1. Ergebnisse der Lehrgangsklausuren und der sonstigen Leistung (sl) Klausurarbeit/en

Ähnliche Dokumente
Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für

Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für

Prüfungsordnung. für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) vom

Prüfungsordnung. für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) vom

Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem)

Prüfungsordnung. für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) vom [...]

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Leitfaden für den Angestelltenlehrgang II

VERWALTUNGSWIRT (W/M)

Stadt Brühl. Verwaltungswirtin/ Verwaltungswirt. Beamtin/Beamter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst)

Stadt Brühl. Verwaltungswirt*in (m/w/d)

Praktikum / Selbststudium

Studiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (schriftl. Fächer)

Leitfaden für den Angestelltenlehrgang I

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang. Öffentliche Verwaltung. am Fachbereich Verwaltungswissenschaften

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen

Lehrgangsordnung für die Verwaltungslehrgänge. an der Verwaltungsakademie. vom ABZ 22 Telefon: , intern:

Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst

STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG SACHSEN-ANHALT E. V. STUNDENPLAN

B. Ministerium des Innern

Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl

Vereinbarung über die Zulassung von Angestellten

B. Ministerium des Innern. Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Verwaltungsfachwirtin/zum. Anlage

Angestelltenlehrgänge II (A II) zum/zur Kommunalwirt/-in (Diplom SKSD)

A 7 A 5 Schlüsselkompetenzen 32 Fachhochschule

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND

Ausbildung bei der Kreisverwaltung Viersen: AusBildung Zukunft schaffen Duales Studium zum: - Bachelor of laws (LL.B.) - Bachelor of arts (B.A.

ab A 8 Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht 4 Tage Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung

Kurse Prüfungstage Fächer Uhrzeiten B I Kommunalrecht h bis h Staatsrecht h bis h

Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden

für kommunale Verwaltung Albrechtstr. 7 Sachsen-Anhalt e.v. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang II / Verwaltungsfachwirt

Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden

Studienplan (für Studierende, die ihr Studium zum WS aufnehmen) HA = Hausarbeit; K = Klausur; SWS = Semesterwochenstunden

18 Schwerpunktbereiche, Leistungsnachweise und Leistungspunkte

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung. der Universität Passau. für den Studiengang Rechtswissenschaft

Sachbereich: Organisatorische Rahmenbedingungen

A M T S B L A T T... 1 FÜR DEN ZWECKVERBAND... 1 NIEDERLAUSITZER STUDIENINSTITUT FÜR... 1 A. BEKANNTMACHUNGEN DES ZWECKVERBANDES...

Übersicht über die Module

Angestelltenlehrgänge II zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in (Diplom SKSD)

Bergisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung

für die schriftlichen Prüfungen werden folgende Hilfsmittel benötigt:

AUSBILDUNG BEI DER STADT DORTMUND

Vorbereitungslehrgang zur Teilnahme an der Verwaltungsfachwirtprüfung nach BBiG

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

2 SWS / 2 ECTS 4 SWS / 5 ECTS 4 SWS / 5 ECTS 4 SWS / 5 ECTS 4 SWS / 5 ECTS 4 SWS / 5 ECTS 4 SWS / 5 ECTS Repetitorium Zivilrecht

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Öffentliche Verwaltung

Theoriemodule und Lehrveranstaltungen (Fächer) Studiengang Verwaltung/Studienschwerpunkt Allgemeine Verwaltung Stand: 08/2015

Ausbildung. Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Regierungssekretäranwärterin/ Regierungssekretäranwärter

Studienordnung für das Bachelorprogramm Öffentliche Verwaltung

Studienplan Jura. unter Berücksichtigung von Pflicht- und Ergänzungsveranstaltungen sowie wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung

Beschäftigtenlehrgang I

Vorlesung, Tutorium 1-1 SL pro Lehrveranstaltung. Vorlesung 1-1 SL K/ KA Vorlesung, Übung 1-1 SL pro. Vorlesung, Seminar 2-1 SL pro

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: AmtsBl. M-V 2015, 270

Stundenplan für den 45. Beschäftigtenlehrgang II (45. BII)

CURRICULUM Verwaltungskompetenz für Akademiker

Vom 25. Mai 1983 (Fn 1)

für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt Abschluss: Verwaltungswirt/in

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)

I n f o r m a t i o n s b l a t t

BACHELOR OF LAWS (LL.B.) BACHELOR OF ARTS (B.A.)

- 9/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät

Einführung in das Studium der Rechtswissenschaft

Sachbereich: Grundrechte

BWL I & II Kombinationsklausur Raumkoordination

Herzlich Willkommen!

ALBERT-LUDWIGS- UNIVERSITÄT FREIBURG RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Stadt Brühl Bachelor of Arts im dualen Studiengang

für kommunale Verwaltung Albrechtstraße 7 Sachsen-Anhalt e. V. Tel.: (03 91) Prüfungsordnung Beschäftigtenlehrgang I / Verwaltungswirt

Stadt Brühl Bachelor of Laws im dualen Studiengang

Ausbildung bei der Bundesstadt Bonn

INFORMATIONEN FÜR DIE FORTBILDUNGSPRÜFUNG ZUR / ZUM VERWALTUNGSFACHWIRTIN / VERWALTUNGSFACHWIRT. (Stand: Januar 2017)

Duales Studium Bachelor of Laws

vom 25. Mai 1983 (GV. NRW. S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (GV. NRW. 2009, S. 803 *)

Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst

Abschluss: Bachelor of Arts

Studienverlaufsplan. Anlage 1 (zu 11 Absatz 2)

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 19 vom 18. Juni Studienverlaufsplan

2. Änderung der Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master of Business Administration

Studienplan WS. (Für Studienbeginn in einem Wintersemester ab dem Wintersemester 2014/2015)

AUSWERTUNG DER BEFRAGUNG DER STUDENTEN DER RECHTSWISSENSCHAFTEN AN DER EUROPA-UNIVERSITÄT VIADRINA FRANKFURT (ODER)

Allgemeines Verwaltungsseminar, Basisausbildung

Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs

Transkript:

Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für im Lehrgang A I Anlage 1 1. Ergebnisse der Lehrgangsklausuren und der sonstigen Leistung (sl) Klausurarbeit/en sl Methodik der Rechtsanwendung -- -- Handlungs- und Sozialkompetenz -- -- Staats- und Europarecht Allgemeines Verwaltungsrecht Kommunalrecht -- Recht der Gefahrenabwehr -- Sozialrecht -- Bürgerliches Recht -- Recht der Angehörigen des ÖD -- Verwaltungsorganisation -- Technikunterst.Informationsverarb. -- -- Volkswirtschaftslehre -- Betriebswirtschaftslehre der öffentl. Verw. -- Kosten- und Leistungsrechnung -- Kaufmännische Buchführung -- Kommunale Abgaben -- Komm. Haushaltswirtschaft -- Summe 2. Berechnung des Lehrgangspunktwertes a) Summe aller Punktzahlen der Klausurarbeiten : = x = b) Summe aller Punktzahlen der sonstigen Leistung : = c) Summe der Punktwerte a) und b) : 4 = Lehrgangspunktwert StudienleiterIn Angestellte/Angestellter

Nachweisung des Lehrgangspunktwertes für im Lehrgang A II 1. Ergebnisse der Lehrgangsklausuren und der sonstigen Leistung (sl) Klausurarbeit/en Anlage 1 sl Methodik der Rechtsanwendung -- -- Handlungs- und Sozialkompetenz -- -- -- Staatsrecht Europarecht -- -- Allgemeines Verwaltungsrecht Kommunalrecht Recht der Gefahrenabwehr Baurecht -- Sozialrecht Bürgerliches Recht Beamtenrecht -- Arbeits- und Tarifrecht -- Verwaltungsmanagement -- Technikunterst.Informationsverarb. -- -- Betriebswirtschaftslehre der öffentl. Verw. -- Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich Investitionsrechnung und Controlling Kaufmännische Buchführung -- Kommunale Abgaben -- Komm. Haushaltswirtschaft -- Summe 2. Berechnung des Lehrgangspunktwertes a) Summe aller Punktzahlen der Klausurarbeiten : = x = b) Summe aller Punktzahlen der sonstigen Leistung : = c) Summe der Punktwerte a) und b) : 4 = Lehrgangspunktwert StudienleiterIn Angestellte/Angestellter

Anlage 1a Leistungsnachweise der modularen Prüfung ohne Schwerpunkt I. Basisstudium Fach Punkte Gewicht 1. Staatsrecht 1) 1 1) 2. Europarecht 1) 1 1). Kommunalverfassungsrecht 2 4. Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht 5. Bürgerliches Recht 2 6. Recht der Gefahrenabwehr 1 7. Sozialrecht 1 8. Personalrecht 2 9. Verwaltungsmanagement 2) 2 10. Kommunales Finanzmanagement 1 11. Kosten- und Leistungsrechnung 1 II. Schwerpunktstudium 12. Klausur Schwerpunktbereich Sozialrecht 1. Klausur Schwerpunktbereich Sicherheit und Ordnung 14. Klausur Schwerpunktbereich BWL Punkte/Gewicht*80% Summen: 26 Ergebnis Praktische Prüfung*20% Gesamtergebnis = Wert Leistungsnachweise + Wert Praktische Prüfung Abschlussnote 1) alternativ wird eine Hausarbeit erstellt, die mit zweifachem Gewicht in das Gesamtergebnis einfließt 2) alternativ wird eine Hausarbeit erstellt Die Dauer der Leistungsnachweise im Basisstudium beträgt bei einfacher Gewichtung 120 Minuten, sonst 180 Minuten. Die Dauer der Klausuren in den Schwerpunktbereichen beträgt 240 Minuten. Studienleiterin/Studienleiter Verwaltungsangestellte/r

Anlage 1b Leistungsnachweise der modularen Prüfung mit Schwerpunkt I. Basisstudium Fach Punkte Gewicht 1. Staatsrecht 1) 1 1) 2. Europarecht 1) 1 1). Kommunalverfassungsrecht 2 4. Allgemeines Verwaltungsrecht, Methodik, Prozessrecht 5. Bürgerliches Recht 2 6. Recht der Gefahrenabwehr 1 7. Sozialrecht 1 8. Personalrecht 2 9. Verwaltungsmanagement 2) 2 10. Kommunales Finanzmanagement 1 11. Kosten- und Leistungsrechnung 1 II. Schwerpunktstudium 12. Erste Klausur Schwerpunktbereich 1. Zweite Klausur Schwerpunktbereich 14. Dritte Klausur Schwerpunktbereich Punkte/Gewicht*80% Summen: 26 Ergebnis Praktische Prüfung*20% Gesamtergebnis = Wert Leistungsnachweise + Wert Praktische Prüfung Abschlussnote 1) alternativ wird eine Hausarbeit erstellt, die mit zweifachem Gewicht in das Gesamtergebnis einfließt 2) alternativ wird eine Hausarbeit erstellt Die Dauer der Leistungsnachweise im Basisstudium beträgt bei einfacher Gewichtung 120 Minuten, sonst 180 Minuten. Die Dauer der Klausuren in den Schwerpunktbereichen beträgt 240 Minuten. Studienleiterin/Studienleiter Verwaltungsangestellte/r

Anlage 4 (Name des Studieninstituts) P R Ü F U N G S Z E U G N I S Frau / Herr (Vor- und Zuname) geb. am in hat in der Zeit vom bis an einem Angestelltenlehrgang I teilgenommen und heute die Erste P r ü f u n g für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst - Fortbildungsprüfung nach 56 des Berufsbildungsgesetzes - mit dem Gesamtergebnis [ Note / Punktwert ] bestanden. Damit ist die Berechtigung verbunden, künftig die Berufsbezeichnung zu führen. Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt Ort / Datum Mitglied des Prüfungs- ausschusses Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses sehr gut (1,50 bis 15,00) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (10,50 bis 1,49) = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung befriedigend (7,50 bis 10,49) = eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung ausreichend (5,00 bis 7,49) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht