Praktikumsvereinbarung

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(Bitte elektronisch ausfüllen) 1. STUDIERENDE/R Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. Matrikelnummer 2. AUSBILDUNGSBETRIEB Name des Unternehmens Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. E-Mail Website 3. DAUER DES PRAKTIKUMS Beginn (Tag/Monat/Jahr) Ende (Tag/Monat/Jahr) Gesamtdauer (in Stunden) 4. PRAKTIKUMSVERANTWORTLICHE/R DES UNTERNEHMENS Der/die Praktikumsverantwortliche(r) ist die Person, die auf operativer Ebene direkt für den/die Studierende/n sowie dessen/deren Integration, Ausbildung und Betreuung verantwortlich ist. Funktion Tel.-Nr. (Direktwahl) E-Mail 1

5. RICHTLINIE Die Richtlinie Unternehmenspraktikum DI.2.2.02.08 (nachstehend DI genannt) ist Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung und kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.hevs.ch/fto-unternehmen 6. ARBEITSVERTRAG Der Ausbildungsbetrieb setzt einen Arbeitsvertrag auf und unterbreitet diesen dem Praktikumsbüro zur Genehmigung. In diesem Vertrag sind unter anderem das Gehalt, die Freitage, die Ferien, die Versicherungen usw. geregelt. Die vorliegende ist Bestandteil des Arbeitsvertrags: Unterzeichnung des Vertrags (Tag/Monat/Jahr) Falls der Ausbildungsbetrieb diese Vereinbarung nicht anerkennt, kann der/die Studierende den Vertrag aus diesem Grund kündigen. 7. ÄNDERUNG ODER KÜNDIGUNG DER PRAKTIKUMSVEREINBARUNG Jede Änderung der muss dem pädagogischen Verantwortlichen zur Genehmigung unterbreitet werden und vom RF validiert werden. Wird der Vertrag durch den/die Studierende/n gekündigt, behält sich der RF das Recht vor, das Modul 786a Praktikum nur teilweise zu validieren (Artikel 8.3 der DI). 8. VERPFLICHTUNG DES AUSBILDUNGSBETRIEBS Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich: den/die Studierende/n im Unternehmen willkommen zu heissen und ins Arbeitsteam zu integrieren; ihm/ihr alle wichtigen Informationen zum Arbeitsumfeld und zur Organisationsstruktur mitzuteilen; dem/der Studierenden die im Ausbildungsprogramm vorgesehenen Aufgaben zu übertragen; die zur Erlangung der Kompetenzen und Erreichung der Ausbildungsziele notwendige Infrastruktur und Unterstützung zur Verfügung zu stellen; regelmässig mit dem/der Studierenden das Gespräch zu suchen, seine/ihre Fortschritte zu verfolgen und falls notwendig Massnahmen zu ergreifen; den/die Studierende/n gemäss der DI zu beurteilen; den pädagogischen Verantwortlichen im Fall eines Problems während des Praktikums zu informieren; dem Studiengang eventuelle Anpassungen der Ausbildung an die Berufspraxis vorzuschlagen; sofern möglich ein Thema für eine Bachelorarbeit in Zusammenhang mit dem Praktikum vorzuschlagen und den/die Studierende/n bei der Durchführung zu unterstützen. 2

9. VERPFLICHTUNG DES/DER STUDIERENDEN Der/die Studierende verpflichtet sich: sich an die für das Praktikum getroffenen Vereinbarungen zu halten sowie professionell und systematisch zu arbeiten, damit das Praktikum erfolgreich absolviert werden kann; sich an die Regeln und Reglemente des Ausbildungsbetriebs zu halten (Arbeitszeit, Verhaltensregeln, Vertraulichkeitsregeln usw.); dem pädagogischen Verantwortlichen die in der DI vorgesehenen Berichte abzugeben; den pädagogischen Verantwortlichen gegebenenfalls über Probleme oder Änderungen bezüglich des Praktikums zu informieren. 10. AUSBILDUNGSPROGRAMM Zielsetzung des Praktikums (allgemein) Aufgaben und Verantwortlichkeiten des/der Studierenden 3

Kenntnisse und Kompetenzen, die von dem/der Studierenden während des Praktikums angeeignet werden müssen Datum der Zwischenbeurteilung (zur Halbzeit des Praktikums) Geplant am 11. UNTERSCHRIFTEN Studierende/r Ausbildungsbetrieb, vertreten durch Die vorliegende Vereinbarung muss: - durch den Studenten unterzeichtnet werden; - durch den Ausbildungsbetrieb unterzeichnet werden; - zusammen mit einer Kopie des Arbeitsvertrages an das Praktikumsbüro zurück gesandt werden. 4

Vom Studiengang auszufüllen 12. BESTIMMUNG DES PÄDAGOGISCHEN VERANTWORTLICHEN UND GENEHMIGUNG DER VEREINBARUNG Der pädagogische Verantwortliche ist für die Qualität des Ausbildungsprogramms und die pädagogische Begleitung während des Praktikums verantwortlich. zur Genehmigung 13. SCHLUSSVALIDIERUNG LEITER DES STUDIENGANGS Die vorliegende Vereinbarung muss vom pädagogischen Verantwortlichen und dem Leiter des Studiengangs vor Beginn des Praktikums genehmigt und unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird auch der Arbeitsvertrag als gültig erklärt. Der Ausbildungsbetrieb und der/die Studierende erhalten je ein Exemplar des unterzeichneten Dokuments. 5