülich speiste erstmals im Jahr 1967 Elektrizität in das Elektrizitätsnetz ein

Export aufgrund Beförderungsgenehmigung? einfache Beförderungsgenehmigung nach 4 Abs. 1 AtG = nicht ausreichend, um den geplanten Export der Brennelemente-Kugeln des AVR Jülich in die USA zu bewilligen Vorschrift bezieht sich alleine auf den Transportvorgang von Kernbrennstoffen Vielmehr ist das Entsorgungsregime des Atomgesetzes maßgeblich

Export als schadlose Verwertung/ Beseitigung? (1) Export der Brennelemente-Kugeln des AVR Jülich zur Aufarbeitung im Atomwaffenzentrum SRS in den USA verstößt gegen 9a Abs. 1 S. 1 AtG Graphitgemisch selbst dann, wenn AVR Jülich Forschungsreaktor wäre, nicht schadlos zusätzlicher Radioaktivitäts- und Plutonium- Anfall erwartet

Export als schadlose Verwertung/ Beseitigung? (2) Abgabe der Brennelemente-Kugeln zur Aufarbeitung nach 9a Abs. 1 S. 2 AtG auch deshalb unzulässig, weil der AVR Jülich eine Anlage zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität war (kein Forschungsreaktor) Begriff des Forschungsreaktors nur für Anlagen zur Forschung unter anderem für die Isotopenforschung für medizinische Zwecke usw. AVR Jülich bestellt von 15 kommunalen Energieversorgungsunternehmen. Während seiner Betriebszeit lieferte der AVR Jülich insgesamt 1,51 Terrawattstunden Elektrizität Bezeichnung unerheblich auch keine geordnete Beseitigung im Sinne des 9a Abs. 1 S. 1 AtG gelten; Endlagerung im Ausland unzulässig; außerdem keine Endlager vorhanden

Export aufgrund des StandAG? Verbot der Endlagerung im Ausland wird auch durch die Bestimmung in 1 Abs. 1 S. 1 StandAG bestätigt Endlagerung aller im Inland verursachten Abfälle eine Anlage (ausschließlich) im deutschen Staatsgebiet zu suchen ergänzend wird durch 1 Abs. 1 S. 2 StandAG klargestellt, dass ein zukünftiger Export radioaktiver Abfälle zum Zwecke der Endlagerung im Ausland aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht zulässig ist Endlagerkommission fordert folgerichtig ein (endgültiges) Exportverbot

Europarechtliche Bezüge nach Art. 4 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 Richtlinie 2011/70/EURATOM hat eine Endlagerung grundsätzlich im Inland zu erfolgen Privilegierung des AVR Jülich als Forschungsreaktor kommt auch nach EURATOM-Vorgaben nicht in Betracht zudem EU-Primärrecht: Ursprungsgrundsatz und Verursacherprinzips des Art. 191 Abs. 2 UAbs. 1 S. 2 AEUV sprechen gegen eine Aufarbeitung der Brennelemente-Kugeln des AVR Jülich im Ausland

Atomausstieg ins Grundgesetz? Verbot einer einzelnen Technologie sinnvoll zur weiteren Absicherung Inhalt wohl hauptsächlich: Wiedereinstieg verhindern realpolitisch Mehrheit selbst dafür mindestens unsicher Denkbarkeit verschiedener Varianten einer grundgesetzlichen Verankerung im Rahmen der Grundrechte, einerseits als Schranke der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit, andererseits als Spezifizierung des Grundrechtsschutzes von Leben und Gesundheit im Rahmen des Art. 20a GG in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in den Übergangs- und Schlussbestimmungen Vereinbarkeit mit Art. 79 Abs. 3 GG und Europarecht?

BUND zur Energiewende 2050 Position: Klimagerechtigkeit 2050 (www.bund.net >> Über uns >> Arbeitskreise >> Umweltethik) Hintergrund: Grundlagen und Konzepte einer Energiewende 2050 (gleiche Fundstelle) -95 % THG bis 2050 gemessen an 1990 100 % EE (Wind/ 2,5% Fläche, PV, Solarthermie u.a.) unter Rückholung der Verlagerungseffekte Faktor 5 bei Energieeffizienz plus (erhebliche) Suffizienz unter der realistischen Annahme eines steigenden Wohlstands

Eigene Quellen (Auswahl) Ekardt/ Weyland, Rechtsgutachten zu Jülich-Atommüll http://www.bundnrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/pdf_dateien/themen_und_proj ekte/energie_und_klima/atom/legal-opinion_export-avr- Juelich_RWAEnderungen_Manu.pdf Ekardt, Jahrhundertaufgabe Energiewende: Ein Handbuch, Taschenbuch 2014 (auch über Zentralen für pol. Bildung) Frenz/ Müggenborg/ Cosack/ Ekardt (Hg.), Erneuerbare-Energien-Gesetz. Kommentar, 4. Aufl. 2015 Ekardt/ Klinski/ Schomerus, Konzept für die Fortentwicklung des deutschen Klimaschutzrechts, 2015 Ekardt/ Valentin, Das neue Energierecht, 2015 Ekardt, Theorie der Nachhaltigkeit: Rechtliche, ethische und politische Zugänge am Beispiel von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welthandel, 3. Aufl. 2016